Niedersächsischer Landtag
−
17. Wahlperiode
Drucksache
17/5458
1
Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung
mit Antwort der Landesregierung
- Drucksache 17/5242
-
Lehrerversorgung von Förderschulen und Förderzentren im Landkreis Stade
Anfrage des Abgeordneten Kai Seefried (CDU)
an die Landesregierung,
eingegangen am 15.02.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 24.02.2016
Antwort
des
Niedersächsischen
Kultusministeriums
namens der Landesregierung vom
23.03.
2016,
gezeichnet
In Vertretung
Erika Huxhold
Vorbemerkung des Abgeordneten
Die Förderschulen un
d Förderzentren in Niedersachsen übernehmen bei der Umsetzung der schu-
lischen Inklusion eine wichtige und zentrale Aufgabe. In vielen Regionen des Landes, so auch im
Landkreis Stade, sind in den letzten Jahren über verschiedene Modellprojekte regionale Net
zwerke
zwischen Förderschulen und allgemeinbildenden Schulen entstanden. Dass die Förderschulen i
h-
rer Aufgabe gerecht werden und Schülerinnen und Schüler mit besonderen Förderbedarfen direkt
in den Förderschulen, aber auch im inklusiven Unterricht in den allgemeinbildenden Schulen richtig
fördern können, setzt eine ausreichende und verlässliche Unterrichtsversorgung voraus.
Vorbemerkung der Landesregierung
Die Versorgung der allgemeinbildenden Schulen mit Lehrkräften, die über die Lehrbefähigung für
das Lehramt für Sonderpädagogik verfügen, stellt aktuell nicht nur in Niedersachsen, sondern bu
n-
desweit eine besondere Anforderung für die Personalplanung dar. Dies betrifft auch die Schulen im
Landkreis Stade.
Es ist gleichwohl Ziel der Landesregierung, die Versorgung mit Lehrkräften landesweit nachhaltig
zu sichern und gleichzeitig die Bildungsqualität zu erhöhen. Dabei ist sich das Land Niedersachsen
auch seiner Verantwortung hinsichtlich der angemessenen Umsetzung der inklusiven Schule und
auch der Sicherung
der Unterrichtsversorgung an den Förderschulen bewusst. Ziel ist es, lande
s-
weit gleichwertige Bedingungen bei der sonderpädagogischen Versorgung der Schülerinnen und
Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer
Unterstützung sicherzustellen.
Daher werden die
vom
Landtag bereitgestellten Lehrerstellen auf die Schulen möglichst bedarfsgerecht verteilt. Es wird
dabei insbesondere darauf geachtet, eine bedarfsgerechte Ressourcensteuerung der Förderschul-
lehrkräfte für Schülerinnen und Schüler an Förderschulen und
im Rahmen der Integration und I
n-
klusion zu gewährleisten.
Allerdings sind Bewerberinnen und Bewerber für Stellen mit der Lehrbefähigung für das Lehramt für
Sonderpädagogik nur begrenzt vorhanden. Dies ist kein speziell niedersächsisches Phänomen,
sondern
gilt nahezu bundesweit. Bewerberinnen und Bewerber mit der Lehrbefähigung für das
Lehramt für Sonderpädagogik haben daher in Niedersachsen
- wie in fast allen anderen Bundes-
ländern auch
- besonders gute Einstellungschancen.
Niedersachsen ist bestrebt, besonders viele Einstellungen von Lehrkräften mit diese
r Lehramt
sbe-
fähigung
zu ermöglichen. Das Bewerbungsverfahren für die Einstellung in den Schuldienst an öf-
fentlichen allgemeinbildenden Schulen zum Einstellungstermin
01.08.2016 hat am 24.02.2016 be-
Niedersächsischer Landtag
– 17. Wahlperiode
Drucksache 17
/5458
2
gonnen.
Die Ausschreibungen für Einstellungsmöglichkeiten werden bedarfsgerecht und entspr
e-
chend der Bewerberpotenziale erfolgen. Konkrete Einstellungsmögli
chkeiten werden -
wie in jedem
Einstellungsverfahren
- über das Bewerbungs
- und Einstellungsportal EIS
-Onlin
e bekannt
gegeben.
Die Ressourcensteuerung durch Kultusministerium und Niedersächsische Landesschulbehörde
wird vor Ort durch die Förderzentren der Förderschulen wahrgenommen. Die
Förderzentr
en stell
en
die Beratung und Unterstützung der Schulen und der Erziehungsberechtigten im jeweiligen
Ein-
zugsgebiet sicher und stell
en den allgemeinen inklusiven Schulen die sonderpädagogischen Re
s-
sourcen zur Verfügung. Die Leitungen
der
Förderzentr
en
haben
umfassende K
enntnisse über das
sonderpädagogische Personal und dessen Fähigkeiten und verfügen über entsprechende Erfa
h-
rungen. Auf dieser Grundlage wird entschieden, welche Lehrkräfte an welchen Schulen mit wel-
chen Aufgaben eingesetzt werden.
1.
Wie hoch ist die aktuelle Unterrichtsversorgung an allen Förderschulen und auch deren
Außenstellen im Landkreis Stade (bitte einzeln nach Schulen, mobilen Diensten und
Außenstellen aufgelistet)?
Die Erhebung zur Unterrichtsversorgung an allgemeinbildenden Schulen im Schulj
ahr 2015/2016
wurde zum Stichtag 15.09.2015 durchgeführt. In der Erhebung
wird
u. a.
die Soll
- und Ist
-Stunden-
zahl der Schulen und ihrer einzelnen Schulgliederungen erfasst
.
Eine
„Unterrichtsversorgung“
existiert im Zusammenhang mit dem
Mobilen Dienst
(M
obiler Dienst
Sprache und Sonderpädagogischer Mobiler Dienst)
nicht
. Den
Lehrkräften im Mobilen Dienst
we
r-
den
Anrechnungsstunden
für diese Tätigkeit und damit eine Verringerung ihrer Unterrichtsverpflic
h-
tung
gewährt.
An öffentlichen allgemeinbildenden Schulen i
m Landkreis Stade wurden den
Lehr-
kräften
zum Stichtag 15.09.2015
für ihre Tätigkeit im
Mobilen Dienst
insgesamt
115,0
Anrec
h-
nungsstunden gewährt.
Die
rechnerische
Unterrichtsversorgung
(UV)
der Förderschulen im Landkreis Stade zum Stichtag
15.09.2015 ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Schulname
Ort
UV in Prozent
FöS
-
LE Albert Schweitzer
Buxtehude
127,8
FöS
-
LE Friedrich Fröbel
Stade
92,1
FöS
-
LE Balthasar Leander
Harsefeld
107,9
FöS
-
GB Stade
Stade
69,0
Diese Schulen führen
keine
Außenstelle.
2.
Wie viele Lehrkräfte haben an den einzelnen Schulen im Landkreis Stade aufgrund von
Pensionierung, Versetzung oder anderen Gründen die Schulen zum Schuljahresende
2014/15 verlassen (bitte einzeln nach Schulen aufgelistet)?
Die folgenden Angaben zu den ausgeschiedenen Lehrkräften an den Förderschulen des Landkrei-
ses Stade umfassen den Zeitraum des Schuljahres 2014/2015. Die Daten wurden aus dem Pers
o-
nal
-Management
-Verwaltungsprogramm
(PMV) ermittelt:
Schulname
Ort
Lehrkraft/
Lehrkräfte
(Kopf/Köpfe)
VZLE
Grund des Ausscheidens
FöS
-
LE Balthasar Leander
Harsefeld
1
1,00
Versetzung in ein anderes
Bundesland
FöS
-
LE Friedrich Fröbel
Stade
4
1,85
Versetzung in ein anderes
Bundesland (2
Lehrkräfte; d
a-
von 1 Lehrkraft in Elternzeit und
1,0 VZLE) und Eintritt in den
Ruhestand (2 Lehrkräfte; 0,85
VZLE)
Niede
rsächsischer Landtag
– 17. Wahlperiode
Drucksache 17
/5458
3
FöS
-
LE Astrid
-
Lindgren
Freiburg
1
1,00
Versetzung an die NLSchB
FöS
-
GB Stade
Stade
1
1,00
Entlassung auf eigenen Antrag
Die
FöS
-LE
Astrid
-Lindgren wurde
zum Ende des Schuljahres 2014/2015
aufgehoben.
3.
Wie viele Stellen wurden an den Förderschulen im Landkreis Stade zum Einstellung
s-
termin 01.08.2015 ausgeschrieben, wie viele davon wurden besetzt (bitte einzeln nach
Schulen aufgelist
et)?
Die Einstellungen zum ersten Schulhalbjahr des Schuljahres 2015/2016 erfolgten
zum Einstellungs-
termin 31.08.2015
.
Einstellungen von Lehrkräften an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen
werden mit
hilfe des Einstellungs
- und Bewer
bungsportals EIS
-Online vorgenommen. Über die B
e-
hördenversion des Portals ist eine Auswertung aller ausgeschriebenen und besetzten Stellen
zum
Einstellungstermin möglich.
Es wird
hier der
Endstand
des
Einstellungsverfahrens zum
Einstellungstermin
31.08.2015
wieder-
gegeben, da sich während des Einstellungsverfahrens fortlaufende Änderungen,
z. B.
durch Stel-
lenumwidmungen
ergeben,
und
keine
Auswertungen von
Zwischenständen
dokumentiert werden.
Frei gebliebene Stellen werden noch während des Verfahrens von der Niedersächsischen Lande
s-
schulbehörde an das Kultusministerium zurückgegeben und in das nächste Einstellungsverfahren
übertragen, sodass zum Endstand eines Einstellungsverfahrens regelmäßig alle ausgeschriebenen
Stellen auch besetzt sind.
Zum Endstand des Verfahrens
zum Einstellungstermin 31.08.2015
waren drei Stellen an Förder-
schulen im Landkreis Stade besetzt. Zwei dieser Stellen wurden an der Förderschule Stade, Claus
von Stauffenberg-
Weg, Stade, besetzt. Eine weitere Stelle wurde an der Förderschule Fri
edrich
Fröbel
, Lönsweg
2, Stade, besetzt.
Bezüglich der vorhandenen Bewerberinnen und Bewerber mit der Lehrbefähigung für das Lehramt
für
Sonderpädagogik wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen.
4.
Wie viele Stellen wurden an den
Förderschulen im Landkreis Stade zum Einstellung
s-
termin 01.02.2016 ausgeschrieben, wie viele davon wurden besetzt (bitte einzeln nach
Schulen aufgelistet)?
Das Einstellungsverfahren zum Einstellungstermin 01.02.2016 wurde am 11.03.2016 beendet
.
Die folgenden Angaben beziehen sich auf den Endstand des Einstellungsverfahrens zum Einstel-
lungstermin
01.02.2016; es wird auf die
diesbezüglichen
Erläuterungen in der Antwort zu
Frage
3
hingewiesen:
Zum Endstand des Verfahrens
zum Einstellungstermin 01.02.2016
ware
n zwei Stellen an Förder-
schulen im Landkreis Stade besetzt. Eine dieser Stellen wurde
an der Förderschule Stade, Claus
von Stauffenberg-
Weg, Stade, besetzt. Eine weitere Stelle wurde an der Förderschule Friedrich
Fröbel, Lönsweg
2, Stade, besetzt.
Bezüglic
h der vorhandenen Bewerberinnen und Bewerber mit
der Lehrbefähigung für das Lehramt
für Sonderpädagogik wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen.
5.
Wie viele Förderschullehrer sind im Landkreis Stade an mehr als zwei Schulen tätig?
Insgesa
mt sind im Landkreis Stade zehn Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt für
Sonderpädagogik
(ohne Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst) und
einem
Unterrichtseinsatz
an mehr
als zwei allgemeinbildenden Schulen
im Landkreis Stade
tätig
.
6.
Welche
Maßnahmen trifft die Landesregierung, um die Belastung für die Lehrkräfte zu
vermindern, die durch Abordnungen an mehrere Schulen entstehen?
Niedersächsischer Landtag
– 17. Wahlperiode
Drucksache 17
/5458
4
Im Hinblick auf die Entscheidung, ob eine Abordnung
oder
Teilabordnung erfolgen soll, wird jeweils
im Rahmen der Er
messensausübung unter Abwägung aller Aspekte im Einzelfall geprüft, inwieweit
eine Abordnung für die Bedienstete
oder den Bediensteten zumutbar ist. Die für eine Abordnung
sprechenden Gründe einschließlich solcher, die die Zumutbarkeit der Maßnahme rechtfertigen, sind
gegenüber den persönlichen Interessen der Beamtin oder des Beamten abzuwägen. Dabei spielt
der Aspekt der Belastung durch gegebenenfalls
mehrere Teilabordnungen eine besondere Rolle.
Auch bei der Frage des Auswahlermessens, d.
h. welche Lehrkr
aft für eine Abordnung in Betracht
kommt,
werden die Belange der Bediensteten entsprechend berücksichtigt. Im Übrigen ist bea
b-
sichtigt,
mit dem Schulhauptpersonalrat
hinsichtlich des Einsatzes des sonderpädagogischen Per-
sonals an allgemeinen Schulen über d
ie Festlegung genereller Regelungen im Rahmen einer
Dienstvereinbarung zu verhandeln.
7.
Wie viele Förderschullehrerstunden bzw. Vollzeitlehrereinheiten (die durch Sonderp
ä-
dagogen abgedeckt werden müssen) werden im Bereich der inklusiven Beschulung an
den
allgemeinen Schulen im Landkreis Stade benötigt (getrennt nach Grundschulen
und weiterführenden Schulen)?
a)
Wie viele dieser benötigten Stunden werden erteilt?
b)
Wie viele dieser benötigten Stunden werden durch Sonderpädagogen erteilt?
Inklusive Beschulung findet in den Schuljahrgängen 1, 2 und 3 der Grundschule
n sowie in den
Schuljahrgängen 5, 6 und 7 der weiterführenden Schulen statt.
Es
wurden an öffentlichen Grundschulen im Landkreis Stade zum Stichtag 15.09.2015 insgesamt
822,0 Stunden für inklusi
ve Maßnahmen als Lehrkräfte
-Soll
-Stunden sowie
bei den
öffentlichen
weiterführenden
allgemeinbildenden
Schulen insgesamt 646,5 Stunden als Lehrkräfte
-Soll
-Stunden
anerkannt.
Zu a und b
:
Es erfolgt im Rahmen der Erhebung zur Unterrichtsversorgung an
allgemeinbildenden Schulen eine
Dokumentation der Lehrkräfte
-Ist-Stunden je Schule bzw. Schulgliederung. Der tatsächliche Unter-
richtseinsatz der Lehrkräfte wird nicht erhoben.
Die Anzahl der von Lehrkräften mit der Lehrbefähigung für das Lehramt
für
Sonderpädagogik (ohne
Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst) erteilten Lehrkräfte-Ist-Stunden an öffentlichen allgemeinbilden-
den Schulen (ohne Schulgliederung Förderschule) im Landkreis Stade zum Stichtag 15.09.2015
beträgt 1
042,5 Lehrkräfte-Ist
-Stunden.
(Ausg
egeben am
31.03.2016
)