Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/5081 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4456 - Ist die Haltung der Landesregierung zu Glyphosat wissenschaftlich fundiert? Anfrage der Abgeordneten Hermann Grupe und Dr. Stefan Birkner (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 16.10.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 22.10.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 28.01.2016, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung der Abgeordneten Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) ist die Organisation der WHO, die für die Leitung und Koordinierung der Erforschung der Ursachen von Krebserkrankungen zuständig ist. Sie führt weltweit epidemiologische Studien über Krebs durch. Die IARC bewertet Chemikalien, komplexe Substanzen und Gemische hinsichtlich ihres Krebsrisikos und klassiert sie in fünf Gruppen. Seit 1971 wurden 980 Substanzen untersucht. Davon wurden 116 in die Gruppe 1 (krebserregend) und 73 in die Gruppe 2A (wahrscheinlich krebserregend) eingestuft. Lediglich eine von 980 Substanzen wurde in die unkritischste Kategorie 4 (wahrscheinlich nicht krebserregend) eingeordnet. In Gruppe 2A wurde vor kurzem auch Glyphosat aufgenommen. Bei der Einstufung der Stoffe nimmt die IARC keine Risikobewertung vor. Die Agentur bewertet das Krebserzeugungspotenzial einer Substanz unabhängig von Wahrscheinlichkeiten für eine Gefährdung und konkreten Bedingungen der Anwendung. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) als Berichterstatter für den Wirkstoff Glyphosat im Zuge des EU-Neubewertungsverfahrens hat im Rahmen einer Anhörung des Agrarausschusses des Bundestages am 28.09.2015 folgende Stellungnahme abgegeben: „Derzeit sind uns keine gesundheitlichen Auswirkungen auf Anwender, Anwohner und Verbraucher bekannt, die aus unserer Sicht gegen eine Anwendung des Wirkstoffes Glyphosat in der Agrarwirtschaft für die in Deutschland zugelassenen Anwendungen sprechen würden.“ (http://www.bundestag.de/blob/387778/b7ccd 64798cfccaf206d21a07d9d6a2e/stellungnahme_bfr-data.pdf). Zur Amtseinführung von Professor Andreas Hensel als Präsident des neu gegründeten BfR stellte die damalige Ministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Renate Künast, am 20.05.2003 in einer Pressemitteilung fest: „Die Glaubwürdigkeit des BfR basiere auf seiner Unabhängigkeit , so die Ministerin. Es sei frei von dem Zwang, erkannte Risiken auch managen zu müssen . Es sei keinen anderen Kriterien außer denen der Wissenschaft verpflichtet. Und es sei als eigenständige Anstalt des öffentlichen Rechts organisatorisch und finanziell unabhängig.“ (http://www.bfr.bund.de/cm/343/text_kuenast.pdf) Vorbemerkung der Landesregierung Die o. a. Anfrage bezieht sich auf eine Studie der IARC der WHO von Ende März 2015, nach der Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend für den Menschen“ (IARC-Gruppe 2a) einzustufen ist; die entsprechende IARC-Studie selbst wurde im Juli 2015 veröffentlicht. Das BfR ist Berichterstatter im Verfahren auf Erneuerung der Zulassung für den Wirkstoff Glyphosat . Die Europäische Lebensmittelagentur EFSA hat den BfR-Bericht bewertet (veröffentlicht am Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5081 2 12.11.2015) und kommt im Gegensatz zum IARC zu dem Schluss, dass der Wirkstoff Glyphosat für den Menschen kein krebserregendes Potenzial aufweist. Ursprünglich hatte das BfR seinen Bericht zum Wirkstoff Glyphosat bereits im April 2015 fertiggestellt , sodass nicht explizit auf die o. a. Studie der IARC vom Juli 2015 eingegangen werden konnte . Daher begrüßt die Landesregierung, dass das BfR im August 2015 in einem Addendum zu seinem Ursprungsbericht auch die IARC-Studie in seine Bewertung einbezogen hat. In seiner Hintergrundinformation Nr. 033/2015 vom 22. September 2015 zur Bewertung der epidemiologischen Studien stellte das BfR im Kontext der IARC-Studie u. a. abschließend fest: „Im Ergebnis seiner Bewertung empfiehlt das BfR ausdrücklich, dass für glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel zusätzliche Untersuchungen im Rahmen der zonalen/nationalen Zulassung der einzelnen Pflanzenschutzmittel nachzufordern sind, die die vorliegenden Befunde entlasten oder bestätigen sollen.“ Die EU-Kommission will nun auf Grundlage des EFSA-Berichtes, der IARC-Studie, der Beratungen im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel der Mitgliedstaaten bei der EU-Kommission sowie einer erwarteten Stellungnahme der Europäischen Chemikalienagentur ECHA (zuständige europäische Agentur u. a. für die Einstufung von Chemikalien) bis Juni 2016 entscheiden, ob und für welchen Zeitraum die Zulassung für Glyphosat verlängert wird. Für diese ergebnisoffene Einbeziehung aktueller Untersuchungen zu Glyphosat ist Ende September 2015 von der EU-Kommission die Zulassung auf europäischer Ebene bis Ende Juni 2016 verlängert worden. 1. Gibt es nach Auffassung der Landesregierung vor dem Hintergrund, dass von der IARC seit 1971 lediglich ein Stoff als „wahrscheinlich nicht krebserregend“ eingestuft wurde, Stoffe, bei denen eine krebserregende Wirkung definitiv ausgeschlossen werden kann, wenn ja, welche (Beispiele)? Die Einstufung von Chemikalien hinsichtlich ihrer Gefährlichkeitsmerkmale geschieht auf der Grundlage der europäischen CLP-Verordnung (EG) 1272/2008. Das Kürzel CLP steht für Classification (Einstufung), Labelling (Kennzeichnung) und Packaging (Verpackung) von gefährlichen Stoffen und Gemischen. Die Einstufung der jeweiligen Stoffe findet man auf der website der ECHA - www.echa.europa.eu - im C&L-Verzeichnis (Classification & Labelling). In diesem Verzeichnis befinden sich mehr als 120 000 verschiedene Stoffe, die unterschiedliche Gefährlichkeitsmerkmale aufweisen. Die IARC begutachtet insbesondere diejenigen Stoffe, für die es starke Anhaltspunkte gibt, dass sie gegebenenfalls krebserregend wirken können. Daher ist es nachvollziehbar, dass - wie es in der Frage 1 formuliert ist - bei dieser Vorauswahl durch das IARC „seit 1971 lediglich ein Stoff als wahrscheinlich nicht krebserregend eingestuft wurde.“ Bekannte gefährliche Stoffe, die definitiv nicht als krebserregend eingestuft sind, sind z. B. Salzsäure , Schwefelsäure oder Natronlauge. 2. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass bei vielen Stoffen, denen der Mensch im täglichen Leben begegnet, nicht ausgeschlossen werden kann, dass diese in einer bestimmten Konzentration eine krebserregende Wirkung haben (mit Begründung)? Karzinogenität ist eine intrinsische Stoffeigenschaft. Ein Stoff, der Krebs erzeugen oder die Krebshäufigkeit erhöhen kann, wird als karzinogen angesehen. Bei Exposition gegenüber einem chemischen Kanzerogen entstehen Tumore, deren Anzahl und Latenzzeit grundsätzlich dosisabhängig sind. Zur Einstufung ihrer karzinogenen Wirkung werden Stoffe anhand der Aussagekraft der Nachweise und zusätzlicher Erwägungen (Beweiskraft der Daten) aus tierexperimentellen und epidemiologischen Studien verschiedenen Kategorien zugeordnet; in der EU erfolgt dies anhand der Kriterien der o. a. europäischen CLP-Verordnung. Die Gefahrenkategorien der CLP-Verordnung für karzinogene Stoffe differenzieren in Kategorie 1 (bekanntermaßen oder wahrscheinlich beim Menschen karzinogen) und Kategorie 2 (Verdacht auf karzinogene Wirkung beim Menschen). Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5081 3 Die IARC hat 2015 den Wirkstoff Glyphosat vergleichbar zur CLP-Kategorie 1B eingestuft. Ob ab einer bestimmten Konzentration oder Dosis Wirkschwellen von Kanzerogenen erreicht oder überschritten werden, kann in allgemeiner Weise nicht beantwortet werden, sondern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. 3. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass das tatsächlich gegebene Risiko eines Stoffes für die menschliche Gesundheit immer von der Höhe der Dosis des Stoffes abhängt , mit der der Mensch in Berührung kommt (mit Begründung)? Nach der initialen Beobachtung toxischer Wirkungen eines Stoffes beim Menschen oder im Tiermodell erfolgt im nächsten Schritt die Ermittlung der Dosis-Wirkungskurve für den beobachteten Effekt . Die hier ermittelten toxikologischen Schwellen (z. B. ein NOAEL (No Observed Adverse Effect Level)) werden im weiteren Schritt - der quantitativen Risikobewertung - genutzt, um in Verbindung mit quantitativen Daten zur Exposition das tatsächliche gesundheitliche Risiko abzuschätzen. Ein gesundheitliches Risiko ist somit von der Überschreitung einer Schwellendosis mithin dosisabhängig (siehe auch Antwort zu Frage 2). 4. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass das Verbot eines Stoffes ausschließlich auf Basis einer wissenschaftlich fundierten Risikobewertung unter Einbeziehung von Wahrscheinlichkeiten und tatsächlichen Anwendungsbedingungen erfolgen kann (mit Begründung)? Für die Verwendung eines Stoffes als solchem in einem Gemisch oder in einem Erzeugnis können zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt Beschränkungsregelungen die Bedingungen für die Herstellung, das Inverkehrbringen, die Verwendung oder auch für ein Verbot vorgeben . Das Verbot eines besonders besorgniserregenden Stoffes erfolgt auf Basis einer wissenschaftlichen Bewertung seines Gefährdungspotenzials (Hazard) und des Risikos für Mensch und Umwelt in definierten Expositionsszenarien sowie zusätzlich einer sozio-ökonomischen Analyse. 5. Wie bewertet die Landesregierung die Meinung des BfR, Glyphosat habe keine gesundheitlichen Auswirkungen auf Menschen, die gegen eine Anwendung in der Landwirtschaft sprechen würden? Bekanntermaßen kommen die WHO und Teile der Wissenschaft aufgrund zahlreicher Studien zu einer anderen Einschätzung, indem sie den Wirkstoff Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend für den Menschen“ einstufen/bewerten. Die Landesregierung erwartet, dass alle wissenschaftlichen Studien und Erkenntnisse im Zulassungsverfahren des Wirkstoffs vorurteilsfrei, unabhängig bewertet und einbezogen werden. 6. Ist nach Auffassung der Landesregierung die Meinung des BfR, Glyphosat habe keine Auswirkungen auf Menschen, die gegen eine Anwendung in der Landwirtschaft sprechen würden, wissenschaftlich fundiert? Es gibt unterschiedliche wissenschaftliche Auffassungen, ob die Meinung des BfR richtig ist. 7. Trifft nach Auffassung der Landesregierung die oben genannte Feststellung der damaligen Ministerin Künast zu, das BfR sei aufgrund seiner Unabhängigkeit glaubwürdig und keinen anderen Kriterien als denen der Wissenschaft verpflichtet? In der Öffentlichkeit und kritischen Studien werden dem BfR erhebliche Fehler in der Bewertung von Glyphosat vorgeworfen. Ebenso wird in der Öffentlichkeit kritisiert, dass das BfR offenbar Herstellerangaben und -studien stärker berücksichtigt als unabhängige Literatur. Die Landesregierung Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5081 4 erwartet vom BfR eine glaubwürdige und unabhängige, nur der Wissenschaft verpflichtete Arbeitsweise , wie sie bei der Gründung vorgesehen war. (Ausgegeben am 04.02.2016) Drucksache 17/5081 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4456 Ist die Haltung der Landesregierung zu Glyphosat wissenschaftlich fundiert? Anfrage der Abgeordneten Hermann Grupe und Dr. Stefan Birkner (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz