Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/5154 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4799 - Schuldnerberatung in Niedersachsen Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Dr. Stefan Birkner, Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling und Christian Dürr (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 03.12.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 11.12.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung vom 09.02.2016, gezeichnet Cornelia Rundt Vorbemerkung der Abgeordneten Die Richtlinie vom 16.12.2013 über die Gewährung von Zuwendungen an Träger von Schuldnerberatungsstellen strebt eine möglichst flächendeckende Versorgung mit dieser Dienstleistung an. Vorbemerkung der Landesregierung Durch eine umfassende Beratung und Aufklärung von Schuldnerinnen und Schuldnern soll verhindert werden, dass Überschuldung zu Zahlungsunfähigkeit und Privatinsolvenz führt. Die Landesregierung unterstützt die allgemeine Schuldnerberatung nach Maßgabe der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Träger von Schuldnerberatungsstellen“. Gefördert werden anteilige Personalausgaben für Schuldnerberaterinnen und Schuldnerberater sowie für Verwaltungskräfte , die bei einer Schuldnerberatungsstelle beschäftigt sind. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung gewährt. Die Ausgaben können jeweils bis höchstens zu einem Drittel der Gesamtstelle berücksichtigt werden . Danach werden zurzeit Personalkostenanteile von 69 Schuldnerberatungsstellen in kommunaler (4) oder wohlfahrtspflegerischer Trägerschaft (65) mit jährlich 576 000 Euro gefördert. Der Sparkassenverband Niedersachsen trägt durch eine Kofinanzierung mit zusätzlich jährlich 511 292 Euro zur Förderung der Schuldnerberatungsstellen in wohlfahrtspflegerischer Trägerschaft bei. Die geförderten Beratungsstellen, die zugleich als geeignete Stellen im Sinne des § 305 der Insolvenzordnung (InsO) gelten, erbringen die „allgemeine Schuldnerberatung“ für die Schuldnerinnen und Schuldner kostenfrei. Weitere, im Regelfall kostenfreie Leistungen der allgemeinen Schuldnerberatung werden in der sachlichen Zuständigkeit der Kommunen nach § 16 a Abs. 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) und § 11 Abs. 5 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) erbracht . Damit ist landesweit ein kostenfreier Zugang zu Leistungen der allgemeinen Schuldnerberatung sichergestellt. Neben der Förderung der allgemeinen Schuldnerberatung finanziert die Landesregierung nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zur Insolvenzordnung (Nds. AGInsO) die für die Schuldnerinnen und Schuldner gleichfalls unentgeltlichen Leistungen der geeigneten Stellen nach § 305 InsO im außergerichtlichen Insolvenzverfahren. Diese Finanzierung erfolgt in Anlehnung an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz durch Fallpauschalen und belief sich im Jahr 2015 auf ca. 8,4 Millionen Euro, bei zum 31.12.2015 251 (inkl. der 69 nach der Richtlinie geförderten Beratungsstellen ) anerkannten Insolvenzberatungsstellen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5154 2 1. Welche Gesamtsumme an Fördermitteln steht im Haushalt für diese Zuwendungen zur Verfügung? Für das Jahr 2016 sind im Kapitel 05 36 in der Titelgruppe 684 17 „Zuschüsse an Träger von Schuldnerberatungsstellen“ 576 000 Euro vorgesehen. 2. Welche Träger sind seit 2013 in den Kreisen und kreisfreien Städten gefördert worden, um diese soziale Aufgabe zu unterstützen (bitte eine Übersicht nach Gebietskörperschaften und eine Einschätzung des hiermit erreichten Versorgungsgrades in den Körperschaften )? Im Landkreis Helmstedt wurde die AWO Helmstedt bis einschließlich 2009 fortlaufend gefördert. Seit dem Jahr 2010 verzichtet die AWO auf eine Zuwendung. Es ist seit 2015 - mit Ausnahme des Landkreises Helmstedt - eine flächendeckende Versorgung mit mindestens je einer geförderten Schuldnerberatungsstelle pro örtlichem Träger der Sozialhilfe erreicht . Zu den weiteren Einzelheiten wird auf die Anlage verwiesen. 3. Welches Verfahren liegt der Auswahl der förderungswürdigen Bewerber zugrunde, ist eine Ausschreibung notwendig? Es werden vorrangig Antragsteller berücksichtigt, die im laufenden Zuwendungsbezug stehen. Damit soll eine umfassende und fortlaufende Betreuung gewährleistet werden. Gerade bei der allgemeinen Schuldnerberatung ist es charakteristisch, dass Ratsuchende über einen längeren Zeitraum laufend betreut werden. Die Ratsuchenden bauen über einen gewissen Zeitraum ein Vertrauensverhältnis zu den Beraterinnen und Beratern auf und nehmen die Schuldnerberatungsstellen oft mehrmals und über einen längeren Zeitraum in Anspruch. Ein ständiger Wechsel der geförderten Zuwendungsempfänger und ein damit beförderter Wechsel der Beratungsstellen und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner ließe negative Auswirkungen auf den Hilfeprozess erwarten. Es handelt sich um eine zuwendungsfinanzierte freiwillige Leistung des Landes nach den §§ 23 und 44 LHO auf Grundlage der o. g. Förderrichtlinie. Ein Ausschreibungsverfahren ist weder vorgesehen noch erforderlich. 4. Wenn ja, welche Kreise und kreisfreien Städte haben die Leistung ausgeschrieben? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 5. Wie unterscheiden sich die Verfahren bei Alt-und Neubewerbern? Im Hinblick auf die unter Ziffer 3 dargelegten Charakteristika der allgemeinen Schuldnerberatung werden vor dem Hintergrund der Kontinuität der Beratung vorrangig die Altbewerber berücksichtigt. Nur bei sogenannten Weißen Flecken werden Neubewerber berücksichtigt. Ein „Weißer Fleck“ liegt immer dann vor, wenn in einer kreisfreien Stadt, einem Landkreis oder der Region Hannover noch keine Schuldnerberatungsstelle gefördert wird. 6. Wie wird die Gleichbehandlung aller Bewerber sichergestellt? Die Gleichbehandlung wird durch ein einheitliches Verfahren zur Berechnung der Förderhöhe und das unter Ziffer 3 dargestellte Verfahren zur Auswahl förderfähiger Bewerber sichergestellt. 7. Welches sind die entscheidungserheblichen Kriterien bei der Auswahl der Bewerber? Entsprechend Ziffer 2 S. 2 und 3 der Förderrichtlinie wird - unter Berücksichtigung regionaler Schwerpunkte - im Gebiet jeder kreisfreien Stadt, jedes Landkreises bzw. der Region Hannover ei- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5154 3 ne möglichst flächendeckende Förderung mit mindestens je einer Schuldnerberatungsstelle angestrebt . Sofern ein Neuantrag vorliegt, wird geprüft, ob und wie viele Beratungsstellen es in dem Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt gibt. 8. Spielt es insbesondere eine Rolle, ob es dem Träger aufgrund seiner Aufbauorganisation möglich ist, eine flächendeckende Versorgung zu unterstützen? Nein. 9. In welcher Weise finden örtliche Gegebenheiten Berücksichtigung? In den Landkreisen Göttingen, Hildesheim, Hameln-Pyrmont, Diepholz, Cuxhaven, Cloppenburg, Aurich, Emsland und Osnabrück sowie der Region und der Stadt Hannover werden aufgrund der Einwohnerdichte bzw. ländlicher Strukturen mit großen Entfernungen mindestens zwei Schuldnerberatungsstellen gefördert. 10. Welche „regionalen Schwerpunkte“ werden berücksichtigt? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 und die anliegende Förderliste verwiesen. 11. Welche der geförderten Träger haben zusätzlich zu der Förderung nach dieser Richtlinie für den Zweck der sozialen Schuldnerberatung kommunale Fördermittel erhalten, und wie wird dieser Umstand bei der Entscheidung zur Vergabe der Landesmittel berücksichtigt ? Der Großteil der geförderten Träger wird auch von den Kommunen gefördert. Die Träger, die keine kommunale Förderung erhalten, sind in der anliegenden Tabelle grau gekennzeichnet. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 12. Sind bei Einführung der Richtlinie alle in Niedersachsen anerkannten Beratungsstellen darüber informiert worden, und sind entsprechende Antragsformulare zur Verfügung gestellt worden? Die Förderrichtlinie wurde entsprechend dem dafür vorgesehenen Verfahren veröffentlicht. Eine gesonderte Information an alle anerkannten Schuldnerberatungsstellen ist nicht erfolgt. Die erforderlichen Antragsformulare liegen den bereits geförderten Schuldnerberatungsstellen vor bzw. werden auf Anforderung auch nicht geförderten Schuldnerberatungsstellen übersandt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5154 4 Anlage 2013 2014 2015 Kommunale Trägerschaft Stadt Salzgitter Stadt Salzgitter Stadt Salzgitter Stadt Hannover Stadt Hannover Stadt Hannover Stadt Garbsen Stadt Garbsen Stadt Garbsen LK Verden LK Verden LK Grafschaft Bentheim LK Grafschaft Bentheim LK Grafschaft Bentheim Wohlfahrtspflegerische Trägerschaft Stadt Braunschweig Stadt Braunschweig Stadt Braunschweig DRK Braunschweig DRK Braunschweig DRK Braunschweig LK Goslar LK Goslar LK Goslar Diak. Werk Goslar Diak. Werk Goslar Diak. Werk Goslar LK Peine LK Peine LK Peine AWO KV Peine AWO KV Peine AWO KV Peine LK Wolfenbüttel LK Wolfenbüttel LK Wolfenbüttel - AWO KV Wolfenbüttel - AWO KV Wolfenbüttel AWO KV Wolfenbüttel LK Göttingen LK Göttingen LK Göttingen - Caritas Göttingen - Caritas Göttingen Caritas Göttingen - AWO KV Göttingen - AWO KV Göttingen AWO KV Göttingen - AWO KV Hann. Münden - AWO KV Hann. Münden AWO KV Hann. Münden LK Hildesheim LK Hildesheim LK Hildesheim - Ev.-luth Kirchenkreis Hildesheim - Ev.-luth Kirchenkreis Hildesheim - Ev.-luth Kirchenkreis Hildesheim - Caritas Hildesheim - Caritas Hildesheim - Caritas Hildesheim - AWO KV Hildesheim-Alfeld - AWO KV Hildesheim-Alfeld - AWO KV Hildesheim-Alfeld LK Holzminden LK Holzminden LK Holzminden - AWO KV Holzminden - AWO KV Holzminden - AWO KV Holzminden LK Northeim LK Northeim LK Northeim - Diak. Werk Northeim - Diak. Werk Northeim - Diak. Werk Northeim LK Osterode LK Osterode LK Osterode - Caritas Osterode - Caritas Osterode - Caritas Osterode LK Diepholz LK Diepholz LK Diepholz - Schuldnerhilfe e. V. - Schuldnerhilfe e. V. - Schuldnerhilfe e. V. - Kirchenkreis Syke - Kirchenkreis Syke - Kirchenkreis Syke LK Hameln-Pyrmont LK Hameln-Pyrmont LK Hameln-Pyrmont - Ev.-luth. Kirchenkreis Hameln - Ev.-luth. Kirchenkreis Hameln - Ev.-luth. Kirchenkreis Hameln - Ev.-luth. Kirchenkreis Hameln - Ev.-luth. Kirchenkreis Hameln - Ev.-luth. Kirchenkreis Hameln - AWO Hameln - AWO Hameln - AWO Hameln Stadt Hannover Stadt Hannover Stadt Hannover - Stadtkirchenverband - Stadtkirchenverband - Stadtkirchenverband - Caritasverband Hannover - Caritasverband Hannover - Caritasverband Hannover LK Hannover LK Hannover LK Hannover - AWO KV Hannover-Land - AWO KV Hannover-Land - AWO KV Hannover-Land - Diak. Werk Laatzen - Diak. Werk Laatzen - Diak. Werk Laatzen - Diak. Werk Burgdorf - Diak. Werk Burgdorf - Diak. Werk Burgdorf - Diak. Werk Ronnenberg - Diak. Werk Ronnenberg - Diak. Werk Ronnenberg - Diak. Werk Springe - Diak. Werk Springe - Diak. Werk Springe - Kirchenkreis Neustadt - Kirchenkreis Neustadt - Kirchenkreis Neustadt LK Nienburg LK Nienburg LK Nienburg - DPWV Nienburg - DPWV Nienburg - DPWV Nienburg Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5154 5 2013 2014 2015 LK Schaumburg LK Schaumburg LK Schaumburg - Diak. Werk Stadthagen - Diak. Werk Stadthagen - Diak. Werk Stadthagen - Kirchenkreis Rinteln - Kirchenkreis Rinteln (s. u.) LK Cuxhaven LK Cuxhaven LK Cuxhaven - Diak. Werk Weserm. Nord - Diak. Werk Weserm. Nord - Diak. Werk Weserm. Nord - Kirchenkreis Land Hadeln - Kirchenkreis Land Hadeln - Kirchenkreis Land Hadeln - Ev.-luth. Kirchenkreis Cuxhaven - Ev.-luth. Kirchenkreis Cuxhaven - Ev.-luth. Kirchenkreis Cuxhaven LK Osterholz LK Osterholz LK Osterholz - Diak. Werk Osterholz - Diak. Werk Osterholz - Diak. Werk Osterholz LK Rotenburg LK Rotenburg LK Rotenburg - Kirchenkreis Rotenburg - Kirchenkreis Rotenburg - Kirchenkreis Rotenburg LK Stade LK Stade LK Stade - Diak. Werk Stade - Diak. Werk Stade - Diak. Werk Stade LK Verden LK Verden LK Verden - Caritas - Caritas - Caritas LK Celle LK Celle LK Celle - Caritas Celle - Caritas Celle - Caritas Celle LK Gifhorn LK Gifhorn LK Gifhorn - AWO KV Gifhorn - AWO KV Gifhorn - AWO KV Gifhorn LK Harburg LK Harburg LK Harburg - Diak. Werk Winsen - Diak. Werk Winsen - Diak. Werk Winsen LK Heidekreis LK Heidekreis LK Heidekreis - Kirchenkreis Walsrode - Kirchenkreis Walsrode - Kirchenkreis Walsrode LK Lüchow/Dannenberg LK Lüchow/Dannenberg LK Lüchow/Dannenberg - Caritas Dannenberg - Caritas Dannenberg - Caritas Dannenberg LK Lüneburg LK Lüneburg LK Lüneburg - Diak. Werk Lüneburg - Diak. Werk Lüneburg - Diak. Werk Lüneburg LK Uelzen LK Uelzen LK Uelzen - Caritas Uelzen - Caritas Uelzen - Caritas Uelzen Stadt Wolfsburg Stadt Wolfsburg Stadt Wolfsburg - AWO KV Wolfsburg - AWO KV Wolfsburg - AWO KV Wolfsburg LK Ammerland LK Ammerland LK Ammerland - AWO KV Ammerland - AWO KV Ammerland - AWO KV Ammerland LK Cloppenburg LK Cloppenburg LK Cloppenburg - Diak. Werk Cloppenburg - Diak. Werk Cloppenburg - Diak. Werk Cloppenburg - AWO KV Cloppenburg - AWO KV Cloppenburg - AWO KV Cloppenburg Stadt Delmenhorst Stadt Delmenhorst Stadt Delmenhorst - DPWV Delmenhorst - DPWV Delmenhorst - DPWV Delmenhorst LK Friesland LK Friesland LK Friesland - Diak. Jever - Diak. Jever - Diak. Jever Stadt Oldenburg Stadt Oldenburg Stadt Oldenburg - DPWV Oldenburg - DPWV Oldenburg - DPWV Oldenburg LK Oldenburg LK Oldenburg LK Oldenburg - Schuldnerhilfe, Dötlingen - Schuldnerhilfe, Dötlingen - Schuldnerhilfe, Dötlingen LK Vechta LK Vechta LK Vechta - AWO KV Vechta - Diak. Werk Vechta - Diak. Werk Vechta - Diak. Werk Vechta LK Wesermarsch LK Wesermarsch LK Wesermarsch - Diak. Werk Brake - Diak. Werk Brake - Diak. Werk Brake Stadt Wilhelmshaven Stadt Wilhelmshaven Stadt Wilhelmshaven - IHV - IHV - IHV LK Aurich LK Aurich LK Aurich - Diak. Werk Norden - Diak. Werk Norden - Diak. Werk Norden - Diak. Werk Aurich - Diak. Werk Aurich - Diak. Werk Aurich Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5154 6 2013 2014 2015 Stadt Emden Stadt Emden Stadt Emden - Ev.-ref Kirche Emden - Ev.-ref Kirche Emden - Ev.-ref Kirche Emden LK Leer LK Leer LK Leer - Ev.-ref. Kirche Leer - Ev.-ref. Kirche Leer - Ev.-ref. Kirche Leer LK Wittmund DPWV Wittmund LK Emsland LK Emsland LK Emsland - Caritas Meppen - Caritas Meppen - Caritas Meppen - SKM Lingen - SKM Lingen - SKM Lingen LK Grafschaft Bentheim LK Grafschaft Bentheim LK Grafschaft Bentheim - Ev.-ref. Kirche, Nordhorn - Ev.-ref. Kirche, Nordhorn - Ev.-ref. Kirche, Nordhorn Stadt Osnabrück Stadt Osnabrück Stadt Osnabrück - SKM Osnabrück - SKM Osnabrück - SKM Osnabrück LK Osnabrück LK Osnabrück LK Osnabrück SKM Osnabrück, Belm - SKM Osnabrück, Belm - SKM Osnabrück, Belm SKM Osnabrück, Bersenbrück - SKM Osnabrück, Bersenbrück - SKM Osnabrück, Bersenbrück SKM Osnabrück, Melle - SKM Osnabrück, Melle - SKM Osnabrück, Melle Beratungsstelle hat mit Schreiben vom 14.07.2014 auf die bewilligte Zuwendung verzichtet . (Ausgegeben am 15.02.2016) Drucksache 17/5154 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4799 Schuldnerberatung in Niedersachsen Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Dr. Stefan Birkner, Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling und Christian Dürr (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung