Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/5012 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4802 - Wie viele Asylbewerber müssen in Zelten leben? Anfrage des Abgeordneten Horst Schiesgeries (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 08.11.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 11.12.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 14.01.2016, gezeichnet In Vertretung Stephan Manke Vorbemerkung des Abgeordneten Niedersachsen erlebt einen noch nicht dagewesenen Zustrom an Asylsuchenden. Täglich kommen Hunderte weiterer Menschen, um hier Asyl zu beantragen. Die Tageszeitung berichtete am 24. November 2015 unter der Überschrift „Kein festes Dach für die Flüchtlinge“: „Entgegen anderslautenden Zusagen des Landesinnenministeriums werden in Niedersachsen mehr als 1 000 Flüchtlinge auch mitten im Winter zumindest zeitweise in Zelten leben müssen.“ Vorbemerkung der Landesregierung Alle Bewohnerinnen und Bewohner von Erstaufnahmeeinrichtungen konnten rechtzeitig winterfest untergebracht werden. Bei den derzeit in den Standorten der Landesaufnahmebehörde noch in Benutzung befindlichen Unterkünften handelt es sich ausschließlich um winterfeste Leichtbauunterkünfte . Diese Unterkünfte besitzen grundsätzlich eine witterungsbeständige Außenhülle mit Doppelwänden , einen festen Fußboden sowie eine eigene Heizungsanlage, mit der eine Temperatur von ca. 22 Grad Celsius erreicht und gehalten werden kann. Die Unterkünfte sind teilweise in einzelne , raumähnliche Kammern unterteilt und bieten den Umständen entsprechend einen angemessenen Komfort. Diese Leichtbauunterkünfte sind zudem derart witterungsbeständig, dass sie auch im Rahmen des genannten Sturmtiefs „Nils“ im Herbst 2015 nicht geräumt werden mussten. Im Bereich der Notunterkünfte und im Rahmen der Amtshilfe werden keine Flüchtlinge in solchen Unterkünften untergebracht. 1. Wie viele Menschen sind aktuell insgesamt in den niedersächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen bzw. in deren Außenstellen in wie vielen Zelten untergebracht? In Braunschweig sind 520 Flüchtlinge in zwölf winterfesten Leichtbauunterkünften untergebracht, in Bramsche sind 40 Flüchtlinge in einer winterfesten Leichtbauunterkunft untergebracht. An allen anderen Standorten sind keine Flüchtlinge in winterfesten Leichtbauunterkünften untergebracht. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5012 2 2. Wie viele Männer, Frauen, Kinder und Jugendliche sind jeweils in den genannten Zelten untergebracht (bitte tabellarisch darstellen)? Grundsätzlich werden nur Männer in den winterfesten Leichtbauunterkünften untergebracht. In Braunschweig ist dies noch nicht komplett möglich, dort werden aber die winterfesten Leichtbauunterkünfte nicht gemischt belegt (z. B. Frauen mit Kindern und allein reisende Männer), sondern getrennt (z. B. eine Leichtbauunterkunft mit allein reisenden Männern und eine Leichtbauunterkunft mit Familien). Die Zusammensetzung in Braunschweig stellt sich insgesamt wie folgt dar: 261 Männer , 80 Frauen, 76 Jugendliche von 13 bis 18 Jahren und 103 Kinder von 0 bis 12 Jahren. Eine Neubelegung, sofern erforderlich, ist nur noch mit allein reisenden Männern vorgesehen. 3. Nach welchen Maßstäben stellt die Landesregierung fest, ob Zelte „winterfest“ sind? Alle winterfesten Leichtbauunterkünfte verfügen über einen festen Fußboden, sind doppelwandig und können mit einer Heizung auf eine Temperatur von 22 Grad beheizt werden. Diese Temperatur kann dauerhaft gehalten werden. (Ausgegeben am 21.01.2016) Drucksache 17/5012 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4802 Wie viele Asylbewerber müssen in Zelten leben? Anfrage des Abgeordneten Horst Schiesgeries (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport