Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/5347 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5244 - Wofür verwendet das Land die „Betreuungsgeld-Millionen“? Anfrage des Abgeordneten Björn Försterling (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 15.02.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 25.02.2016 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 04.03.2016, gezeichnet In Vertretung Erika Huxhold Vorbemerkung des Abgeordneten Am 17.12.2015 führte die Abgeordnete Julia Willie Hamburg (Grüne) in der Plenardebatte aus, dass mit einem Betrag von 80 Millionen Euro zu rechnen ist, der den Ländern im Rahmen der Abschaffung des Betreuungsgeldes und des Asylkompromisses zwischen Bund und Ländern zur Verfügung stehen wird. Vereinbart worden sei, „dass das Betreuungsgeld für Flüchtlingskinder im Elementarbereich ausgegeben werden muss“. In einer Pressemitteilung vom 08.01.2016 nennt der Abgeordnete Uwe Santjer (SPD) jedoch nur einen Betrag von 12 Millionen Euro jährlich, der den Kindertagesstätten zur Sprachförderung zur Verfügung gestellt werde. Vorbemerkung der Landesregierung Bei der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 24.09.2015 haben sich Bund und Länder auf umfassende Maßnahmen zur Asyl- und Flüchtlingspolitik verständigt. Unter anderem wurde beschlossen, dass die Kommunen zusätzlich zu dem ohnehin schon bestehenden Bedarf an Kita-Plätzen weitere Kapazitäten benötigen werden, um die ankommenden Flüchtlingskinder aufzunehmen. Bund und Länder sind darin übereingekommen , die durch den Wegfall des Betreuungsgelds bis 2018 entstehenden Spielräume für die Kinderbetreuung zu nutzen. Die im Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz geregelten Umsatzsteueranteile für die Länder enthalten auch diese Mittel. Der dem Land Niedersachsen nach dem Königsteiner Schlüssel zustehende Anteil in Höhe von rund 190,3 Millionen Euro (2016: 32,5 Millionen Euro, 2017: 74,3 Millionen Euro, 2018: 83,5 Millionen Euro) wird in Kapitel 13 01 Titel 015 01 vereinnahmt und bei Bedarf von MF nach Kapitel 07 74 umgesetzt. Im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2016 wurden diese Mittel für notwendige Finanzhilfeleistungen zur Unterstützung der Träger derjenigen Kindertageseinrichtungen, die Flüchtlingskinder in ihren Einrichtungen aufnehmen, verwendet. Darüber hinaus sind diese Mittel eingeplant für einen zusätzlichen Betreuungsbedarf für solche U3-Kinder, für die künftig kein Betreuungsgeldanspruch mehr besteht und die fortan eine Kindertageseinrichtung besuchen. Die Finanzhilfeleistungen für die Träger dieser Kindertageseinrichtungen wurden insgesamt um rund 28,5 Millionen Euro erhöht. Weil der Sprachförderung angesichts der aktuellen besonderen Herausforderungen eine beträchtliche Bedeutung zukommt, wurde der bisherige Ansatz für die Sprachförderung im frühkindlichen Bereich von 6 Millionen Euro auf 12 Millionen Euro verdoppelt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5347 2 Alles in allem hat Niedersachsen damit den frühkindlichen Bereich um rund 34,5 Millionen Euro im Jahr 2016 verstärkt; das sind 2 Millionen Euro mehr als das Land über die Umsatzsteueranteile vom Bund erhalten hat. Eine Entscheidung über die Verwendung der Mittel in den Jahren 2017 und 2018 wird die Landesregierung im Zusammenhang mit der Haushaltsaufstellung für diese Jahre treffen. 1. Von welcher Gesamthöhe der aus der Abschaffung des Betreuungsgeldes resultierenden zusätzlichen Mittel für das Land geht die Landesregierung aus? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. 2. Für welche Zwecke hat die Landesregierung die Mittel bereits in welcher Höhe eingeplant ? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. 3. Wie plant die Landesregierung, die gegebenenfalls übrigen Mittel zu verwenden? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. (Ausgegeben am 10.03.2016) Drucksache 17/5347 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5244 Wofür verwendet das Land die „Betreuungsgeld-Millionen“? Anfrage des Abgeordneten Björn Försterling (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums