Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/5389 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5192 - Flüchtlingssituation in Niedersachsen im Januar 2016 Anfrage der Abgeordneten Angelika Jahns, Ansgar Focke und Bernd-Carsten Hiebing (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 11.02.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 18.02.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 09.03.2016, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung der Abgeordneten Die Fragesteller haben zu den letzten Plenarabschnitten beständig Kleine Anfragen zur mündlichen Beantwortung gestellt, die sich mit der Flüchtlingssituation in Niedersachsen befassten und vor allem monatlich statistisch erhobene Daten abfragten (siehe Drucksachen 17/1530, 17/4865, 17/4595, 17/4430, 17/4265). Diese Mündlichen Anfragen wurden von der Landesregierung innerhalb von höchstens zwölf Tagen zum jeweiligen Tagesordnungspunkt der Mündlichen Anfragen in den Plenarabschnitten beantwortet. Der Staatsgerichtshof hat in seinen Urteil vom 29.01.2016 auf drei Klagen der Anfragesteller festgehalten , dass eine Vermutung bestünde, dass Kleine Anfragen zur schriftlichen Antwort regelmäßig unverzüglich beantwortet seien, wenn die Antwort innerhalb eines Monats erfolge. Weiterhin hält der Staatsgerichtshof fest, dass dann, wenn ein Abgeordneter mit der Fragestellung eine deutliche Erwartung hinsichtlich einer kürzeren Antwortfrist äußert, die Beantwortung innerhalb der Monatsfrist nicht unverzüglich sei, wenn diese Erwartung berechtigt und der Regierung die Beantwortung innerhalb der erwarteten kürzeren Frist möglich und zumutbar sei. Die folgenden Fragen wurden so bereits für den Dezember 2015 zum Januar-Plenum von den Fragestellern gestellt und von der Landesregierung innerhalb von zwölf Tagen zufriedenstellend beantwortet . Die Fragesteller gehen daher davon aus, dass die nunmehr gestellten gleichlautenden Fragen für den Januar 2016 ebenfalls innerhalb einer Zwei-Wochen-Frist beantwortet werden können. 1. Wie viele Asylsuchende sind im Januar 2016 nach Niedersachsen gekommen (einschließlich Schätzung der nicht registrierten Personen)? Laut der Niedersächsischen Ausländersoftware (NiAS) wurden im Januar 2016 9 327 asylsuchende Personen verzeichnet. 2. Wie viele Asylanträge wurden in Niedersachsen im Januar 2016 gestellt? Im Januar 2016 wurden 3 983 Asylanträge im Land Niedersachsen gestellt. Diese Anzahl ergibt sich aus der offiziellen monatlichen Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik des für die Asylverfahrensstatistik gesetzlich zuständigen Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5389 2 3. Wie viele Asylanträge von den in Niedersachsen untergebrachten Asylbewerbern wurden im Januar 2016 wie entschieden? Im Januar 2016 hat das BAMF über 4 995 Asylanträge von in Niedersachsen untergebrachten Asylsuchenden entschieden. 2 335 Personen erhielten die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention, 12 Personen erhielten subsidiären Schutz gemäß § 4 Abs. 1 AsylG und bei weiteren 25 Personen wurden Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 oder 7 Aufenth G festgestellt. 2 026 Asylanträge wurden abgelehnt und 597 Verfahren erledigten sich auf sonstige Weise. Asylanträge von Antragstellern aus dem Land Niedersachen wurden unter Umständen auch in Außenstellen anderer Bundesländer entschieden, diese sind in den oben genannten Zahlen nicht verzeichnet . Außerdem arbeiten die zentralen Entscheidungszentren, die derzeit in Nürnberg, Bonn, Berlin und Mannheim bestehen, für alle Bundesländer, eine Abbildung der Entscheidungszahlen je Bundesland ist nicht möglich. 4. Wie viele Asylsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten nach der Anlage 2 des Asylgesetzes kamen im Dezember 2015 nach Niedersachsen (aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern )? In NiAS wurden im Dezember 2015 insgesamt 11 184 asylsuchende Personen verzeichnet. Die Aufteilung auf die sicheren Herkunftsländer nach der Anlage 2 des Asylgesetzes stellt sich wie folgt dar: Herkunftsland Zugänge im Dezember 2015 Albanien 41 Bosnien und Herzegowina 37 Ghana 2 Kosovo 38 Mazedonien 4 Montenegro 26 Senegal 0 Serbien 56 5. Wie viele Asylsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten nach der Anlage 2 des Asylgesetzes wurden im Januar 2016 abgeschoben oder reisten freiwillig aus? Abschiebung Nachstehend sind die Abschiebungszahlen getrennt nach Rückführungen und Überstellungen nach der Dublin-III-Verordnung aufgeführt. Bei den Rückführungen wird dabei statistisch nicht zwischen asylverfahrensabhängigen oder asylverfahrensunabhängigen Gründen unterschieden. Sichere Herkunftsländer Rückführungen Dublin-Überstellungen Gesamt Albanien 18 0 18 Bosnien und Herzegowina 5 6 11 Kosovo 1 1 2 Mazedonien 28 0 28 Montenegro 27 0 27 Serbien 6 0 6 Senegal 0 0 0 Ghana 0 0 0 Gesamt 85 7 92 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5389 3 Freiwillige Rückkehr Die Internationale Organisation für Migration (IOM) führt im Auftrag des Bundes und der Länder das Basis-Rückkehrprogramm REAG/GARP (Reintegration and Emigration Programme for Asylum- Seekers in Germany [REAG]/Government Assisted Repatriation Programme [GARP]) durch. Die IOM-Statistik-Januar 2016 weist für Niedersachsen 291 Förderanträge von Personen aus sicheren Herkunftsstaaten aus. Darüber hinaus haben die niedersächsischen Ausländerbehörden aktuell für diesen Zeitraum 203 freiwillige Ausreisen ohne Förderung aus diesem Programm gemeldet. Dabei ist zu berücksichtigen , dass die statistische Erfassung freiwilliger Ausreisen ohne Förderung Lücken aufweisen kann, da diese Ausreisen den staatlichen Stellen gegebenenfalls erst mit zeitlicher Verzögerung bekannt werden, wenn die Personen ohne behördliche Beteiligung ausreisen. Herkunftsstaat Freiwillige Ausreisen mit Förderung aus dem REAG/GARP-Programm - vorläufige Meldung der IOM Freiwillige Ausreisen ohne Förderung aus dem RE- AG/GARP-Programm - vorläufige Meldungen der Ausländerbehörden Gesamt Albanien 80 41 121 Bosnien-Herzegowina 29 12 41 Ghana 0 0 o Kosovo 43 8 51 Mazedonien 24 37 61 Montenegro 80 60 140 Senegal 0 0 0 Serbien 35 45 80 Gesamt 291 203 494 6. Wie viele Abschiebungen sind im Januar 2016 gescheitert? In Niedersachsen war im Januar 2016 die Abschiebung von insgesamt 314 Personen ersucht worden . Bei 177 Personen konnte die ersuchte Abschiebung nicht vollzogen werden, wobei die Gründe dafür vielfältig sind. Zu den häufigsten Ursachen, warum Abschiebungen nach gestelltem Ersuchen nicht vollzogen werden, zählen dabei, dass die notwendigen Passersatzpapiere nicht rechtzeitig eintreffen, behördliche oder verwaltungsgerichtliche Entscheidungen einen Vollzug der Maßnahme hindern, die Betroffenen nach Einleitung der Abschiebung freiwillig ausreisen, reiseunfähig sind, einen Asylfolgeantrag stellen oder im Rahmen des unmittelbaren Vollzugs der Maßnahme nicht angetroffen werden 7. Wie viele Abschiebungen sind durch Dritte im Januar 2016 verhindert worden? Im Januar 2016 wurde keine Abschiebung durch Dritte verhindert. 8. Wie hoch waren die Kosten des Landes und der Kommunen für gescheiterte Abschiebungen im Januar 2016 (z. B. Stornokosten und Personalkosten)? Wie viele ausreisepflichtige Personen halten sich in Niedersachsen aktuell auf? Die Stornokosten für Flugabschiebungen betrugen im Januar 2016 insgesamt 9 382,99 Euro. Die darüber hinaus beim Land unmittelbar durch die Stornierung entstandenen Kosten können derzeitig nicht beziffert werden. Der Aufenthaltsstatus einer Ausländerin oder eines Ausländers wird im Ausländerzentralregister (AZR) des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gespeichert. Das BAMF übernimmt auch die statistische Aufbereitung der Daten des AZR und übermittelt monatlich Auswertungen an die Länder. Nach dem Stand vom 31.01.2016 haben sich in Niedersachsen 18 904 Personen aufgehalten , die ausreisepflichtig sind; davon ist allerdings bei 14 992 Personen der Vollzug der Ab- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5389 4 schiebung vorübergehend ausgesetzt (Duldung). Bei den verbleibenden 3 912 Personen ist zu berücksichtigen , dass in vielen Fällen die Ausreisepflicht noch nicht vollziehbar ist, sodass die genaue Anzahl der vollziehbar ausreisepflichtigen Personen nicht aus dem AZR beziffert werden kann. 9. Wie viele abgelehnte Asylbewerber wurden im Januar 2016 in ihre Herkunftsländer bzw. in Umsetzung der Dublin-III-Verordnung in einen anderen EU-Staat zurückgeführt? Im Januar 2016 wurden in Niedersachsen insgesamt 137 vollziehbar ausreisepflichtige Personen abgeschoben. Dabei handelte es sich in 38 Fällen um Überstellungen nach der Dublin-III-Verordnung in den EU-Staat, der für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Die Ausreiseverpflichtung der übrigen 99 Personen bestand aufgrund von asylverfahrensabhängigen sowie asylverfahrensunabhängigen Gründen und erfolgte überwiegend in das jeweilige Herkunftsland und in wenigen Fällen - statistisch nicht erfasst - in einen bereits schutzgewährenden EU-Staat. 10. Wie viele Sammelabschiebungen mittels vom Land gecharterter Flugzeuge oder anderer Verkehrsmittel hat die Landesregierung im Januar 2016 organisiert? Im Januar 2016 hat sich Niedersachsen an drei Sammelcharter-Maßnahmen anderer Bundesländer bzw. der europäischen Grenzschutzagentur Frontex beteiligt. Darüber hinaus liefen bereits im Januar organisatorische Vorbereitungen für die von Niedersachsen initiierte und am 10.02.2016 durchgeführte Chartermaßnahme. (Ausgegeben am ) (Ausgegeben am 17.03.2016) Drucksache 17/5389 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5192 Flüchtlingssituation in Niedersachsen im Januar 2016 Anfrage der Abgeordneten Angelika Jahns, Ansgar Focke und Bernd-Carsten Hiebing (CDU Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport