Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/5092 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4885 - Finanzierung von kreisübergreifenden Radwegen mit GVFG-Mitteln Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 17.12.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 23.12.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 01.02.2016, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung des Abgeordneten Im Landkreis Rotenburg wurde der Bau von Radwegen an K reisstraßen diskutiert. Dabei wurden auch Radwege in die Mehrjahresliste aufgenommen, die kreisübergreifende Verbindungen schaffen sollen. Diese Radwege werden vom Landkreis Rotenburg natürlich nur bis zur Kreisgrenze geplant. Unter anderem galt dies auch für den Radweg Reeßum–Otterstedt, der die Samtgemeinde Sottrum mit dem Naherholungsgebiet „Otterstedter See“ an der Kreisgrenze verbinden soll. Vorbemerkung der Landesregierung Nach dem Gesetz über Zuwendungen des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden (Niedersächsisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz - NGVFG) können Radwege in kommunaler Baulast gefördert werden, sofern der Bedarf nachgewiesen wird, sie für den Radverkehr eine wichtige Funktion haben und z. B. in einem Generalverkehrsplan oder einem vergleichbaren Plan vorgesehen sind. Voraussetzung für die Förderung eines kommunalen Bauvorhabens mit NGVFG-Mitteln ist nach den Richtlinien u. a. eine bau- und verkehrstechnisch einwandfreie Planung. Diese ist grundsätzlich nur dann gegeben, wenn die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ berücksichtigt werden. Eine Förderung erfolgt u. a. dann, wenn seitens der Kommune der richtlinienkonforme Bedarf sowie die Dringlichkeit des Baus nachgewiesen werden. Zu diesen Richtlinien zählen z. B. auch die ERA 2010 (Empfehlungen für den Radverkehr), die von der Forschungsgesellschaft für Straßenund Verkehrswesen veröffentlicht wurden. Jedes Vorhaben, das auf Antrag einer Kommune gefördert werden soll, ist vorab zum Mehrjahresprogramm (MJP), das einen Fünf-Jahres-Zeitraum umfasst, beim zuständigen Geschäftsbereich der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) als Bewilligungsbehörde anzumelden. Nach dortiger Prüfung wird es auf deren Vorschlag vom MW in das MJP aufgenommen . Dadurch wird noch kein Anspruch auf Förderung begründet. Erst nach Aufnahme eines baureifen Vorhabens in ein Jahresbauprogramm wird das Vorhaben auf Antrag der Kommune durch die Bewilligungsbehörde im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gefördert. Der angesprochene Radweg zwischen Reeßum und Otterstedt wurde bisher vom Landkreis Rotenburg noch nicht für die Aufnahme in das MJP angemeldet. In Vorgesprächen mit der NLStBV wurde der Landkreis bezüglich neu geplanter Radwege, die an Kreisgrenzen enden, wie folgt beraten : Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5092 2 Der Neubau eines Radwegteilstücks ist dem Grunde nach bis zur Kreisgrenze förderfähig, wenn – das Teilstück einen eigenen Verkehrswert hat oder – die Fortführung des Radweges aus der Anmeldung zum MJP des Nachbarlandkreises ersichtlich ist. 1. Unter welchen Voraussetzungen sind Radwege auch in Teilstücken bis zur Kreisgrenze förderfähig? Siehe Vorbemerkung. 2. Muss der Nachbarlandkreis sein Teilstück in das Mehrjahresprogramm aufnehmen, damit der Radweg förderfähig ist? Siehe Vorbemerkung. 3. Ist es möglich, dass ein Radweg an einer Kreisstraße eine eigene Verkehrseinheit bildet , wenn er beispielsweise ein Naherholungsgebiet anbindet, ohne dass die Fortführung bis zur nächsten geschlossenen Ortschaft geplant ist? Ja. (Ausgegeben am 08.02.2016) Drucksache 17/5092 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4885 Finanzierung von kreisübergreifenden Radwegen mit GVFG-Mitteln Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr