Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/5083 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4433 - Welchen Stellenwert besitzt die Vermittlung von Unternehmertum und Entrepreneurship an den niedersächsischen Hochschulen für die Landesregierung? Anfrage der Abgeordneten Almuth von Below-Neufeldt und Gero Hocker (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 15.10.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 20.10.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung vom 14.01.2016, gezeichnet Dr. Gabriele Heinen-Kljajić Vorbemerkung der Abgeordneten Gemäß § 3 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes stellt die Förderung von „Unternehmensgründungen aus der Hochschule heraus“ eine der Aufgaben von Hochschulen dar. Dennoch weist Niedersachsen über Jahre unverändert die zweitniedrigste Gründerquote unter allen westdeutschen Ländern auf. Nur das Saarland und die ostdeutschen Flächenländer weisen niedrigere Quoten auf, wie der Gründermonitor der Kreditanstalt für Wiederaufbau zeigt. Viele Studierende in Niedersachsen zieht es nach ihrem universitären Abschluss in Konzerne, den öffentlichen Dienst und manchmal in Forschung und Lehre. Für viele Studierende stehen die Gründung eines eigenen Unternehmens und eine dauerhafte selbstständige Tätigkeit nicht im Fokus ihrer späteren Karrierepläne. Gleichzeitig ist die Nachfolgesituation vieler mittelständischer Unternehmen in Niedersachsen nicht gesichert, und viele Unternehmen suchen bereits seit Jahren nach einem geeigneten Nachfolger. Vorbemerkung der Landesregierung Für das Innovationssystem in Deutschland sind die Hochschulen von zentraler Bedeutung. Das dort generierte Wissen in Forschung und Lehre sowie die dort entwickelten Technologien sollen erfolgreich in die Gesellschaft und Wirtschaft transferiert werden. Die Landesregierung verfolgt dabei einen ganzheitlichen Ansatz in der Hochschulpolitik, um eine nachhaltige Transferkultur an den Hochschulen zu schaffen. Eine ganzheitliche Transferstrategie umfasst dabei die Betrachtung von Existenzgründungen sowie auch Patenten, Unternehmenskooperationen und den Transfer von Personal. Durch vielfältige Förderimpulse haben die Hochschulen die Möglichkeit, im Aufbau von Strukturen, Beratungs- und Servicedienstleistungen unterstützt zu werden sowie Kompetenzen in der Verwertung von Forschungsergebnissen auszubauen. Dadurch ist es bereits an zahlreichen Standorten gelungen, Wissens- und Technologietransfer in der Strategie und den Strukturen der Hochschulen institutionell zu verankern, sodass eine Nachhaltigkeit des Transfergedankens auch in der Praxis sichergestellt wird. Für eine erfolgreiche Gründungsförderung sind neben konkreten Beratungs- und Unterstützungsleistungen auch die Sensibilisierung für die Gründungsthematik sowie die Vermittlung von Wissen in der Lehre und Ausbildung von Bedeutung, damit Studierende für das Thema der Existenzgründung interessiert werden und entsprechende Kompetenzen aufbauen können. Für die Vernetzung Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5083 2 von kompetenten Partnern, möglichen Investoren und Unternehmen bieten die Transferstellen der Hochschulen umfassende Unterstützungsmöglichkeiten. 1. Inwieweit ist die Förderung von Unternehmensgründungen aus der Hochschule heraus Teil der Zielvereinbarungen des Landes mit den Hochschulen? In den Leitlinien zur Landeshochschulplanung, mit denen die wissenschaftspolitischen Zielvorstellungen und Erwartungen entlang der Vereinbarungen im Hochschulentwicklungsvertrag konkretisiert werden und welche die Basis für die strategischen Zielvereinbarungen 2014 bis 2018 darstellen , werden explizit die Unternehmensgründung und der Wissens- und Technologietransfer als Zielvorstellung formuliert: – Unter Themenfeld 10 „Übergänge in die Berufstätigkeit gestalten“: „Master-Absolventinnen und -Absolventen sowie Promovierende niedersächsischer Hochschulen bestreiten erfolgreich wissenschaftliche Karrieren in internationalen Forschungsgruppen oder professionelle berufliche Entwicklungen als Führungskräfte in Unternehmen oder begründen erfolgreich eigenes Unternehmertum.“ – Unter Themenfeld 6 „Forschung und Innovation stärken“: „Insbesondere mit Blick auf die anwendungsorientierte Forschung nehmen Universitäten und Fachhochschulen ihre Verantwortung für die regionalen Innovationssysteme wahr und betreiben einen aktiven Wissens- und Technologietransfer, der auf eine breite Beteiligung gesellschaftlicher Akteure abzielt und in die Fläche des Landes ausstrahlt.“ Diese Zielvorstellungen sind in den Zielvereinbarungen 2014 bis 2018 von den Hochschulen spezifiziert worden. Beispielhaft zu nennen sind hier – die Zielsetzung der Universität Oldenburg: „Die Universität setzt sich zum Ziel, Spin-Off-Aktivitäten durch Aufbau von gründungsfreundlichen Unterstützungsstrukturen mit den Schwerpunkten ‚Sustainable Entrepreneurship‘ und ‚Female Entrepreneurship‘ zu fördern.“, – die Zielsetzung der Technischen Universität Braunschweig (TU Braunschweig): „Wichtige Ziele der Technologietransferstelle der TU Braunschweig im Existenzgründungsbereich sind: a) die Sicherstellung der Nachhaltigkeit von Gründungen. Im Kern geht es darum, dass Start- Ups aus der Hochschule lückenlos unterstützt werden. Zur Unterstützung hierfür sollen externe Partner der Region, wie z. B. Wirtschaftsförderer, NBank und Kammern stärker in den Gründungsprozess eingebunden werden. Das Ziel ist die Durchführung mindestens einer gemeinsamen Aktivität zur Unterstützung von Gründungen mit mindestens drei verschiedenen externen Partnern. b) die Steigerung der Anzahl an Unternehmensgründungen zusammen mit der Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel. Das Ziel ist es, die Zahl der Gründungen innerhalb der nächsten drei Jahre (bis 2018) von 12 (im Zeitraum 2010 bis 2012) auf 15 Gründungen bis 2018 zu steigern.“ 2. Welche Beratungsangebote halten die Hochschulen für Gründer vor, und wie werden diese Angebote von der Landesregierung unterstützt? Es gibt vielfältige Beratungs- und Unterstützungsangebote an den niedersächsischen Hochschulen: – Beratung zu Fördermöglichkeiten, Eigentums- und Schutzrechten, Ansiedlungsmöglichkeiten, Career-Service, – Sensibilisierung: z. B. Veranstaltungen wie „Gründertage“, Begrüßung von neuen Studierenden, Teilnahme an Karriere-Messen, Scouting in Instituten, – Qualifizierung: Entrepreneurship Lehre, z. B. Seminare, (Ring-)Vorlesungen und Blockveranstaltungen durch Gründungsprofessuren, Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5083 3 – Coaching und Mentoring: z. B. direkte Coaching-Begleitung des gesamten Gründungsprozesses , Einwerbung von Fördermitteln für das Gründungsvorhaben, Vermittlung von Expertenwissen (z. B. Rechts-, Finanz- und Steuerberatung), – Informations- und Netzwerkveranstaltungen sowie Vermittlung von Kontakten zu Kammern und Verbänden zur weiterführenden Gründungsbetreuung, – Unterstützung durch Raum- und Nutzungsangebote für Gründende, insbesondere vor der Gründung (Inkubator) und in der Seed-Phase (Gründungswerkstätten), – Gründerstammtische, – Kooperation mit den regionalen Wirtschaftsförderern. Die Hochschulen bieten folglich bereits ein großes Spektrum an Beratungs- und Qualifizierungsangeboten für Gründerinnen und Gründer bzw. Gründungsinteressierte an. Das Land hat die verschiedenen Aktivitäten in vielfältiger Weise durch Landesmittel oder durch Fördermöglichkeiten aus Mitteln des EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) unterstützt . Darüber hinaus wird im Rahmen des ganzheitlichen Ansatzes landesseitig mit der Umsetzung der neuen Strukturfondsförderperiode 2014 bis 2020 auch die Ausrichtung auf neue und innovative Modelle des Wissens- und Technologietransfers unterstützt. Hier besteht im Rahmen der EFRE- Förderung durch die Richtlinie „Innovation durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen“ die Möglichkeit, nachhaltige Formen des Wissens- und Technologietransfers in Wirtschaft und Gesellschaft zu entwickeln. Nachfolgend sind zur Konkretisierung exemplarisch Beispiele von Beratungsangeboten und Strukturen an Hochschulen dargestellt: Universität Lüneburg: Im Rahmen des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten EXIST-IV-Projektes wird seit 2013 eine Gesamtstrategie Entrepreneurship in der Universität vertieft und eine Gründungskultur gefördert. Das Besondere hierbei ist, dass Entrepreneurship nicht nur als Gründung eines profitorientierten Unternehmens, sondern als Handlungskompetenz verstanden wird (ähnlich der EU-Definition der Schlüsselkompetenzen für das lebenslange Lernen), die es den Hochschulangehörigen ermöglicht, eigene Ideen zu realisieren und einen Beitrag zu leisten, die Gesellschaft positiv zu verändern. Unternehmerisches Denken und Handeln in diesem breiten Verständnis kann daher durch ein Startup (auch in Form eines Social oder Sustainable Business), im Rahmen der Erwerbstätigkeit (Intrapreneurship) oder der allgemeinen Berufsplanung erfolgen. Hierzu bietet die Universität ein großes Portfolio an Qualifizierungs- und Beratungsangeboten an, wie z. B. – Beratung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zur Implementierung von gründungsrelevanten Angeboten zum Themenbereich Entrepreneurship und Unternehmensgründung in Lehre und Forschung, – Qualifizierungsformate zur Motivation und Planung von wirtschaftlichen Verwertungsmodellen für FuE-Ergebnisse aus der Forschung, – Information der Studierenden der Universität in verschiedenen Lehrkontexten zum Thema Selbstständigkeit als relevante Karriereoption sowie unternehmerischem Denken und Handeln, – Einbindung von Gründungskompetenzen in einzelne Lehrveranstaltungen, die gleichzeitig zur Entwicklung einer eigenen Gründungsidee genutzt werden können. Neben der drittmittelfinanzierten Beratung und Qualifizierung im Bereich Entrepreneurship bietet die Universität Lüneburg über den Transfer- und Gründungsservice mit einer eigens dafür aus Hochschulmitteln eingerichteten Stelle verschiedene Beratungsangebote für gründungsinteressierte Studierende und den akademischen Nachwuchs an. Dazu zählen Angebote im Bereich: – Ideenevaluationen und Geschäftsmodellentwicklung, – Teamentwicklung und -coaching, Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5083 4 – Unterstützung bei der Beantragung von Förderprogrammen wie dem Exist-Gründerstipendium oder -Forschungstransfer, – Beratungsangebote zu Fragen des geistigen Eigentums über die Transferstelle, – Seminar Gründungsberatung: Kooperation mit Gründerinnen und Gründern aus der Region, – Vernetzung zu den Rechts- oder Steuerberatern des Gründungsnetzwerks der Region Lüneburg zur Unterstützung der praktischen Vorbereitung, Planung und Umsetzung der hochschulnahen Gründungsvorhaben. Teile der vorgenannten Beratungs- und Qualifizierungsangebote wurden durch die Förderung im Rahmen des EU-Großprojekts Innovations-Inkubator entwickelt und konnten mit der neu im Transfer - und Gründungsservice angesiedelten Mitarbeiterstelle für Beratung verstetigt werden. Unterstützt werden diese Aktivitäten durch die Beratungsangebote des Career-Services, der neben abhängiger Beschäftigung auch die Option der Selbstständigkeit in seiner Beratung aufzeigt. Bis zum 31.07.2015 wurden neben anderen Themen die Beratung und Unterstützung von Gründungsvorhaben im Rahmen des Innovations-Inkubators auch durch den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und das Land Niedersachsen gefördert und zwischenzeitlich institutionell und personell in der Stabsstelle Transfer- und Gründungsservice verstetigt. Gründungsinteressierte und Gründende aus den Hochschulen können sich auf die Förderangebote der NBank (Gründercoaching Deutschland, Niedersachsen-Gründerkredit) eigenständig bewerben. Die Universität Lüneburg verfügt über drei Professuren mit der Denomination Entrepreneurship. Das Thema wird zudem von weiteren Professuren in Forschung und Lehre bearbeitet. TU Braunschweig und Ostfalia Hochschule: Die TU Braunschweig und die Ostfalia Hochschule haben 2009 eine gemeinsame Professur für Entrepreneurship eingerichtet. Dieser Gemeinschaftslehrstuhl für Entrepreneurship bietet ein breit gefächertes Lehrangebot zur Gründerqualifizierung an. An der Ostfalia Hochschule ist zudem ein Entrepreneurship Center etabliert, das Gründer-Angebote in den Bereichen Entrepreneurship Sensibilisierung und Qualifizierung bereithält. Das Angebot umfasst Gründercoaching, Entrepreneurship Events wie z. B. Idea Days mit der Präsentation von erfolgreichen Gründern als Vorbildern und regelmäßige Vorträge und Workshops zu gründungsrelevanten Themen. Die Unterstützung des Entrepreneurship Center erfolgt über das EXIST-Programm des Bundes mit einer Kofinanzierung durch die Hochschule aus Landesmitteln. Universität Oldenburg: Die Universität Oldenburg zählt zu den sechs ausgezeichneten Gründerhochschulen Deutschlands. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verlieh ihr 2011 dieses Zertifikat im Wettbewerb „EXIST-Gründungskultur - Die Gründerhochschule“. Dieser Erfolg ermöglicht es der Universität Oldenburg, ihre bisherigen Ansätze der Gründungsförderung stetig weiterzuentwickeln. Das dem Vizepräsidenten Forschung und Transfer und seinem Referat zugeordnete Gründungsund Innovationszentrum (GIZ) der Universität Oldenburg wurde im April 2012 eröffnet und dient als zentrale Anlaufstelle für Studierende, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Alumni der regionalen Hochschulen, die sich für das Thema Gründung interessieren . Es bietet Gründungsinteressierten professionelle Beratung zu Fördermitteln, Coaching und Qualifizierung sowie Mentoring im Rahmen der Gründung. Mit Unterstützung des GIZ sind seitdem viele Start-ups entstanden, die in der Region durch Innovationen Arbeitsplätze schaffen und neue Märkte erschließen. Es handelt sich um wissens- und technologiebasierte Gründungen, welche zumeist durch Fördermittel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Rahmen der Programme EXIST-Gründerstipendium und EXIST-Forschungstransfer umgesetzt werden und sich in einer sehr frühen Vorgründungsphase befinden. Die Angebote des GIZ werden durch das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) bis Ende der Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Programm „(EXIST- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5083 5 Gründungskultur - Die Gründerhochschule)“ (EXIST IV) mit einer halben Personalstelle (35 TEuro) unterstützt. Als Stiftungsprofessur wurde an der Universität Oldenburg in 2005 die Professur für Entrepreneurship eingerichtet. Diese wurde für fünf Jahre finanziert aus gestifteten Mitteln der IHK, der Stiftung der Metallindustrie im Nord-Westen, dem Arbeitgeberverband Oldenburg sowie dem Wirtschaftliche Vereinigung Oldenburg - DER KLEINE KREIS e. V. Nach Auslauf der Finanzierung wurde die Stiftungsprofessur mit zusätzlicher Ausstattung für eine Personalstelle (wissenschaftlicher Mitarbeiter) durch Hochschulmittel verstetigt. Darüber hinaus wurde im Oktober 2014 die Juniorprofessur für Female Entrepreneurship berufen. Diese ist bundesweit die einzige Professur für Female Entrepreneurship, europaweit gibt es nur eine vergleichbare Professur. Die Juniorprofessur für Female Entrepreneurship wird aus Hochschulmitteln und Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (EXIST-Gründungskultur - Die Gründerhochschule) für sechs Jahre ohne Tenure Track finanziert. Sie ist ausgestattet mit einer halben Personalstelle (wissenschaftlicher Mitarbeiter) bis Ende Oktober 2016. Universität Osnabrück und Hochschule Osnabrück: Seit 1997 werden an der Universität Osnabrück und der Hochschule Osnabrück Gründerinnen und Gründer und Gründungsinteressierte durch Begleitung und Beratung bei der Findung, Konkretisierung und Umsetzung eines Gründungsvorhabens unterstützt; die Förderung junger Existenzgründerinnen und Existenzgründer und Gründungsinteressierter ist zentrale Aufgabe des im Wissensund Technologie-Transfer WTT (gemeinsame Einrichtung der Universität und der Stiftung Hochschule Osnabrück) etablierten „Gründungsservice der Osnabrücker Hochschulen“. Er informiert, sensibilisiert, berät, qualifiziert, unterstützt bei der Erstellung von Businessplänen, begleitet bei der Gründung und vermittelt bei Bedarf an die Kooperationspartner aus verschiedenen Netzwerken. Durch die Ansiedlung des Gründercoaches/Gründungsservices beim WTT steht den Gründerinnen und Gründern ein umfangreiches Netzwerk zur Verfügung. Sie erhalten Expertise in der Fördermittelberatung und zum Schutz von Erfindungen und Patenten, Kontakte zu (internationalen) Unternehmen als Kooperationspartner oder Abnehmer können vermittelt werden. Unterstützt werden sie zudem bei der Beteiligung an internationalen Messen/Ausstellungen (Cebit/Hannover Messe). Hochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen (HAWK): An der Hochschule sind zwei Professuren für den Bereich Entrepreneurship/Gründung eingerichtet: Die aus einer Stiftungsprofessur (Arwed Löseke Stiftung) hervorgegangene Professur für Entrepreneurship und Unternehmensgründung/Familienunternehmen und die aktuell ebenfalls aus einer Stiftungsprofessur (Sparkasse Hildesheim) finanzierte Professur für Entrepreneurship und Gründung ). Die Professur für Familienunternehmen ist die einzige Professur mit der expliziten Denomination für Familienunternehmen in Niedersachsen. Zudem unterhält die Hochschule das Kompetenzzentrum für Familienunternehmen (0,5 Wissenschaftliche MA, finanziert durch die Volksbank Hildesheim), das im März 2014 eingerichtet wurde. Die Hochschule ist die erfolgreichste Hochschule in Niedersachsen, gemessen an Auszeichnungen für studentische Gründungsvorhaben, zuletzt 2014: Platz 5 im Ranking des Stifterverbandes („Vorbildhochschule “; Kategorie: kleine Hochschulen). An der Hochschule gibt es vielfältige Aktivitäten. Neben Coachings und Workshops werden in der Lehre beispielsweise mit „HAWK plus“ Betreuung und Kursangebote oder die Konzeption eines Studienverlaufsplans „Entrepreneurship“ unterstützt. 3. Wie unterstützen Hochschulen Gründer bei der Akquise von Venture Capital, und welchen Beitrag leistet die Landesregierung dazu? Die NBank als Förderbank des Landes Niedersachsen berät im Bereich Venture Capital zu verschiedenen Fördermöglichkeiten und unterstützt Existenzgründerinnen und Existenzgründer. Das Förderangebot besteht dabei insbesondere aus Dienstleistungen, Darlehen und Beteiligungen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5083 6 Die Angebote und Unterstützungsmöglichkeiten der niedersächsischen Hochschulen zur Akquise von Venture-Capital stellen sich wie folgt dar: Technische Universität Braunschweig: In erster Linie versucht die Hochschule, zum Start des Gründungsvorhabens Fördermittel für das Spin-Off zu akquirieren (z. B. Gründerstipendium und Forschungstransfer der EXIST Förderung für Gründende). Danach folgt eine Vermittlung an High Tech Gründerfonds, Academic Ventures GmbH & Co KG der Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel (bedingt durch enge Zusammenarbeit) und Business Angels. Gegebenenfalls erfolgt eine Vermittlung an die N-Bank zwecks Förderung/Kreditvergabe . Technische Universität Clausthal: Der Gründerservice kann bei Bedarf Kontakte zu potenziellen Venture-Capital-Gebern (z. B. Hightech -Gründerfonds, BANSON) vermitteln. Universität/Universitätsmedizin Göttingen: Die Gründungsförderung pflegt Kontakte zu Business Angels und Beteiligungsgesellschaften und vermittelt diese an Gründerinnen und Gründer. In der universitären Veranstaltungsreihe „How to Start-up“ im November und Dezember 2015 waren die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen (MBG) und ein lokaler Business Angel Gast einer Podiumsdiskussion und stellten sich den Fragen des Publikums, welches aus ca. 100 Gründungsinteressierten bestand. Um Finanzierungsfragen zu klären, wird auch auf die Beratungsangebote der NBank verwiesen und es bestehen erste Kontakte zum High-Tech Gründerfonds (HTGF). Universität Hannover: Der (neue) Gründungsservice „starting business“ der Hochschule profitiert von der Kooperation mit der regionalen Wirtschaftsförderungsgesellschaft hannoverimpuls GmbH (hannoverimpuls). Dem Gründungsservice wird ein großes Netzwerk zur Verfügung stehen, das im Rahmen der mehrjährigen Unterstützung von Gründungsvorhaben von hannoverimpuls aufgebaut wurde. So besteht beispielsweise mit „invest-impuls“ (hannoverimpuls) die Möglichkeit, für Gründerinnen und Gründer bzw. Gründungsteams und Start-ups eine regionale Venture Capital-Finanzierungsunterstützung in der Seed- und Start-up-Phase anzubieten. Hierbei wird Beteiligungskapital von bis zu 1,5 Millionen Euro bereitgestellt. Es erfolgt eine Co-Finanzierung durch eigene Fonds wie den Hannover Beteiligungsfonds (HBF) und den hannover innovation fonds (hif). Zusätzlich steht ein großes Netzwerk mit weiteren Investitionspartnern (z. B. High-Tech Gründerfonds, HTGF) zur Verfügung . So sind die grundlegenden Bedingungen geschaffen, um erfolgversprechenden Projekten auch in den weiteren Finanzierungsphasen beiseite zu stehen. Der Gründungsservice „starting business“ der Universität plant eigene Pitch-Veranstaltungen, um Gründerinnen und Gründer bzw. Gründungsteams mit Venture Capital-Investoren/Gesellschaften zusammenzubringen. Zusätzlich werden die Gründerinnen und Gründer zur Teilnahme an landesund bundesweiten Wettbewerben, Pitch-Veranstaltungen, Investor-Speed-Datings u. a. ermutigt und dabei unterstützt. Universität Lüneburg: Die Universität Lüneburg unterstützt die hochschulnahen Gründerinnen und Gründer bei der Akquise von Venture Capital mit Analyse- und Schulungsangeboten. Des Weiteren werden Gründerinnen und Gründern mit speziellen Venture-Capital-Plattformen zur Präsentation ihrer Projekte vor potenziellen Beteiligungskapitalgebern vernetzt. So arbeitet der Gründungsservice der Universität sehr eng mit dem Lüneburger Gründungsnetzwerk der Region Lüneburg zusammen und ist aktives Mitglied des Business Angel Netzwerk BANSON e. V. In diesem Rahmen werden den dort organisierten Business Angels an den regelmäßig stattfindenden Matchingabenden aktuelle Gründungsvorhaben aus der Universität vorgestellt. Weiterhin werden gemeinsam mit anderen in der Region ansässigen Hochschulen kurze Vorstellungsrunden in Kooperation mit dem Hightech Gründerfonds (HTGF) für hochschulinitiierte Gründungsprojekte angeboten. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5083 7 Interessierte Teams werden auf die Akquisegespräche mit potenziellen Investoren vorbereitet und gegebenenfalls auch durch Coaches der Netzwerke hierbei unterstützt und bei der Vorbereitung und Durchführung. Universität Oldenburg und Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth: Das Gründungs- und Innovationszentrum (GIZ) der Universität Oldenburg berät bezüglich der zur Verfügung stehenden Finanzierungsmöglichkeiten einer Gründung (insbesondere EXIST-Programme ). Zudem stellt das GIZ Kontakte zu Business Angels, High-Tech Gründerfonds, regionalen Investoren und Banken her. Auch die Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth arbeitet bei der Akquise von Venture Capital mit dem Gründungs- und Innovationszentrum GIZ der Universität Oldenburg und weiteren regionalen Akteuren zusammen. Ein Frühphasenfonds befindet sich am Standort Oldenburg unter der Ägide der EFNW GmbH (An- Institut der Universität Oldenburg) im Aufbau. Der Fonds legt seinen Fokus dabei auf Ausgründungen aus den ansässigen Hochschulen, die eine Basisinnovation oder Geschäftsidee in ein Produktkonzept überführen bzw. Prototypen entwickeln und ihr Geschäftskonzept sowie Unternehmensstrukturen aufbauen. Er fokussiert sich auf die Frühphasenförderung innovativer Startups. Universität Osnabrück und Hochschule Osnabrück Der Gründungsservice der Osnabrücker Hochschulen hat bei der Beschaffung von Venture Capital eine beratende Funktion und vermittelt, wenn gewünscht, zu den entsprechenden Geldgebern. Hierzu zählen Banken und regionale Sparkassen, die KfW-Bank, die NBank, das Business Angel Netzwerk Nordwestdeutschland e. V. (BANN), das Business Angel Netzwerk Niedersachsen (BAN- NDS), das Business Angels Netzwerk Deutschland (BAND) inklusive Invest - Zuschuss für Wagniskapital ) und der High-Tech Gründerfonds. Hochschule Hannover: Das eigene Entrepreneurship-Center Nexster der Hochschule Hannover steht in Kontakt zu relevanten staatlichen Geldgebern (NBank, MBG, u. a.), Partnern wie hannoverimpuls und einzelnen Business Angels. Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel: Es existiert eine hochschuleigene Venture Capital Gesellschaft mit einer Finanzierungssumme bis 25 000 Euro gegen eine Beteiligung in einer Höhe von 10 bis 15 %. Das Risikokapital wurde über eine private Beteiligung realisiert. Ferner besteht die Kooperation mit dem Hightechgründerfonds. Weitere Akquisemöglichkeiten sind Gegenstand des Gründercoachings. Hochschule Emden/Leer: Um Gründerinnen und Gründer mit Expertinnen und Experten zur Akquise von Venture-Capital zu verbinden, nutzt die Gründungsberatung der Wissens- und Technologietransferstelle die enge Kooperation zur Emder Gründerinnen- und Gründerzentrum GmbH mit ihren Netzwerken und die eigene Mitgliedschaft in Netzwerken. Dazu ist die Hochschule Emden/Leer Mitglied im Innovationsnetzwerk Niedersachsen und im Emder Gründungsnetzwerk „redox“. 4. Welche weiteren Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um innovative Spin-offs aus den Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu fördern? Das MWK bietet die Möglichkeit, einzelne Maßnahmen der Hochschulen bzw. der Technologietransferstellen der Hochschulen im Bereich des Wissens- und Technologietransfers mit Landesmitteln zu unterstützen. Förderfähig sind hier Maßnahmen des Technologietransfers und die Erprobung neuer Kooperationsmodelle zwischen Hochschule und Wirtschaft. Ebenso bestehen in diesem Rahmen flankierende Fördermöglichkeiten für den Bereich der Patente und Schutzrechte in Hochschulen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5083 8 Des Weiteren wurde - wie auch unter Frage 2 dargestellt - mit der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 die Möglichkeit eröffnet, im Rahmen der EFRE-Richtlinie „Innovation durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen “, innovative Modelle des Wissens- und Technologietransfers zu fördern. Ein Beispiel für konkrete Maßnahmen bildet der geplante SüdniedersachsenInnovationsCampus (SNIC): Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein Verbundprojekt der Georg-August-Universität Göttingen, der Technischen Universität Clausthal, der Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim Göttingen Holzminden (HAWK) sowie der PFH Private Hochschule Göttingen. Das Vorhaben SNIC setzt sich aus einzelnen Arbeitspaketen zusammen. Die ersten Arbeitsfelder „Wissenstransfer und Fachkräftebindung“ sowie „Innovationakademie“ können mit einer Förderung durch Landesmittel und durch Genehmigung auf vorzeitigen Maßnahmebeginn bereits umgesetzt werden. Hierbei wird u. a. eine Intensivierung der Kontakte zu Privatinvestoren in Südniedersachen erfolgen. Ergänzt wird diese Maßnahme durch ein Angebot im Bereich Crowdfunding oder Crowdinvesting. Zusätzlich bereitet die Universität Göttingen zurzeit in Abstimmung mit dem MWK einen EFRE- Antrag vor, der in enger Zusammenarbeit mit den drei weiteren Hochschulen, fünf Landkreisen sowie der Stadt Göttingen, den SNIC unterstützen soll. Ein Arbeitsfeld beschäftigt sich dabei explizit mit einer Ausweitung der Entrepreneurship Education an den Hochschulen, um Ausgründungen und Innovationen zu begünstigen. Eine weitere innovative Maßnahme umfasst der Photonik-Inkubator im Laserlaboratorium Göttingen . Dieser stellt einen neuen Verwertungskanal aus der Wissenschaft in die Wirtschaft dar, in dem wissenschaftlich und wirtschaftlich erfahrene Teams Forschungsergebnisse aus der optischen (Grundlagen-)Forschung marktfähig machen. Das Land hat hierfür aus Mitteln des VW-Vorabs 5,4 Millionen Euro bereitgestellt. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung stellt für das Vorhaben ebenfalls 3,3 Millionen Euro zur Verfügung und hat weitere 5 Millionen Euro für einzelne Gründungsprojekte in Aussicht gestellt. Nachdem in 2014 die Vorphase mit dem ersten Meilenstein umgesetzt wurde, befindet sich das Vorhaben aktuell in der operativen Instrumentenerprobung des Inkubator Konzeptes. Das Ziel ist die Ausgründung der ersten Projekte, um bis 31.12.2016 diese erste Operative Phase abschließen zu können. 5. Welchen Stellenwert bemisst die Landesregierung den Lehrstühlen für Unternehmertum und Entrepreneurship an den niedersächsischen Hochschulen, und welche konkreten Bemühungen werden unternommen, um diese zu fördern? Aus Sicht der Landesregierung ist die Förderung von Existenzgründungen ein wichtiges Themenfeld . Dies wird auch an folgenden konkreten Aspekten deutlich. In Niedersachsen haben die Career Center und die Technologietransferstellen an den Hochschulen die Aufgabe, die Schnittstelle Hochschule-Wirtschaft und damit auch die Existenzgründungen natürlich zu fördern. Diese Förderung erstreckt sich auf alle Disziplinen, insbesondere auf die technikorientierten Fächer. Das Thema Gründerkultur ist ein Teilbereich der Wirtschaftswissenschaft und als solcher in den Curricula der entsprechenden Studiengänge an niedersächsischen Hochschulen enthalten. Dies zeigt den hohen Stellenwert, den die Landesregierung diesem Bereich beimisst. Eigene Lehrstühle gibt es an Hochschulen mit entsprechendem Schwerpunkt, zum Teil auch im MINT-Bereich. Im Bereich der technischen Hochschulen trägt z. B. der Lehrstuhl für Entrepreneurship am Institut für Füge - und Schweißtechnik der Technischen Universität Braunschweig in Kooperation mit der Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel zur Entstehung und Etablierung einer nachhaltigen Gründungskultur an beiden Hochschulen bei. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5083 9 Nach einer Erhebung des Förderkreises Gründungs-Forschung e. V. belegt Niedersachsen in der Rangliste zu Gründungslehrstühlen in Deutschland den dritten Platz nach Nordrhein-Westfalen und Bayern 1 . Die Landesregierung sieht die Hochschulen im Bereich der Professuren für Entrepreneurship - auch unter Betrachtung der Antwort zu Frage 2 - daher gut aufgestellt. 6. Gedenkt die Landesregierung, ähnliche Lehrstühle an weiteren Hochschulen einzurichten , und, wenn ja, wie sollen diese Lehrstühle im Vergleich zu bereits etablierten Lehrstühlen finanziell und personell ausgestattet werden? Die Einrichtung von Professuren fällt in die originäre Aufgabe der Hochschulen im Rahmen der Hochschulselbstverwaltung. Grundsätzlich werden weitere Planungen hierzu unterstützt. Folgende Planungen gibt es nach Angaben der Hochschulen derzeit: Hochschule Hannover: In Fakultät IV der Hochschule Hannover wird voraussichtlich zum 01.03.2016 die Professur allg. BWL/Entrepreneurship besetzt. Die Professur wird anteilig die Aufgabe der wissenschaftlichen Leitung des Entrepreneurship-Centers Nexster, neben der in Fakultät III vorhandenen wissenschaftlichen Leitung, übernehmen. Des Weiteren ist in diesem Zusammenhang auch die Durchführung von kooperativen Promotionen angedacht. Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth: Aus dem ersten Teil des Fachhochschulentwicklungsprogramms (FEP I) wird der Fachbereich Wirtschaft der Hochschule acht Professuren beantragen, deren geplante Denominationen alle im wirtschaftlichen Bereich - und damit fachlich relevant für Unternehmensgründungen, Unternehmertum und Entrepreneuership - liegen. Universität Lüneburg: Über das EXIST-Projekt und das EU-Großprojekt Innovations-Inkubator konnten entscheidende Impulse für die Weiterentwicklung und Implementierung der Gesamtstrategie Entrepreneurship sowohl in Forschung, Lehre als auch der Unterstützung von Start-ups erreicht werden. So konnte das Thema Entrepreneurship auch in nicht-wirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten (z. B. Fakultät Nachhaltigkeit durch die Juniorprofessur Social Entrepreneurship) bzw. für alle Studiengänge aufgenommen werden. Dieser integrative Ansatz soll zukünftig weiter ausgebaut werden. Neu eingerichteten Professuren aller Wissenschaftsinitiativen wird die Möglichkeit geboten, die Qualifizierungs - und Beratungsangebote der Universität Lüneburg zum Thema Entrepreneurship in ihre Lehr- und Forschungstätigkeiten zu integrieren und so dazu beizutragen, gesellschaftlich verantwortungsvoll agierende und handlungsorientierte Persönlichkeiten im Sinne des Leitbilds der Universität Lüneburg auszubilden. Hochschule Osnabrück: Die Hochschule Osnabrück unterstützt das Thema Entrepreneurship durch eine Vertretungsprofessur und den Gründungsservice. Für das Sommersemester 2016 sind zusätzlich eine Ringvorlesung zum Thema „Unternehmerisches Denken und Handeln“ sowie eine Blockwoche zum Thema „Existenzgründung “ geplant. Diese Aktivitäten werden aus Eigenmitteln durchgeführt. 1 „Entrepreneurship-Professuren an öffentlichen und privaten Hochschulen in Deutschland“, Stand März 2015 (Sortierung nach Standort); http://www.fgf-ev.de/wp-content/uploads/2015/03/E-Professuren-17-03-2015.pdf) (Ausgegeben am 04.02.2016) Drucksache 17/5083 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4433 Welchen Stellenwert besitzt die Vermittlung von Unternehmertum und Entrepreneurship an den niedersächsischen Hochschulen für die Landesregierung? Anfrage der Abgeordneten Almuth von Below-Neufeldt und Gero Hocker (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur