Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/5382 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5166 - Beantwortet die Landesregierung Anfragen „unverzüglich“ gemäß Artikel 24 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung? Anfrage des Abgeordneten Jens Nacke (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 09.02.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 16.02.2016 Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei namens der Landesregierung vom 09.03.2016, gezeichnet Dr. Jörg Mielke Chef der Staatskanzlei Vorbemerkung des Abgeordneten Mit Urteil vom 29. Januar 2016 stellte der Niedersächsische Staatsgerichtshof fest, dass die Landesregierung in drei Fällen das parlamentarische Anfragerecht von Abgeordneten nach § 24 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung verletzt habe, indem sie Anfragen nicht „unverzüglich“ beantwortet habe. In den vom Staatsgerichtshof veröffentlichten Leitsätzen hält dieser fest, dass für die Beantwortung Kleiner Anfragen innerhalb eines Monats die Vermutung für die Unverzüglichkeit der Antwort bestünde. In einer Pressemitteilung der Staatskanzlei vom 29. Januar 2016 stellt der Chef der Staatskanzlei die Behauptung auf, dass die Mehrzahl der rund 3 500 parlamentarischen Anfragen seit Februar 2013 fristgerecht beantwortet sei. Eine Schriftliche Anfrage von Mitgliedern der Fraktion der FDP (Drucksache 17/3047) befasste sich bereits mit dem Anteil der Fristverlängerungen seitens der Landesregierung auf parlamentarische Anfragen. Zum Stichtag 25. Januar 2015 schwankte der Anteil der nicht innerhalb der Monatsfrist beantworteten Anfragen zwischen 12,12 % (MF) und 66,79 % (MK). In all diesen Fällen ist nach der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes eine Verletzung des parlamentarischen Fragenrechts nach § 24 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung zu vermuten. 1. Wie viele Kleine Anfragen zur schriftlichen Beantwortung wurden der Landesregierung in der laufenden Wahlperiode gestellt (bitte nach Ministerien aufschlüsseln)? Es wurden die Anfragen gezählt, die bis zum 19. Februar 2016 bei der Landesregierung eingegangen sind. StK 60 MI 270 MF 43 MS 151 MWK 95 MK 354 MW 342 ML 173 MJ 132 MU 274 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5382 2 2. Wie viele Fristverlängerungen hat die Landesregierung bisher in der laufenden Wahlperiode bei Kleinen Anfragen zur schriftlichen Beantwortung beantragt (bitte nach Ministerien aufschlüsseln)? Gezählt wurden alle Fristverlängerungen, die bis zu 19. Februar beim Landtag beantragt wurden. Stk 15 MI 120 MF 4 MS 64 MWK 41 MK 195 MW 95 ML 52 MJ 27 MU 116 3. Bei wie viel Prozent der Kleinen Anfragen zur schriftlichen Beantwortung in der 17. Wahlperiode hat die Landesregierung eine Fristverlängerung beantragt (bitte nach Ministerien aufschlüsseln)? In die Berechnung sind alle Anfragen und Fristverlängerungen einbezogen worden, die bis zum 19. Februar 2016 eingegangen waren. Stk 25,00 % MI 44,44 % MF 9,30 % MS 42,38 % MWK 43,16 % MK 55,08 % MW 27,78 % ML 30,06 % MJ 20,45 % MU 42,35 % 4. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bereits vor dem Urteilsspruch vom 29. Januar 2016 ergriffen, um ähnlichen Fehlern bei der Organisation der Beantwortungsvorgänge vorzubeugen, wie der Chef der Staatskanzlei in einer Pressemitteilung vom gleichen Tage mitteilte? Die Landesregierung ist grundsätzlich bestrebt, durch organisatorische und personelle Maßnahmen zu reagieren, wenn sich abzeichnet, dass sich in einem Sachbereich Anfragen dauerhaft häufen. Vor dem Urteilsspruch war naturgemäß noch nicht bekannt, welche verallgemeinerungsfähigen Aussagen der Staatsgerichtshof über die dem Gericht zur Entscheidung vorliegenden Einzelfälle hinaus treffen würde. Die vom Staatsgerichtshof überprüften Anfragen betrafen überwiegend den Themenbereich „Flüchtlinge“. Diesen Bereich hat das MI schon vor dem Urteilsspruch massiv organisatorisch und personell verstärkt. Dadurch stehen zusätzliche Ressourcen nicht nur zur Bewältigung der in diesem Bereich bestehenden Herausforderungen zur Verfügung, sondern u. a. auch dazu, Kleine Anfragen noch zeitnäher zu beantworten. Der seinerzeit betroffene Bereich im MI ist in der Zeit vom 16.10.2014 bis zum 15.08.2015 personell wie folgt verstärkt worden: Referat 61 (jetzt Referat 14): Personalstamm 16.10.2014 (Eingang der Anfrage MI): 20 Personen, Verstärkung seit dem 16.10.2014: 2 Personen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5382 3 Das Referat 61 war wegen der Flüchtlingsproblematik seit 01.01.2014 bereits um vier Personen verstärkt worden. Referat 62 (dann Referat 62 und 65, jetzt Referat 12 und 15): Personalstamm 16.10.2014 (Eingang der Anfrage MI): 14 Personen, Verstärkung seit dem 16.10.2014: 5 Personen + 3 temporäre Zuweisungen. Das Referat 62 war wegen der Flüchtlingsproblematik seit 01.01.2014 bereits um eine Person verstärkt worden. Die o. a. Personalverstärkungen mussten aus dem Bestand des MI erwirtschaftet werden, d. h. das Personal musste wegen der notwendigen Schwerpunktsetzung aus anderen Referaten abgezogen werden. Im Referat 62 ist mit dem zusätzlichen Personal u. a. die Projektgruppe „Neue Standorte der LAB NI“ (Landesaufnahmebehörde Niedersachsen) eingerichtet worden, darauf aufbauend in der Folge die Projektgruppe „Personalgewinnung für die LAB NI“ im Personalreferat des MI, um die LAB NI von der Personalgewinnung für die neuen Standorte zu entlasten. Nach dem 15.08.2015 ist in diesem Bereich unter Einbeziehung des Referates 36 die Besondere Aufbauorganisation (BAO) eingerichtet worden, um die mit dem Flüchtlingszustrom verbundenen Aufgaben zu bewältigen. Der gesamte Bereich der Bearbeitung von Flüchtlingsangelegenheiten ist durch 20 weitere Mitarbeiter des MI und mit verschiedenen Abordnungen aus den Ressorts verstärkt worden. Zum 01.11.2015 sind alle mit Flüchtlingsangelegenheiten befassten Bereiche organisatorisch in der neuen Abteilung 1 „Flüchtlingsangelegenheiten“ des MI zusammengefasst worden. Die Abteilung 1 besteht aus fünf Referaten. Der Bereich der Abteilung 1 ist in der Folge durch weitere temporäre Abordnungen verstärkt worden. Für die dauerhafte (bis zum 31.12.2018) Verstärkung der Abteilung 1 sind mit dem Haushalt 2016 60 zusätzliche Stellen zugewiesen worden. Diese befinden sich derzeit im Besetzungsverfahren. 5. Welche Verbesserungen zur Beantwortung von parlamentarischen Anfragen wird die Landesregierung entsprechend den Hinweisen des Staatsgerichthofes außerdem umsetzen , wie der Chef der Staatskanzlei einer Pressemitteilung vom 29. Januar 2016 mitteilte ? Im Kern wird in dem Urteil der Landesregierung aufgegeben, bei einer Überschreitung der Monatsfrist der Antwortfertigstellung höheres Gewicht zu geben, Hinderungsgründe gegebenenfalls detailliert zu dokumentieren und wenn möglich zu diesem Zwecke verstärkt Arbeitskapazitäten von der sonstigen Verwaltung des Landes abzuziehen, um sie zugunsten der Antwortfertigstellung einzusetzen . An diesen Maßgaben des Gerichts wird die Landesregierung ihr zukünftiges Antwortverhalten orientieren. Dabei wird sie sich der Gesamtverantwortung zur Bewältigung sämtlicher mit der Verwaltung des Landes verbundener Aufgaben bewusst bleiben und gemäß dem folgenden Leitsatz des Staatsgerichtshofs entsprechende Einzelfallabwägungen vornehmen: „Da das Setzen und Abwägen politischer Prioritäten ein Kernelement regierenden Gestaltens ist, kommt der Regierung auch bei der Bestimmung der Erledigungsreihenfolge eine Einschätzungsprärogative zu.“ Ebenso kommt bei der Abwägung zwischen Recherchetiefe und Antwortgeschwindigkeit der Regierung laut Staatsgerichtshof eine „gerichtlich nur beschränkt überprüfbare Einschätzungsprärogative zu“. Das Gericht hat in diesem Zusammenhang der Landesregierung ausdrücklich aufgegeben, „umständliche und extrem zeitaufwändige Recherchen (…) mit Blick auf die Erkenntnischancen und den Zeitbedarf (zu) hinterfragen“. Auch dieser Vorgabe des Gerichts wird die Landesregierung nachkommen. 6. Teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass die Grundätze des Urteils des Staatsgerichtshofs vom 29. Januar 2016 auch auf die Beantwortung von sogenannten Großen Anfragen zu übertragen sind? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5382 4 Die Grundsätze des Urteils sind im Wesentlichen auch auf die Beantwortung von Großen Anfragen zu übertragen. Allerdings spielt für Große Anfragen die in § 33 Abs. 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien vom 30.03.2004 für Kleine Anfragen niedergelegte Regelbeantwortungsfrist von einem Monat keine Rolle. 7. Wie viele Große Anfragen nach § 45 der Geschäftsordnung des Landtages wurden der Landesregierung in der laufenden Wahlperiode gestellt? 15 Große Anfragen. 8. Wie viel Zeit benötigte die Landesregierung zur Beantwortung der Großen Anfragen (bitte einzeln mit Drucksachennummer, Datum der Fragestellung und Datum der Beantwortung )? Gemäß § 45 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung des Landtages wird die Landesregierung anlässlich jeder Übermittlung einer Großen Anfrage gebeten mitzuteilen, wann sie antworten werde. Nach Einschätzung des Antwortumfangs bzw. der Erarbeitungsdauer durch das federführende Ressort teilt die Staatskanzlei der Landtagsverwaltung mit, in welchem Tagungsabschnitt die Beantwortung erfolgen wird. Auf die nachstehende Übersicht wird verwiesen. Nr. Fraktion Betreff der Großen Anfrage Anfrage vom Eingang Landesregierung Datum der Antwort a) Drs. der Frage b) Drs. der Antwort 01 CDU Wie wirkt sich die angekündigte „sanfte Agrarwende“ auf Erzeuger und Verbraucher von Nahrungsmitteln aus? 11.06.2013 20.06.2013 17.10.2013 a) 17/283 b) 17/830 02 CDU Hochwasserschutz in Niedersachsen 10.03.2014 17.03.2014 15.07.2014 a) 17/1307 b) 17/1730 03 CDU Salafismus in Niedersachsen 31.03.2014 09.05.2014 09.09.2014 a) 17/1455 b) 17/1931 04 FDP Zukunft des ländlichen Raums in Niedersachsen 23.07.2014 06.08.2014 02.12.2014 a) 17/1828 b) 17/2430 05 FDP Energie in Niedersachsen 27.11.2014 03.12.2014 29.04.2015 a) 17/2446 b) 17/3420 06 CDU Wie viele Straftaten konnten bislang ohne die Vorratsdatenspeicherung von Verbindungsdaten in Niedersachsen nicht aufgeklärt werden ? 15.04.2015 21.04.2015 03.07.2015 a) 17/3341 b) 17/3750 Ergänzung: 17/4877 07 CDU Wie groß ist die Arbeitsüberlastung der Polizei? 05.05.2015 11.05.2015 01.09.2015 a) 17/3457 b) 17/4170 08 CDU Was tut die Landesregierung zur Förderung der landwirtschaftlichen Sorgentelefone und der landwirtschaftlichen Familienberatungen in Niedersachsen? 25.06.2015 07.07.2015 30.09.2015 a) 17/3763 b) 17/4370 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5382 5 09 FDP Bewältigung des polizeilichen Einsatzgeschehens bei Fußballspielen: Resultate der Innenministerkonferenz in Mainz und Bewertung der aktuellen ZIS- Zahlen 13.11.2015 27.11.2015 24.02.2016 a) 17/4616 b) 17/5280 10 CDU Wie steht es um die Feuerwehr in Niedersachsen? 04.12.2015 14.12.2015 Beantwortung im April- Plenum a) 17/4745 b) 11 CDU Niedersächsische Kommunen in Not - Wird die Landesregierung helfen? 08.12.2015 15.12.2015 Beantwortung im April- Plenum a) 17/4806 b) 12 CDU Wie sieht das Konzept der Landesregierung zur konsequenten Rückführung von ausreisepflichtigen Menschen aus Niedersachsen aus? 08.12.2015 15.12.2015 Beantwortung im April- Plenum a) 17/4807 b) 13 CDU Wachsende salafistische Gefahr in Niedersachsen - Was unternimmt die Landesregierung ? 08.12.2015 15.12.2015 Beantwortung im April- Plenum a) 17/4808 b) 14 CDU Keine Gerechtigkeit für Frederike von Möhlmann - Unterstützt die Landesregierung die Forderungen des Vaters? 08.12.2015 15.12.2015 Beantwortung im April- Plenum a) 17/4809 b) 15 FDP Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem bisherigen Wolfsmanagement ? 09.02.2016 22.02.2016 Beantwortung im Juni- Plenum a) 17/5112 b) (Ausgegeben am 15.03.2016) Drucksache 17/5382 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5166 - Beantwortet die Landesregierung Anfragen „unverzüglich“ gemäß Artikel 24 Abs. 1 der Nie-dersächsischen Verfassung? Anfrage des Abgeordneten Jens Nacke (CDU) Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei