Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/5139 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4890 - Wie viele Vorrangprüfungen wurden in Niedersachsen bisher negativ beschieden? Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 16.12.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 23.12.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 08.02.2016, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung des Abgeordneten Viele Flüchtlinge, die nach Niedersachsen kommen, sind gut ausgebildet und möchten arbeiten. Die Bundesagentur für Arbeit muss hierzu jedoch ihre Zustimmung erteilen. Diese ist von der sogenannten Vorrangprüfung abhängig. Vertreter der Wirtschaft fordern eine Abschaffung der Vorrangprüfung. Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer sagte der Welt am Sonntag, es sei sinnvoll, Asylsuchenden spätestens ab dem sechsten Monat eine Beschäftigung ohne Vorrangprüfung zu erlauben. Geduldete sollten sofort ohne Einschränkung arbeiten dürfen. Vorbemerkung der Landesregierung Die Ausübung einer Beschäftigung durch Asylbewerberinnen, Asylbewerber und Geduldete ab dem dritten und bis zum 15. Monat des gestatteten Aufenthalts im Bundesgebiet ist nur zulässig, wenn die Bundesagentur für Arbeit der beabsichtigten Beschäftigung zustimmt (vgl. § 61 Abs. 2 Satz 1 AsylG i. V. m. § 39 Abs. 2 AufenthG). Die als Voraussetzung einer Zustimmung erforderliche Vorrangprüfung nach § 39 Abs.2 Satz 1 Nr. 1 lit b) AufenthG verlangt, dass für den konkreten Arbeitsplatz keine bevorrechtigten Bewerber zur Verfügung stehen. Bevorrechtigt sind Deutsche, EU-Bürger , Bürger aus EWR-Staaten, Bürger aus der Schweiz sowie Drittstaatsangehörige mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang in Deutschland. Im Rahmen der Zustimmungsprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit muss zudem nach § 39 Abs. 2 AufenthG festgestellt werden, dass sich durch die Beschäftigung von Asylbewerberinnen oder Asylbewerbern bzw. Geduldeten keine nachteiligen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt ergeben , dass die Besetzung offener Stellen mit ausländischen Bewerbern für einzelne Berufsgruppen oder für einzelne Wirtschaftszweige arbeitsmarkt- und integrationspolitisch verantwortbar ist und der Ausländer nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer beschäftigt wird. Die Landesregierung vertritt die Auffassung, dass die Vorrangprüfung eine Schutzfunktion für die Vermittlung inländischer Arbeitssuchender bzw. Arbeitssuchender aus EU-Mitgliedstaaten hat. Angesichts des bürokratischen Aufwands kann sie jedoch auch eine Hürde bei der Arbeitsmarktintegration von Asylsuchenden und Flüchtlingen darstellen. Um angesichts der aktuellen Flüchtlingswelle die Arbeitsmarktintegration von Asylsuchenden und Flüchtlingen zu erleichtern und hierbei Zeitverzögerungen zu vermeiden, hat sich der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr bereits im vergangenen Jahr im Rahmen der Wirtschaftsministerkonferenz mit Beschluss vom 9./10. Dezember 2015 gegenüber dem Bund für eine auf zwei Jahre befristete Aussetzung der Vorrangprüfung und eine anschließende Evaluation ausgesprochen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5139 2 1. Wie viele Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge profitieren in Niedersachsen von der Verkürzung des Arbeitsverbotes („Wartezeit“) auf drei Monate, und wie viele sind nach wie vor von einem Arbeitsverbot betroffen (bitte Zahlen und Anteil für den aktuellen und zurückliegenden Zeitraum nennen)? Die Landesregierung geht davon aus, dass grundsätzlich alle Asylsuchenden und Flüchtlinge, die sich in Niedersachsen aufhalten, von der Möglichkeit einer Beschäftigungserlaubnis nach drei Monaten profitieren. Denn durch die Verkürzung des Beschäftigungsverbots haben sie deutlich früher Zugang zum Arbeitsmarkt als zuvor. Ihr liegen jedoch keine Erkenntnisse vor, wie viele Personen aktuell oder in zurückliegenden Zeiträumen von dem Arbeitsverbot betroffen sind, da das Beschäftigungsverbot gemäß § 61 Abs. 2 Satz 1 AsylG an eine mit dem gestatteten Aufenthalt im Bundesgebiet beginnende Frist geknüpft ist. Diese ist individuell zu bemessen und führt dazu, dass sich die Anzahl der vom Beschäftigungsverbot betroffenen Personen täglich verändert. 2. Wie viele Vorrangprüfungen wurden in Niedersachsen bisher negativ beschieden (bitte aufschlüsseln in Asylbewerber und Geduldete)? Nach Angaben der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit (Stand: Dezember 2015) wurden in Niedersachsen im Jahr 2015 in 1 415 Fällen Asylbewerberinnen, Asylbewerbern und Geduldeten die Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung nach § 39 Abs. 2 AufenthG verweigert. Davon entfielen 1 111 Fälle auf Asylbewerberinnen und Asylbewerber, von denen 700 wegen nachteiliger Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt bzw. eines Vorrangs deutscher oder bevorrechtigter ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abgelehnt wurden. In 304 Fällen, in denen Personen mit einer Duldung die Zustimmung verweigert wurde, wurden 181 wegen nachteiliger Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt bzw. eines Vorrangs deutscher oder bevorrechtigter ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abgelehnt. 3. Wie sieht die Landesregierung den Vorschlag, die Vorrangprüfung abzuschaffen? Siehe Vorbemerkung. (Ausgegeben am 15.02.2016) Drucksache 17/5139 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4890 Wie viele Vorrangprüfungen wurden in Niedersachsen bisher negativ beschieden? Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr