Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/5450 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5224 - Was tut die Landesregierung für den Erhalt des Hermann-Bonnus-Geburtshauses in Quakenbrück ? Anfrage des Abgeordneten Christian Calderone (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 15.02.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 23.02.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung vom 18.03.2016 gezeichnet Gabriele Heinen-Kljajić Vorbemerkung des Abgeordneten Der Niedersächsische Heimatbund e. V. (NHB) formulierte in seiner „Roten Mappe 2015 - ein kritischer Jahresbericht zur Situation der Heimatpflege in unserem Land“ auf Seite 30 unter der Überschrift „Rettung des Geburtshauses des Reformators Bonnus“: „Der NHB appelliert deshalb an die Landesregierung, die verschiedenen interessierten Parteien an einen Tisch zu bringen, um mit ihnen ein tragfähiges und nachhaltiges Konzept für die Sanierung und Nutzung dieses hochrangigen Denkmales zu entwickeln und zu verwirklichen.“ Vorbemerkung der Landesregierung Das Gebäude Goldstraße 9 in Quakenbrück wird im niedersächsischen Denkmalverzeichnis als Einzeldenkmal gemäß § 3 Abs. 2 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) geführt . Es konnte von der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Osnabrück, die den hohen bauhistorischen Wert des Baudenkmals mittels einer dendrochronologischen Untersuchung bestätigen konnte, als Geburtshaus des Reformators Hermann Bonnus identifiziert werden. Der Kernbau entstand zwischen 1495 bis 1500. Bemerkenswert sind die weiteren klar abgegrenzten baulichen Veränderungen, die das Gebäude wissenschaftlich für die Haus- und Sozialforschung bedeutsam machen. Hermann Bonnus (1504 in Quakenbrück geboren, 1548 in Lübeck verstorben) wirkte entscheidend an der Umsetzung des reformatorischen Kirchenwesens in den norddeutschen Städten mit. 1543 schuf er u. a. die reformatorische Kirchenordnung für die Stadt und das Hochstift Osnabrück. 1. Teilt die Landesregierung die in der Roten Mappe durch den NHB formulierte Einschätzung der religions- und bauhistorischen Bedeutung des Geburtshauses des Reformators Hermann Bonnus in der heutigen Goldstraße 9 in Quakenbrück? Ja. 2. Sieht die Landesregierung wie der NHB eine Notwendigkeit zum Erhalt und zur Sanierung des Geburtshauses? Die Erhaltung des Kulturdenkmals Goldstraße 9 in Quakenbrück ist durch das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz geboten. Die Nutzung des Kulturdenkmals muss den Anforderungen des Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5450 2 Gesetzes entsprechen. Die Einrichtung einer Gedenkstätte für den Reformator Hermann Bonnus ist wünschenswert, kann aber nicht aus dem gesetzlichen Auftrag abgeleitet werden. 3. Hat die Landesregierung die interessierten Parteien in dieser Sache bereits „an einen Tisch gebracht“, wie durch den NHB gefordert? a) Falls ja, wie sind die Ergebnisse? b) Falls nein, wann soll das geschehen? Am 26. Februar 2015 fand in Quakenbrück ein Gespräch mit allen Beteiligten statt. Es wurde übereinstimmend festgestellt, dass das Gebäude Goldstraße 9 in Quakenbrück als Geburtshaus von Hermann Bonnus ein Erinnerungsort für die Kultur und Religionsgeschichte der Region darstellt. Da das Gebäude in Privatbesitz ist, hängt jede Entwicklung zu einer öffentlichen Nutzung als öffentlicher Gedenkort von der Bereitschaft des Eigentümers ab, sich diesem Ziel zu öffnen. Mit der am 26. Februar 2015 avisierten und in der Zwischenzeit realisierten Gründung eines Trägervereines ist ein wichtiger Baustein für die Entwicklung eines Gedenkortes vollzogen. 4. Welche Mittel will die Landesregierung „für die Sanierung und die Nutzung dieses hochrangigen Denkmales“ einsetzen, konzeptionell und finanziell? Vor dem Hintergrund der noch nicht erfolgten Eigentumsübertragung konnte weder eine Kostenschätzung durch einen neuen Eigentümer noch eine notwendige denkmalrechtliche Abstimmung erfolgen. Beides ist Grundlage für einen validen Kostenplan. Es stehen Bundesmittel in Höhe von 150 000 Euro für die denkmalgerechte Sanierung zur Verfügung. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen des Landes können Fördermittel des Landes eingeplant werden, wenn und soweit die förderrechtlichen Grundlagen geschaffen sind. (Ausgegeben am 31.03.2016) Drucksache 17/5450 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5224 Was tut die Landesregierung für den Erhalt des Hermann-Bonnus-Geburtshauses in Quakenbrück? Anfrage des Abgeordneten Christian Calderone (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur