Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/5448 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5194 - Straßenbaumaßnahmen in der Grafschaft Bentheim nach Entflechtungsgesetz und ländlichem Wegebau Anfrage des Abgeordneten Reinhold Hilbers (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 11.02.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 18.02.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 17.03.2016, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung des Abgeordneten Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr gab in einer Pressemitteilung vom 29. Januar 2016 bekannt, dass das Verkehrsministerium den öffentlichen Personennahverkehr mit rund 85 Millionen Euro fördere. Verkehrsminister Lies wird in dieser Pressemitteilung mit den Worten zitiert : „Alle beantragten und förderfähigen Projekte wurden berücksichtigt.“ Der Pressemitteilung ist zusammen mit den dazugehörenden Anlagen zu entnehmen, dass in der Grafschaft Bentheim insgesamt die Grunderneuerung von 13 Bushaltestellen mit einem Gesamtfördervolumen von rund 195 000 Euro und der Neubau einer Bushaltestelle mit einem Fördervolumen von rund 52 000 Euro unterstützt würden. Vorbemerkung der Landesregierung Nach dem Gesetz über Zuwendungen des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden (Niedersächsisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz - NGVFG) in Verbindung mit dem Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz - EntflechtG) gewährt das Land nach Prüfung Gemeinden oder Landkreisen Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Kosten zur Förderung des kommunalen Straßenbaus . Die Zuwendungen sollen helfen, die verkehrliche Infrastruktur in den Regionen zu verbessern . Die dem Land Niedersachsen nach dem NGVFG für entsprechende Vorhaben zur Verfügung stehenden Mittel sind in ihrer Höhe begrenzt und reichen bei weitem nicht aus, sämtliche Förderwünsche der Kommunen bedienen zu können. 1. Welche Maßnahmen mit welchem Volumen hat der Landkreis Grafschaft Bentheim oder haben Kommunen im Landkreis Grafschaft Bentheim zur Förderung nach dem Entflechtungsgesetz noch angemeldet (bitte Maßnahmen einzeln aufzählen einschließlich Antragsteller), a) die derzeit noch offen sind, b) die entscheidungsreif sind, c) bei denen eine Förderung nicht bewilligt wurde? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5448 2 a) Derzeit sind vom Landkreis (LK) Grafschaft Bentheim und den Kommunen des Kreises die nachfolgenden Straßenbauvorhaben noch offen (d. h. sie sind im NGVFG-Mehrjahresbauprogramm enthalten oder es liegt eine Anmeldung dazu vor): – Neubau eines Radweges an der K 19, LK Grafschaft Bentheim, Fördervolumen 463 000 Euro; – Verlängerung der K 19 bis zur K 21, LK Grafschaft Bentheim, Fördervolumen 3 960 000 Euro; – Ausbau der K 4 (Teilabschnitt), LK Grafschaft Bentheim, Fördervolumen 840 000 Euro; – Neubau eines Radweges an der K 40, LK Grafschaft Bentheim, Fördervolumen 996 000 Euro; – Ausbau der K 14 von der L 43 zur B 403, LK Grafschaft Bentheim, Fördervolumen 2.320 000 Euro; – Ausbau eines Radweges an der K 14, LK Grafschaft Bentheim, Fördervolumen 584 000 Euro; – Neubau Brücke im Zuge der K 15, LK Grafschaft Bentheim, Fördervolumen 177 000 Euro; – Ausbau und Grunderneuerung der K 28, LK Grafschaft Bentheim, Fördervolumen 935 000 Euro; – Technische Sicherung Bahnübergang Vennweg, Stadt Nordhorn, Fördervolumen 56 000 Euro; – Ausbau „Heseper Weg“, Stadt Nordhorn, Fördervolumen 774 000 Euro; – Verlängerung der Straße „Obenholt“, Gem. Emlichheim, Fördervolumen 1 812 000 Euro; – Neubau der Ortskernentlastungsstraße Huskamp, Gem. Emlichheim, Fördervolumen 942 000 Euro; – Ausbau der Industriestraße, Stadt Neuenhaus, Fördervolumen 750 000 Euro. b) Entscheidungsreif sind folgende Vorhaben: – Ausbau der K 14 von der L 43 zur B 403, LK Grafschaft Bentheim, Fördervolumen 2 320 000 Euro; – Ausbau und Grunderneuerung der K 28, LK Grafschaft Bentheim, Fördervolumen 935 000 Euro. c) Bei folgenden Vorhaben wurde eine Förderung nicht bewilligt: – Ausbau der K 14 von der L 43 zur B 403, LK Grafschaft Bentheim, Fördervolumen 2 320 000 Euro; – Ausbau und Grunderneuerung der K 28, LK Grafschaft Bentheim, Fördervolumen 935 000 Euro. 2. Soweit angemeldete Maßnahmen im Sinne der Frage 1 nicht entscheidungsreif sind: Aus welchen Gründen ist die jeweilige Maßnahme nicht entscheidungsreif (bitte für jede Maßnahme einzeln aufführen)? Entscheidungsreif im Sinne einer Förderung ist ein Vorhaben erst, wenn vom kommunalen Antragsteller die Aufnahme in das NGVFG-Jahresbauprogramm beantragt und von diesem die Baureife Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5448 3 des Vorhabens gegenüber der Bewilligungsbehörde nachgewiesen wurde. Über die Aufnahme dieser Vorhaben in das Programm des kommenden Jahres entscheidet das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in der Regel zum Jahresende. Folgende Vorhaben sind zurzeit nicht entscheidungsreif: – Neubau eines Radweges an der K 19, LK Grafschaft Bentheim, Fördervolumen 463 000 Euro; – Verlängerung der K 19 bis zur K 21, LK Grafschaft Bentheim, Fördervolumen 3 960 000 Euro; – Ausbau der K 4 (Teilabschnitt), LK Grafschaft Bentheim, Fördervolumen 840 000 Euro; – Neubau eines Radweges an der K 40, LK Grafschaft Bentheim, Fördervolumen 996 000 Euro; – Ausbau eines Radweges an der K 14, LK Grafschaft Bentheim, Fördervolumen 584 000 Euro; – Neubau Brücke im Zuge der K 15, LK Grafschaft Bentheim, Fördervolumen 177 000 Euro; – Technische Sicherung Bahnübergang Vennweg, Stadt Nordhorn, Fördervolumen 56 000 Euro; – Ausbau „Heseper Weg“, Stadt Nordhorn, Fördervolumen 774 000 Euro; – Verlängerung der Straße „Obenholt“, Gem. Emlichheim, Fördervolumen 1 812 000 Euro; – Neubau der Ortskernentlastungsstraße Huskamp, Gem. Emlichheim, Fördervolumen 942 000 Euro; – Ausbau der Industriestraße, Stadt Neuenhaus, Fördervolumen 750 000 Euro. 3. Soweit angemeldete Maßnahmen im Sinne der Frage 1 nicht bewilligt wurden: Aus welchen Gründen wurde eine Förderung der jeweiligen Maßnahme nicht bewilligt (bitte für jede Maßnahme einzeln aufführen)? Beide unter 1 c) genannten Vorhaben wurden wegen nicht ausreichender Haushaltsmittel nicht in das Jahresbauprogramm 2016 aufgenommen bzw. nicht bewilligt. 4. Welche Maßnahmen mit welchem Volumen hat der Landkreis Grafschaft Bentheim oder haben Kommunen im Landkreis Grafschaft Bentheim im Bereich des ländlichen Wegebaus zur Förderung aus dem ELER-Fonds angemeldet (bitte Maßnahmen einzeln aufzählen einschließlich Antragsteller), a) die derzeit noch offen sind, b) die entscheidungsreif sind, c) bei denen eine Förderung nicht bewilligt wurde? In der folgenden Tabelle ist dargestellt, wie viele Anträge mit welchem beantragten Fördervolumen für die Grafschaft Bentheim zu den Stichtagen 30.09.2015 und 15.02.2016 vorlagen bzw. vorliegen und wie viele Anträge sich im jeweils nachgefragten Bearbeitungsbestand befinden. Der ersten Zeile liegen die Anträge zum Stichtag 30.09.2015 zugrunde. Die vier im Ranking nicht erfolgreichen Anträge wurden von den Antragstellern zurückgezogen. Die zweite Zeile enthält die Anträge zum Stichtag 15.02.2016. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5448 4 Eine Auflistung der einzelnen Antragsteller ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig, da noch keine Bewilligungen erfolgt sind. Eingegangene Anträge davon offen a) davon entscheidungsreif b) davon nicht bewilligt c) Anzahl Beantragte Zuwendung Anzahl Beantragte Zuwendung Anzahl Beantragte Zuwendung Anzahl Beantragte Zuwendung 5 434 211,95 Euro 0 1 188 452,78 Euro 4 246 059,17 Euro 6 374 945,41 Euro 6 374 945,41 Euro 0 0 5. Soweit angemeldete Maßnahmen im Sinne der Frage 4 nicht entscheidungsreif sind: Aus welchen Gründen ist die jeweilige Maßnahme nicht entscheidungsreif (bitte für jede Maßnahme einzeln aufführen)? Fehlanzeige. 6. Soweit angemeldete Maßnahmen im Sinne der Frage 4 nicht bewilligt wurden: Aus welchen Gründen wurde eine Förderung der jeweiligen Maßnahme nicht bewilligt (bitte für jede Maßnahme einzeln aufführen)? Alle dem Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems vorliegenden Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für den ländlichen Wegebau wurden nach dem vorgegebenen Bewertungsschema bewertet und damit in eine Bewilligungsreihenfolge (Ranking) gebracht. Die vier in der Grafschaft Bentheim nicht bewilligten Anträge liegen im Ranking hinter anderen Anträgen, sodass die zur Verfügung stehenden ELER-Mittel bereits vorher ausgeschöpft waren. (Ausgegeben am 30.03.2016) Drucksache 17/5448 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5194 Straßenbaumaßnahmen in der Grafschaft Bentheim nach Entflechtungsgesetz und ländlichem Wegebau Anfrage des Abgeordneten Reinhold Hilbers (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr