Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/5058 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4796 - Beteiligung beim Lärmschutz Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling und Christian Dürr (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 03.12.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 11.12.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 21.01.2016, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung der Abgeordneten Lärm schränkt die Lebensqualität vieler Menschen erheblich ein. Hauptursachen sind Kraftfahrzeuge , Eisenbahnen, Flugzeuge, aber auch Industrie- und Gewerbeanlagen. Hohe Lärmbelastungen verursachen nicht nur Störungen und Belästigungen, sie können auch zu relevanten Gesundheitsrisiken vor allem für das Herz-Kreislauf-System führen. In Deutschland blieb der Verkehrslärm trotz besserer Lärmschutzvorschriften in den letzten Jahren auf hohem Niveau. Hauptgrund ist das anhaltende Verkehrswachstum. Es ist geplant, im Bundeshaushalt 2016 20 Millionen Euro mehr für Schallschutz einzustellen. Außerdem sinken die Grenzwerte für Lärmpegel, ab denen der Bund Zuschüsse für Schutzmaßnahmen an Schienenwegen geben darf. Für Abschnitte mit angrenzenden Wohngebieten, Krankenhäusern , Schulen, Kitas und Heimen gelten künftig 67 (Tag) bzw. 57 (Nacht) Dezibel statt wie bisher 70 bzw. 60 Dezibel. Für Mischgebiete sowie Dörfer sollen 69/59 Dezibel (bisher: 72/62) verbindlich sein. In Gewerbegebieten sind 72/62 statt 75/65 Dezibel als Grenzwert für eine Förderung durch den Bund vorgesehen. Das Erhöhen der Mittel für den Bau von Schallschutz nützt allerdings nicht, wenn das Geld nicht abgerufen wird und nicht richtig festgestellt wird, wo Lärmschutz benötigt wird. Hierzu durchgeführte Bürgerbeteiligungen scheinen aber nicht immer zielführend zu sein. So titelte der Anzeiger für Lehrte und Sehnde am 24. November 2015 „Bürgerbeteiligung kaum bekannt“ „Kritik an Online- Plattform des Eisenbahnbundesamtes zum Lärm an Schienenstrecken“. Im Artikel wurde ausgeführt, dass die Städte Lehrte und Sehnde von der aktuellen Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung für ihren Bereich nur durch Zufall erfahren haben. Die Städte wurden nicht informiert, obwohl Lehrte und Sehnde auch von der ersten der Beteiligungsmöglichkeit nur zufällig erfahren und deshalb für das nächste Mal Vorabinformationen gefordert hatten. Vorbemerkung der Landesregierung Viele Bürgerinnen und Bürger fühlen sich von Lärm belästigt und belastet. Eine der Lärmquellen ist das wachsende Verkehrsaufkommen. Die Prognosen der einzelnen Verkehrsträger lassen einen weiteren Anstieg des Verkehrs erwarten. Diese Entwicklung stellt besondere Anforderungen an den Schutz vor Verkehrslärm. Aktivem und passivem Lärmschutz sowie Lärmsanierung kommen deshalb immer größere Bedeutung zu und sie sind zudem immer wichtiger für die Akzeptanz von Verkehr . Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5058 2 Das Land Niedersachsen setzt sich erfolgreich für Verbesserungen im Lärmschutz ein. So hat sich das Land Niedersachsen beim Schienenlärm aktiv für die Abschaffung des Schienenbonus und die Novellierung der Berechnungsvorschrift Schall 03 eingesetzt. 1. Sollten Städte und Gemeinden und auch Bürger aus Sicht der Landesregierung aktiv über Beteiligungsmöglichkeiten informiert werden? a) Wenn ja, warum? Beteiligungsmöglichkeiten sind nur dann effizient, wenn sie vor Ort bekannt sind. Das erwähnte Beteiligungsverfahren ist im Bundesimmissionsschutzgesetz festgelegt. Über die Beteiligungsmöglichkeiten informiert das Eisenbahn-Bundesamt (EBA). Das EBA hat die kommunalen Spitzenverbände über das konkrete Verfahren unterrichtet. Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund hat diese Information am 04.12.2015 per E-Mail an die Kommunen weitergeleitet. b) Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu Frage 1 a. 2. Ist bekannt, warum die Bahn nicht informierte, und, wenn ja, aus welchen Gründen wurde nicht informiert? Ob und wann die Bahn über das Verfahren des in diesem Fall zuständigen EBA informiert hat, ist nicht bekannt. 3. Sind der Landesregierung vergleichbare Fälle in Niedersachsen bekannt? Nein. 4. Wie bewertet die Landesregierung die Informationspraxis der Bahn zu Beteiligungsmöglichkeiten im Allgemeinen und in diesem - sowie gegebenenfalls anderen bekannten - speziellen Fall? Wie bereits oben dargelegt, ist dies kein Verfahren der Bahn, sondern des EBA, über das die Kommunen informiert wurden. (Ausgegeben am 28.01.2016) Drucksache 17/5058 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4796 Beteiligung beim Lärmschutz Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling und Christian Dürr (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr