Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/5426 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5203 - Was tut die Landesregierung zur Förderung holzbefeuerter Heizungen? Anfrage des Abgeordneten Christian Calderone (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 16.02.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 18.02.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 16.03.2016, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung des Abgeordneten Die EnergieAgentur.NRW stellt auf ihrer Internetseite unter www.foerder.navi.de Förderprogramme für den Einbau von Holzheizungen dar. Dort werden neben den Bundesprogrammen über die Bafa und KfW auch Programme des Landes Nordrhein-Westfalen über die dortige NRW.BANK präsentiert . Danach fördert die NRW.BANK im Rahmen von Zuschüssen zur Gebäudesanierung den Einbau energieeffizienter Heizungsanlagen. Außerdem gab es ein Sonderprogramm „Markteinführung - Holzheizungen“, über welches bis zum Ablauf des Programmes zum 31.12.2015 der Einbau von Pelletkesseln oder Holzhackschnitzelanlagen oder Scheitholzkessel, jeweils in Kombination mit Pufferspeichern und Solarthermieanlagen, gefördert wurde. Vorbemerkung der Landesregierung Die Nutzung von Holz als heimischer Energielieferant ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Die niedersächsische Feuerstättenzählung, die regelmäßig durch die Landesinnung der Schornsteinfeger und das Kompetenzzentrum Niedersachsen Netzwerk Nachwachsende Rohstoffe 3N e. V. durchgeführt wird, zeigt diesen Trend sehr deutlich. Sowohl Einzelfeuerungen als auch Zentralheizungen auf der Basis von Holz im Leistungsbereich bis 100 kW konnten in den letzten zehn Jahren einen deutlichen Zuwachs verzeichnen. Aktuell sind etwa 1,31 Millionen Anlagen in Niedersachsen in Betrieb (Feuerstättenzählung 2013). Zunächst stützten wirtschaftliche Vorteile durch die Nutzung von Holz diesen Trend. Aktuell sind außerdem die Notwendigkeit zur Nutzung von erneuerbaren Energien durch das Erneuerbare- Energien-Wärmegesetz bei Neubauten, das gestiegene Umweltbewusstsein der Verbraucher sowie die Förderung durch den Bund die Treiber des Ausbaus. Der Bund fördert die Errichtung von Holzheizungen im Rahmen des Marktanreizprogramms Erneuerbare Energien des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Der Bund stellt damit eine Breitenförderung für Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen und gemeinnützige Organisationen bereit. Darüber hinaus bietet die KfW Bankengruppe eine Reihe von Programmen an, in deren Rahmen auch Investitionen in Holzheizungen finanziell unterstützt werden können. Die Landesregierung hat unterdessen im Energiebereich von der früheren Breitenförderung auf eine Innovationsförderung umgestellt. Damit wurden die Voraussetzungen für eine die Stärken des Landes mit zentralen energietechnologischen Feldern verbindende Förderstrategie geschaffen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5426 2 1. Wie sieht die Förderkulisse für den Einbau holzbefeuerter Heizungen/Heizungsanlagen in Niedersachsen aus? Neben der Breitenförderung des Bundes für den Einbau holzbefeuerter Heizungen/Heizungsanlagen ist auf Landesebene auch eine Förderung energetischer Modernisierungsmaßnahmen von Mietwohnungen und Wohneigentum im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung nach dem Niedersächsischen Wohnraumfördergesetz, den Wohnraumförderbestimmungen und dem jeweils geltenden Wohnraumförderprogramm möglich. 2. Welche landeseigenen Programme für den Einbau holzbefeuerter Heizungen /Heizungsanlagen gibt es? Das geltende Wohnraumförderprogramm 2014 stellt nicht explizit auf spezielle Heizungsverfahren ab. Energetische Modernisierung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung umfasst insbesondere Investitionen für Maßnahmen zum Zwecke der CO2-Minderung und Energieeinsparung und zur Nutzung erneuerbarer Energien wie die Erneuerung von Heizungstechnik auf Basis fossiler Brennstoffe oder Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energieträger. Bei der Durchführung der Maßnahmen sind mindestens die Anforderungen der Energieeinsparverordnung in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten. 3. Welche Finanzmittel stehen dafür aus Landesmitteln zur Verfügung? Für das Wohnraumförderprogramm stehen die Kompensationszahlungen des Bundes nach dem Entflechtungsgesetz von jährlich 78,32 Millionen Euro für die Jahre 2016 bis 2019 sowie die vom Land im Wohnraumförderfonds bereitgestellten 400 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung. 4. Welche Fördermaßnahmen für den Einbau von Holzheizungen sind in Zukunft für private und Unternehmensinvestitionen in Niedersachsen geplant? Über die in den Antworten zu den Fragen 1 und 2 genannten Maßnahmen hinaus sind aktuell keine weiteren Unterstützungen für Privat- und Unternehmensinvestitionen zum Einbau von Holzheizungen in Niedersachsen geplant. (Ausgegeben am 23.03.2016) Drucksache 17/5426 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5203 - Was tut die Landesregierung zur Förderung holzbefeuerter Heizungen? Anfrage des Abgeordneten Christian Calderone (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz