Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/5381 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5104 - Islamfeindliche Übergriffe in Niedersachsen Anfrage der Abgeordneten Belit Onay, Filiz Polat, Julia Hamburg, Helge Limburg, Meta Janssen-Kucz (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 04.02.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 09.02.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 07.03.2016, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung der Abgeordneten Islamfeindliche Angriffe auf Moscheen und andere islamische Einrichtungen in Deutschland haben in den vergangenen Wochen und Monaten zugenommen. Diese Zunahme steht im Zusammenhang mit den Anschlägen von Paris vom 13. November 2015 und den Vorfällen in der Silvesternacht in Köln und anderen Städten in Deutschland. So zählte die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e. V. (DITIB) seit Anfang dieses Jahres bereits 80 Anschläge auf Moscheen. Darüber hinaus war aber auch schon von diesen Ereignissen eine Zunahme an antimuslimischen Ressentiments und islamfeindlichen Übergriffen zu verzeichnen (s. Drs. 17/2047 und BT-Drs. 18/1627). 1. Wie viele Anschläge auf Moscheen in Niedersachsen gab es seit dem 1. September 2014? Nach einem Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) wurde bundesweit im Jahr 2001 ein einheitliches Definitionssystem der politisch motivierten Kriminalität (PMK) eingeführt, um eine bundeseinheitliche und differenzierte Auswertung und Lagedarstellung zu ermöglichen. Die PMK wird in den folgenden voneinander unabhängigen Dimensionen abgebildet: Deliktsqualität, Themenfeld, Phänomenbereich, Internationale Bezüge und Extremistische Kriminalität. Das Themenfeld „Hasskriminalität“ umfasst politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Tatumstände und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen , dass sie gegen eine Person gerichtet sind wegen ihrer Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Herkunft, äußeren Erscheinungsbildes, Behinderung, sexuellen Orientierung , gesellschaftlichen Status und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder ein Objekt richtet. Eine gesonderte Erfassung antimuslimischer bzw. islamfeindlicher Straftaten erfolgt dabei jedoch nicht. „Anschläge auf Moscheen“ stellen ebenso wie die „Schändung von Moscheen“ kein eigenständiges Delikt dar; vielmehr werden durch einen Anschlag bzw. eine Schändung - je nach den Umständen des konkreten Einzelfalles - unterschiedliche Straftatbestände verwirklicht. Im polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem NIVADIS wird die Religionszugehörigkeit von geschädigten oder verletzten Personen nicht erfasst. Vor diesem Hintergrund ergab eine elektronische Recherche in dem Vorgangsbearbeitungssystem NIVADIS nach Ermittlungsvorgängen für den Zeitraum vom 01.09.2014 bis zum 15.02.2016, bei denen „Moschee“ als Tatörtlichkeit oder im Kurzsachverhalt polizeilich erfasst wurde und die sich Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5381 2 darüber hinaus nach Bewertung des jeweiligen Einzelfalles hinsichtlich ihrer Art und den Umständen der Begehung entweder gezielt gegen Moscheen richteten oder durch welche eine Moschee oder ihre Glaubensgemeinschaft geschädigt wurde, insgesamt 37 Straftaten. 2. Wo und wann fanden die Anschläge statt, und gegen welche Moscheen haben sie sich im Einzelnen gerichtet? Eine Aufstellung mit den Informationen zu dem Tatort, der Tatzeit und der Bezeichnung der jeweiligen Moschee ist der als Anlage beigefügten Tabelle zu entnehmen. 3. Kamen bei den Anschlägen Personen zu Schaden (bitte jeweiligen Anschlägen zuordnen )? Bei den 37 recherchierten Straftaten wurden in zehn Fällen insgesamt zehn natürliche Personen als „Geschädigte“ oder „Opfer“ erfasst. Juristische Personen, beispielsweise die einzelnen betroffenen Moscheevereine, wurden dabei nicht berücksichtigt. 4. Welcher Art waren die Beschädigungen im Einzelnen (bitte jeweils Schadensart und - höhe angeben)? Eine Aufstellung zu den Beschädigungen im Einzelnen ist der als Anlage beigefügten Tabelle zu entnehmen. 5. Bei wie vielen dieser Anschläge konnten Tatverdächtige ermittelt werden? Zu sieben Straftaten konnten insgesamt zehn Tatverdächtige ermittelt werden. 6. Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, ob die Täterinnen und Täter derartiger Schändungen einer politisch motivierten Szene zugeordnet werden können? Wenn ja, welcher (bitte jeweiligen Anschlägen zuordnen)? Insgesamt wurden 17 der 37 recherchierten Straftaten der politisch motivierten Kriminalität zugeordnet , darunter sechs dem Phänomenbereich Rechts, drei dem Phänomenbereich Links, eine dem Phänomenbereich Ausländerkriminalität und sieben dem Phänomenbereich Sonstige/Nicht zuzuordnen. Lediglich bei einer als politisch motiviert bewerteten Tat konnten zwei Tatverdächtige ermittelt werden . Die Tat wird dem Phänomenbereich der PMK-sonstige/Nicht zuzuordnen zugerechnet. Die beiden ermittelten Tatverdächtigen können keiner politisch motivierten Szene/Gruppierung zugeordnet werden. 7. In wie vielen Fällen kann die Landesregierung eine politische Motivation derartiger Vorfälle ausschließen (bitte jeweiligen Anschlägen zuordnen)? Von den recherchierten 37 Straftaten wurden 20 als nicht politisch motiviert bewertet und in der Tabellenspalte „PMK“ mit „Nein“ gekennzeichnet. Eine genaue Zuordnung kann der Anlage entnommen werden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5381 3 Anlage Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5381 4 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5381 5 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5381 6 (Ausgegeben am 15.03.2016) Drucksache 17/5381 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5104 - Islamfeindliche Übergriffe in Niedersachsen Anfrage der Abgeordneten Belit Onay, Filiz Polat, Julia Hamburg, Helge Limburg, Meta Janssen-Kucz (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport