Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/5034 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4887 - Finanzieller Mehrbedarf eines Mukoviszidose-Betroffenen nicht durch Grundsicherung gedeckt ? Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling und Christian Dürr (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 17.12.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 23.12.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung vom 15.01.2016, gezeichnet Cornelia Rundt Vorbemerkung der Abgeordneten Nach einer Studie aus dem Jahr 2012 haben Mukoviszidose-Betroffene einen krankheitsspezifischen Mehrbedarf von 252 Euro 1 . Menschen mit Mukoviszidose, die von Grundsicherung leben, haben finanzielle Schwierigkeiten, weil sie krankheitsbedingte Mehrkosten für Fahrten zu Spezialambulanzen und Physiotherapeuten, selbst zu zahlende Medikamente und die Ernährung wegen des krankheitsbedingt erhöhten Kalorienbedarfes haben. Vorbemerkung der Landesregierung Mukoviszidose ist eine angeborene Stoffwechselkrankheit, die bis heute nicht heilbar ist, aber inzwischen gut behandelt werden kann. Betroffene Patientinnen und Patienten müssen ihr Leben lang Medikamente einnehmen, regelmäßig inhalieren, spezielle Therapien und/oder krankengymnastische Übungen durchführen. Aufgrund des Krankheitsbildes kann die Erwerbsfähigkeit von Personen mit Mukoviszidose eingeschränkt sein oder sogar eine dauerhafte volle Erwerbsminderung bestehen. Sofern Betroffene ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, bestreiten können, haben sie Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) oder Sozialhilfe bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII). Leistungsberechtigte Personen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten einen pauschalierten monatlichen Regelsatz, mit dem sie ihren notwendigen Lebensunterhalt bestreiten. Bei unabweisbaren und regelmäßig wiederkehrenden besonderen Bedarfslagen, die erheblich von einem durchschnittlichen Bedarf abweichen, sind nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen erhöhte Leistungen zu gewähren. Die Beantwortung der Fragen, ob diese Voraussetzungen bei einer leistungsberechtigten Person mit Mukoviszidose vorliegen und in welcher Höhe gegebenenfalls erhöhte Leistungen gewährt werden, bedarf einer Prüfung im jeweiligen Einzelfall. Weiterhin ist bei kranken Menschen, die einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen, ein Mehrbedarf in angemessener Höhe anzuerkennen. Nach den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. beträgt die Höhe des Mehrbedarfs bei Personen mit Mukovis- 1 http://muko.info/leben-mit-cf/projekt-60/essen-oder-medikamente.html Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5034 2 zidose 10 % der Regelbedarfsstufe 1 (zurzeit 40,40 Euro); Besonderheiten des Einzelfalls können einen davon abweichenden Mehrbedarf erforderlich machen. Diese Empfehlungen werden in der Praxis als Orientierungshilfe zur Entscheidung herangezogen, ersetzen jedoch nicht die Prüfung im jeweiligen Einzelfall. 1. Wie viele Menschen sind in Niedersachsen von Mukoviszidose betroffen? Genaue Zahlen liegen der Landesregierung nicht vor. In Deutschland leben etwa 8 000 Menschen, die an Mukoviszidose erkrankt sind. Nimmt man für Niedersachsen einen Anteil von 10 % an, so ist von 800 betroffenen Menschen auszugehen. Statistiken über Behandlungsfälle sind nur für die einzelnen Krankenkassen möglich. 2. Wie viele Menschen mit Mukoviszidose beziehen in Niedersachsen Grundsicherung? Der Landesregierung liegen keine entsprechenden statistischen Daten vor. Die Statistiken der Bundesagentur für Arbeit und die Bundesstatistik zur Sozialhilfe sehen derartige Erhebungen nicht vor. 3. Teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass Mukoviszidose-Betroffene einen krankheitsspezifischen Mehrbedarf von 252 Euro haben, und, wenn nicht, liegen ihr andere Daten vor und, wenn ja, welche? Der Landesregierung liegen zu der Frage, in welcher Höhe Patientinnen und Patienten mit Mukoviszidose einen krankheitsspezifischen Mehrbedarf haben, keine Daten oder Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 4. Ausgehend von dem durch die Landesregierung angenommenen Mehrbedarf: Wie groß wären die Kosten, wenn ein solcher Mehrbedarf pauschal anerkannt werden würde? Wie in der Vorbemerkung erläutert, bedarf es einer Prüfung im jeweiligen Einzelfall. 5. Wie hoch sind die bisher tatsächlich genehmigten Mehrbedarfe a) im Minimum, b) im Maximum und c) im Schnitt? Die Höhe der tatsächlich gewährten Mehrbedarfe ist der Landesregierung nicht bekannt. Statistische Daten werden in dieser differenzierten Form nicht erhoben. (Ausgegeben am 25.01.2016) Drucksache 17/5034 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4887 Finanzieller Mehrbedarf eines Mukoviszidose-Betroffenen nicht durch Grundsicherung gedeckt? Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling und Christian Dürr (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung