Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/5446 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5191 - Lückenhafter Ausbau des Mobilfunknetzes in Niedersachsen - Hier: Beverbruch und Nikolausdorf (Teil 2) Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Bley (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 11.02.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 18.02.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 16.03.2016, gezeichnet In Vertretung Daniela Behrens Vorbemerkung des Abgeordneten Bereits im Rahmen einer Mündlichen Anfrage zum Dezember-Plenum 2014 war nach den Möglichkeiten der Verbesserung des Ausbaus der Mobilfunkabdeckung in Beverbruch und Nikolausdorf gefragt worden. Seither ist jedoch keine Veränderung der Mobilfunkabdeckung in dem Bereich zu verzeichnen. Dies führt zu erheblichen Nachteilen für Bürgerinnen und Bürger vor Ort, Gewerbetreibende und Touristen. Hoteliers und Restaurantbetreiber verlieren nach wie vor Gäste wegen schlechter Mobilfunkverbindungen . Neuansiedlungen von Unternehmen werden ebenso erschwert wie die Ansiedlung von Wohnbevölkerung. In den Ortschaften Beverbruch und Nikolausdorf sind rund 2 000 Bürgerinnen und Bürger sowie eine Vielzahl von Autofahrern betroffen, die die stark befahrene Landstraße L 871 nutzen. Vorbemerkung der Landesregierung Nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Artikel 87 f Abs. 1 „gewährleistet der Bund im Bereich der Telekommunikation (…) flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen.“ Unabhängig davon ist der Telekommunikationsmarkt, der nach marktwirtschaftlichen Kräften funktioniert, liberalisiert. Den gesetzlichen und ordnungspolitischen Rahmenbedingungen kommt deshalb eine besondere Bedeutung zu. Die Landesregierung nutzt daher die ihr zur Verfügung stehenden Mittel der politischen Einflussnahme bei den gesetzgebenden Körperschaften und anderen Gremien wie der Bundesnetzagentur , um wettbewerbsfördernde Bedingungen zu schaffen. Aktuell ist das Verfahren der Bundesnetzagentur zur Vergabe von Frequenzen in den Bereichen 900 MHz und 1 800 MHz sowie in den Bereichen 700 MHz und 1,5 GHz für den Breitbandausbau (Projekt 2016 - Digitale Dividende II) abgeschlossen. Hierzu haben die Bundesländer im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Länderbeteiligung die breitbandpolitischen Rahmenbedingungen („Versorgungsauflagen für die Mobilfunkwirtschaft im Zuge des Vergabeverfahrens bezüglich des Frequenzbandes von 694 bis 790 MHz (Digitale Dividende II)“) u. a. in Bezug auf flächenmäßige Netzabdeckung und Mindest-Datenübertragungsraten benannt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5446 2 Hiernach muss jeder Zuteilungsinhaber - mit Ausnahme von Neueinsteigern - in einem Zeitraum von drei Jahren nach Frequenzzuteilung eine flächendeckende Breitbandversorgung der Bevölkerung von mindestens 98 % der Haushalte, in jedem Bundesland aber mindestens 97 %, erreichen. Für die Hauptverkehrswege (Bundesautobahnen und ICE-Strecken) ist eine vollständige Versorgung sicherzustellen, soweit dies rechtlich und tatsächlich möglich ist. Die Auferlegung einer solchen Verpflichtung soll einerseits sicherstellen, dass mit dem Aufbau der Netze zügig begonnen und andererseits der Netzaufbau kontinuierlich fortgesetzt wird. Ziel ist es, im Interesse der Verbraucher eine zügige Bereitstellung von Telekommunikationsnetzen und -diensten zu erreichen. Konkret stellt sich die Situation in den Ortschaften Beverbruch und Nikolausdorf sowie entlang der L 871 derzeit so dar, dass der versorgende Mobilfunkmast mit rund 5 km zu weit von den Ortschaften entfernt ist. Aufgrund dieser großen Entfernung kommt es auch bei der Sprachversorgung zu Versorgungsengpässe. Eine nachhaltige Verbesserung ist nach Auskunft der Mobilfunkbranche nur durch den Aufbau eines neuen Standortes möglich. 1. Sieht die Landesregierung aktuell Möglichkeiten, die Verbindungsqualität und Netzabdeckung in den Ortschaften Beverbruch und Nikolausdorf kurzfristig und nachhaltig zu verbessern? Sprachtelefonie Ich verweise hierzu auf die Antwort der Landesregierung zu Nr. 17 der Drs. 17/2620. Mobile Datendienste Gleiches gilt im Grundsatz für den Bereich der mobilen Datendienste, hier allerdings mit dem Hinweis auf das in den Vorbemerkungen genannte Frequenzvergabeverfahren und die auf Initiative der Länder auferlegten Versorgungspflichten. Unabhängig davon nimmt die Landesregierung solche Hinweise zur Situation der Mobilfunkversorgung sehr ernst und hat bei den regelmäßig stattfinden (Branchen-)Gesprächen mit den Mobilfunkunternehmen stets auf Lösungen gedrängt. Die Netzabdeckung der Vodafone und der Telefonica mit LTE ist in den Ortsteilen Beverbruch und Nikolausdorf nicht flächendeckend gegeben. Der im Rahmen der Antwort der Landesregierung zu Nr. 17 der Drs. 17/2620 angekündigte durch die Mobilfunkunternehmen geplante Ausbau neuer LTE-Funksysteme Mobilfunkunternehmen wurde seitens der Mobilfunkunternehmen bisher aus wirtschaftlichen Erwägungen nicht durchgeführt. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr steht in regelmäßigem Kontakt mit den Mobilfunkunternehmen und wird auch weiterhin auf einen flächendeckenden Ausbau mit LTE hinwirken. Es bestehen allerdings keine ordnungs- oder regulierungsrechtlichen Eingriffsmöglichkeiten, sofern die Telekommunikationsunternehmen den Ausbau aus wirtschaftlichen Erwägungen nicht durchführen . 2. Sieht die Landesregierung Möglichkeiten, die Funkverbindungsqualität im ländlichen Raum insgesamt zu verbessern? Ja, durch die Aufnahme der Versorgungsauflagen, wie in den Vorbemerkungen erläutert. 3. Welche Fördermöglichkeiten seitens des Landes oder des Bundes gibt es aktuell für Unternehmen, die sich der Aufgabe der Verbesserung der Mobilfunknetzabdeckung annehmen wollen? Ich verweise hierzu auf die Antwort der Landesregierung zu Nr. 17 der Drs. 17/2620. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5446 3 4. Wie ist nach Kenntnis der Landesregierung der Stand der Überlegungen der Firmen Vodafone, Deutsche Telekom und Telefonica zum Ausbau der Mobilfunkkapazitäten im Bereich Beverbruch und Nikolausdorf? Zu den Überlegungen der Firma Vodafone liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Auf eine entsprechende Anfrage vonseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr gab es keine Reaktion. Die Deutsche Telekom und Telefonica haben auf Anfrage mitgeteilt, dass zurzeit ein Ausbau in diesem Bereich nicht geplant ist. (Ausgegeben am 30.03.2016) Drucksache 17/5446 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5191 Lückenhafter Ausbau des Mobilfunknetzes in Niedersachsen - Hier: Beverbruch und Niko-lausdorf (Teil 2) Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Bley (CDU Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr