Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/5265 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5056 - Reicht das Personal in den niedersächsischen Staatsanwaltschaften noch aus? Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe und Dr. Stefan Birkner (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 25.01.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 28.01.2016 Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung vom 24.02.2016, gezeichnet Antje Niewisch-Lennartz Vorbemerkung der Abgeordneten Die aktuellen Entwicklungen im Bereich der inneren Sicherheit in Niedersachsen stellen die Staatsanwaltschaften vor enorme Herausforderungen. Der Anstieg der politisch-motivierten Straftaten, Cyber- und Clankriminalität sowie des bandenmäßigen Wohnungseinbruchsdiebstahls führt zur erhöhten Arbeitsbelastung vieler Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Aufgrund dessen verzögern sich einige Ermittlungsverfahren unverhältnismäßig. Nach einem Bericht der Kreiszeitung vom 15. Januar 2016 hat das Syker Schöffengericht bei einer Verurteilung zur Freiheitsstrafe wegen Wohnungseinbruchsdiebstahl den beiden Angeklagten jeweils einen „Rabatt“ von sechs Monaten gewährt, da die zuständige Staatsanwaltschaft das Verfahren vermeintlich zwei Jahre liegen gelassen hat. Vorbemerkung der Landesregierung Die Staatsanwaltschaften sind eine wichtige Stütze für die innere Sicherheit in Niedersachsen. Die Steuerung des Personalbedarfs in der niedersächsischen Justiz erfolgt mithilfe des Personalbemessungssystems PEBB§Y. Auf der Grundlage der PEBB§Y-Fortschreibung 2014 wurde die Personalbedarfsberechnung für das Jahr 2014 aktualisiert. Im Bereich des staatsanwaltlichen Dienstes ist dabei ein Rückgang der durchschnittlichen Belastung von 1,15 auf 1,05 zu verzeichnen . Damit gehörte der Staatsanwaltsdienst im Jahr 2014 zu den am geringsten belasteten Dienstzweigen der Justiz in Niedersachsen. Im Jahr 2015 ist die Zahl der Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften zwar gestiegen, jedoch liegen Berechnungen über die Auswirkungen dieser Entwicklung auf die PEBB§Y-Durchschnittsbelastung der Staatsanwaltschaften noch nicht vor. Trotz der Steigerung der Ermittlungsverfahren ist die durchschnittliche Verfahrenslaufzeit pro Verfahren in einem Betrachtungszeitraum von drei Jahren tendenziell eher gesunken (2013: 1,47 Monate, 2014: 1,38 Monate, 2015: 1,40 Monate ). Eine Berechnung des Personalbedarfs für die einzelnen Staatsanwaltschaften auf der Grundlage der neuen Ergebnisse der PEBB§Y-Fortschreibung 2014 hinsichtlich des Jahresergebnisses 2014 ist nicht erfolgt und auch nicht mehr beabsichtigt. Die Landesregierung erachtete es für ausreichend , nur den oben beschriebenen landesweiten Personalbedarf des Jahres 2014 auf der Grundlage der neuen Ergebnisse der PEBB§Y-Fortschreibung 2014 zu ermitteln, da der Aufwand in keinem Verhältnis zur eingeschränkten Aussagekraft bezogen auf die aktuelle Situation steht. Eine Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5265 2 vollständige Personalbedarfsberechnung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der PEBB§Y-Fortschreibung 2014 wird demnächst auf der Grundlage des Jahresergebnisses 2015 erfolgen. Die Bewältigung vorübergehender Belastungsspitzen ist zunächst Aufgabe der Generalstaatsanwaltschaften , die für ihren Bereich über die Personal- und Budgethoheit verfügen. Die Priorisierung des Personaleinsatzes gehört dabei zu den ständigen Aufgaben der Generalstaatsanwaltschaften. Die Entwicklung der Personalbedarfe bei den Staatsanwaltschaften wird von der Landesregierung genau beobachtet. Sollten sich in diesem Bereich längerfristige Mehrbedarfe abzeichnen, werden diese gegebenenfalls im Rahmen des kommenden Haushaltsaufstellungsverfahrens Berücksichtigung finden. Mit dem Haushalt 2016 wurde bereits Vorsorge für die Verstärkung des amtsanwaltlichen Dienstes im Umfang von sieben Stellen getroffen. 1. Wie bewertet das Justizministerium die personelle Situation in den niedersächsischen Staatsanwaltschaften? Siehe Vormerkung. 2. Gibt es eine Personalunterdeckung in den einzelnen Staatsanwaltschaften in Niedersachsen , und wie hoch ist diese gegebenenfalls? Siehe Vormerkung. 3. Inwiefern plant die Landesregierung, einen etwaigen Personalmangel in den Staatsanwaltschaften zu beheben, damit mögliche Verfahrensverzögerungen verhindert werden ? Siehe Vormerkung. (Ausgegeben am 03.03.2016) Drucksache 17/5265 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5056 Reicht das Personal in den niedersächsischen Staatsanwaltschaften noch aus? Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe und Dr. Stefan Birkner (FDP) Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung