Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/5447 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5246 - Wird die Landesregierung den Wolf an die Jägerschaft Burgdorf übergeben? Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 19.02.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 29.02.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 16.03.2016, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung des Abgeordneten Im vergangenen Jahr wurde am 15.04.2015 der sogenannte Wanderwolf auf der Autobahn 7 bei Burgwedel überfahren. Die Jägerschaft Burgdorf berichtet, dass sie sich noch am selben Tag an das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wandte. Die Jägerschaft bat darum, dass ihr der Kadaver ausgehändigt würde, damit daraus ein Präparat zu Lehr- und Forschungszwecken hergestellt werden könnte. Am 07.10.2015 erhielt die Jägerschaft Auskunft darüber , dass sie hierzu einen Antrag auf eine Ausnahme von Besitzverbot nach § 44 Abs. 2 Nr. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes an die Region Hannover zu stellen habe, was sie am 08.10.2015 unverzüglich tat. Am 08.02.2016 wurde der Antrag positiv beschieden. In der Folge musste der Kadaver ausfindig gemacht werden. Es stellte sich heraus, dass sich der tote Wanderwolf beim NLWKN befand. Da der Umweltminister dieses Tier den Niederlanden versprochen hätte, wurde es der Jägerschaft bisher nicht übergeben. Der Vorgang hat besondere Aktualität, da die Jägerschaft auf einer unverzüglichen Übergabe des Wolfes besteht. Diese würde durch eine eventuell anstehende Weiterleitung in die Niederlande zumindest erschwert werden. Daher bitte ich um eine umgehende Beantwortung der folgenden Fragen . Der Fragesteller geht von einem nur geringen Rechercheaufwand aus, da es sich nach seiner Auffassung um einen eng begrenzten Sachverhalt handelt, mit dem nur wenige Behörden befasst sind. 1. Wo befindet sich der Kadaver des Wanderwolfs aktuell? Der Kadaver befindet sich zum Zweck der Präparation in den Niederlanden. 2. Wo befand sich der Kadaver seit dem 15.04.2015? Der an der Autobahnauffahrt aufgefundene Kadaver wurde zunächst beim Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin einer umfassenden diagnostischen und forensischen Untersuchung unterzogen und anschließend dort tiefgefroren aufbewahrt. Am 05.12.2015 wurde der Kadaver in Absprache mit dem NLWKN bei der Region Hannover zwischengelagert. Die Zwischenlagerung endete mit der Übergabe und dem Transport in die Niederlande am 29.01.2016. Seitdem befindet sich der Kadaver zum Zweck der Präparation und anschließenden Ausstellung in einem reichseigenen Museum (Naturalis, Leiden) in den Niederlanden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5447 2 3. Warum hat die Landesregierung den Wanderwolf der Jägerschaft Burgdorf bisher vorenthalten ? Die Landesregierung hat den Wanderwolf der Jägerschaft Burgdorf nicht vorenthalten, dieser wurde ordnungsgemäß, auf Antrag der Niederlande vom 03.08.2015, versehen mit der dafür notwendigen Zustimmung der Region Hannover vom 01.12.2015 und der vom NLWKN ausgestellten CITES-Bescheinigung, an die Niederlande ausgehändigt. 4. Wird die Landesregierung dafür sorgen, dass der Wanderwolf umgehend der Jägerschaft Burgdorf übergeben wird? Nein. 5. Sollte die Landesregierung nicht bereit sein, den Wanderwolf zu übergeben, welche Gründe hat sie hierfür? Ein dem strengen Artenschutz unterliegendes Wildtier wie ein Wolf gehört niemandem. Wird es tot aufgefunden, erwirbt automatisch das Land Niedersachsen die Eigentümerschaft daran. Da es sich nicht um ein jagdbares Tier handelt, besteht daran kein Aneignungsrecht durch den Jagdausübungsberechtigten . Über den Verbleib eines solchen Kadavers entscheidet die örtlich zuständige untere Naturschutzbehörde, in diesem Fall die Region Hannover auf Antrag. Dies ist mit E-Mail vom 01.12.2015 an den NLWKN geschehen. Daraufhin wurde die Übergabe an die Niederlande organisiert und durchgeführt. Am 29.02.2016 erhielt das MU durch die vorliegende Kleine Anfrage erstmals Kenntnis vom Wunsch der Jägerschaft Burgdorf e. V., den verunfallten Wolf zu Lehrzwecken präparieren zu lassen . Am 03.03.2016 ging beim Wolfsbüro des NLWKN ein Schreiben der Jägerschaft Burgdorf ein, in dem, unter Hinzufügung eines Ausnahmegenehmigungsbescheides zur Präparation der Region Hannover, von der Jägerschaft nach dem Verbleib des Wolfes gefragt wurde. Dieses war der erste Kontakt zwischen Jägerschaft Burgdorf e. V. und NLWKN. Sowohl die Kleine Anfrage, als auch das Schreiben der Jägerschaft Burgdorf e. V. an den NLWKN sind zeitlich weit später terminiert als die Entscheidung für und Übergabe an die Niederlande. Dass die Region Hannover, durch welche Umstände auch immer, für denselben Wolfskadaver zwei Genehmigungen ausgestellt hat, ist bedauerlich, liegt aber nicht in der Verantwortung der Landesregierung . 6. Wer entscheidet nach welchen Kriterien über die Verwendung der Wolfskadaver in Niedersachsen ? Über die Verwendung eines Wolfskadavers entscheidet die örtlich zuständige untere Naturschutzbehörde . Eigentum zu privaten Zwecken kann daran gemeinhin nicht erworben werden; eine Präparation zu Ausstellungs- und/oder Lehrzwecken ist jedoch möglich und wird auch von der Fachbehörde für Naturschutz, dem NLWKN und dem MU für sinnvoll erachtet. (Ausgegeben am 30.03.2016) Drucksache 17/5447 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5246 Wird die Landesregierung den Wolf an die Jägerschaft Burgdorf übergeben? Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz