Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/5458 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5242 - Lehrerversorgung von Förderschulen und Förderzentren im Landkreis Stade Anfrage des Abgeordneten Kai Seefried (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 15.02.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 24.02.2016 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 23.03.2016, gezeichnet In Vertretung Erika Huxhold Vorbemerkung des Abgeordneten Die Förderschulen und Förderzentren in Niedersachsen übernehmen bei der Umsetzung der schulischen Inklusion eine wichtige und zentrale Aufgabe. In vielen Regionen des Landes, so auch im Landkreis Stade, sind in den letzten Jahren über verschiedene Modellprojekte regionale Netzwerke zwischen Förderschulen und allgemeinbildenden Schulen entstanden. Dass die Förderschulen ihrer Aufgabe gerecht werden und Schülerinnen und Schüler mit besonderen Förderbedarfen direkt in den Förderschulen, aber auch im inklusiven Unterricht in den allgemeinbildenden Schulen richtig fördern können, setzt eine ausreichende und verlässliche Unterrichtsversorgung voraus. Vorbemerkung der Landesregierung Die Versorgung der allgemeinbildenden Schulen mit Lehrkräften, die über die Lehrbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik verfügen, stellt aktuell nicht nur in Niedersachsen, sondern bundesweit eine besondere Anforderung für die Personalplanung dar. Dies betrifft auch die Schulen im Landkreis Stade. Es ist gleichwohl Ziel der Landesregierung, die Versorgung mit Lehrkräften landesweit nachhaltig zu sichern und gleichzeitig die Bildungsqualität zu erhöhen. Dabei ist sich das Land Niedersachsen auch seiner Verantwortung hinsichtlich der angemessenen Umsetzung der inklusiven Schule und auch der Sicherung der Unterrichtsversorgung an den Förderschulen bewusst. Ziel ist es, landesweit gleichwertige Bedingungen bei der sonderpädagogischen Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung sicherzustellen. Daher werden die vom Landtag bereitgestellten Lehrerstellen auf die Schulen möglichst bedarfsgerecht verteilt. Es wird dabei insbesondere darauf geachtet, eine bedarfsgerechte Ressourcensteuerung der Förderschullehrkräfte für Schülerinnen und Schüler an Förderschulen und im Rahmen der Integration und Inklusion zu gewährleisten. Allerdings sind Bewerberinnen und Bewerber für Stellen mit der Lehrbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik nur begrenzt vorhanden. Dies ist kein speziell niedersächsisches Phänomen, sondern gilt nahezu bundesweit. Bewerberinnen und Bewerber mit der Lehrbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik haben daher in Niedersachsen - wie in fast allen anderen Bundesländern auch - besonders gute Einstellungschancen. Niedersachsen ist bestrebt, besonders viele Einstellungen von Lehrkräften mit dieser Lehramtsbefähigung zu ermöglichen. Das Bewerbungsverfahren für die Einstellung in den Schuldienst an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen zum Einstellungstermin 01.08.2016 hat am 24.02.2016 be- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5458 2 gonnen. Die Ausschreibungen für Einstellungsmöglichkeiten werden bedarfsgerecht und entsprechend der Bewerberpotenziale erfolgen. Konkrete Einstellungsmöglichkeiten werden - wie in jedem Einstellungsverfahren - über das Bewerbungs- und Einstellungsportal EIS-Online bekannt gegeben. Die Ressourcensteuerung durch Kultusministerium und Niedersächsische Landesschulbehörde wird vor Ort durch die Förderzentren der Förderschulen wahrgenommen. Die Förderzentren stellen die Beratung und Unterstützung der Schulen und der Erziehungsberechtigten im jeweiligen Einzugsgebiet sicher und stellen den allgemeinen inklusiven Schulen die sonderpädagogischen Ressourcen zur Verfügung. Die Leitungen der Förderzentren haben umfassende Kenntnisse über das sonderpädagogische Personal und dessen Fähigkeiten und verfügen über entsprechende Erfahrungen . Auf dieser Grundlage wird entschieden, welche Lehrkräfte an welchen Schulen mit welchen Aufgaben eingesetzt werden. 1. Wie hoch ist die aktuelle Unterrichtsversorgung an allen Förderschulen und auch deren Außenstellen im Landkreis Stade (bitte einzeln nach Schulen, mobilen Diensten und Außenstellen aufgelistet)? Die Erhebung zur Unterrichtsversorgung an allgemeinbildenden Schulen im Schuljahr 2015/2016 wurde zum Stichtag 15.09.2015 durchgeführt. In der Erhebung wird u. a. die Soll- und Ist-Stundenzahl der Schulen und ihrer einzelnen Schulgliederungen erfasst. Eine „Unterrichtsversorgung“ existiert im Zusammenhang mit dem Mobilen Dienst (Mobiler Dienst Sprache und Sonderpädagogischer Mobiler Dienst) nicht. Den Lehrkräften im Mobilen Dienst werden Anrechnungsstunden für diese Tätigkeit und damit eine Verringerung ihrer Unterrichtsverpflichtung gewährt. An öffentlichen allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Stade wurden den Lehrkräften zum Stichtag 15.09.2015 für ihre Tätigkeit im Mobilen Dienst insgesamt 115,0 Anrechnungsstunden gewährt. Die rechnerische Unterrichtsversorgung (UV) der Förderschulen im Landkreis Stade zum Stichtag 15.09.2015 ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: Schulname Ort UV in Prozent FöS-LE Albert Schweitzer Buxtehude 127,8 FöS-LE Friedrich Fröbel Stade 92,1 FöS-LE Balthasar Leander Harsefeld 107,9 FöS-GB Stade Stade 69,0 Diese Schulen führen keine Außenstelle. 2. Wie viele Lehrkräfte haben an den einzelnen Schulen im Landkreis Stade aufgrund von Pensionierung, Versetzung oder anderen Gründen die Schulen zum Schuljahresende 2014/15 verlassen (bitte einzeln nach Schulen aufgelistet)? Die folgenden Angaben zu den ausgeschiedenen Lehrkräften an den Förderschulen des Landkreises Stade umfassen den Zeitraum des Schuljahres 2014/2015. Die Daten wurden aus dem Personal -Management-Verwaltungsprogramm (PMV) ermittelt: Schulname Ort Lehrkraft/ Lehrkräfte (Kopf/Köpfe) VZLE Grund des Ausscheidens FöS-LE Balthasar Leander Harsefeld 1 1,00 Versetzung in ein anderes Bundesland FöS-LE Friedrich Fröbel Stade 4 1,85 Versetzung in ein anderes Bundesland (2 Lehrkräfte; davon 1 Lehrkraft in Elternzeit und 1,0 VZLE) und Eintritt in den Ruhestand (2 Lehrkräfte; 0,85 VZLE) Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5458 3 FöS-LE Astrid-Lindgren Freiburg 1 1,00 Versetzung an die NLSchB FöS-GB Stade Stade 1 1,00 Entlassung auf eigenen Antrag Die FöS-LE Astrid-Lindgren wurde zum Ende des Schuljahres 2014/2015 aufgehoben. 3. Wie viele Stellen wurden an den Förderschulen im Landkreis Stade zum Einstellungstermin 01.08.2015 ausgeschrieben, wie viele davon wurden besetzt (bitte einzeln nach Schulen aufgelistet)? Die Einstellungen zum ersten Schulhalbjahr des Schuljahres 2015/2016 erfolgten zum Einstellungstermin 31.08.2015. Einstellungen von Lehrkräften an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen werden mithilfe des Einstellungs- und Bewerbungsportals EIS-Online vorgenommen. Über die Behördenversion des Portals ist eine Auswertung aller ausgeschriebenen und besetzten Stellen zum Einstellungstermin möglich. Es wird hier der Endstand des Einstellungsverfahrens zum Einstellungstermin 31.08.2015 wiedergegeben , da sich während des Einstellungsverfahrens fortlaufende Änderungen, z. B. durch Stellenumwidmungen ergeben, und keine Auswertungen von Zwischenständen dokumentiert werden. Frei gebliebene Stellen werden noch während des Verfahrens von der Niedersächsischen Landesschulbehörde an das Kultusministerium zurückgegeben und in das nächste Einstellungsverfahren übertragen, sodass zum Endstand eines Einstellungsverfahrens regelmäßig alle ausgeschriebenen Stellen auch besetzt sind. Zum Endstand des Verfahrens zum Einstellungstermin 31.08.2015 waren drei Stellen an Förderschulen im Landkreis Stade besetzt. Zwei dieser Stellen wurden an der Förderschule Stade, Claus von Stauffenberg-Weg, Stade, besetzt. Eine weitere Stelle wurde an der Förderschule Friedrich Fröbel, Lönsweg 2, Stade, besetzt. Bezüglich der vorhandenen Bewerberinnen und Bewerber mit der Lehrbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. 4. Wie viele Stellen wurden an den Förderschulen im Landkreis Stade zum Einstellungstermin 01.02.2016 ausgeschrieben, wie viele davon wurden besetzt (bitte einzeln nach Schulen aufgelistet)? Das Einstellungsverfahren zum Einstellungstermin 01.02.2016 wurde am 11.03.2016 beendet. Die folgenden Angaben beziehen sich auf den Endstand des Einstellungsverfahrens zum Einstellungstermin 01.02.2016; es wird auf die diesbezüglichen Erläuterungen in der Antwort zu Frage 3 hingewiesen: Zum Endstand des Verfahrens zum Einstellungstermin 01.02.2016 waren zwei Stellen an Förderschulen im Landkreis Stade besetzt. Eine dieser Stellen wurde an der Förderschule Stade, Claus von Stauffenberg-Weg, Stade, besetzt. Eine weitere Stelle wurde an der Förderschule Friedrich Fröbel, Lönsweg 2, Stade, besetzt. Bezüglich der vorhandenen Bewerberinnen und Bewerber mit der Lehrbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. 5. Wie viele Förderschullehrer sind im Landkreis Stade an mehr als zwei Schulen tätig? Insgesamt sind im Landkreis Stade zehn Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik (ohne Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst) und einem Unterrichtseinsatz an mehr als zwei allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Stade tätig. 6. Welche Maßnahmen trifft die Landesregierung, um die Belastung für die Lehrkräfte zu vermindern, die durch Abordnungen an mehrere Schulen entstehen? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5458 4 Im Hinblick auf die Entscheidung, ob eine Abordnung oder Teilabordnung erfolgen soll, wird jeweils im Rahmen der Ermessensausübung unter Abwägung aller Aspekte im Einzelfall geprüft, inwieweit eine Abordnung für die Bedienstete oder den Bediensteten zumutbar ist. Die für eine Abordnung sprechenden Gründe einschließlich solcher, die die Zumutbarkeit der Maßnahme rechtfertigen, sind gegenüber den persönlichen Interessen der Beamtin oder des Beamten abzuwägen. Dabei spielt der Aspekt der Belastung durch gegebenenfalls mehrere Teilabordnungen eine besondere Rolle. Auch bei der Frage des Auswahlermessens, d. h. welche Lehrkraft für eine Abordnung in Betracht kommt, werden die Belange der Bediensteten entsprechend berücksichtigt. Im Übrigen ist beabsichtigt , mit dem Schulhauptpersonalrat hinsichtlich des Einsatzes des sonderpädagogischen Personals an allgemeinen Schulen über die Festlegung genereller Regelungen im Rahmen einer Dienstvereinbarung zu verhandeln. 7. Wie viele Förderschullehrerstunden bzw. Vollzeitlehrereinheiten (die durch Sonderpädagogen abgedeckt werden müssen) werden im Bereich der inklusiven Beschulung an den allgemeinen Schulen im Landkreis Stade benötigt (getrennt nach Grundschulen und weiterführenden Schulen)? a) Wie viele dieser benötigten Stunden werden erteilt? b) Wie viele dieser benötigten Stunden werden durch Sonderpädagogen erteilt? Inklusive Beschulung findet in den Schuljahrgängen 1, 2 und 3 der Grundschulen sowie in den Schuljahrgängen 5, 6 und 7 der weiterführenden Schulen statt. Es wurden an öffentlichen Grundschulen im Landkreis Stade zum Stichtag 15.09.2015 insgesamt 822,0 Stunden für inklusive Maßnahmen als Lehrkräfte-Soll-Stunden sowie bei den öffentlichen weiterführenden allgemeinbildenden Schulen insgesamt 646,5 Stunden als Lehrkräfte-Soll-Stunden anerkannt. Zu a und b: Es erfolgt im Rahmen der Erhebung zur Unterrichtsversorgung an allgemeinbildenden Schulen eine Dokumentation der Lehrkräfte-Ist-Stunden je Schule bzw. Schulgliederung. Der tatsächliche Unterrichtseinsatz der Lehrkräfte wird nicht erhoben. Die Anzahl der von Lehrkräften mit der Lehrbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik (ohne Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst) erteilten Lehrkräfte-Ist-Stunden an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen (ohne Schulgliederung Förderschule) im Landkreis Stade zum Stichtag 15.09.2015 beträgt 1 042,5 Lehrkräfte-Ist-Stunden. (Ausgegeben am 31.03.2016) Drucksache 17/5458 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5242 Lehrerversorgung von Förderschulen und Förderzentren im Landkreis Stade Anfrage des Abgeordneten Kai Seefried (CDU) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums