Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/5457 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5241 - Schulaufsicht über Schulen in freier Trägerschaft Anfrage des Abgeordneten Björn Försterling (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 15.02.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 24.02.2016 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 23.03.2016, gezeichnet In Vertretung Erika Huxhold Vorbemerkung des Abgeordneten In der Antwort auf die Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung „Projektgruppe ‚Schulaufsicht über Schulen in freier Trägerschaft‘“ führte die Landesregierung am 17.07.2015 aus: „Eine Projektgruppe der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchB) hat auf Basis eines Projektauftrags des Präsidenten der NLSchB im Zeitraum von April 2014 bis Februar 2015 Standards für die Wahrnehmung der Schulaufsicht über die Schulen in freier Trägerschaft, die den Regelungen des NSchG unterliegen, entwickelt. (…) Es ist beabsichtigt, regelmäßige, standardisierte schulfachliche und schulrechtliche Überprüfungen einzuführen; das Nähere bedarf noch der Abstimmung zwischen Kultusministerium und der NLSchB.“ Vorbemerkung der Landesregierung Die o. a. Projektgruppe der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchB) hat mit ihrem Projektbericht Vorschläge für eine in ihren Regionalabteilungen einheitliche Entscheidungspraxis bei Fragen im Zusammenhang mit der Aufsicht über Schulen in freier Trägerschaft erarbeitet, ohne verbindliche Vorgaben für jeden Einzelfall machen zu wollen. Der Projektbericht sieht die Durchführung von Prüfungen der Schulen in freier Trägerschaft vor, zugleich ergibt sich Handlungsbedarf aus Anmerkungen des Landesrechnungshofes. Zur Synchronisation dieses Handlungsbedarfs mit den vorgeschlagenen Maßnahmen aus dem Projektbericht wurden erste Prüfungen durchgeführt, die gleichzeitig als Pilotvorhaben im Sinne des Projektberichts genutzt wurden. Die hierbei gewonnenen Erfahrungen müssen mit Blick auf eine landesweite Einführung noch bewertet und erörtert werden. Der Projektbericht ist zwischenzeitlich den kirchlichen Schulträgern sowie den betroffenen Verbänden der freien Schulträger in den wesentlichen Grundzügen von der NLSchB vorgestellt worden. Die in diesem Zusammenhang geäußerten Ergänzungs- und Änderungswünsche werden gegenwärtig geprüft und sollen nach Abschluss der Prüfung erneut kommuniziert werden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5457 2 1. Welche regelmäßigen, standardisierten schulfachlichen und schulrechtlichen Überprüfungen der Schulen in freier Trägerschaft plant die Landesregierung einzuführen? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. Die Projektgruppe der NLSchB schlägt für finanzhilfeberechtigte Ersatzschulen (§ 149 ff. NSchG), für noch nicht finanzhilfeberechtigte Ersatzschulen während der sogenannten Wartefrist (§ 149 Abs. 1 NSchG) sowie für nicht finanzhilfeberechtigte Ergänzungsschulen (§ 158 ff. NSchG) Prüfstandards vor. Eine landesweite Umsetzung bedarf noch weiterer fachlicher Erörterungen zwischen Kultusministerium und NLSchB. 2. In welchem Umfang und in welcher Regelmäßigkeit sollen die Überprüfungen nach Ansicht der Landesregierung durchgeführt werden? Auf die Ausführungen zu Frage 1 wird verwiesen. Im Hinblick auf die Beantwortung der Frage, inwieweit die Vorschläge der Projektgruppe bezüglich der Verfügbarkeit personeller Ressourcen realitätskonform umsetzbar sind, soll die Auswertung der Pilotprüfungen Erkenntnisse liefern. 3. Zu wann plant die Landesregierung die Einführung regelmäßiger, standardisierter schulfachlicher und schulrechtlicher Überprüfungen der Schulen in freier Trägerschaft ? Ein konkreter Zeitpunkt für eine landesweite Umsetzung der Vorschläge der Projektgruppe ist nicht vorgesehen. Die Umsetzung hängt derzeit vom Vorliegen der Ergebnisse der Prüfung der Änderungs - und Ergänzungswünsche der freien Schulträger sowie von den Auswertungen der Pilotprüfungen ab. 4. Wie sieht der Zeitplan der Landesregierung bis zu Einführung der Maßnahmen aus? Ein strikter Zeitplan bis zu einer Einführung der Maßnahmen wird als nicht notwendig erachtet und ist daher nicht vorgesehen. (Ausgegeben am 31.03.2016) Drucksache 17/5457 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5241 Schulaufsicht über Schulen in freier Trägerschaft Anfrage des Abgeordneten Björn Försterling (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums