Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/5015 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4618 - Licht und Schatten des künftigen grünen Hügels in Wathlingen: Welche Belastungen kommen auf Umwelt und Anlieger zu? Anfrage des Abgeordneten Jörg Bode (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 12.11.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 18.11.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 14.01.2016, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung des Abgeordneten Die Rekultivierung des Kalibergs in Wathlingen kommt voran. Am 28. März 2014 teilte MdL Maximilian Schmidt (SPD) nach einem Gespräch mit Wirtschaftsminister Lies mit, dass es jetzt Klarheit für den Kaliberg gebe. Wörtlich hieß es seinerzeit: „Das ist eine gute Nachricht für Wathlingen. Die umweltfreundliche Lösung für den Kaliberg kommt“ (http://www.cellesche-zeitung.de/S2962990/KSbegruent -Kaliberg-in-Wathlingen). Ein Jahr später, am 5. Februar 2015, wird von neuen Plänen „für (den) grünen Kaliberg in Wathlingen “ gesprochen (http://www.cellesche-zeitung.de/S3741599/Neue-Plaene-fuer-gruenen-Kalibergin -Wathlingen). Damals hieß es, dass auf das geplante Abfräsen von Salz aus Kostengründen verzichtet werden soll und sich dadurch die Haldenfläche und die benötigte Abdeckmenge vergrößern. 2014 ist man von einer jährlichen Substratanlieferungsmenge von 500 000 t bei einem ungefähren Gesamtbedarf von 12 Millionen Tonnen ausgegangen. Es wird außerdem ausgeführt, dass man von einer Anlieferung per Lkw ausgeht. Die grobe Visualisierung der Zahlen (12 Millionen t Substrat, davon 500 000 t p. a. per Lkw zu 38 t an 260 Arbeitstagen p. a. bei 8 h/Tag) ergibt für den Fragesteller eine Berechnung, dass werktags durchschnittlich alle 10 Minuten für 24 Jahre ein Lkw die Halde anfahren muss. Neben dem Kaliberg liegen Gleise, die derzeit noch zum Teil im Besitz von K+S sind. Vorbemerkung der Landesregierung Die K+S Entsorgung GmbH (K+S) plant die Abdeckung der Kalirückstandshalde „Niedersachsen“ in Wathlingen (Landkreis Celle). Hierzu soll die Halde mit geeigneten Böden und Bauschuttfraktionen abgedeckt sowie anschließend eine Begrünung durchgeführt werden. Ziel dieser Maßnahme ist insbesondere die Minimierung der Neubildung von salzhaltigen Wässern und damit eine Verbesserung der langfristigen Umweltauswirkungen im Bereich der Kalirückstandshalde. Die K+S hat für die Durchführung dieses Vorhabens dem zuständigen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) einen sogenannten bergrechtlichen Rahmenbetriebsplan vorzulegen . Für die Entscheidung über die Zulassung dieses Rahmenbetriebsplanes ist entsprechend den bergrechtlichen Vorgaben ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5015 2 1. Wie ist der Stand des Genehmigungsverfahrens zur Begrünung des Kalibergs in Wathlingen ? Die K+S hat ihre Planungen zur Abdeckung der Kalirückstandhalde „Niedersachsen“ am 9. September 2015 im Rahmen eines vom LBEG durchgeführten sogenannten Scoping-Termins (gemäß § 52 Abs. 2 a Satz 2 BBergG) vorgestellt. Zweck und Ziel eines solchen Scopings-Termins ist es, vor der Einreichung der Antragsunterlagen Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie sonstige für die Durchführung dieser Prüfung erhebliche Fragen zu erörtern. Entsprechend dem Ergebnis dieses Scoping-Termins hat das LBEG den vorläufigen Untersuchungsrahmen für die von der K+S zu erstellenden Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens festgelegt. 2. Welche Genehmigungen liegen bereits vor, und welche sind noch erforderlich? Für die Konturierung der Halde, für das Auflösen des dabei abgefrästen Materials sowie für das Einleiten der dabei entstehenden Salzlösung in das Bergwerk Niedersachsen-Riedel liegen zugelassene Betriebspläne vor. Da diese Zulassungen mit der Abdeckung der Halde in engem Zusammenhang stehen, wird von ihnen seitens der K+S kein Gebrauch gemacht, um vor einer Zulässigkeitsentscheidung zur Haldenabdeckung keine vollendeten Fakten zu schaffen. Neben dem Rahmenbetriebsplan sind - sofern dieser zugelassen wird - weitere bergrechtliche Sonderbetriebspläne erforderlich, die konkreten Einzelmaßnahmen betreffen. 3. Wann ist voraussichtlich mit dem Ende des Genehmigungsverfahrens zu rechnen? Eine konkrete Antragstellung durch die K+S ist bislang nicht erfolgt und es kann auch nicht abgeschätzt werden, wann eine solche erfolgen wird, da die Entscheidung darüber dem Bergbauunternehmen obliegt. Auch eine Abschätzung der Dauer des Planfeststellungsverfahrens ist aktuell nicht möglich. 4. Kann die Landesregierung die oben beschriebene Art der Anlieferung per Lkw, wie sie sich aus der bisherigen Presseberichterstattung ableiten lässt, bestätigen? Im Rahmen des Scoping-Termins vom 9. September 2015 hat die K+S ihre Absicht bekundet, das Abdeckmaterial per Lkw anliefern zu lassen. 5. Wird es durch die Art der bisherigen Planungen durch K+S zur Herstellung eines grünen und begehbaren Hügels in Wathlingen zu Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger in der mittelbaren und unmittelbaren Umgebung kommen? Die geplante Abdeckung der Kalirückstandshalde ist grundsätzlich mit verschiedenen Wirkfaktoren verbunden, die der Natur der Sache geschuldet und de facto auch unvermeidbar sind. Hierzu gehören insbesondere die Entstehung von Lärm und Staub, dies sowohl durch die Abdecktätigkeit selbst als auch durch den Anlieferverkehr. 6. Wenn ja, zu welchen und wie lange? Eine genauere Abschätzung oder Spezifizierung der in Beantwortung der Frage 5 genannten Begleitumstände bei dem hier gegenständlichen konkreten Vorhaben ist derzeit nicht möglich, da bislang noch keine Antragsunterlagen vorliegen. Hinsichtlich der zeitlichen Dauer des Vorhabens existiert bislang lediglich eine Abschätzung der K+S, nach welcher sich der Zeitraum der tatsächlichen Abdeckungsaktivitäten auf die Jahre 2017 bis 2040 erstreckt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5015 3 7. Wie schätzt die Landesregierung die Erheblichkeit der Belastung ein? Eine Einschätzung insbesondere der Intensität der zu erwartenden Begleitumstände ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. Die Erheblichkeit von Belastungen wird von dem LBEG als zuständiger Genehmigungsbehörde im Rahmen des anstehenden Genehmigungsverfahrens ermittelt und beurteilt. 8. Werden die Durchgangs- und Anliegerstraßen durch den Zielverkehr zum Kaliberg in Wathlingen über das normale und ortsübliche Maß hinaus beansprucht? Die derzeitigen Planungen der K+S sehen vor, dass ausgehend von der L 311 (Hänigsen–Wathlingen –Eicklingen) nur Verkehrsflächen des Industrieparks „Kaliwerk Niedersachsen“ befahren werden . Ob die Nutzung der Verkehrsinfrastruktur im ortsüblichen Maß stattfindet oder ob es sich um Sondernutzungen handelt, wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens in Abstimmung mit den Verkehrsbehörden und den Straßenbaulastträgern ermittelt. Dies betrifft auch die Eignung der Verkehrsinfrastruktur . 9. Welche Gemeinden oder Gemeindeteile, wie z. B. Hänigsen, Uetze, Nienhagen oder Wathlingen, in der Umgebung der Abraumhalde würden durch den An- und Abtransport durch Lkw voraussichtlich belastet werden? Im Nahbereich der Halde sollen entsprechend den derzeitigen Planungen der K+S insbesondere die L 311 (Hänigsen–Wathlingen–Eicklingen) und die K 58 (Nienhagen–Wathlingen) den Zusatzverkehr im Nahbereich der Halde aufnehmen. Betroffen wären die anliegenden Gemeinden. 10. Sind die Anliegerstraßen vom Profil und von der Traglastaufnahme für die in Rede stehende Beanspruchung ausgelegt? Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 11. Können die Anwohner/Anlieger oder die Gemeindehaushalte bei den Kosten für Instandhaltungsarbeiten oder für Neubau- oder Reparaturmaßnahmen der Anlieferwege für die Baustoff- und Substratanlieferung der Kalihalde in Wathlingen bis mindestens zum Jahr 2040 in Anspruch genommen werden? Die Frage der Pflicht der Kostentragung ist nicht zuletzt auch abhängig davon, ob eine Sondernutzung gegeben ist oder nicht. Für Sondernutzungen sieht das Niedersächsische Straßengesetz die Möglichkeit vor, Sondernutzungsgebühren zu erheben, für deren Bemessung Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und den Gemeingebrauch zu berücksichtigen sind. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 12. Wie wird gewährleistet oder wie kann gewährleistet werden, dass der Verursacher von Straßenschäden für die Dauer der Anlieferung der Baustoff- und Substratanlieferung zur Schadensabwicklung herangezogen wird? Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 13. Gibt es eine Alternativenprüfung zur von K+S bevorzugten Verkehrsabwicklung per Lkw, oder wird eine solche Prüfung zukünftig erfolgen? Die K+S bestimmt als Vorhabenträger den konkreten Inhalt ihres Antrages und damit auch die Art der angedachten Verkehrsabwicklung. Eine Prüfung von diesbezüglichen Alternativen sowie deren Beurteilung und Darlegung innerhalb der Antragsunterlagen steht der K+S zunächst frei. Im Hin- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5015 4 blick auf das konkrete Vorhaben kann sich jedoch eine Verpflichtung zur Alternativenprüfung aus dem materiellen Recht (z. B. FFH-Verträglichkeit) ergeben. Das LBEG als Genehmigungsbehörde wiederum prüft die Zulässigkeit des beantragten Vorhabens im Ganzen, also einschließlich der damit einhergehenden Maßnahmen in der konkreten, vom Antragsteller bestimmten Form bzw. Art und Weise. Der Genehmigungsbehörde steht dabei im Rahmen der Prüfung jedoch keine eigene Planungsbefugnis, beispielsweise für die Entwicklung und/oder Prüfung von etwaigen nicht vom Antrag umfassten Alternativen, zu. 14. Wie steht die Landesregierung zu einer Jahrzehnte andauernden Baustoff- und Substratanlieferung (12 Millionen t) per Lkw über die heutigen Straßenanbindungen? Die Abdeckung der Kalirückstandshalde „Niedersachsen“ ist ein umfangreiches Vorhaben, das auch mit Auswirkungen auf die vorhandene Verkehrsinfrastruktur verbunden sein kann. Die Bewertung dieser Auswirkungen erfolgt in dem anstehenden, ergebnisoffenen Genehmigungsverfahren. 15. Mit welchen Emissionswerten und -mengen (Lärm/Schall, CO2, NOx, usw.) müssen die Bürgerinnen und Bürger in den betroffenen Gemeinden durchschnittlich und jährlich bei einer Bemessungsgrundlage von 13 158 An- und Abfahrten durch Lkw rechnen? Immissionsprognosen sind Gegenstand der vorzulegenden Antragsunterlagen, sodass sich die mit dem Vorhaben verbundenen möglichen Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zuverlässig abschätzen lassen. 16. Kann die Landesregierung bestätigen, dass bei den zugrunde liegenden Volumenzahlen für Substrate und Baustoffe von ca. 315 790 notwendigen Lkw-Anfahrten zu je 38 t auszugehen ist, um den beabsichtigten grünen Hügel in Wathlingen herzurichten? Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor, da der Antrag auf Genehmigung des Vorhabens nicht vorliegt. Die K+S rechnet in ihrer aktuellen Planung bei einer jährlichen Einbaumenge von ca. 600 000 t bis zu 250 Betriebstagen pro Jahr und ca. 24 t Zuladung pro Lkw mit einer durchschnittlichen Anzahl von ca. 100 Fahrzeugen täglich zwischen Montag und Freitag (in Ausnahmen auch an Samstagen). 17. Wie beurteilt die Landesregierung eine vollständige Verkehrsabwicklung der Baustoffund Substratanlieferung per Gütereisenbahn als alternative Anlieferungsmöglichkeit? 18. Wie beurteilt die Landesregierung eine teilweise Verkehrsabwicklung der Baustoff- und Substratanlieferung per Gütereisenbahn auf der heutigen „Kalibahn“ als alternative Anlieferungsmöglichkeit ? Die Fragen 17 und 18 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor, da der Antrag auf Genehmigung des Vorhabens nicht vorliegt. Generell bleibt festzustellen, dass die Verkehrsabwicklung des Materialtransports von Massengütern per Gütereisenbahn eine zentralisierte Transportlogistik (Verladebahnhöfe ) voraussetzt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach Auskunft der K+S mehr als 70 % des erforderlichen Bodenaushub- und Bauschuttmaterials von Bauprojekten in der Metropolregion Hannover stammen sollen, die zumeist weit in der Fläche verteilt liegen und zu unterschiedlichen Zeitpunkten umgesetzt werden. Ob angesichts der so häufig variierenden Transportwege ein Materialtransport per Gütereisenbahn sinnvoll und realisierbar ist, lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschätzen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5015 5 19. Wie beurteilt die Landesregierung eine Verkehrsabwicklung der Baustoff- und Substratanlieferung auf einem neu zu errichtenden oder zu ertüchtigend „grünen Planweg“, der eine unmittelbare Erreichbarkeit von der B 3 ohne Durchfahrung der Orte Nienhagen , Hänigsen, Uetze oder Wathlingen möglich machen würde, als alternative Anlieferungsmöglichkeit ? Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. 20. Kann eine der o. g. alternativen Anlieferungsmöglichkeiten im Genehmigungsverfahren rechtlich zwingend vorgeschrieben werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. 21. Falls ja, ist beabsichtigt, den Weg bzw. die Art der Verkehrsabwicklung im Genehmigungsverfahren vorzuschreiben? Ob die von der K+S gewählte Art der Verkehrsabwicklung als solche genehmigungsfähig sein wird, ist Gegenstand des ausstehenden Genehmigungsverfahrens. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 13 verwiesen. 22. Vor dem Hintergrund, dass die Abdeckung der Halde ohne Folie und nur durch Substrate in einer Schichtstärke von ca. 10 m erfolgen soll: Wie ist die erforderliche dauerhafte Barrierefunktion gegen eine Versalzung des Niederschlagwassers und ein Einsickern in die Halde gewährleistet? Die Art der Abdeckung sowie die Wirksamkeit von Barrieren sind Bestandteil der noch vorzulegenden Antragsunterlagen und werden im Genehmigungsverfahren auf ihre Zulässigkeit geprüft. Denkbar wäre das mehrschichtige Aufbringen von geeigneten Materialen auf die Kalirückstandshalde . Dabei könnte speziell aufbereiteter Bauschutt für Drainageschichten verwendet und zur Konturierung Bodenaushub mit zwischengeschalteten Drainageschichten eingebaut werden. Als Abdeckschicht bietet sich dann eine mehrere Meter starke begrünte Bodenschicht (Kulturschicht) an. Bei vollständiger Abdeckung der Halde könnte durch dieses Verfahren erreicht werden, dass kein Regenwasser mit den Rückständen der ehemaligen Kaliproduktion in Kontakt kommt. 23. In welcher Form kann sich die Landesregierung eine Nachnutzung der grünen Abraumhalde in Wathlingen vorstellen? Die Art der Nachnutzung der abgedeckten Halde ist Bestandteil der Antragsunterlagen und wird im Genehmigungsverfahren auf Zulässigkeit geprüft. Eine abgedeckte Kalirückstandshalde kann - wie das Beispiel der abgedeckten Kalirückstandshalde Empelde (Ronnenberg) zeigt - u. a. Freizeitmöglichkeiten und Raum für Kunst- und Kulturveranstaltungen bieten. 24. In welchem Jahr kann eine Nachnutzung der Halde voraussichtlich in Betracht gezogen werden? Derzeit liegt nur eine Schätzung der K+S vor, nach der die Abdeckaktivitäten im Jahr 2040 abgeschlossen sein sollen. 25. Hat die Landesregierung Erkenntnisse über Forschungsvorhaben zu Rekultivierungsmaßnahmen zur Begrünung von Althalden, die bei der Begrünung von Wathlingen zur Berücksichtigung empfohlen werden können? Wenn ja, bitte Titel, Autor und Erscheinungsjahr angeben. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5015 6 SCHMEISKY, H. und LENZ, O.(1998): Zur Begrünung von Rückstandshalden der Kaliindustrie. - Ergebnisse einer 25-jährigen Forschungsarbeit - Glückauf mit Kali und Steinsalz 134 H.9: 501-515 PAPKE,G.,SCHMEISKY,H.(2013): Ergebnisse aus langjährigen wissenschaftlichen Begleituntersuchungen auf der Rückstandshalde Sigmundshall in Bokeloh. Rekultivierung von Rückstandshalden der Kaliindustrie -8- Ökologie und Umweltsicherung 35, 173 S. SCHMEISKY, H. und OSAN, C. (2000) Entwicklung der Flora auf der Rückstandshalde der Kali- Industrie bei Kraja in Thüringen In: Ökologie und Umweltsicherung H.19: 101-117 SCHMEISKY, H. (2000) Begrünung von Rückstandshalden der Kali-Industrie - In: Ökologie u. Umweltsicherung H.19: 11-27 26. Bieten sich aus Sicht der Landesregierung neben Gräseransaaten auch mehrschichtige Gehölzpflanzungen zur Begrünung der Abraumhalde an? Die Art der konkreten Begrünung der abgedeckten Halde ist ein Bestandteil der Antragsunterlagen und wird im ausstehenden Genehmigungsverfahren auf Zulässigkeit geprüft. Gegenstand dieser Prüfung ist auch die Frage, ob die Wirksamkeit der Drainageschichten durch den Bewuchs (z. B. tiefwurzelnde Anpflanzungen) gefährdet wird. 27. Welches Landschaftsbild und welche Biotoptypen werden sich auf der Halde im Rahmen der Rekultivierung des Sekundärstandortes voraussichtlich einstellen? Es wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen. 28. Gibt es eine Rechtsgrundlage über eine zu erreichende Zielgröße der Begrünung des Haldenkörpers, z. B. in Prozent und Zielzeitraum? Verbindliche rechtliche Vorgaben existieren insoweit nicht. 29. Welche Haldenkörper/Rückstandshalden in Deutschland wurden bereits durch den Verursacher K+S erfolgreich begrünt? In Niedersachsen finden sich die begonnenen bzw. nahezu abgeschlossenen Begrünungen der Halden Sigmundshall (Wunstorf) und Friedrichshall (Sehnde). Weiter sind zahlreiche kleinere Halden abgedeckt und begrünt worden. 30. Plant die Landesregierung die Einbeziehung/Begleitung der erforderlichen Maßnahme zur Haldenbegrünung des Kalibergs in Wathlingen durch Landesämter, wie z. B. das LBEG oder das NLWKN oder zuständige Straßenbaubehörde? Das LBEG hat im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens u. a. die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Zu diesen Trägern öffentlicher Belange zählen auch das NLWKN und die Straßenbaubehörde . 31. Wird es für sämtliche einzubauenden Schüttgüter, Substrate, Böden etc. eine Einstufungsprüfung (Z 0 bis Z 2) rechtzeitig vor Baubeginn bei der zuständigen Bodenschutzbehörde geben? 32. Ist gewährleistet, dass kein Boden- oder Bauschuttmaterial mit einem Zuordnungswert größer Z 2 in den zu erstellenden Haldenkörper eingebaut wird? Wenn ja, wie wird dies gewährleistet? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5015 7 33. Vor dem Hintergrund der Zuordnungswerte bei den Technischen Regeln für die Verwertung von Bodenmaterial und für mineralische Reststoffe/Abfälle der Länderarbeitsgemeinschaften : Welche Zuordnungswerte mit Bezug auf BTEX, PCB, Arsen, Blei, Cadmium , Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Thallium, Zink, Cyanid usw. dürfen die Baustoffe , Schüttgüter und Böden für den Haldenkörper in Wathlingen in Milligramm pro Kilogramm höchstens erreichen? Diese Frage bezieht sich sowohl auf Bodenmaterial, das unterhalb als auch innerhalb der durchwurzelbaren Schicht eingebracht wird. Bitte nach diesen Schichten getrennt beantworten. 34. Vor dem Hintergrund eines lagenweisen Einbaus von Bodenmaterial in einer Schichtstärke von 10 m: Wie wird gewährleistet, dass es nicht zu einer Verfüllung oder Entsorgung von belastetem Einbaumaterial, also ausschließlich zu einer schadlosen Verwertung , kommt? Die Fragen 31 bis 34 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Welches Abdeckmaterial genau seitens der K+S verwendet werden soll, ist im zu stellenden Antrag zu spezifizieren und im Genehmigungsverfahren hinsichtlich der Zulässigkeit zu beurteilen. Die maßgeblichen Zuordnungswerte für die in der Frage genannten Feststoffe und Eluate ergeben sich letztendlich im Genehmigungsverfahren, wobei als Maßstab regelmäßig die Technischen Regeln „Anforderungen an die Verwertung von bergbaufremden Abfällen im Bergbau über Tage“ des Länderausschusses Bergbau zugrunde gelegt werden (http://www.lbeg.niedersachsen.de/bergbau/ weitere_themen/downloads/downloadangebote-im-bereich-bergbau-96026.html). Diese sehen u. a. auch eine Qualitätssicherung und Kontrolle sowie eine entsprechende Dokumentation vor. Die zulässigen Abdeckmaterialien und der Umfang der Einstufungsprüfung vor Anlieferung werden im Planfeststellungsbeschluss vorgeschrieben. Zuständig dafür ist das LBEG nach Beteiligung der jeweiligen Fachbehörden. 35. Ist beabsichtigt, dass keine wasserundurchlässige Deckschicht eingebaut wird und das einzubauende Bodenmaterial von Wasser durchsickert werden kann (wasserdurchlässige Bauweise)? Auf die Antwort zu Frage 22 wird verwiesen. 36. Kann es beim Einbau des Bodenmaterials zu Staubbildungen und folglich zu einer Winddrift in Richtung Siedlung oder landwirtschaftlicher Nutzflächen kommen? Die K+S hat in den Antragsunterlagen auch Angaben zu Staubbildungen und möglichen Staubvermeidungsmaßnahmen darzustellen. Damit ist dieser Aspekt Bestandteil des ausstehenden Genehmigungsverfahrens und wird auf seine Zulässigkeit hin überprüft werden. 37. Wird es Auflagen geben, die die Staubbildung und eine damit verbundene Verdriftung wirksam reduzieren? Wenn ja, welche? Ob und, wenn ja, welche konkreten Auflagen erforderlich sein könnten, kann erst nach Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geprüft werden. 38. Teilt die Landesregierung die Einschätzung des Bürgermeisters von Wathlingen, dass die Begrünung der Halde durch K+S „ein großer Sieg“ ist? 39. Vor dem Hintergrund der Aussage von MdL Schmidt „Das ist eine gute Nachricht für Wathlingen. Die umweltfreundliche Lösung für den Kaliberg kommt“: Kann die Landesregierung diese Aussagen bestätigen? 40. Wenn ja, woran macht die Landesregierung dies fest? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5015 8 41. Wenn nein, wie beurteilt die Landesregierung die bisher gefundene Lösung mit Bezug auf die gesetzlich geschützten Schutzgüter und auf den Menschen (gemeint sind die Bürgerinnen und Bürger der umliegenden Gemeinden)? Die Fragen 38 bis 41 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Das grundsätzliche Ziel des Vorhabens, die Neubildung von salzhaltigen Wässern zu vermeiden, entspricht den in den §§ 27 und 47 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) statuierten Verbesserungsgeboten . Darüber hinaus dient es der Verbesserung der Umweltsituation an der Halde. Die Landesregierung begrüßt das Vorhaben daher dem Grunde nach, dies allerdings vorbehaltlich einer umfassenden Prüfung der Zulässigkeit bzw. Rechtmäßigkeit durch die Genehmigungsbehörde. Durch die geplante Abdeckung und Rekultivierung der Halde „Niedersachsen“ soll das nachhaltige Ziel erreicht werden, langfristig ohne die Einleitung von Haldenabwässern in die Vorfluter auszukommen . Insbesondere aus Gründen des Gewässer- und Grundwasserschutzes wird diese umweltverträgliche Lösung von der Landesregierung präferiert. Zudem kann die Rekultivierung einer Halde zu einer Aufwertung des Landschaftsbildes führen und gegebenenfalls die Erholungs- und Freizeitmöglichkeiten vor Ort erweitern. Letztendlich ist es Aufgabe der zuständigen Genehmigungsbehörde im anstehenden Genehmigungsverfahren entsprechend den rechtlichen Vorgaben die Umweltauswirkungen auf die jeweiligen Schutzgüter zu untersuchen, zu bewerten und das Ergebnis bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zu berücksichtigen. 42. Vor dem Hintergrund des Aussage von MdL Schmidt „Wir können jetzt eine gute Nachricht für Wathlingen geben: Kali und Salz will den Abraumberg bearbeiten und anschließend begrünen. Das Wirtschaftsministerium hat mit Nachdruck bei dem Konzern auf eine Lösung hingearbeitet - die Begrünung soll jetzt für alle vergleichbaren Halden in Niedersachsen durchgeführt werden“ (http://celleheute.de/wathlingen-soll-gruenerwerden -umweltfreundliche-loesung-fuer-den-kaliberg/): Welche Lösung hat das Wirtschaftsministerium konkret bis zum 28. März 2014 mit K+S erarbeitet? 43. Welche Art von Begrünung und Haldenrenaturierung ist für alle vergleichbaren Halden in Niedersachsen gemeint? 44. Welche Halden in Niedersachsen sind vergleichbar mit der Kalihalde in Wathlingen und somit in den Fokus einer Haldenbearbeitung und -begrünung gerückt? Die Fragen 42 bis 44 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Die im Jahr 2014 von der K+S vorgestellte Haldenstrategie sieht vor, im Zeitraum bis 2060 die verbleibenden mittelgroßen Kalirückstandshalden Friedrichshall (Sehnde), Niedersachsen (Wathlingen ), Siegfried-Giesen (Giesen) und Hugo (Lehrte) mit Boden sowie recyceltem Bauschutt abzudecken und anschließend zu rekultivieren. Diese Haldenstrategie beinhaltet die Abdeckung und Begrünung von Halden, sodass das Regenwasser im Wesentlichen nicht mehr mit dem Salz in Berührung kommt und somit der Salzwasseranfall signifikant reduziert wird. Dieses Konzept wird von K+S bereits bei der Rekultivierung der Halde Friedrichshall erfolgreich umgesetzt. Darüber hinaus wird betriebsbegleitend die Halde Sigmundshall (Wunstorf) bereits heute abgedeckt und rekultiviert. (Ausgegeben am 21.01.2016) Drucksache 17/5015 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4618 Licht und Schatten des künftigen grünen Hügels in Wathlingen: Welche Belastungen kommen auf Umwelt und Anlieger zu? Anfrage des Abgeordneten Jörg Bode (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr