Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/5215 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4829 - Wie viele Wolfshybriden gibt es in Niedersachsen? Anfrage des Abgeordneten Ernst-Ingolf Angermann (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 09.12.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 15.12.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 15.02.2016, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung des Abgeordneten Die Zeit berichtete am 3. Juli 2014 in dem Artikel „Ein Hund im Wolfspelz ist Tierquälerei“, dass es Menschen gibt, die Wolfshybriden als Haustiere halten. In dem Artikel steht: „So wie der Husky- Wolf-Mischling, den Behörden illegalen Händlern aus Osteuropa abgenommen hatten, leben in Deutschland schätzungsweise ein paar Hundert Hybride, ihre genaue Zahl kennt niemand. Angeschafft wurden sie von Menschen, die fasziniert sind von der Unzähmbarkeit eines wilden Tieres und genau deshalb, paradox genug, einen Haushund wollen, in dem möglichst viel Wolf steckt.“ Vorbemerkung der Landesregierung Mit sogenannten Wolfshybriden, auch Wolf-Hund-Hybride genannt, sind die Nachkommen von Paarungen zwischen Wölfen und Haushunden gemeint. Die bei dieser Verpaarung entstehenden Mischlinge sind im engeren Sinne keine Hybride, da es sich bei diesen um die Nachkommen einer innerartlichen Verpaarung (Wildform und domestizierte Form) handelt. Im Folgenden werden diese deshalb Wolf-Hund-Mischlinge genannt. Solche Wolf-Hund-Mischlinge dürfen nicht mit den sogenannten Wolfhunden verwechselt werden. Wolfhunde sind anerkannte Haushunderassen, die, wie andere Haushunde auch, in Niedersachsen weder einer Meldepflicht noch besonderen Haltungsauflagen unterliegen. 1. Wie viele Wolfshybriden der ersten bis fünften Generation leben in Niedersachsen? Siehe Antwort zu den Fragen 2 und 3. 2. Wo werden diese Tiere gehalten? Es liegen keine Meldungen über die Haltung von meldepflichtigen Wolf-Hund-Mischlingen vor. 3. Gibt es in Niedersachsen freilebende Wolfshybriden? Eine Existenz freilebender Wolf-Hund-Mischlinge ist der Landesregierung nicht bekannt. Es gibt keinerlei Hinweise auf eine solche Existenz durch z. B. genetische Analysen oder fotografische Aufnahmen im Rahmen des Wolfsmonitorings. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5215 2 4. Woher stammen die Wolfshybriden in Niedersachsen? Siehe Antwort zu den Fragen 1 bis 3. 5. Was tut die Landesregierung, um die Einfuhr und die Zucht von Wolfshybriden in Niedersachsen zu unterbinden? Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wird überprüft, Verstöße werden verfolgt. Darüber hinaus befindet sich die niedersächsische Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere (Gefahrtier- Verordnung) in der Überarbeitung; in diesem Zusammenhang ist vorgesehen, das Halten von Wölfen (Canis lupus) und deren Kreuzungen unter einen Erlaubnisvorbehalt zu stellen. 6. Werden in Niedersachsen Wolfshybriden gezüchtet? Siehe Antwort zu Frage 2. 7. Was tut die Landesregierung, um die Paarung und Fortpflanzung der freilebenden Wölfe in Niedersachsen mit Haushunden zu vermeiden? Aktivitäten der Landesregierung zur Vermeidung solcher Verpaarungen sind nicht vorgesehen. Sollte es aber zu Mischlingsnachwuchs kommen, ist vorgesehen, diesen der Natur zu entnehmen. 8. Mit welcher Strafe muss ein Tierhalter in Niedersachsen rechnen, wenn er Wolfshybriden züchtet? Für Wölfe und Wolf-Hund-Mischlinge bis zur vierten Generation gilt das Washingtoner Artenschutzabkommen . Wolf-Hund-Mischlinge unterliegen also den gleichen Bestimmungen wie Wölfe. Für eine Haltung solcher Mischlinge, vorausgesetzt die gültigen CITES-Papiere liegen vor, muss der Beleg über ein ausreichend großes Gehege erbracht und das entsprechende Fachwissen nachgewiesen werden. Liegen diese Voraussetzungen vor und die Haltung wurde genehmigt - die Zuchttiere sind also legal -, ist auch das Züchten mit diesen Tieren möglich. 9. Mit welcher Strafe muss ein Tierhalter in Niedersachsen rechnen, wenn er Wolfshybriden aus dem Ausland einführt? Die Einfuhr von Wolf-Hund-Mischlingen kann unter den in der Antwort zu Frage 8 genannten Voraussetzungen in Niedersachsen genehmigt werden. Wildlebende Wolf-Hund-Mischlinge gelten als Wildtiere und unterliegen damit den gleichen rechtlichen Bestimmungen wie wildlebende Wölfe. Bei einer illegalen Einfuhr solcher streng geschützten Arten können Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren verhängt werden. Nicht-wildlebende Wolf-Hund-Mischlinge fallen wie Hunde unter die tierschutzund tierseuchenrechtlichen Bestimmungen. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. (Ausgegeben am 22.02.2016) Drucksache 17/5215 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4829 Wie viele Wolfshybriden gibt es in Niedersachsen? Anfrage des Abgeordneten Ernst-Ingolf Angermann (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz