Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/5266 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5067 - Wird der „Tatort“-Filmabend in der Landesvertretung mit Steuergeldern finanziert? Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker und Jörg Bode (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 26.01.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 02.02.2016 Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei namens der Landesregierung vom 23.02.2016, gezeichnet Dr. Jörg Mielke Chef der Staatskanzlei Vorbemerkung der Abgeordneten Der Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund, Herr Staatssekretär Michael Rüter, lädt für den 8. Februar 2016 zu einem Filmabend in die Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund ein. Neben der als Preview angekündigten Filmvorführung sieht die Tagesordnung der Veranstaltung u. a. auch eine Gesprächsrunde ohne Themensetzung vor. 1. Welchem Zweck dient die Veranstaltung? Die Veranstaltung diente dem Zweck, Aufmerksamkeit auf das Film-und Fernsehland Niedersachsen zu lenken und es im Umfeld der Berlinale zu präsentieren. 2. Auf wessen Initiative hin wurde die Veranstaltung geplant? Gemeinsame Ideengeber sind NDR-Intendant Lutz Marmor und der Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund, Staatssekretär Michael Rüter. 3. Von wem wurde letztlich die Entscheidung gefällt, diese Veranstaltung durchzuführen? Die Entscheidung wurde seitens der Landesvertretung durch die Leitung der Landesvertretung gefällt . 4. Welche Stellen sind in welchem Maße in die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung involviert? Seitens der Landesvertretung ist das zuständige Referat 501 involviert. 5. Wie hoch fallen die Gesamtkosten der Veranstaltung aus, und inwiefern trägt diese das Land Niedersachsen? Über entstandene Kosten des NDR kann das Land keine Aussage treffen. Dem Land, getragen durch die LV NI, entstehen mittelbare Kosten durch Bereitstellung des Hauses, Personal, Imbiss und Grafiker (Einladung) in Höhe von 4 884,60 Euro. Die Summe gliedert sich auf wie folgt: Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5266 2 Imbiss 1 700,00 Euro, Getränke 802,55 Euro, Personal 1 679,37 Euro, Reinigung 702,68 Euro. Portokosten für den Versand der Einladungen sind wegen Nutzung des Postaustauschdienstes Bundestag/Niedersächsischer Landtag nicht entstanden. 6. Aus welchen Einzelpositionen setzen sich die Gesamtkosten zusammen? Siehe Antwort zu Frage 5. 7. Wie viele Gäste wohnen der Veranstaltung bei? 200 Gäste nahmen an der Veranstaltung teil. 8. Welche gesellschaftlichen Gruppen sind zu dieser Veranstaltung eingeladen? Bundeskabinett, Bundestag, Bundesrat, Niedersächsischer Landtag, Botschafterinnen/Botschafter, ARD-Generalsekretariat, ARD-Gremien, Intendant NDR/RBB, NDR Rundfunkrat, Multiplikatoren Niedersachsen/Berlin, Presse. 9. Werden dem Land Niedersachsen für die Teilnahme von externen Gästen an dieser Veranstaltung Reisekosten/Spesen in Rechnung gestellt? Wenn ja, in welcher Höhe? Nein. 10. Welche Minister, Staatssekretäre und Beschäftigten des Landes Niedersachsen werden als Gäste bzw. Organisatoren an dieser Veranstaltung teilnehmen? Neben Staatssekretär Michael Rüter und zehn weiteren Landesbeschäftigten haben keine weiteren Minister und Staatssekretäre an der Veranstaltung teilgenommen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wurde auf eine komplette Datenerfassung verzichtet. 11. Welchen Themen widmet sich die im Rahmen dieser Veranstaltung angedachte Gesprächsrunde ? In der Gesprächsrunde mit Regisseur, Drehbuchautor und Schauspielern ging es konkret um künstlerische Fragen der Ausgestaltung und Anlegung einer Rolle, die Zusammenarbeit zwischen Regisseur und Schauspielern sowie die Vorbereitung auf die spezielle Thematik des Films. Dabei berührten die Fragen auch spezielle Drehbedingungen an markanten Drehorten wie beispielsweise dem Hannover-Airport. Weiter wurde eine Investigativ-Journalistin zu dem speziellen Handlungsumfeld , der Gefährdungsproblematik sowie der hochpolitischen Brisanz des aktuellen Tatort-Themas „Zorn Gottes“ befragt. 12. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über die für diese Filmproduktion verwendeten Fördermittel (Höhe, Herkunft etc.)? Die Tatortfolge wurde von der nordmedia in Höhe von 180 000 Euro aus dem Fördermittelkontingent des NDR (NMedienG) in Form eines bedingt rückzahlbaren Darlehens unterstützt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5266 3 13. Sind weitere Filmvorführungen dieser Art von der Landesregierung geplant, und, wenn ja, welche? Aktuell sind keine weiteren Projekte geplant. 14. Falls zutreffend, wie hoch fällt das dafür vorgesehene Budget aus? Siehe Antwort zu Frage 13. 15. Hat es seit Beginn der 17. Legislaturperiode ähnliche Filmvorführungen gegeben und, wenn ja, welche? 04/2013 Kulturpreis Schlesien, Kooperation mit dem Innenministerium, 11/2014 Geschichten aus dem off im Rahmen des Jahresprogramms „inspektionen // geschichte _n“, 11/2015 Friedland im Rahmen der Themenwoche „Herzlich willkommen“- Teilhabe aus Tradition, Kooperation mit dem Innenministerium, NDR und Deutsche Welle, 02/16 Wendland Shorts - Kurzfilmabend im Rahmen des Jahresprogramms „Inspektionen, Kunst + Politik. 16. Falls zutreffend, wie hoch fielen die Kosten für diese vergangenen Veranstaltungen aus? Kulturpreis Schlesien Gesamtkosten 7 778 Euro, Geschichten aus dem off Gesamtkosten 5 326 Euro, Friedland Gesamtkosten 7 411 Euro, Wendland Shorts - kalkuliert - 6 000 Euro. 17. Gibt es ähnliche Formen der Unterstützung seitens der Landesregierung bei der Vermarktung von Filmproduktionen mit Bezug zum Land Niedersachsen aus nicht öffentlich -rechtlicher Herkunft und, wenn ja, welche? Es gehört zu den Kernaufgaben der nordmedia, die in Niedersachsen entstandenen Werke und damit das Schaffen der hiesigen Kreativen zu präsentieren. So wird beispielsweise in der jährlichen Veranstaltung nordmedia talk & night im Rahmen der Berlinale eine Auswahl von Filmen, die im Vorjahr fertiggestellt wurden, einem Fachpublikum vorgestellt. Gemäß ihrer Förderrichtlinie unterstützt die nordmedia u. a. Verleih, Vertrieb und Verbreitung von Filmen. Nach der EU-notifizierten Förderrichtlinie sollen geförderte Produktionen ihre Premiere im Fördergebiet feiern. Diese Veranstaltungen werden in der Regel vom Produzenten oder dem Verleih ausgerichtet. Die Ausrichtung kann auf Antrag gefördert werden. 18. Wie ist die Veranstaltung in den Räumen der Landesvertretung mit dem Gebot der Staatsferne und der Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Bezug auf dessen Finanzierung zu vereinbaren? Der Produzent des Films hat einen Antrag auf Förderung bei der nordmedia gestellt, der positiv beschieden wurde. Als Gesellschafter der nordmedia haben sowohl das Land Niedersachsen als auch der NDR ein Interesse an der Präsentation des geförderten Werkes, siehe auch Antwort zu Frage 17. Eine Einflussnahme auf die Programmgestaltung des NDR hat zu keinem Zeitpunkt stattgefunden. Die finanzielle Beteiligung des NDR an der Filmförderung der nordmedia beruht auf § 6 Abs. 4 des Rundfunkstaatsvertrags, § 10 Abs. 1 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags, § 50 Abs. 3 NMedienG. (Ausgegeben am 03.03.2016) Drucksache 17/5266 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5067 Wird der „Tatort“-Filmabend in der Landesvertretung mit Steuergeldern finanziert? Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker und Jörg Bode (FDP) Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei