Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/5080 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4673 - Ärger mit Villa-Umbau auf Borkum: Welche Kommunikation hat es zwischen Landtagspräsident Bernd Busemann und dem Amt für Regionalentwicklung gegeben? Anfrage des Abgeordneten Grant Hendrik Tonne (SPD) an die Landesregierung, eingegangen am 13.11.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 30.11.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung vom 22.01.2016, gezeichnet Christian Meyer Vorbemerkung des Abgeordneten Die niedersächsischen Medien berichten derzeit über die Sanierung des denkmalgeschützten Hauses des Präsidenten des Landtages Bernd Busemann auf Borkum. So titelte die NOZ „Busemann hat Ärger mit Villa-Umbau auf Borkum“. Der Weser-Kurier berichtete vergangene Woche, dass Herr Busemann „seine vor einem Jahr erworbene denkmalgeschützte Villa auf der Insel Borkum ohne öffentliche Fördermittel sanieren“ müsse. Dem Artikel nach lehnten die Behörden einen Antrag auf Förderung aus einem Dorfentwicklungsprogramm für einzelne Baumaßnahmen ab, weil bereits ohne Genehmigung mit Außenarbeiten begonnen worden sei. Außerdem berichtet der Weser-Kurier, Herr Busemann habe einen Fehler eingeräumt, weil ein Fenster zugemauert worden sei. Der Weser-Kurier berichtet, dass der Landtagspräsident die Fördervorschriften der Landeshaushaltsordnung ignoriert habe, indem er mit den Bauarbeiten an Fassade und Außengelände begonnen habe, ohne die Genehmigung der Behörde abzuwarten. In seiner Ausgabe vom 13. November 2015 hat der Weser-Kurier berichtet, dass der Landtagspräsident versucht haben soll, das Amt für regionale Landesentwicklung massiv unter Druck zu setzen. Herr Busemann soll demnach am 20. Oktober in einem Fax an das Amt für regionale Landesentwicklung auch arbeitsrechtliche Konsequenzen für einen Maurer der Baufirma ins Spiel gebracht haben, sollte sein Antrag auf Förderung abgelehnt werden. Er behalte sich dann vor, das Unternehmen in Regress zu nehmen, erklärt Busemann nach Informationen des Weser-Kurier darin. In diesem Fall sei „auch die Entlassung des Mitarbeiters angekündigt“ worden. Vorbemerkung der Landesregierung Das Land gewährt Antragstellern insbesondere nach den Vorschriften der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE; RdErl. d. ML v. 19.08.2015; Nds. Mbl. S. 1096 ff.) und der Landeshaushaltsordnung (LHO) u. a. Zuwendungen für Objekte, die sich in Ortschaften aus dem Dorfentwicklungsprogramm des Landes Niedersachsen befinden. Das hier in Rede stehende Förderobjekt befindet sich im Geltungsbereich des Dorfentwicklungsverfahrens Borkum. Neben den materiellen Fördervoraussetzungen (z. B. ortbildprägendes oder denkmalgeschütztes Gebäude) sind auch zahlreiche formelle Voraussetzungen durch die Antragsteller zu erfüllen. Eine der wichtigsten formalen Voraussetzungen ist, dass die Antragsteller nicht mit der Maßnahme begonnen haben dürfen, bevor sie den Bewilligungsbescheid erhalten haben. Dies ist in Ziff. 1.3 der Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO geregelt. Zum Beginn der Maßnahme gehört - neben dem eigentlichen Beginn der Bauarbeiten - auch bereits die Beauftragung der bauausführenden Firma. Fälle eines vorzeitigen ungenehmigten Maßnahmenbeginns Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5080 2 kommen in der Bearbeitung von Fördermaßnahmen zuweilen vor. In allen Fällen wird der Antrag abgelehnt. 1. Wann hat Präsident Busemann den Antrag auf Zuwendung für seine Villa auf Borkum an das Amt für regionale Landesentwicklung übersandt? Die Anträge zum einen auf Förderung des Gebäudes und zum anderen zur Förderung der Außenanlagen gingen unter Verwendung der alten Antragsvordrucke für die ausgelaufene Förderperiode 2007 bis 2013 erstmalig am 18.08.2015 beim ArL Weser-Ems, GS Aurich, ein. Um jedoch einen Antrag zum Stichtag 30.09.2015 für die aktuelle Förderperiode stellen zu können, wurde der Antragsteller auf die neuen Antragsvordrucke verwiesen. Daher reichte der Antragsteller am 28.09.2015 persönlich die auf dem neuen Antragsvordruck aktualisierten Anträge im ArL Weser- Ems, GS Aurich, ein. 2. In welcher Höhe wurden Fördermittel beantragt? In den ursprünglichen Anträgen (Eingang beim ArL Weser-Ems am 18.08.2015) und mit den aktualisierten Anträgen (Eingang beim ArL Weser-Ems am 28.09.2015) wurden für beide Maßnahmen Fördermittel beantragt. Über die Höhe der beantragten Fördermittel kann aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft gegeben werden. Der Zuschusssatz liegt bei vergleichbaren Anträgen bei bis zu 30 v. H. der zuwendungsfähigen Ausführungskosten. 3. Wann hat das Amt für regionale Landesentwicklung den Antrag beschieden? Der Ablehnungsbescheid des ArL Weser-Ems datiert vom 22.10.2015. Der Bescheid wurde dem Antragsteller am selben Tag per E-Mail zugesandt sowie per Übergabeeinschreiben zur Post gegeben . 4. Gab es einen Termin zur Inaugenscheinnahme? Wenn ja, wann, warum und mit welchem Ergebnis? Der Termin zur Inaugenscheinnahme des Objektes fand am 14.10.2015 statt. Die Begutachtung von Objekten, für die ein Förderantrag gestellt wird, gehört zum üblichen Prozedere eines Fördervorganges . So wurden am 14.10.2015 auch noch zwei weitere Objekte, für die ein Förderantrag gestellt wurde, besichtigt. Im Ortstermin stellten die beiden Bearbeiter des ArL Weser-Ems fest, dass der Antragsteller mit der Maßnahme offensichtlich schon begonnen hatte. Der Termin zur Inaugenscheinnahme wurde in einem Vermerk festgehalten und durch Fotos dokumentiert. 5. Hat es im Vorfeld der Entscheidung schriftliche und/oder mündliche Kommunikation zwischen dem Amt für regionale Landesentwicklung und Präsident Busemann oder von ihm beauftragten Dritten gegeben? Wenn ja, wann und welchen Inhalts? Der Antragsteller wurde am 15.10.2015 schriftlich gemäß § 28 VwVfG zu den Feststellungen anlässlich der Inaugenscheinnahme angehört. Am 20.10.2015 nahm der Antragsteller, nachdem er bzw. das von ihm beauftragte Planungsbüro zur Anhörung Stellung genommen hatte, fernmündlich Kontakt mit dem ArL Weser-Ems auf und erkundigte sich, ob denn nun kurzfristig mit einer - positiven - Entscheidung gerechnet werden könne. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5080 3 6. In welcher Form wurde Druck auf das Amt für regionale Landesentwicklung ausgeübt? Kurz nach dem o. g. Antragsstichtag 30.09.2015 fanden mehrere Telefonate in dieser Sache statt. So rief das vom Antragsteller beauftragte Planungsbüro am 05.10.2015 beim ArL Weser-Ems, GS Aurich, an und bat darum, die Anträge möglichst zügig zu bescheiden. Am selben Tag rief das Planungsbüro beim Dezernatsleiter 3 des ArL Weser-Ems in Oldenburg an und bat dort ebenfalls darum , die Anträge zügig zu bescheiden. Am 06.10.2015 rief der Antragsteller persönlich beim Landesbeauftragten an und bat auch dort um schnellstmögliche Entscheidung. Die GS Aurich hat dann am 08.10.2015 dem Antragsteller telefonisch mitgeteilt, dass mit einer Bescheidung des Antrages am 20.10.2015 gerechnet werden könne, sofern die Prüfung der Fördervoraussetzungen positiv verlaufe. 7. Sind die in dem Artikel erwähnten Vorwürfe richtig, dass Herr Busemann gegenüber dem Amt für Landesentwicklung mit der Entlassung eines Mitarbeiters drohte? Der Antragsteller hat in seiner Stellungnahme zur Anhörung zum Ausdruck gebracht, dass er gegebenenfalls die Baufirma in Regress nehmen würde. Die Baufirma habe ihm gegenüber angekündigt , dass sie für den Regressfall den Mitarbeiter entlassen werde, der die die Maßnahme betreffenden Arbeiten ausgeführt habe. 8. Ist bekannt, ob der Mitarbeiter des Unternehmens infolge dieses möglichen Vorgangs entlassen wurde? Nein, dies ist hier nicht bekannt. 9. Womit begründet das zuständige Amt für Regionalentwicklung die ablehnende Haltung im Einzelnen? Siehe hierzu die Vorbemerkungen. Der Antragsteller hatte, so hat es der Ortstermin ergeben, mit der Maßnahme vor Erteilung eines Bewilligungsbescheides begonnen, sodass eine Förderung wegen Verstoßes gegen Ziff. 1.3 der VV zu § 44 LHO nicht mehr möglich war. Mit dieser Begründung wurde der Förderantrag abgelehnt. 10. Sieht die Landesregierung in dem Zeitraum zwischen Antragsstellung und Bescheid ein „zögerliches Agieren der Landesbehörden“ (Zitat Weser-Kurier vom 04.11.2015)? Nein, das Gegenteil ist der Fall. Wie oben unter 1. bereits gesagt wurde, war eine Entscheidung vor Abschluss des Antragsranking zum Antragsstichtag 30.09.2015 nicht möglich. Der Termin zur Inaugenscheinnahme erfolgte nach einer ersten fachlichen Prüfung des Antrages am 14.10.2015. Von einer zögerlichen Bearbeitung kann daher nicht die Rede sein. 11. Hat Präsident Busemann gegen die Entscheidung des Amtes für regionale Landesentwicklung Rechtsmittel eingelegt? Es wurden bisher keine Rechtsmittel eingelegt. Der von Herrn Busemann in dieser Sache beauftragte Anwalt hat jedoch in einem Schreiben vom 10.11.2015 mitgeteilt, dass er die Entscheidung in der Sache für rechtswidrig hält. 12. Hat Präsident Busemann nach Übersendung des Ablehnungsbescheides schriftlich oder mündlich gegenüber dem Amt für regionale Landesentwicklung angekündigt, dass er keine Rechtsmittel einlegen werde? Nein. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5080 4 13. Gilt in den Sommermonaten auf Borkum ein Bauverbot? Wenn ja, von wann bis wann? Gemäß § 5 der Verordnung der Stadt Borkum zur Bekämpfung des Lärms vom 24.04.2013 sind in der Zeit vom 01.06. bis zum 30.09. eines Jahres ganztägig ruhestörende Bauarbeiten verboten. (Ausgegeben am 04.02.2016) Drucksache 17/5080 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4673 Ärger mit Villa-Umbau auf Borkum: Welche Kommunikation hat es zwischen Landtagspräsident Bernd Busemann und dem Amt für Regionalentwicklung gegeben? Anfrage des Abgeordneten Grant Hendrik Tonne (SPD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-cherschutz