Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/5227 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4998 - Darf man neben Tierkadavern Fotofallen installieren? Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Dr. Marco Genthe und Dr. Stefan Birkner (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 12.01.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 19.01.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 17.02.2016, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung der Abgeordneten Presseberichten zufolge wurden in Dreeke und Barnstorf (LK Diepholz) Fotokameras neben Tierkadavern aufgebaut, die als Fotofalle dienen sollten. In Dreeke hat der Wolfsberater des Landkreises nach eigenen Aussagen diesem Vorschlag zugestimmt. Der NABU Niedersachsen meinte hierzu, „dass ‚Experimente‘ dieser Art dem Wolfskonzept der Landesregierung widersprächen und Konsequenzen haben müssten“, da sich die Tiere hierdurch an die menschliche Nähe gewöhnen würden. 1. Wie bewertet die Landesregierung das Aufstellen von Fotokameras neben Tierkadavern , wie in Dreeke und Barnstorf geschehen? Das Postieren von Wildkameras an bereits tot aufgefundenen, vermutlich gerissenen, Tieren im Rahmen des Wolfsmonitorings ist übliche Praxis. 2. Ist es korrekt, dass der Wolfsbeauftragte des Landkreises Diepholz dem Aufstellen der Fotokamera neben dem Rehkadaver in Dreeke zugestimmt hat? Einen Wolfsbeauftragten des Landkreises Diepholz gibt es nicht. Ein für den Landkreis Diepholz zuständiger Wolfsberater war beim Aufstellen der Fotofalle anwesend. 3. Wenn ja, wie bewertet die Landesregierung diesen Vorgang? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 4. Handelte es sich in diesem Fall nach Auffassung der Landesregierung um ein Anfüttern ? Ein bereits tot aufgefundenes Tier ist in der Natur verblieben. Das Reh wurde nicht zum Zweck der Wolfsanlockung/Anfütterung in der freien Landschaft deponiert. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5227 2 5. Wie bewertet die Landesregierung die Kritik des NABU an diesem Vorgang? Ein Anfüttern von Wölfen muss unbedingt verhindert werden. Dies wäre dann der Fall, wenn z. B. an einem Platz immer wieder Kadaver oder Teile davon gezielt abgelegt würden oder ein geschossenes oder verunfalltes Tier ausdrücklich zum Zweck der Wolfsanlockung in der freien Landschaft deponiert würde. Solche Handlungen könnten zu einer (Futter-)Konditionierung des Wolfes führen. 6. Wie viele Wölfe leben nach Kenntnis der Landesregierung im Raum Diepholz/Vechta? Im Raum Diepholz/Vechta ist ein ortstreuer Einzelwolf nachgewiesen. Hinweise auf die Anwesenheit eines oder mehrerer anderer Wölfe sind hier bekannt geworden, konnten bislang aber nicht durch sogenannte C1-Nachweise bestätigt werden. (Ausgegeben am 25.02.2016) Drucksache 17/5227 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4998 Darf man neben Tierkadavern Fotofallen installieren? Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Dr. Marco Genthe und Dr. Stefan Birkner (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz