Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/5417 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5202 - Erneut tödlicher Unfall mit Straßenbahnbeteiligung in Hannover - Sieht die Landesregierung weiterhin keinen Handlungsbedarf? Anfrage des Abgeordneten Dirk Toepffer (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 16.02.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 18.02.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 15.03.2016, gezeichnet In Vertretung Daniela Behrens Vorbemerkung des Abgeordneten Unter der Überschrift „Stadtbahn schleift Mann einen Kilometer weit mit“ berichtete die Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 29.01.2016 über einen Stadtbahnunfall vom selben Tag, bei dem ein 28-Jähriger tödlich verletzt wurde. Der Mann sei offenbar am Steintor zwischen zwei Wagen geraten , dabei von der Bahn erfasst und bis kurz vor die Endhaltestelle am Aegidientorplatz von der Straßenbahn mitgeschleift worden. Er starb nach Angaben der Zeitung noch am Unfallort. 1. Wie viele Unfälle mit Beteiligung von Straßenbahnen, bei denen Personenschäden eintraten , gab es 2015 und 2016 in Niedersachsen (bitte nach den Städten Hannover und Braunschweig aufschlüsseln)? Anzahl Unfälle mit Personenschaden Braunschweig Hannover 2015 10 43 Jan. 2016 0 4 2. Wie viele Unfälle davon ereigneten sich an Haltestellen (bitte nach den Städten Hannover und Braunschweig aufschlüsseln)? Anzahl Unfälle im Haltestellenbereich Braunschweig Hannover 2015 2 13 Jan. 2016 0 3 Die Daten schließen auch die Ein- und Ausfahrt zu und von der Haltestelle ein. 3. Gab es wegen eines oder mehrerer der Unfallgeschehen staatsanwaltschaftliche Ermittlungen ? Wenn ja, wie war das Ergebnis dieser Ermittlungen? Wenn nein, warum nicht? Verfahren wegen Unfallgeschehen mit Beteiligung einer Straßenbahn werden durch die Staatsanwaltschaften nicht gesondert statistisch erfasst. Erfasst werden in der Regel nur die Straftatbestände in den Verfahren, weshalb entsprechende Vorgänge lediglich aus der Erinnerung der zuständi- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5417 2 gen Bearbeiter benannt werden konnten. Eine abschließende Benennung aller entsprechenden Verfahren kann mithin nicht gewährleistet werden. Die Staatsanwaltschaft in Hannover hat von sieben Ermittlungsverfahren berichtet, die im Jahr 2015 gegen elf Beschuldigte im Zusammenhang mit Unfallgeschehen mit Beteiligung einer Straßenbahn geführt worden sind. Die Ermittlungen gegen sechs Beschuldigte sind nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden. Gegen einen Beschuldigten ist das Ermittlungsverfahren nach § 153 Abs. 1 StPO eingestellt worden. Zwei Beschuldigte wurden zu Geldstrafen verurteilt. Gegen einen weiteren Beschuldigten ist der Erlass eines Strafbefehls beantragt worden. Ein Ermittlungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Für das Jahr 2016 hat die Staatsanwaltschaft in Hannover von bisher einem Verfahren berichtet, das derzeit noch andauert. Die Staatsanwaltschaft in Braunschweig hat von einem einschlägigen Verfahren im Jahr 2015 berichtet . Dieses Ermittlungsverfahren ist nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden. Für das Jahr 2016 hat die Staatsanwaltschaft in Braunschweig von bislang einem Ermittlungsverfahren berichtet. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. 4. Gab oder gibt es in diesem Zusammenhang strafrechtliche Konsequenzen? Hierzu wird auf die Beantwortung von Frage 3 verwiesen. 5. Wurden seitens der Üstra bzw. anderer ÖPNV-Unternehmen mit Straßenbahnverkehren aus den in 2015 und 2016 geschehenen Unfällen und Unglücksfällen Konsequenzen gezogen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Jeder Unfall, insbesondere mit Personenschaden, wird bei der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG zunächst in einer internen Besprechung behandelt und analysiert. Sofern sich dabei Erkenntnisse ergeben, die eine Veränderung der örtlichen Situation ratsam erscheinen lassen, werden entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Nach Unfällen mit Todesfolge oder mit schwerverletzten Kindern wird immer ein Ortstermin durch die Unfallkommission (u. a. mit Polizei, Straßenverkehrsbehörde) durchgeführt. Bei der Braunschweiger Verkehrs-GmbH wird ähnlich verfahren. Die Umsetzung der Ergebnisse wird mit der bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr angesiedelten Technischen Aufsichtsbehörde (TAB) abgestimmt. Für die Umsetzung konkreter Maßnahmen, die sich aus den vorgenannten Auswertungen, z. B. bei Unfallschwerpunkten (mehrere gleichartige Unfälle an derselben Stelle) ergeben, werden gegebenenfalls weitere Beteiligte, z. B. Straßenverkehrsbehörden, einbezogen. Dabei kann es sich auch um Umbauten von Straßenkreuzungen handeln. Beispielhaft seien hier folgende, bereits umgesetzte konkrete Maßnahmen benannt: die Anordnung von Springlichtern; die Optimierung der örtlichen Beschilderungen bzw. Straßenverkehrszeichen; das Aufbringen von gelben Aufmerksamkeitsfeldern bei kritischen Überwegen und die Ausrüstung von Straßenbahnen mit Radar zur Erkennung von Hindernissen im Gleisbereich. 6. Sieht die Landesregierung anders als im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage (Drucksache 17/3475) nunmehr einen Bedarf für die Änderung bundes- oder landesrechtlicher Vorschriften? Wenn ja, welchen und in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Hinsichtlich des in der Vorbemerkung angesprochenen Unfalls sind derzeit noch keine vertiefenden Erkenntnisse bekannt. Auch aus den von der Technischen Aufsichtsbehörde - gemeinsam mit den Verkehrsbetrieben - durchgeführten Unfallbesprechungen und Analysen zum Unfallgeschehen Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5417 3 2015 sind keine auffällige Erhöhungen der Unfallhäufigkeit oder anders geartete Unfallschwerpunkte erkennbar. Ein Bedarf zur Änderung von gesetzlichen Vorschriften wird derzeit nicht gesehen, da die in der Antwort zu Frage 5 beschriebenen Verfahren der intensiven und behördenübergreifenden Prüfung einzelner Unfälle zu einer unmittelbareren und konkreten Verbesserung der Sicherheitslage beitragen können. 7. Gibt es seitens der Landesregierung und/oder der Verkehrsunternehmen, die Straßenbahnen im Schienenpersonennahverkehr betreiben, mit anderen Landesregierungen und/oder Verkehrsunternehmen einen regelmäßigen Austausch zu Unfällen mit Personenschäden , Unfallursachen und Unfallvermeidung? Wenn ja, in welchem Rahmen und mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht? Ein Austausch erfolgt seitens der Verkehrsunternehmen über die Ebene des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Dort fließen Erkenntnisse in entsprechende Regelwerke ein, die den Stand der Technik widerspiegeln. Darüber hinaus informieren sich die TAB der Länder bei Bedarf gegenseitig über ihnen zur Kenntnis gelangte sicherheitsrelevante Vorfälle in anderen Unternehmen vor dem Hintergrund eventuell gleich gelagerter Konstellationen und zur Gefahrenabwehr. 8. Falls Frage 7. mit Nein beantwortet wird: Hält die Landesregierung die Initiierung eines solchen regelmäßigen Austausches zu Unfällen mit Personenschäden, Unfallursachen und Unfallvermeidung für sinnvoll? Wenn ja, wie und zu wann plant sie, so etwas zu initiieren ? Wenn nein, warum hält sie so etwas angesichts der Personenschäden und der Anzahl von Todesfällen nicht für sinnvoll? Siehe Antworten zu Fragen 5 und 7. 9. Gibt es bei anderen Verkehrsunternehmen im bundesweiten Vergleich Ansätze, insbesondere Unfälle wie die 2013, 2014, 2015 und 2016 in Niedersachsen geschehenen zu vermeiden? Wenn ja, welche? Siehe Antwort zu Frage 7. Hier stehen die niedersächsischen Straßenbahnunternehmen auch im Austausch zu anderen Verkehrsbetrieben. 10. Mit Blick darauf, dass ein Straßenbahnunfall, wie er in der Einleitung beschrieben wird, auch immer eine Belastung für die Fahrerinnen und Fahrer der betroffenen Straßenbahnen darstellt: Welche Maßnahmen seitens der Verkehrsunternehmen in Niedersachsen und der Landesregierung werden ergriffen, um die psychische Belastung der Fahrerinnen und Fahrer der betroffenen Straßenbahnen zu minimieren und diesen im Falle eines Vorfalles gezielt die erforderliche Hilfe zu leisten? Bei der Braunschweiger Verkehrs-GmbH bestehen u. a. institutionalisierte Regelungen zum Umgang mit betroffenen Fahrdienstmitarbeiterinnen und -mitarbeitern. Sie arbeitet in diesem Bereich sehr eng mit der Notfallseelsorge der Braunschweiger Berufsfeuerwehr zusammen, über die eine Erstbetreuung sichergestellt ist. Darüber hinaus hat sich die Braunschweiger Verkehrs-GmbH zu Ausbildung und Einsatz sogenannter Peers - innerbetriebliche Vertrauenspersonen, die im Bereich psychosozialer Ersthilfe besonders geschult wurden - verpflichtet. Die üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG hat eine betriebsärztliche Betreuungsstelle und eine Stelle für Mitarbeiterberatung eingerichtet. Diese leisten die erforderliche Hilfe. Sollte nach einem schweren Unfall keiner dieser Mitarbeiter vor Ort sein können, wird zunächst eine Betreuung durch einen Seelsorger bzw. den Notfallseelsorger der Feuerwehr veranlasst. (Ausgegeben am 22.03.2016) Drucksache 17/5417 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5202 - Erneut tödlicher Unfall mit Straßenbahnbeteiligung in Hannover - Sieht die Landesregierung weiterhin keinen Handlungsbedarf? Anfrage des Abgeordneten Dirk Toepffer (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr