Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/5455 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5247 - Was tut die Landesregierung für den zukünftigen Hochwasserschutz an der Elbe in der Samtgemeinde Gartow? Anfrage der Abgeordneten Karin Bertholdes-Sandrock (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 19.02.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 26.02.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 21.03.2016, gezeichnet In Vertretung Almut Kottwitz Vorbemerkung der Abgeordneten Die Samtgemeinde Gartow ist nach Ansicht von Experten bei Hochwasser nicht ausreichend geschützt , wie sich zuletzt beim Sommerhochwasser 2013 gezeigt habe. Der 2008 festgelegte Bemessungsabfluss für ein 100-jähriges Hochwasser von 4 545m³/s am Pegel Wittenberge und die 2009 von der Bundesanstalt für Gewässerkunde ermittelte Bemessungsspiegellage , die im Mittel 50 cm höher liegt als die bisherige Wasserspiegellinie für den niedersächsischen Bereich der Unteren Mittelelbe, wurden bei den Deichbaumaßnahmen der letzten Jahre im Bereich der Samtgemeinde Gartow nicht berücksichtigt (Ausnahme Vietze). Das Hochwasser 2013 sowie der dadurch ausgelöste Rückstau der Seege haben große Schäden an den Siedlungen sowie an der verkehrlichen Infrastruktur verursacht. Der fehlende Hochwasserschutz für Vietze war hier nur eine der Schwachstellen. Dort erfolgt jetzt der erste Bauabschnitt des Hochwasserschutzes. Die Samtgemeinde Gartow hält weiterhin etliche Deicherhöhungen auf ihrem Gemeindegebiet sowie deichentlastende Maßnahmen z. B. ein verbessertes durchgängiges Flussmanagement der Elbe und ihrer Nebenflüsse in einem länderübergreifenden Projekt für dringend nötig. Vorbemerkung der Landesregierung Das Elbe-Hochwasser im Juni 2013 hat wiederholt eindrucksvoll verdeutlicht, dass der Elbe-Aufbauhilfefonds aus 2002 schneller als gedacht seine positive Wirkung entfalten konnte. Die Deiche und Anlagen entlang der Elbe sind seit dem Elbehochwasser im August 2002 mit ca. 160 Millionen Euro ertüchtigt worden. Dazu zählen u. a. die neu errichteten Hochwasserschutzanlagen in Hitzacker sowie auch die Erneuerung von ca. 45 Elbe-Deichkilometern im Amt Neuhaus. Auch in der Samtgemeinde Gartow wurden 17,5 Millionen Euro investiert. Die noch bestehenden vereinzelten Defizite an der Elbe und ihren Nebenflüssen werden, soweit sie nicht mit Mitteln des Fonds „Aufbauhilfe“ aus 2013 beseitigt werden, mithilfe des regulären Bauund Finanzierungsprogramms Hochwasserschutz im Binnenland in Niedersachsen im Rahmen der vom Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel nach und nach abgearbeitet. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5455 2 1. Welche länderübergreifenden Initiativen zum Hochwasserschutz für die Elbe und ihre Nebenflüsse wurden von der Landesregierung nach dem Hochwasser 2013 auf den Weg gebracht? Hochwasser macht nicht vor Landes- und Bundesgrenzen halt und erfordert deshalb eine länderübergreifende Zusammenarbeit und Abstimmung in den Flusseinzugsgebieten. Aus diesen Gründen ist Niedersachsen seit vielen Jahren in den für die Elbe wichtigen Gremien sowohl auf der internationalen Ebene in der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe als auch auf der nationalen Ebene in der Flussgebietsgemeinschaft Elbe vertreten. Anlässlich des Hochwassers im Mai/Juni 2013 haben die Umweltminister am 2. September 2013 die Erarbeitung eines Nationalen Hochwasserschutzprogramms (NHWSP) beschlossen, mit dem Ziel den präventiven Hochwasserschutz zu verbessern, wirksame Rückhalteräume wiederzugewinnen und Schwachstellen zu beseitigen. Ein Jahr später, am 24. Oktober 2014, hat die LAWA den Umweltministern das von ihr aufgestellte NHWSP zur Beschlussfassung vorgelegt. Darin sind die Maßnahmen zusammengestellt, die von den Flussgebietsgemeinschaften als prioritär und mit überregionaler Wirkung eingestuft wurden. 2015 wird zur Finanzierung des NHWSP bei der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes ein Sonderrahmenplan „Präventiver Hochwasserschutz“ eingerichtet. Der Bund und die Länder beteiligen sich in einem Verhältnis von 60 zu 40 an den Maßnahmen. Niedersachsen hat erfolgreich die Maßnahme zur „Wiedergewinnung von Retentionsraum/Beseitigung von Engstellen an der Unteren Mittelelbe (Umsetzung Rahmenplan Elbe mit Deichrückverlegung , Vorlandmanagement und Flutrinnen)“ in das NHWSP eingebracht. Darüber hinaus ist geplant , sich an den Maßnahmen anderer Länder finanziell zu beteiligen, wenn diese eine Absenkung des Wasserspiegels bewirken und den Hochwasserschutz an der niedersächsischen Elbe verbessern . Die Elbe-Minister haben am 5. Dezember 2013 den Beschluss der Umweltminister vom 2. September 2013 zur Überprüfung der Bemessungsgrundlagen aufgegriffen und auch eine Überprüfung für die Elbe beschlossen. Dazu gehört das Projekt „W-Q Elbe 1890“, welches eine Homogenisierung der Abflusskurven der wichtigsten deutschen Elbepegel zum Ziel hat. Darüber hinaus beauftragten sie die Gremien der FGG Elbe, die Hochwasservorhersage zu verbessern und zu optimieren. Dies erfolgt im Projekt „Aktualisierung und Erweiterung von WAVOS Elbe für den Hochwasserfall“, das der Optimierung und Erweiterung des vorhandenen Wasserstandsvorhersagemodells dient. Auch das Projekt des NHWSP zur „Optimierung der Nutzung der Havelpolder“, unter der Federführung des Landes Brandenburg, wird von Niedersachsen unterstützt . Bei dem länderübergreifenden Projekt „2D-Modell an der unteren Mittelelbe“ hat Niedersachsen die Federführung. An allen genannten Projekten beteiligt sich Niedersachsen sowohl fachlich als auch finanziell maßgeblich. 2. Welche Ergebnisse liegen dazu vor? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Wie bewertet die Landesregierung die Notwendigkeit der Beseitigung von Deichminderhöhen am Ringdeich Laasche sowie am links- und rechtsseitigen Seegerückstaudeich ? Die sogenannte Laascher Insel mit dem in Rede stehenden Deich befindet sich im Mündungsbereich der Seege in die Elbe, ca. 3 km von der Elbe entfernt. Aufgrund dieser Lage ist für die Höhe des Deiches, neben dem Bemessungswasserstand (BHW) der Elbe von 19,30 m ü NN, das anzusetzende Freibord maßgeblich. Dies beträgt gemäß dem Hochwasserschutzplan Untere Mittelelbe für Rückstaudeiche 0,5 m und kann in Ortslagen um weitere 0,2 m erhöht werden. Dementsprechend wurde für Laasche ein Deich mit Höhen von 19,80 m ü NN bis 20,00 m ü NN (Ortslage) beantragt , genehmigt (2007) und gebaut. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5455 3 Gleiches (BHW 19,30 m ü NN + Freibord 0,5 m + 0,2 m in Ortslagen) gilt grundsätzlich auch für die Rückstaudeiche beidseitig der Seege. Allerdings hat man 2006 den rechten Seegedeich höher und somit auf einem Niveau von 20,15 m ü NN ausgebaut, um ihn an die Deichkronenhöhen in Sachsen -Anhalt anzupassen. Anschließend wurde in der Ortslage auf die bereits angepasste Deichhöhe von 20,15 m ü NN, die in Niedersachsen übliche Erhöhung des Freibords in Ortslagen von 0,2 m noch zusätzlich draufgeschlagen. Damit liegt die Deichhöhe an der Seege zwischen 20,15 m ü NN und 20,35 m ü NN. Um ein einheitliches Schutzniveau sicherzustellen, wurde später der linke Seegedeich ebenfalls auf 20,35 m ü NN ausgebaut. Im Ergebnis sind damit die Seegedeiche 35 bis 55 cm höher als die Deiche um Laasche. Daher entsteht der Eindruck, dass der Deich um Laasche zu niedrig sei. Dies ist jedoch nicht korrekt, da der Deich auf der Basis der damals geltenden hydraulischen Randbedingungen und Regeln der Technik ordnungsgemäß dimensioniert, genehmigt und gebaut wurde. 4. Mit welchen Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung, bei künftigen Hochwässern die Sicherheit des Amthauses Schnackenburg und die Erreichbarkeit der Kläranlage Laasche zu gewährleisten, die im Sommer 2013 ausschließlich mit dem Boot zu erreichen war und deren Stromverteiler durch die niedrige Lage außer Kraft gesetzt wurde? Die Zuständigkeit für den örtlichen Hochwasserschutz liegt grundsätzlich bei der Gemeinde. Diese hat im Rahmen ihrer allgemeinen Daseinsvorsorge einen ausreichenden Hochwasserschutz u. a. für Siedlungsbereiche zu gewährleisten. Darüber hinaus hat der Bundesgesetzgeber durch die Regelungen in § 5 des Wasserhaushaltsgesetzes der Bedeutung der Eigenvorsorge Rechnung getragen , indem er jede Person verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen. Im Hinblick auf das Amtshaus in Schnackenburg obliegt somit der Schutz vor Hochwasser dem Eigentümer . Im Zuge der Planungen hatte der damalige Eigentümer darauf bestanden, dass die Deichlinie hinter seinem Grundstück verläuft, um keine Einschränkungen der Aussicht bzw. eine Wertminderung des Grundstückes zu erleiden. Während des Hochwassers 2013 ist offenkundig geworden, dass die Anbindung von Wegen und Straßen aber auch von Ver- und Entsorgungseinrichtungen, wie der Kläranlage Laasche im Bereich der Seege, nicht immer gewährleistet ist. Um diese Problemstellungen zu analysieren und erforderliche Maßnahmen ableiten zu können, beabsichtigt der Gartower Deich- und Wasserverband (GDWV) in diesem Jahr eine „Integrierte Hochwasserschutzstudie an der Seege“ aufstellen zu lassen . Unabhängig davon sollte die Erreichbarkeit der Kläranlage auch in der Störfallplanung des Betreibers der Kläranlage Niederschlag finden. 5. Beabsichtigt die Landesregierung, den Laascher Damm als einzige Zufahrt zum Ort Laasche, der 2013 ebenfalls überflutet war, höher zu legen, um bei Hochwasser die Passierbarkeit zu gewährleisten? Der Laascher Damm soll Bestandteil der Studie des GDWV werden (siehe Antwort zu Frage 4). 6. Ist ein Deichbau für die Ortschaft Gorleben entlang der L 256 im Bereich Gorleben- Gartow vorgesehen? Die Ende 2013 veröffentlichten Hochwasserrisiko- und Gefahrenkarten zeigen auf, dass Teile der Ortschaft Gorleben im Falle eines HQ100 gefährdet sind und entsprechende vorsorgende Maßnahmen ergriffen werden sollten. Welche Maßnahmen ergriffen werden, liegt in der Zuständigkeit der Gemeinde (siehe Antwort zu Frage 4). Im Hinblick auf einen möglichen Hochwasserschutz zwischen Meetschow und Gorleben verweise ich auf die geplante Studie des GDWV, die diese Betrachtung mit einschließen soll. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5455 4 7. Ist ein Deichbau als Lückenschluss bei der Ortsverbindung Nienwalde–Bömenzien, wo aufseiten Sachsen-Anhalts bereits ein Deich bis zur Landesgrenze nach Niedersachsen gebaut wurde, vorgesehen? Derzeit läuft sowohl der niedersächsische als auch der sachsen-anhaltinische Deich gegen hohes Gelände aus. Ein Lückenschluss ist somit nicht erforderlich. 8. Welche Möglichkeiten für einen verbesserten Hochwasserschutz sieht die Landesregierung für die Seegebrücke (B 493), die bei Unpassierbarkeit den gesamten Höhbeck und die Stadt Schnackenburg unerreichbar macht? Es ist bekannt, dass der GDWV sich nach dem Hochwasser 2013 mehrfach um Mittel bemüht hat, um die Brücke an die Anforderungen des Hochwasserschutzes anzupassen. Eine Finanzierung aus Mitteln des Hochwasserschutzes ist nicht möglich, sodass ein entsprechender Antrag abgelehnt wurde. Die Straßenbrücke über die Seege im Verlauf der B 493 in der Ortschaft Gartow ist ein Bauwerk in der Zuständigkeit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Aus derzeitiger Sicht gibt es jedoch für die niedersächsische Straßenbauverwaltung keine Notwendigkeit, die Brücke über die Seege zu erneuern. Das Bauwerk ist ausreichend tragfähig, der Erhaltungszustand ist nicht zu beanstanden und auch der Querschnitt ist für die dortige Verkehrsbelastung angemessen . Eine Anpassung an die aktuellen Anforderungen des Hochwasserschutzes wäre aber lediglich im Falle eines Ersatzbauwerkes vom zuständigen Baulastträger zu erbringen. Ein solcher Neubau ist aber momentan überhaupt nicht absehbar. (Ausgegeben am 31.03.2016) Drucksache 17/5455 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5247 Was tut die Landesregierung für den zukünftigen Hochwasserschutz an der Elbe in der Samtgemeinde Gartow? Anfrage der Abgeordneten Karin Bertholdes-Sandrock (CDU)