Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/5097 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4755 - Grundwassersenkung durch die Brunnenanlage des OOWV im Baumweg, Gemeinde Emstek Anfrage des Abgeordneten Clemens Große Macke (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 01.12.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 09.12.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 27.01.2016, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung des Abgeordneten Seit geraumer Zeit berichten die ansässigen Landwirte im Umkreis der Brunnenanlage im Baumweg , Gemeinde Emstek, des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbands von ihrer Sorge bezüglich einer möglichen Grundwasserabsenkung durch dortige Wasserförderung. Es wurde festgestellt , dass zunehmend große Bäume absterben, Wasserzüge auch im Winter trocken sind oder Hausbrunnen versiegen. Vorbemerkung der Landesregierung Im Einzugsgebiet der Brunnen des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes (OOWV) am „Baumweg“ des Wasserwerkes Großenkneten sind zur Feststellung der Auswirkungen der Grundwasserentnahme auf die Vegetation und den Grundwasserhaushalt durch den Betreiber umfangreiche Beweissicherungsmaßnahmen durchzuführen. Auf Grundlage dieser Daten können Fragen zu Auswirkungen der Entnahme bzw. zum förderbedingt sinkenden Grundwasserstand bewertet und beantwortet werden. Der im Zusammenhang mit den Sorgen der Bürger im Bereich der Fassung „Baumweg“ des Wasserwerkes Großenkneten vor Ort begonnene Dialog soll zur differenzierten Bewertung der Entwicklung der Grundwasserstände auf Vorschlag des OOWV durch die Bildung eines „Runden Tisches“ intensiviert werden. Der Gewässerkundliche Landesdienst, vertreten durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten und Naturschutz sowie das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie , kann bei der Beurteilung der lokalen Grundwassermengensituation Unterstützung leisten. Das MU ist im Zusammenhang mit der Nutzung von Grundwasser dagegen überwiegend im Hinblick auf grundsätzliche Fragestellungen zum Grundwasserdargebot in den Grundwasserkörpern sowie im Rahmen der Fachaufsicht tätig. 1. Teilt die Landesregierung die Befürchtungen der Bewohner? Gegenüber dem MU wurden die Besorgnisse zur Entwicklung der Grundwasserstände im Bereich der Gemeinde Emstek u. a. durch einen „offenen Brief“ des Dorfvereins Hoheging-Kellerhöhe- Bürgermoor e. V. dargestellt. Daraufhin erfolgte eine Überprüfung. Weder der zuständigen unteren Wasserbehörde des Landkreises Cloppenburg noch der Landesregierung liegen derzeit jedoch Aussagen vor, die die Befürchtungen der Bürger hinsichtlich Beeinträchtigungen infolge sinkender Grundwasserstände allein durch die Grundwasserförderung des Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5097 2 Wasserwerkes bestätigen könnten. Die Grundwasserstände in der Region werden daneben von der klimatischen Entwicklung beeinflusst. Dies zeigen die vorliegenden Informationen aus den Landesmessstellen , die außerhalb der Absenkungsbereiche des Wasserwerks Großenkneten liegen. Für den Absenkungsbereich der Fassung Baumweg ist also die Aussage zu treffen, dass sich dort klimatische mit förderbedingten Effekten überlagern. 2. Welche Auswirkungen hat eine Grundwasserabsenkung für die „Ahlhorner Fischteiche “? Im Zusammenhang mit den Grundwassernutzungen des OOWV hat das MU das Land Niedersachsen im Pilotverfahren der Europäischen Kommission „Sager Meer, Ahlhorner Fischteiche und Lethe “ vertreten. In der Mitteilung der Bundesrepublik Deutschland an die Kommission wird u. a. festgestellt , dass ein „direkter Einfluss der in Brunnennähe lokal abgesenkten Grundwasserstände auf die Wasserstände in den Teichen aufgrund der Lage der Sohle der Teiche oberhalb des Grundwasserspiegels nicht nachweisbar ist.“ Außerdem weist die im Rahmen der wasserrechtlichen Erlaubnis durchgeführte Beweissicherung für den Bereich der Ahlhorner Fischteiche darauf hin, dass die Grundwasserstände in weiten Bereichen so tief liegen, dass Wasser aus den Teichen Richtung Grundwasser versickert. Die Versickerung aus den Teichen ist damit unabhängig von eventuellen förderbedingten Absenkungen des Grundwassers. Da sich die Fischteiche außerhalb des Absenkungsbereiches der Fassung Baumweg befinden, ist eine Beeinflussung der Grundwasserspiegel im Bereich der Fischteiche durch die Grundwasserförderung nach derzeitiger Kenntnislage als unwahrscheinlich einzustufen. Eine Beeinflussung der Fischteiche ist auch über den Zulauf der Lethe denkbar, da diese Wasserlieferant für die Ahlhorner Fischteiche ist. Im Zusammenhang mit der Analyse der Wasserstände in den Teichen enthält der o. g. Bericht der Kommission die Aussage, dass eine Reduzierung des Grundwasserzustroms zur Lethe durch die Entnahmen von den vorliegenden Messwerten nicht bestätigt wird. 3. Verfügt der OOWV über eine nicht kündbare, unbefristete vom Landkreis Cloppenburg erhaltene „Dauerquote“? Der Grundwasserentnahme der Wasserfassungen des OOWV Baumweg liegt eine unbefristete Erlaubnis , erteilt durch den Landkreis Oldenburg, vom 12.08.1974 zugrunde. Das Recht umfasst eine Entnahmemenge von 5,0 Millionen m 3 /a. Der Landkreis Oldenburg war seinerzeit für die Erteilung des Wasserrechts zuständig, weil es sich um eine ergänzende Förderung für das Wasserwerk Großenkneten handelt. Da die Förderung im Landkreis Cloppenburg stattfindet, ist ein Zusammenwirken der beiden Wasserbehörden erforderlich. Das erteilte Wasserrecht besitzt die Form einer (einfachen) Erlaubnis. Eine solche Erlaubnis kann bei Bedarf von der Wasserbehörde nachträglich mit Inhalts- und Nebenbestimmungen versehen werden (§ 13 des Wasserhaushaltsgesetzes). Die ist insbesondere zu dem Zweck zulässig, nachteilige Wirkungen für andere zu vermeiden oder auszugleichen. Im Unterschied zu einer Bewilligung ist eine Erlaubnis auch widerruflich (§ 18 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes). (Ausgegeben am 08.02.2016) Drucksache 17/5097 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4755 Grundwassersenkung durch die Brunnenanlage des OOWV im Baumweg, Gemeinde Emstek Anfrage des Abgeordneten Clemens Große Macke (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz