Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/5090 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4891 - Ist der Meinungsbildungsprozess der Landesregierung bezüglich der statistischen Erhebung von Überwachungsmaßnahmen abgeschlossen? Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 16.12.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 23.12.2015 Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung vom 29.01.2016, gezeichnet Antje Niewisch-Lennartz Vorbemerkung des Abgeordneten Bereits in der Kleinen Anfrage zur mündlichen Beantwortung der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Dr. Marco Genthe und Jörg Bode (FDP) mit dem Titel „Das Instrument der Funkzellenabfragen und ‚stille SMS‘ in Niedersachsen“ im September 2014 (Drs. 17/1940 Nr. 43 sowie in der Kleinen Anfrage zur mündlichen Beantwortung der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Dr. Marco Genthe, Dr. Stefan Birkner, Gabriela König und Almuth von Below-Neufeldt (FDP) „Das Instrument der Funkzellenabfragen und ,stillen SMS‘ in Niedersachsen“ vom 21.01.2014 (Drs. 17/1160 Nr. 44 hat die Landesregierung festgestellt, sie befände sich bezüglich zu erstellender Statistiken bezüglich des Einsatzes von Überwachungsmaßnahmen durch Funkzellenabfragen und „stille SMS“ noch im Meinungsbildungsprozess. Statistisch erfasst werden die angeordneten Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation nach § 100 a StPO und die angeordneten Maßnahmen zur Erhebung von Verkehrsdaten nach § 100 g Abs. 1 StPO. Der Statistik zu den Anordnungen nach § 100 a StPO kann z. B. die Anzahl der erfolgten Überwachungen von Mobilfunktelekommunikation entnommen werden, nicht aber die Anzahl der im Zusammenhang mit der Überwachung der Mobilfunktelekommunikation erfolgten „stillen SMS“ und Funkzellenabfragen. Vorbemerkung der Landesregierung Auf die Antworten der Landesregierung vom 26.09.2014 (Drs. 17/2055) auf die Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung Nr. 43 vom 24.09.2014 der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Dr. Marco Genthe und Jörg Bode (FDP) „Das Instrument der Funkzellenabfragen und ‚stille SMS‘ in Niedersachsen“ und vom 24.01.2014 (Drs. 17/1115) auf die Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung Nr. 44 vom 21.01.2014 der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Dr. Marco Genthe, Dr. Stefan Birkner, Gabriela König und Almuth von Below-Neufeldt (FDP) „Das Instrument der Funkzellenabfragen und ‚stillen SMS‘ in Niedersachsen“ wird verwiesen. Statistische justizielle Erhebungen zu den Ermittlungsinstrumenten der Funkzellenabfrage und den „stillen SMS“ sind in der Strafprozessordnung nicht vorgesehen. Statistisch erfasst werden die angeordneten Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation nach § 100 a StPO und die angeordneten Maßnahmen zur Erhebung von Verkehrsdaten nach § 100 g Abs. 1 StPO. Darüber hinaus gehende Daten werden nicht erhoben. In der Statistik zu den Anordnungen nach § 100 a StPO ist auch die Anzahl der Überwachungsanordnungen nach § 100 a Abs. 1 StPO unterschieden nach Festnetz-, Mobilfunk- und Internettelekommunikation anzugeben (§ 100 b Abs. 6 StPO). Ihr kann daher z. B. die Anzahl der erfolgten Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5090 2 Überwachungen von Mobilfunktelekommunikation entnommen werden, nicht aber die Anzahl der im Zusammenhang mit der Überwachung der Mobilfunktelekommunikation erfolgten „stillen SMS“. Angesichts der aktuellen technischen Entwicklung, die von einer Umstellung der bisherigen Systeme analoger Festnetztelefonie bzw. Mobilfunktelefonie auf die IP-basierte Internettelefonie geprägt ist, hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Dezember 2015 angekündigt , zu prüfen, ob auf die in § 100 b StPO vorgesehene Differenzierung in Festnetz-, Mobilfunkund Internettelefonie künftig verzichtet werden sollte. Das Ergebnis der Prüfung auf Bundesebene bleibt zunächst abzuwarten. Falls die Statistik in dem Bereich „Art der Telekommunikation“ aufgegeben wird, hätte dies Auswirkungen auf entsprechende Überlegungen der Landesregierung, weil die Funkzellenabfrage und der Versand von stillen SMS im Zusammenhang mit der Mobilfunktelefonie stehen. 1. Hält die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass es sich bei den Maßnahmen jeweils um Grundrechtseingriffe handelt, gesonderte Statistiken für notwendig, um ihren Einsatz besser überblicken, kontrollieren und bewerten zu können bzw., ist der Meinungsbildungsprozess diesbezüglich abgeschlossen? Siehe Vorbemerkung. 2. Falls der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Landesregierung noch nicht abgeschlossen ist: Wie bewertet die Landesregierung die Erfassung von 14 000 Handydaten im Rahmen einer Ermittlung vom 08.08.2014 in Osnabrück? Die Funkzellenabfrage wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Osnabrück mit Beschluss des Amtsgerichts Osnabrück vom 13.08.2014 angeordnet. Bei diesem Beschluss handelt es sich um eine Entscheidung, die der von der Verfassung geschützten richterlichen Unabhängigkeit unterfällt. Die Landesregierung kommentiert oder bewertet solche Entscheidungen nicht. 3. Wie häufig wurde in den Jahren 2013, 2014 und 2015 aufgrund des Richtervorbehaltes ein Antrag auf die o. g. Überwachungsmaßnahmen negativ beschieden (bitte aufschlüsseln nach Maßnahme und Landgerichtsbezirk)? Gesonderte Statistiken zur Häufigkeit der Anwendung von Funkzellenabfragen (§ 100 g Abs. 2 Satz 2 StPO) und stillen SMS (bei Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen gemäß § 100 a StPO) werden nicht geführt. Über die Anzahl der in den Jahren 2013 bis 2015 durchgeführten Funkzellenabfragen und „stillen SMS“ können daher keine Angaben gemacht werden. Ebenso wenig sind deswegen Angaben dazu möglich, wie häufig in den Jahren 2013 bis 2015 ein Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlass einer richterlichen Anordnung zur Funkzellenabfrage oder zum Versand von „stillen SMS“ abgelehnt worden ist. Denn derartige Angaben würden eine manuelle Einzelauswertung für den angesprochenen Zeitraum von 2013 bis 2015 erforderlich machen. Damit wäre ein Arbeitsaufwand verbunden, der ohne Zurückstellung der eigentlichen Aufgaben der Staatsanwaltschaften nicht möglich wäre und zudem im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht geleistet werden kann. (Ausgegeben am 08.02.2016) Drucksache 17/5090 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4891 Ist der Meinungsbildungsprozess der Landesregierung bezüglich der statistischen Erhebung von Überwachungsmaßnahmen abgeschlossen? Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP) Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums