Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/5452 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5193 - Hat recycelter Bauschutt im Sinne der Nachhaltigkeit eine Chance? Anfrage der Abgeordneten Bernd-Carsten Hiebing, Martin Bäumer und Frank Oesterhelweg (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 11.02.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 18.02.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 17.03.2016, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung der Abgeordneten Aufbereiteter Bauschutt - von Straßenbaumaterial bis hin zu aus Gebäudeabriss stammendem Material - kann nach Ansicht von Experten in vielen Fällen eine sinnvolle Alternative zu Primärmaterial sein, das erst in Steinbrüchen gewonnen und dann über viele Kilometer zum Verwendungsort gefahren werden muss. Im Interesse einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft plädieren Fachleute dafür, vorhandenen Bauschutt so aufzubereiten, dass er noch weitere Male verwendet werden kann und nicht deponiert werden muss. Niedersächsische Unternehmen sind in der Lage, sehr spezifizierte Straßenbaumaterialien aus Bauschutt zu entwickeln. Gerade die öffentliche Hand könnte beim Einsatz von Recyclingschotter Vorbild sein, im Sinne von Klimaschutz und Nachhaltigkeit. In jüngster Zeit ist jedoch nach Auskunft von Branchenexperten zu erkennen, dass der Staat Zuschüsse zu Baumaßnahmen nur dann gewährt, wenn Naturmaterial eingesetzt wird. Das hat zur Folge, dass Recyclingmaterial in geringerem Umfang eingesetzt werden kann und in der Konsequenz wieder deponiert werden müsste. Vorbemerkung der Landesregierung Ein nachhaltiger und schonender Umgang mit Rohstoffen ist ein wichtiges Ziel der Landesregierung . Dazu gehört auch die Substitution von mineralischen Primärrohstoffen durch Recyclingbaustoffe und andere mineralische Ersatzbaustoffe (z. B. Aschen und Schlacken). Das Recycling von Bauschutt hat daher einen hohen Stellenwert und leistet einen Beitrag zur Reduzierung von Eingriffen in die Umwelt, die durch den Abbau mineralischer Rohstoffe und durch die Ablagerung von Abfällen auf Deponien entstehen. Mineralische Abfälle werden bereits heute zu einem hohen Anteil verwertet. Um das erreichte hohe Niveau zu halten und im Rahmen der Möglichkeiten auszubauen, sind öffentliche Stellen durch § 3 des Niedersächsischen Abfallgesetzes (NAbfG) verpflichtet, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben Erzeugnisse zu bevorzugen, die aus Abfällen hergestellt worden sind, sowie bei der Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen darauf hinzuwirken, entsprechende Angebote zuzulassen und zu bevorzugen. Der Einsatz von Substitutionsstoffen hat allerdings ökologische und ökonomische Grenzen. Dieses gilt auch für mineralische Abfälle, die aufgrund ihrer Entstehung oder ihrer vorherigen Nutzung zum Teil erheblich mit Schadstoffen belastet sein können (z. B. pechhaltiger Straßenaufbruch, mineralische Abfälle aus der Erneuerung von Bahnstrecken und dem Abbruch von Industrieanlagen). Hierzu zählen auch mineralische Abfälle aus Umweltschutzmaßnahmen (z. B. Sanierung von Altlasten). Zu berücksichtigen ist außerdem, dass die hohen bautechnischen Anforderungen, die an mineralische Baustoffe gestellt werden, von aufbereiteten mineralischen Abfällen nicht immer erfüllt werden können. Dieses gilt insbesondere für Bauschutt, der beim Abbruch von Gebäuden entsteht. Damit Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5452 2 die daraus resultierenden Probleme im Sinne eines nachhaltigen Wirtschaftens nicht an nachfolgende Generationen weitergegeben werden, kann es zu Anwendungsbeschränkungen für Recyclingbaustoffe kommen (z. B. kein Einsatz in Wasserschutzgebieten, Einbau nur mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen), die eine Substitution von Primärrohstoffen durch Recyclingbaustoffe nicht in allen Anwendungsbereichen zulassen. Darüber hinaus ist eine vollständige Trennung und Rückgewinnung von Ersatzbaustoffen aus mineralischen Abfällen in vielen Fällen nicht möglich, da Recyclingbaustoffe in der Regel nur kaskadenförmig genutzt werden können (z. B. Verwendung von Beton aus Gebäudeabbrüchen nur in Tragschichten von Straßen und Verkehrsflächen sowie nur teilweise zur Herstellung von Recyclingbeton ). 1. Wo sieht die Landesregierung Einsatzmöglichkeiten für recycelten Bauschutt? Recyclingbaustoffe, die aus mineralischen Bauabfällen (z. B. Bauschutt, Straßenaufbruch) hergestellt werden, können in Abhängigkeit von ihren Eigenschaften bei einer Vielzahl von Maßnahmen im Straßen-, Wege- und Verkehrsflächenbau – in Schichten ohne Bindemittel (z. B. Schottertragschicht), – in Schichten mit Bindemitteln (z. B. hydraulisch gebundene Tragschicht), – unter Pflasterbelägen (Bettungsmaterial) und – im Erdbau (z. B. Wälle und Dämme, Straßenunterbau) eingesetzt werden. Darüber hinaus können bestimmte Qualitäten auch als Zuschlagstoff für die Herstellung von Beton verwendet werden, der direkt im Hochbau oder für die Herstellung von Bauprodukten (z. B. Betonsteine) eingesetzt wird. Erhöhte Schadstoffgehalte oder die auslaugbaren Anteile von Schadstoffen über das Sickerwasser können jedoch zu Anwendungsbeschränkungen führen (z. B. Einbau nur unter definierten technischen Sicherungsmaßnahmen). 2. Inwiefern ist dem Einsatz von recyceltem Bauschutt im Sinne der Nachhaltigkeit und der Ressourceneffizienz der Vorrang vor dem Einsatz von Primärmaterial zu geben? Die Nachhaltigkeit umfasst ökologische, ökonomische und soziale Aspekte. Vor diesem Hintergrund kann die Nachhaltigkeit des Einsatzes von Recyclingbaustoffen aufgrund der Vielzahl von Einflussgrößen nur im Einzelfall beurteilt werden, weil dabei z. B. vorhandene Schadstoffbelastungen , Kosten für technische Sicherungsmaßnahmen und mögliche Folgekosten für nachfolgende Generationen bei der Instandsetzung oder Erneuerung von Bauwerken und Verkehrsflächen, in denen Recyclingbaustoffe eingesetzt worden sind, berücksichtigt werden müssen. Um derartige Abwägungen zu vereinfachen, werden das Land, die Gemeinden, die Landkreise und die sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts unter Aufsicht des Landes durch § 3 Abs. 2 Nr. 3 des NAbfG verpflichtet, wenn dieses nicht zu unverhältnismäßigen Mehrkosten führt, u. a. bei der Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen und sonstigen Leistungen darauf hinzuwirken, dass Erzeugnisse verwendet werden, die aus Abfällen hergestellt worden sind, und entsprechende Angebote zu bevorzugen. Hierzu gehören bei der Durchführung von Baumaßnahmen auch Recyclingbaustoffe . 3. Welche Mengen Naturmaterial kann der Einsatz/die Verwendung recycelten Bauschutts ersetzen? Aufgrund der Bemühungen um Deregulierung und Bürokratieabbau sind die Nachweispflichten für die Entsorgung von Abfällen auf ein Minimum reduziert worden. Dieses gilt auch für die nicht gefährlichen mineralischen Abfälle, die zu Ersatzbaustoffen aufbereitet werden. Eine vollständige und systematische Erfassung der Masse an verwerteten mineralischen Abfällen ist auf der Grundlage Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5452 3 der vorhandenen Daten nicht möglich. Daher sind detaillierte Aussagen über die Masse/das Volumen von Recyclingbaustoffen, die Primärrohstoffe ersetzen können, nicht möglich. Nach dem 9. Monitoring-Bericht der „Kreislaufwirtschaft Bau“ (veröffentlicht im Jahr 2015) wurden in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2012 vom Bauschuttaufkommen 78,3 % und vom Aufkommen an Straßenaufbruch 96,1 % recycelt. Unter Einbeziehung der Recycling-Gesteinskörnungen , die bei der Aufbereitung der Abfallfraktion „Boden und Steine“ sowie bei der Aufbereitung der Abfallfraktion „Baustellenabfälle“ angefallen sind, wurden im Jahr 2012 in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt 66,2 Millionen Mg Recyclingbaustoffe hergestellt. Damit deckten Recyclingbaustoffe einen Anteil von 12,0 % des Bedarfs an Gesteinskörnungen ab. 4. In welchen Richtlinien des Landes ist der Einsatz von Primärmaterial zwingend vorgeschrieben , und was wird die Landesregierung tun, um den Einsatz von Recyclingmaterial zu erleichtern? Die Landesregierung hat keine Richtlinien erlassen, die den Einsatz von Primärmaterial zwingend vorschreiben. Für den Einsatz von Recyclingbaustoffen und anderen mineralischen Ersatzbaustoffen gibt es eindeutige gesetzliche Vorgaben. § 3 Abs. 2 Nr. 3 NAbfG verpflichtet das Land, die Gemeinden, die Landkreise und die sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts unter Aufsicht des Landes, wenn dieses nicht zu unverhältnismäßigen Mehrkosten führt, u. a. bei der Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen und sonstigen Leistungen darauf hinzuwirken, dass Erzeugnisse verwendet werden, die aus Abfällen hergestellt worden sind, und entsprechende Angebote zu bevorzugen . Eine Ergänzung dieser gesetzlichen Pflicht ist nach Auffassung der Landesregierung nicht erforderlich. Unabhängig davon geht das MU Verstößen gegen diese Pflicht im Rahmen der Fachaufsicht nach, wenn diese gemeldet werden. In der Großen Dienstbesprechung Abfallwirtschaft im November 2015 hat das MU die unteren Abfallbehörden und die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger erneut auf diese gesetzliche Pflicht hingewiesen und diese aufgefordert, deren Einhaltung bei kommunalen Baumaßnahmen sicherzustellen. Außerdem sind in Niedersachsen mit Erlass vom 12.01.2009 die vom damaligen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) für Baumaßnahmen des Bundes eingeführten „Arbeitshilfen zum Umgang mit Bau- und Abbruchabfällen sowie zum Einsatz von Recycling- Baustoffen auf Liegenschaften des Bundes - Arbeitshilfen Recycling“ auch für Baumaßnahmen des Landes eingeführt worden. Diese Arbeitshilfen enthalten fundierte Hinweise zum Rückbau, zur Wiederverwendung von Bauteilen, zum Recycling von Baustoffen sowie zum recyclinggerechten Konstruieren. 5. Wie viele Unternehmen in Niedersachsen sind in diesem Bereich tätig bzw. kompetent? Das Landesamt für Statistik Niedersachsen erhebt gemäß § 5 Abs. 1 des Umweltstatistikgesetzes vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446), zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1739), alle zwei Jahre Daten über die Bauabfallentsorgung. Gemäß der letzten Erhebung für das Jahr 2014 gibt es in Niedersachsen 335 Firmen, die im Bereich des Bauschuttrecyclings und der Bauschuttaufbereitung tätig sind. 6. Welche Deponiekapazitäten für Bauschutt wären bei einem verstärkten Einsatz von Recyclingmaterial einzusparen? In der Vorbemerkung wurde ausgeführt, dass die Verwertung von Bauschutt und der Einsatz von Recyclingbaustoffen bereits einen so hohen Stand erreicht haben, dass eine Steigerung nur noch in geringem Umfang möglich ist. Da in dem Abfallwirtschaftsplan Niedersachsen, Teilplan Siedlungsabfälle und nicht gefährliche Abfälle, von einer Recyclingquote von etwa 90 % ausgegangen wird, lässt sich der Deponiebedarf für die verbleibenden etwa 10 % nicht weiter reduzieren. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5452 4 Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der Verwertung von Bauschutt und anderen mineralischen Ersatzbaustoffen um eine Kaskadennutzung handelt, an deren Ende auch die Deponie steht. Das heißt, mittel- bis langfristig muss davon ausgegangen werden, dass bei der Erneuerung von Straßen- und anderen Verkehrsflächen dort eingebaute Ersatzbaustoffe auch auf Deponien entsorgt werden müssen. Die Akzeptanz von Recyclingbaustoffen kann mittel- bis langfristig nur dann gesichert und verbessert werden, wenn es gelingt, schadstoffhaltige Abfälle dauerhaft auszuschleusen (Nierenfunktion der Abfallwirtschaft) und dauerhaft auf geeigneten Deponien abzulagern. Nur wenn derartige Schadstoffsenken dauerhaft zur Verfügung stehen, ist eine schadlose Verwertung von mineralischen Abfällen möglich. Recycling und Deponierung von Abfällen stehen somit nicht im Widerspruch zueinander, sondern ergänzen sich. (Ausgegeben am 31.03.2016) Drucksache 17/5452 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5193 Hat recycelter Bauschutt im Sinne der Nachhaltigkeit eine Chance? Anfrage der Abgeordneten Bernd-Carsten Hiebing, Martin Bäumer und Frank Oesterhelweg (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz