Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/5404 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5220 - Entgelte der berufsbildenden Schulen aus Lehrgängen und Ergänzungsangeboten (Teil 2) Anfrage des Abgeordneten Björn Försterling (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 16.02.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 23.02.2016 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 14.03.2016, gezeichnet In Vertretung Erika Huxhold Vorbemerkung des Abgeordneten Nach § 54 des Niedersächsischen Schulgesetzes steht den öffentlichen berufsbildenden Schulen ein Sechstel der Entgelte zu, die sie für Lehrgänge und Ergänzungsangebote in Rechnung stellen. Im Rahmen der Beratungen zum Nachtragshaushalt 2015 verwies das Kultusministerium darauf, dass nicht alle Einzahlungen der entsprechenden Maßnahmenträger den berufsbildenden Schulen und den jeweiligen Maßnahmen zugeordnet werden konnten. Daher sei auch eine Weiterleitung an die berufsbildenden Schulen nicht möglich gewesen. Hieraus hatten sich Ausgabereste in Höhe von 5 460 355,57 Euro ergeben. In der Antwort auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung des Abgeordneten Björn Försterling u. a. vom 12.10.2015 konnte die Landesregierung weder beantworten, wie sich die Entgelte jeweils konkret zusammensetzen, noch darauf antworten, in welchem Umfang die den BBSen zustehenden Gelder bereits weitergeleitet worden sind. Das Kultusministerium führte als Begründung dazu aus: „Die Erhebung der Umschülerentgelte erfolgt in den Regionalabteilungen der NLSchB mithilfe von unterschiedlichen, jeweils selbst erstellten Datenverarbeitungsanwendungen. In den Regionabteilungen Braunschweig und Osnabrück werden Excel-Tabellen erstellt, in den Regionalabteilungen Hannover und Osnabrück wird mit Access-Datenbanken gearbeitet.“ 1. Konnten die vom Kultusministerium in den Beratungen genannten Ausgabereste von 5 460 355,57 Euro, die zum damaligen Zeitpunkt nicht zugeordnet werden konnten, inzwischen den einzelnen Schulen zugeordnet werden? Wie im parlamentarischen Haushaltsaufstellungsverfahren dargestellt, wurden die Ausgabereste 2014 in Höhe von rund 5,46 Millionen Euro für Einsparungen im Jahr 2015 im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß Nr. 2 der allgemeinen Vorbemerkungen zum Kapitel 07 20 in gleicher Höhe verbraucht. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5404 2 2. Da in gleichen Teilen die Entgelte auch den Schulträgern zustehen, konnte das Kultusministerium die 5 460 355,57 Euro wenigstens den Schulträgern zuweisen, oder ist auch hier ein Ausgaberest entstanden? Falls ja, was ist damit passiert? Für die zur Einsparung in 2015 herangezogenen Ausgabereste wurden ausschließlich Restmittel der Schulbudgets verwendet. Die Schulträger erhielten ihren Anteil bereits unterjährig. Ein Ausgaberest für Schulträger entstand dadurch nicht. 3. Falls nicht, bis wann plant die Landesregierung, die Überweisung vorzunehmen? Entfällt. 4. Plant die Landesregierung das Controlling im Bereich der Entgelte zu erhöhen, beispielsweise durch Einführung einer standardisierten Datenbank für ganz Niedersachsen ? Die Niedersächsische Landesschulbehörde wurde beauftragt, eine einheitliche Datengrundlage einzuführen. (Ausgegeben am 18.03.2016) Drucksache 17/5404 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5220 Entgelte der berufsbildenden Schulen aus Lehrgängen und Ergänzungsangeboten (Teil 2) Anfrage des Abgeordneten Björn Försterling (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums