Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/5406 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5124 - Wie weit ist das „Landesprogramm gegen Rechtsextremismus“ in Niedersachsen? Anfrage des Abgeordneten Dr. Stefan Birkner (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 04.02.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 11.02.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 11.03.2016, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung des Abgeordneten Auf Seite 16 des Koalitionsvertrages wird unter der Überschrift „Kompromisslos gegen Rechtsextremismus “ angekündigt, dass die rot-grüne Koalition die Zivilgesellschaft im Engagement gegen Rechtsextremismus und für mehr politische Bildung stärken werde. Dazu solle das Vorgehen gegen den Rechtsextremismus unter Verantwortung des Innenministeriums in einem Landesprogramm gebündelt und ausgebaut werden. Im letzten Jahr hat es auch in Niedersachsen zahlreiche Anschläge von Rechtsextremisten auf Flüchtlingseinrichtungen gegeben. Der Zuzug von Flüchtlingen nach Deutschland und Niedersachsen hält unvermindert an. Rechtsextremisten versuchen, hieraus politisch Kapital zu schlagen und die Flüchtlingskrise für ihre kruden politischen Ansichten zu instrumentalisieren. Mit einer weiteren Zunahme rechtsextremistischer Straftaten muss daher gerechnet werden. Vorbemerkung der Landesregierung In ihrer Koalitionsvereinbarung für die 17. Legislaturperiode haben sich die niedersächsischen Landesverbände von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ein konsequentes Vorgehen gegen Rechtsextremismus zum Ziel gesetzt. Dazu ist beabsichtigt, u. a. das zivilgesellschaftliche Engagement gegen Rechtsextremismus zu stärken und Angebote der politischen Bildung auszuweiten sowie Beratungs - und Unterstützungsangebote für Opfer rechtsextremistischer Gewalt zu intensivieren. Ein von der Landesregierung eingerichteter Interministerieller Arbeitskreis (IMAK) zur Erarbeitung eines Landesprogramms gegen Rechtsextremismus hat in neun Plenums-Sitzungen und drei themenbezogenen Arbeitsgruppen das neue niedersächsische Landesprogramm gegen Rechtsextremismus entwickelt. Die Sitzungen des IMAK wurden von Wissenschaftlern des proVal-Instituts für sozialwissenschaftliche Forschung, Beratung und Evaluation (proVal) begleitet. 1. Warum ist nach mehr als drei Jahren das angekündigte Landesprogramm gegen Rechtsextremismus noch nicht auf den Weg gebracht? Die Landesregierung hat sich in ihrer Koalitionsvereinbarung zum Ziel gesetzt, konsequent gegen Rechtsextremismus vorzugehen und dabei auch Angebote der politischen Bildung auszuweiten (siehe Vorbemerkung). Ergänzend hierzu wurde in der Landtagssitzung am 13.11.2015 die erneute Einrichtung einer Landeszentrale für politische Bildung in erster Lesung beraten. Grundlage hierfür war der Entschließungsantrag „Demokratie braucht politische Bildung“ der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 03.11.2015 (Drucksache 17/4526). Ziel der Landesregierung war es, beide Eckpfeiler eines engagierten Handelns gegen Rechtsextremismus und für Demokratie, d. h. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5406 2 sowohl das Landesprogramm gegen Rechtsextremismus als auch die Landeszentrale für politische Bildung, gemeinsam auf den Weg zu bringen. Zur Umsetzung der Koalitionsvereinbarung wurde Anfang 2014 ein Interministerieller Arbeitskreis (IMAK) unter Beteiligung der maßgeblichen Ressorts MI, MJ, MK, MS, MWK und der Staatskanzlei eingerichtet. Federführung und Koordinierung des IMAK lagen bei der Abteilung 5 des Innenministeriums (Verfassungsschutz). Die Erstellung des sehr komplexen und in sich differenzierten Programmentwurfs erforderte einen arbeits- und zeitintensiven Abstimmungsprozess zwischen den beteiligten Ressorts. Zu berücksichtigen war dabei auch die Abstimmung mit der geplanten Neueinrichtung einer Landeszentrale für politische Bildung 2. Welches Ressort hat die Federführung bei der Erarbeitung und Koordinierung des Landesprogramms , und warum hat sich die Fertigstellung nach dem Eindruck von Beobachtern verzögert? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Wie sieht die ressortübergreifende Verzahnung in diesem Bereich aus? Im Land Niedersachsen existieren bereits seit Jahren erfolgreiche Projekte der Präventionsarbeit. Zahlreiche staatliche und nicht-staatliche Akteure beschäftigen sich mit der Bekämpfung des Rechtsextremismus. Durch das geplante Landesprogramm wird nun ein Rahmen geschaffen, wie die bestehenden Maßnahmen einzelner Akteure im Land besser gebündelt und miteinander verzahnt werden können. Es wird damit eine neue Vernetzungsqualität in der Zusammenarbeit zwischen staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren herbeigeführt, um insbesondere die Erfahrungen und Kompetenzen zivilgesellschaftlichen Engagements besser nutzen und unterstützen zu können. Die im Landesprogrammentwurf gebündelten Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit greifen erst dann optimal, wenn sie aufeinander abgestimmt und miteinander verzahnt sind. Eine zentrale Koordinierung ist daher unerlässlich, auch um die Zusammenarbeit der beteiligten Ressorts weiterhin zu optimieren. Deshalb soll der ganzheitliche Ansatz in der Prävention gestärkt und dazu ein Präventionsnetzwerk aufgebaut werden, bestehend aus staatlichen und nicht-staatlichen Institutionen sowie aus gesellschaftlichen Gruppen und Initiativen . 4. Sind zivilgesellschaftliche und wissenschaftliche Einrichtungen in die Erarbeitung eines solchen Konzeptes eingebunden? Wenn ja: Wie ist deren Rolle zu beschreiben? Sind Finanzmittel für solche externen Einrichtungen vorgesehen bzw. geflossen? Die Einbindung zivilgesellschaftlicher Akteure in die Erarbeitung des Landesprogramms gegen Rechtsextremismus erfolgte insbesondere durch die im IMAK beteiligten Vertreterinnen und Vertreter des Landespräventionsrates (LPR). Der LPR koordiniert im Rahmen der Bundesprogramme „Toleranz fördern - Kompetenz stärken“ (2011 bis 2014) und „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ (2015 bis 2019) das landesweite Beratungsnetzwerk „Für Demokratie - Gegen Rechtsextremismus“. Das niedersächsische Beratungsnetzwerk besteht aus staatlichen und nicht-staatlichen Institutionen sowie aus engagierten Akteuren der Zivilgesellschaft, die sich mit den Themen Rechtsextremismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit befassen. Die Mitglieder des Beratungsnetzwerkes verstehen sich als Multiplikatoren für die Weiterentwicklung der demokratischen Kultur in Niedersachsen und der Arbeit gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus. Das Netzwerk ist dynamisch und wird kontinuierlich durch weitere Expertinnen und Experten erweitert. Diese Rückkopplung an die nicht-staatlichen Institutionen und zivilgesellschaftlichen Akteure im Beratungsnetzwerk haben die Vertreterinnen und Vertreter Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5406 3 des Landespräventionsrates in die Arbeit des IMAK und in die Erarbeitung des Landesprogramms gegen Rechtsextremismus einfließen lassen. Die Steuerung des Landesprogramms durch die Landesregierung soll über eine Steuerungs-AG erfolgen , die zum einen aus einer ressortübergreifenden Projektgruppe (Ressort-AG) aus Vertretern der beteiligten Ressorts MI, MJ, MK, MS, MWK und StK besteht und zum anderen durch einen Praxisbeirat begleitet wird, der sich aus nicht-staatlichen Institutionen und zivilgesellschaftlichen Akteuren zusammensetzen soll. Dem Praxisbeirat kommt dabei sowohl beratende als auch impulsgebende Funktionen zu. Die wissenschaftliche Expertise im IMAK wurde durch die Einbindung des renommierten sozialwissenschaftlichen Instituts proVal aus Hannover gewährleistet, das auf dem Gebiet der Entwicklung von Leitbildern und Leitzielen sowie bei der Analyse, Planung und Optimierung von Prozessen und Strukturen über hinreichende Erfahrungen und Referenzen verfügt, u. a. die Evaluation der Landesprogramme gegen Rechtsextremismus der Bundesländer Sachsen und Thüringen sowie Studien zur Situation der Opferhilfe im Bereich rechtsextremer Gewalt in Bremen und Niedersachsen. Das proVal-Institut für sozialwissenschaftliche Forschung, Beratung und Evaluation wurde zu den landesüblichen Sätzen mit der Moderation und der externen Bewertung sowie mit der wissenschaftlichen Begleitung der Arbeit des IMAK beauftragt (siehe Vorbemerkung). Die Aufgabe von proVal bestand insbesondere darin, eine Bestandsaufnahme der bestehenden Maßnahmen und Projekte im Bereich der Rechtsextremismusprävention in Niedersachsen vorzunehmen und nach einer ersten Einschätzung unter Einbeziehung der Erfahrungen aus Landesprogrammen anderer Bundesländer gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern des IMAK übergeordnete und konkrete Handlungsziele eines niedersächsischen Landesprogramms zu erarbeiten . Diese Wirkungsziele sollten dahin gehend überprüft werden, welchen Beitrag die Maßnahmen tatsächlich leisten und ob sie verstärkt durch andere ersetzt oder durch weitere Maßnahmen ergänzt werden müssen. Die hieraus entwickelten Ziele beinhalten sowohl präventive als auch repressive und unterstützende Aspekte. Dem Bereich der frühkindlichen und schulischen politischen Bildung und Erziehung und der damit verbundenen präventiven Wirkungen, mit denen alle Kinder und Jugendlichen erreicht werden können, kommt im Rahmen des geplanten Landesprogramms eine besondere Bedeutung zu. Vor allem soll das Landesprogramm aber eine Stärkung der Zivilgesellschaft im Kampf gegen Rechtsextremismus und eine stärkere Unterstützung für Opfer rechtsextremer Diskriminierungen und Gewalt vorsehen. Darüber hinaus soll im Rahmen des Landesprogramms geklärt werden , an welchen Stellen zusätzliche Anstrengungen erforderlich sind, um die festgelegten Ziele zu erreichen. Beispielsweise muss die Frage beantwortet werden, wie Fachkräfte in der Jugendhilfe und an Schulen, aber auch in Vereinen und Verbänden am besten mit rechtsextremen Erscheinungsweisen umgehen können und wie erreicht werden kann, dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene aktiv für Menschenrechte und Vielfalt eintreten und in der Lage sind, rechtsextremen Verlockungen zu widerstehen. 5. Welche Rolle spielen die Sicherheitsbehörden in dem angekündigten Landesprogramm ? Die niedersächsischen Sicherheitsbehörden spielen wie bisher bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus eine wichtige Rolle. Ihre Erfahrungen und Kompetenzen sind von besonderem Wert. Neben den präventiven Ansätzen im Kampf gegen den Rechtsextremismus kommt auch der Intervention und Repression eine große Bedeutung zu. Bestandteil des geplanten Landesprogramms sind daher ebenso die Maßnahmen der Sicherheitsbehörden. Hierzu zählen u. a. das Erkennen extremistischer Problemlagen und die Verhinderung rechtsextremistischer Veranstaltungen oder auch die Verfolgung politisch motivierter Straftaten und die Unterstützung des Ausstiegs aus der rechtsextremistischen Szene. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5406 4 6. Welche Präventions- und Bekämpfungsansätze verfolgt die Landesregierung darüber hinaus, um dem Rechtsextremismus wirksam zu begegnen? Die bereits in Niedersachsen bestehenden Präventionsansätze sowie die zukünftig zu entwickelnden Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit werden im geplanten Landesprogramm gebündelt, koordiniert und gegebenenfalls weiterentwickelt. Mithilfe der Fördermittel für zivilgesellschaftliche Projekte im Landesprogramm sollen kreative Maßnahmen nicht-staatlicher Institutionen und zivilgesellschaftlicher Akteure gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus initiiert und unterstützt werden. (Ausgegeben am 18.03.2016) Drucksache 17/5406 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5124 Wie weit ist das „Landesprogramm gegen Rechtsextremismus“ in Niedersachsen? Anfrage des Abgeordneten Dr. Stefan Birkner (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport