Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/5040 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4468 - Warum soll die Schul- und Bildungsreferentenstelle beim Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. im Bezirk Lüneburg-Stade ab 2016 nicht mehr finanziert werden? Anfrage der Abgeordneten Thomas Adasch, Ernst-Ingolf Angermann, Karin Bertholdes- Sandrock, André Bock, Helmut Dammann-Tamke, Hans-Heinrich Ehlen, Jörg Hillmer, Burkhard Jasper, Axel Miesner, Adrian Mohr, Gudrun Pieper, Mechthild Ross-Luttmann, Heiner Schönecke, Kai Seefried und Astrid Vockert (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 20.10.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 23.10.2015 Antwort des Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 15.01.2016, gezeichnet In Vertretung Stephan Manke Vorbemerkung der Abgeordneten Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V., dessen jeweilige Kreisvorsitzende die Landräte sind, betreibt seit 2001 mit eigenem Personal eine intensive Schul- und Bildungsarbeit. Ausgangspunkt ist stets die Beschäftigung mit den in Niedersachsen vorhandenen Gräbern nach dem Gräbergesetz - und zwar mit allen dort genannten Opfergruppen. Bis zum Ende des Haushaltsjahres 2015 wird durch das Innenministerium in Abstimmung mit dem Kultusministerium eine Schul- und Bildungsreferentenstelle beim Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. im Bezirk Lüneburg-Stade finanziell gefördert. Der Schulreferent sucht u. a. die Schulen auf, um sie an die politisch-historische Bildungsarbeit mit den Kriegsgräberanlagen vor Ort heranzuführen, und übt damit den aus § 1 des Gräbergesetzes abgeleiteten Bildungsauftrag aus. Die Landrätekonferenz Lüneburg-Stade hat die Kultusministerin auf die wichtige Bildungsarbeit des Volksbundes hingewiesen und um eine Verlängerung der finanziellen Förderung über das Haushaltsjahr 2015 hinaus gebeten. Die Kultusministerin hat der Landrätekonferenz geantwortet, dass eine finanzielle Förderung über das diesjährige Haushaltsjahr hinaus in der bisherigen Form nicht mehr möglich sei. Im nun vorliegenden Haushaltsplanentwurf 2016 ist der Etatposten gestrichen. Vorbemerkung der Landesregierung Die Arbeit der Schulreferenten des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. ist eine wichtige Tätigkeit, um gerade jüngeren Generationen zu vermitteln, welche schrecklichen Folgen Krieg und Gewaltherrschaft haben. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Friedensarbeit geleistet und der weiteren Zielrichtung des Gräbergesetzes - neben dem Gedenken an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft - entsprochen. Die Landesregierung begrüßt diese Arbeit und hat daher erstmals im Haushaltsjahr 2015 hierfür Mittel im Einzelplan 03 bereitgestellt. Eine entsprechende Förderung wird auch im Haushaltsjahr 2016 - unter Aufnahme in die mittelfristige Finanzplanung - fortgeführt. Darüber hinaus kann ab dem Haushaltsjahr 2016 im Bedarfsfall eine Lehrkraft im Umfang von bis zu einer Vollzeitlehrereinheit aus dem Einzelplan 07 an den Landesverband Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. zur Unterstützung der Bildungs- und internationalen Jugendarbeit in Niedersachsen zugewiesen werden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5040 2 1. Wie bewerten der Innenminister und die Kultusministerin die Arbeit der Schul- und Bildungsreferenten des Volksbundes hinsichtlich deren Wirken in den Schulen, insbesondere die Arbeit des Schul- und Bildungsreferenten im Bezirk Lüneburg-Stade? Siehe Vorbemerkung. 2. Mit welcher Begründung soll die Schul- und Bildungsreferentenstelle beim Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. im Bezirk Lüneburg-Stade ab 2016 nicht mehr finanziert werden? Die Stelle wird weiter finanziert werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Teilen der Innenminister und die Kultusministerin die Auffassung, dass sich aus § 1 des Gräbergesetzes ein Bildungsauftrag ableiten lässt? Siehe Vorbemerkung. 4. Teilen der Innenminister und die Kultusministerin die Auffassung, dass durch die Streichung der finanziellen Unterstützung des Volksbundes im Kapitel 03 02 Titel 685 12-0 des Haushaltsplanentwurfs 2016 indirekt der Bildungsauftrag aus § 1 des Gräbergesetzes verletzt wird? Die weitere finanzielle Förderung ist im Haushaltsplan 2016 im Kapitel 03 02 Titel 685 12-0 weiterhin vorgesehen. 5. Ist der Landesvorsitzende des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. in die Beratung um die künftige Finanzierung der Stelle des Bildungsreferenten eingebunden worden, und hat sich dieser mit dem zukünftigen Verfahren einverstanden erklärt? Der Landesvorsitzende des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. hat sich in die Beratungen um die künftige Finanzierung eingebracht. 6. Werden in weiteren Bezirken des Volksbundes finanzielle Kürzungen vorgenommen? Siehe Antwort zu Frage 4. (Ausgegeben am 26.01.2016) Drucksache 17/5040 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4468 Warum soll die Schul- und Bildungsreferentenstelle beim Volksbund Deutsche Kriegsgrä-berfürsorge e. V. im Bezirk Lüneburg-Stade ab 2016 nicht mehr finanziert werden? Anfrage der Abgeordneten Thomas Adasch, Ernst-Ingolf Angermann, Karin Bertholdes-Sandrock, André Bock, Helmut Dammann-Tamke, Hans-Heinrich Ehlen, Jörg Hillmer, Burk-hard Jasper, Axel Miesner, Adrian Mohr, Gudrun Pieper, Mechthild Ross-Luttmann, Heiner Schönecke, Kai Seefried und Astrid Vockert (CDU) Antwort des Ministeriums für Inneres und Sport