Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/5346 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5162 - Was unternimmt das Land zur Unterstützung der Hochschule für bildende Künste Braunschweig ? Anfrage der Abgeordneten Almuth von Below-Neufeldt, Christian Grascha, Sylvia Bruns, Christian Dürr und Björn Försterling (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 10.02.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 16.02.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung vom 03.03.2016, gezeichnet Dr. Gabriele Heinen-Kljajić Vorbemerkung der Abgeordneten Die Hochschule für Bildende Künste Braunschweig (HBK) ist die zweitgrößte Kunsthochschule in Deutschland und genießt einen guten Ruf. Seit dem 1. November 2013 ist die Stelle des Präsidenten an der Hochschule für Bildende Künste unbesetzt, und ein Stellvertreter ist mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt. Ein Verfahren zur Besetzung der Präsidentenstelle wurde beendet, allerdings erhielt keine der Kandidatinnen am 30. April 2014 die erforderliche Mehrheit im Senat. Im Herbst 2014 wurde daher ein neues Verfahren zur Besetzung der Stelle begonnen. Vorbemerkung der Landesregierung Die Hochschule für Bildende Künste Braunschweig (HBK) hat sich in den letzten zwei Jahren unter Leitung des hauptberuflichen Vizepräsidenten, der mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Präsidenten beauftragt ist, sowie der weiteren Präsidiumsmitglieder sehr positiv entwickelt. Diese Entwicklung basiert u. a. auf der im Mai 2014 erfolgten Verabschiedung eines Hochschulentwicklungsplans , einer Reform der Verwaltung, einer teilweisen Neuausrichtung des Studienangebots und insbesondere der Haushaltskonsolidierung. So konnte die HBK im Jahr 2014 den Ende 2013 noch bestehenden Bilanzverlust in Höhe von 1,140 Millionen Euro ausgleichen. Sie hat damit erstmals seit 2008 die Verlustzone verlassen. Auch für das Jahr 2015 ist mit einem positiven Abschluss zu rechnen. Durch die Haushaltskonsolidierung hat sich die HBK finanzielle Gestaltungsspielräume erschlossen, um z. B. die Infrastruktur zu sanieren und zu modernisieren. Durch den zwischen dem Land und den niedersächsischen Hochschulen geschlossenen Hochschulentwicklungsvertrag ist zudem die Grundfinanzierung der Hochschule bis zum Jahr 2018 verlässlich gesichert. Die HBK profitiert im Übrigen davon, gemäß Zielvereinbarungen für die Jahre 2014 bis 2018 einen Solidarbeitrag von den Hochschulen zu erhalten. Auch darüber hinaus wird die HBK durch das Land aktiv unterstützt. Die Entwicklung zeigt, dass die HBK - unterstützt durch die gemeinsamen Anstrengungen von Land und Hochschulleitung - ihre Potenziale zu nutzen und ihrem Ruf als - auch für das Amt der Präsidentin /des Präsidenten - weit über Niedersachsen hinaus attraktive Institution gerecht zu werden vermag. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5346 2 1. Wie weit ist das Verfahren zur Besetzung der Präsidentenstelle fortgeschritten, und zu wann rechnet die Landesregierung mit einer Entscheidung des Senats über die Besetzung ? Nach dem im April 2014 abgeschlossenen, nicht in eine Wiederbesetzung der Stelle der Präsidentin bzw. des Präsidenten mündenden Verfahren bestand nach wie vor Konsens zwischen Land, Hochschule und Hochschulrat, dass die Besetzung dieser Position für die Weiterentwicklung und Steuerung der Hochschule von herausgehobener Bedeutung ist. Eine sofortige Neuausschreibung erschien jedoch nicht Erfolg versprechend. Zudem war der Hochschulrat, der drei seiner Mitglieder in die nach dem Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) vorgesehene Findungskommission für das Amt der Präsidentin bzw. des Präsidenten entsendet, aufgrund ablaufender Amtszeiten mehrerer Mitglieder zunächst neu zu besetzen. Im Juni 2015 war der Hochschulrat mit herausragenden Persönlichkeiten wieder vollständig besetzt. Auch der Senat, der seinerseits drei seiner Mitglieder in die Findungskommission entsendet, war im April 2015 neu gebildet worden. Nach den entsprechenden Organbeschlüssen erfolgte die Bildung einer Findungskommission, die im November 2015 ihre konstituierende Sitzung abhielt. In einer gemeinsamen Sitzung der Findungskommission mit dem Senat vom gleichen Tage wurden Verfahren und Anforderungsprofil für das Amt der Präsidentin bzw. des Präsidenten erörtert. Auf dieser Grundlage wurde eine Stellenausschreibung erarbeitet . Die Stelle der Präsidentin/des Präsidentin der HBK ist am 11.02.2016 in der ZEIT öffentlich ausgeschrieben worden. Die Bewerbungsfrist endet am 23.03.2016. Im Anschluss wird sich die Findungskommission mit den eingegangenen Bewerbungen befassen. Die Landesregierung rechnet - allerdings abhängig von der Bewerbungslage, den weiteren Verfahrensschritten sowie Organbefassungen - mit einer Wiederbesetzung zum Wintersemester 2016/2017. 2. Erhält die HBK die Mittel für die Besoldung des Präsidenten, auch ohne dass diese Stelle besetzt ist, oder werden sie nicht ausgezahlt bzw. fließen an das Land zurück? Die HBK hat einen Globalhaushalt. Nicht verausgabte Bezüge aus unbesetzten Stellen verbleiben im Globalhaushalt der Hochschule. 3. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um eine zeitnahe Nachfolgeregelung für die Präsidentenstelle an der HBK zu unterstützen? Die Landesregierung hat die Planstelle zur Ausschreibung und Wiederbesetzung freigegeben. Darüber hinaus steht das Fachministerium (MWK) kontinuierlich in engem Austausch sowohl mit der Hochschulleitung als auch dem Hochschulrat hinsichtlich der Wiederbesetzung. Das Besetzungsverfahren verläuft im Übrigen gemäß § 38 Abs. 2 NHG: Senat und Hochschulrat haben eine gemeinsame Findungskommission eingerichtet, die eine Empfehlung abgeben wird. Ein vom MWK bestelltes Mitglied ist mit beratender Stimme in der Findungskommission vertreten. Der MWK- Vertreter unterstützt aktiv das Verfahren und den Findungsprozess. Die Findungskommission leitet sodann ihre Empfehlung dem Senat und dem Hochschulrat zur gemeinsamen Erörterung zu. Der Vertreter des MWK im Hochschulrat wird auch hier das Verfahren sorgfältig begleiten. Der Senat wird dann seinen Entscheidungsvorschlag mit einer Stellungnahme des Hochschulrats dem MWK zur Entscheidung vorlegen. Das MWK wird daraufhin den Entscheidungsvorschlag unverzüglich prüfen und entscheiden. (Ausgegeben am 10.03.2016) Drucksache 17/5346 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5162 Was unternimmt das Land zur Unterstützung der Hochschule für bildende Künste Braunschweig? Anfrage der Abgeordneten Almuth von Below-Neufeldt, Christian Grascha, Sylvia Bruns, Christian Dürr und Björn Försterling (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur