Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/5233 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4975 - Geplanter Hallenneubau auf dem Produktionsgelände der Firma Eckert & Ziegler: Kann eine Produktionserweiterung ausgeschlossen werden? Anfrage der Abgeordneten Gerald Heere und Miriam Staudte (GRÜNE) an die Landesregierung , eingegangen am 12.01.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 15.01.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 10.02.2016, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung der Abgeordneten Das Unternehmen Eckert & Ziegler (EZN) plant, am Betriebsstandort Braunschweig-Thune eine neue Halle für die Behandlung und Verpackung von schwach radioaktiven Abfällen zu errichten. Presseberichten zufolge hat das Unternehmen eine verbindliche Erklärung abgegeben, „dass eine Ausweitung über das kontrahierte Volumen hinaus in eine industrielle Konditionierung von atomaren Rückständen mit dem Ziel ‚Konrad‘ und/oder ‚Asse‘ (…) nicht geplant sei“ (Braunschweiger Zeitung , 17.03.2015). Dazu habe das Unternehmen verbindliche Erklärungen abgegeben. Vorbemerkung der Landesregierung Entsprechend § 7 Abs. 1 der Strahlenschutzverordnung bedarf einer Genehmigung, wer mit sonstigen radioaktiven Stoffen nach § 2 Abs. 1 des Atomgesetzes oder mit Kernbrennstoffen nach § 2 Abs. 3 des Atomgesetzes umgeht. Einer Genehmigung bedarf ferner, wer von dem in der Genehmigungsurkunde festgelegten Umgang wesentlich abweicht. Eine Genehmigung nach § 7 der Strahlenschutzverordnung ist zu erteilen, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen entsprechend § 9 der Strahlenschutzverordnung vorliegen. Der Ermessensspielraum der Genehmigungsbehörde bei Erteilung einer strahlenschutzrechtlichen Genehmigung bezieht sich ausschließlich auf die Ausgestaltung der Betriebsführung und der strahlenschutztechnischen Einrichtungen, die zur Einhaltung der Anforderungen der Strahlenschutzverordnung, insbesondere der darin enthaltenen Grenzwerte, erforderlich sind. Hierbei ist entsprechend dem Atomgesetz und der Strahlenschutzverordnung der Stand von Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen . Ein aktueller Antrag der Firma Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH für einen Hallenneubau liegt der atomrechtlichen Genehmigungsbehörde nicht vor. 1. Ist für den geplanten Bau einer neuen Halle für die Konditionierung von radioaktiven Abfällen eine Änderung der strahlenschutzrechtlichen Genehmigung notwendig? Für diesen Fall wäre die Beantragung einer Genehmigung nach § 7 Strahlenschutzverordnung erforderlich . Des Weiteren wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5233 2 2. Erfordert der geplante Hallenneubau eine UVP-Vorprüfung? Sollte ein Antrag nach § 7 der Strahlenschutzverordnung gestellt werden, wäre eine UVP-Vorprüfung erforderlich. 3. Ist der Landesregierung eine Erklärung von EZN bekannt, die Abfallkonditionierung auf medizintechnische und pharmazeutische Abfälle zu beschränken? Falls ja, in welcher Form und gegenüber welcher Stelle wurde diese Erklärung abgegeben? Der Landesregierung liegt hierzu keine Erklärung vor. Ergänzend wird auf Ziffer 9 der Landtagsdrucksache 17/2980 verwiesen. 4. Hat nach Einschätzung der Landesregierung die Erklärung von EZN verbindliche Wirkung ? Hierzu wird auf die Beantwortung der Frage 3 verwiesen. 5. Wie bewertet die Landesregierung eine mögliche Ausweitung der Produktion angesichts der Nähe des Produktionsstandorts zur benachbarten Wohnbebauung? Eine Genehmigung nach § 7 der Strahlenschutzverordnung ist zu erteilen, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen entsprechend § 9 der Strahlenschutzverordnung vorliegen. (Ausgegeben am 25.02.2016) Drucksache 17/5233 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4975 Geplanter Hallenneubau auf dem Produktionsgelände der Firma Eckert & Ziegler: Kann eine Produktionserweiterung ausgeschlossen werden? Anfrage der Abgeordneten Gerald Heere und Miriam Staudte (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz