Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/5089 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4750 - Gute Arbeit - nur für den DGB? Anfrage der Abgeordneten Karl-Heinz Bley und Rainer Fredermann (CDU) an die Landesregierung , eingegangen am 01.12.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 08.12.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 01.02.2016, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung der Abgeordneten Am 12.11.2015 hat der Landtag in seiner 79. Sitzung den Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen „Gute Arbeit durch Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz ermöglichen - Zukunft der Arbeit gestalten“ (Drs. 17/2887) angenommen. Gegenstand des Entschließungsantrages ist neben vielem anderen die Analyse von Arbeitsbelastung am Arbeitsplatz. In dem mit der rot-grünen Landtagsmehrheit angenommenen Entschließungsantrag wird die Landesregierung unter Punkt 20. aufgefordert, „in Kooperation mit dem DGB den Index Gute Arbeit für das Land Niedersachsen zu erheben“. Wirtschaftsminister Olaf Lies, MdL, hat im Rahmen der Plenardebatte bekräftigt, in Kooperation mit dem DGB den Index Gute Arbeit für das Land Niedersachsen erheben zu wollen. Vorbemerkung der Landesregierung Mit dem DGB-Index Gute Arbeit wird seit 2007 einmal jährlich bundesweit eine Erhebung zur Beurteilung der Arbeitswelt durch abhängig Beschäftigte durchgeführt. Rund 4 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus allen Regionen, Branchen, Einkommensgruppen und Beschäftigungsverhältnissen werden hierzu telefonisch zu ihrer Sicht auf die Arbeitsbedingungen befragt. In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund DGB erfasst die uzbonn GmbH (uzbonn) 2015 bereits im fünften Jahr den DGB-Index Gute Arbeit. Für 2016 hat das uzbonn das Exklusivrecht, den DGB-Index Gute Arbeit zu erheben. Das beauftragte „Oversample“ für Niedersachsen beinhaltet eine Zusatzerhebung für ca. 650 geführte Interviews mit in Niedersachsen abhängig Beschäftigten . 1. Wie ist die Festlegung von Wirtschaftsminister Olaf Lies, MdL, vergaberechtlich zu beurteilen ? Es handelt sich um eine freihändige Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 3 Abs. 5 lit. l) VOL/A. 2. Hat die Landesregierung in Erwägung gezogen, die geplante Evaluierung im Rahmen des Index Gute Arbeit durch eine andere „Institution“ als den DGB, z. B. auch Forschungsinstitutionen , durchführen zu lassen? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5089 2 3. Falls von vorneherein und ausschließlich nur erwogen wurde, den DGB zu beauftragen: Warum wurde kein anderer Evaluierungspartner in Betracht gezogen? 4. Hält die Landesregierung andere Institutionen in Niedersachsen für ungeeignet, entsprechende Forschungsaufträge durchzuführen? 5. Falls die Landesregierung andere Institutionen nicht für ungeeignet hält: Was qualifiziert ausschließlich den DGB, einen solchen Index zu erstellen? 6. Falls die Landesregierung andere Institutionen in Niedersachsen - wie das NIW - für eine entsprechende Kooperationen grundsätzlich für geeignet hält: Wird die Landesregierung zukünftig die Erstellung eines vergleichbaren Index bzw. die Durchführung eines entsprechenden Forschungsauftrages ausschreiben, um auch anderen Institutionen Gelegenheit zu geben, einen Zuschlag zu erhalten? 7. Welche anderen Institute bzw. Organisationen sind der Landesregierung in Niedersachsen und bundesweit bekannt, die für diese Arbeit geeignet wären? Die Fragen 2 bis 7 werden zusammen beantwortet. Für die zu erbringende Leistung kommt aus faktischen und rechtlichen Gründen nur das Unternehmen uzbonn in Betracht. Es handelt sich bei dem Index Gute Arbeit um gewerblich geschützte Rechte und eine exklusive Rechtevergabe zur Erhebung des Index Gute Arbeit an das uzbonn, die es anderen Institutionen unmöglich macht, diese Rechte zu nutzen. Damit verfügt das uzbonn über ein Alleinstellungsmerkmal bei der Erhebung, das die Durchführung durch andere Institutionen ausschließt. Hinzu kommt, dass auf Grundlage der durch die regionale Befragung von Beschäftigten in Niedersachsen gesammelten Informationen durch ein und dasselbe Institut ein Vergleich mit den turnusgemäß erhobenen Deutschland-repräsentativen Daten ermöglicht wird. Auch wird es dadurch möglich sein, die Niedersachsen-Daten mit den Daten anderer Länder, die ebenfalls den Index erheben lassen, zu vergleichen. So können Erkenntnisse gewonnen werden, wo Niedersachsen im Regionenvergleich steht. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. (Ausgegeben am 08.02.2016) Drucksache 17/5089 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4750 Gute Arbeit - nur für den DGB? Anfrage der Abgeordneten Karl-Heinz Bley und Rainer Fredermann (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr