Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/5041 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4831 - Fahrraddiebstahl Anfrage der Abgeordneten Filiz Polat und Susanne Menge (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 09.12.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 15.12.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 15.01.2016, gezeichnet In Vertretung Stephan Manke Vorbemerkung der Abgeordneten Das Fahrrad ist für viele Bürgerinnen und Bürger mittlerweile zu einem wichtigen Verkehrsmittel geworden, mit dem viele Alltagswege zurückgelegt werden können. Laut Statistischem Bundesamt (https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/zdw/2015/PD15_023_p002. html) besaßen Anfang 2014 gut 81 % der deutschen Haushalte mindestens ein Fahrrad. 1,2 Millionen Privathaushalte in Deutschland besaßen zum selben Zeitpunkt bereits mindestens ein (hochpreisiges ) E-Bike. Neben der Nutzung des Fahrrads steigt aber auch die Zahl der Diebstähle. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) (http://www.gdv.de/2015/07/fahrraddiebstaehle-auffuenf -jahres-hoch/) erfasste die Polizei 2014 340 000 Fahrraddiebstähle - ein Anstieg von 7 % im Vergleich zu 2013. Nur knapp 10 % der Diebstähle werden dagegen aufgeklärt. Vorbemerkung der Landesregierung 2014 wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik in Niedersachen 39 170 Fahrraddiebstähle einschließlich unbefugter Ingebrauchnahme polizeilich registriert. Das entspricht einem Anteil von 7,09 % an der Gesamtkriminalität. Die Aufklärungsquote in diesem Zusammenhang beträgt 13,66 %. Im Zehnjahresvergleich ist insoweit ein deutlicher Rückgang der Fahrraddiebstähle (2004: 59 135 Fälle) und ein Anstieg der Aufklärungsquote (2004: 9,65 %) zu verzeichnen. Bei den vorliegenden Zahlen ist zu berücksichtigen, dass es sich beim Fahrraddiebstahl um ein sogenanntes aufklärungsungünstiges Delikt handelt; selten gibt es Hinweise auf Täter oder Spuren. Zudem gehen Expertinnen und Experten beim Fahrraddiebstahl von einem hohen Dunkelfeld aus. Erfahrungsgemäß fallen Anzeigequoten bei Eigentumsdelikten umso niedriger aus, je seltener sie einem Versicherungsschutz unterliegen. Viele Fahrraddiebstähle werden insofern nicht angezeigt. Dies bestätigt die repräsentative Dunkelfeldstudie des Landeskriminalamts Niedersachsen, bei der in zweijährigem Turnus 40 000 zufällig ausgewählte Einwohnerinnen und Einwohner Niedersachsens im Alter ab 16 Jahren zu Themen wie Kriminalitätserfahrungen und -furcht befragt werden. Demnach ist in den Jahren 2012 und 2014 nur jeder zweite Fahrraddiebstahl in Niedersachsen polizeilich registriert worden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5041 2 1. Wie viele Fahrraddiebstähle wurden in den letzten fünf Jahren in Niedersachsen polizeilich erfasst (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 2010 2011 2012 2013 2014 Anzahl bekannt gewordener Fälle (Diebstahl von Fahrrädern einschließlich unbefugter Ingebrauchnahme) 41 738 41 476 40 782 36 668 39 170 2. Wie hoch war/ist die Aufklärungsquote bei den unter 1. abgefragten Diebstählen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 2010 2011 2012 2013 2014 Aufklärungsquote (Diebstahl von Fahrrädern einschließlich unbefugter Ingebrauchnahme ) 14,95 % 16,92 % 15,97 % 14,26 % 13,66 % 3. Wie viele Fahrraddiebstähle wurden in den letzten fünf Jahren in der Stadt Bramsche sowie im Landkreis Osnabrück polizeilich erfasst (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Anzahl bekannt gewordener Fälle (Diebstahl von Fahrrädern einschließlich unbefugter Ingebrauchnahme) 2010 2011 2012 2013 2014 Bramsche, Stadt 177 207 201 147 184 Osnabrück, Landkreis 1 487 1 358 1 417 1 101 1 128 4. Wie hoch war/ist die Aufklärungsquote bei den unter 3. abgefragten Diebstählen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Aufklärungsquote (Diebstahl von Fahrrädern einschließlich unbefugter Ingebrauchnahme ) 2010 2011 2012 2013 2014 Bramsche, Stadt 11,30 % 10,14 % 9,45 % 6,12 % 8,15 % Osnabrück, Landkreis 9,15 % 12,15 % 6,28 % 6,72 % 5,50 % 5. Wo gibt es in Niedersachsen sogenannte Hochburgen für Fahrraddiebstähle? Ein Indikator zur Bewertung der Kriminalitätsbelastung in Niedersachsen ist die sogenannte Häufigkeitszahl . Dieser Wert wird aus der Anzahl der registrierten Straftaten pro 100 000 Einwohner errechnet . Vor dem Hintergrund der Fragestellung wurde die Häufigkeitszahl für das Jahr 2014 auf der Ebene der örtlich zuständigen Polizeiinspektionen ermittelt. In diesem Zusammenhang lässt sich eine höhere Kriminalitätsbelastung bezogen auf den Diebstahl einschließlich der unbefugten Ingebrauchnahme von Fahrrädern für die Polizeiinspektionen Braunschweig, Oldenburg-Stadt/Ammerland, Leer/Emden sowie die Landeshauptstadt Hannover feststellen. Für die einzelnen Polizeiinspektionen des Stadtgebietes Hannover lässt sich keine Häufigkeitszahl ermitteln, sodass bei der o. a. vorgenannten Aufstellung die Landeshauptstadt Hannover angeführt und keine einzelne Polizeiinspektion benannt wurde. 6. Mit welchen Gegenmaßnahmen agiert die Polizei gegen Fahrraddiebstahl (Fahrradabstellanlagen , Aufklärungsarbeit an Schulen usw), und welchen Erfolg haben diese? Die Polizei unternimmt seit jeher repressiv und präventiv Anstrengungen zur nachhaltigen Bekämpfung des Diebstahls von Fahrrädern. Die Polizei begrüßt in diesem Zusammenhang auch Codie- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5041 3 rungsaktionen von Dritten, z. B. dem ADFC e. V. oder der Verkehrswacht, und führt anlassbezogen eigene Registrierungen durch. Ziel ist es hierbei, potenzielle Diebstahlshandlungen durch eine Erhöhung des Entdeckungsrisikos zu verhindern und individuelle Merkmale (Codiernummer/Rahmennummer ) für die Zuordnung zwischen Eigentümerin oder Eigentümer und Fahrrad zu erheben und im Falle eines Diebstahls für Fahndungsmaßnahmen zu nutzen. Sämtliche in Niedersachsen polizeilich registrierten Fahrräder werden in einer zentralen Fahrradbesitzerdatei erfasst. Derzeit befinden sich bereits deutlich über 450 000 registrierte Fahrräder in der Datei. Regelmäßig durchgeführte Kontrollen, Verteilung von Fahrradpässen und Faltblättern an Brennpunkten , z. B. an Schulen, vor Schwimmbädern oder Bahnhöfen, erhöhen die Sensibilität in der Bevölkerung. Darüber hinaus begünstigen bauliche Maßnahmen der Kommunen (qualitativ hochwertige Fahrradabstellanlagen) den in den Vorbemerkungen erläuterten Fallzahlenrückgang. Die wichtigsten Schutzmaßnahmen, um nicht selbst Opfer eines Fahrraddiebstahls zu werden, müssen von den Radfahrerinnen und Radfahrern selbst getroffen werden. Diese umfassen insbesondere eine sensible Auswahl des Abstellorts und die richtige Schlosswahl. (Ausgegeben am 26.01.2016) Drucksache 17/5041 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4831 Fahrraddiebstah Anfrage der Abgeordneten Filiz Polat und Susanne Menge (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport