Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/5465 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5222 - DNA-Erhebung von Fußballfans Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 16.02.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 23.02.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 24.03.2016, gezeichnet In Vertretung des Staatssekretärs Friedhelm Meier Vorbemerkung des Abgeordneten In Nordrhein-Westfalen hat die Polizei in Düsseldorf nach Auskunft des Deutschlandfunks präventiv DNA-Daten von Fans erhoben, um diese bei potenziellen Vergehen in der Zukunft zu identifizieren. Die Polizei in Düsseldorf begründet die Entnahme mit dem neuen Vorgehen gegen „Intensivtäter“. Im Juni 2015 hatte sich die Innenministerkonferenz in Mainz mit dem Bericht der Arbeitsgruppe „Intensivtäter Gewalt und Sport - Folgeauftrag zur Nutzung präventiv polizeilicher Maßnahmen“ beschäftigt . Vorbemerkung der Landesregierung Der in der Vorbemerkung aufgeführte Bericht regelt die Nutzung präventiver polizeilicher Maßnahmen im Kontext von Fußballspielen. Präventive polizeiliche Maßnahmen sind z. B. Meldeauflagen oder Aufenthalts- und Betretungsverbote. Die Erstellung eines DNA-Profils stellt in keinem Fall eine solche präventive polizeiliche Maßnahme dar. Insofern sind weder in dem Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG) noch in den entsprechenden Handlungsempfehlungen Erläuterungen zur Entnahme bzw. Untersuchung von DNA vorhanden. Wie in der Antwort auf eine entsprechende Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung (Drucksache 17/3056) bereits dargestellt, ist das Vorgehen gegen Intensivtäter Gewalt und Sport durch die BLAG „Intensivtäter Gewalt und Sport“ in eine bundesweite Rahmenkonzeption aufgenommen worden. Zu den dort in Nummer 6.2 aufgeführten repressiven Maßnahmen zählt u. a. das Feststellen des DNA-Identifizierungsmusters. 1. Gehören präventiv erhobene DNA-Proben zu den Empfehlungen der Arbeitsgruppe und/oder wurden diese im Rahmen der Innenministerkonferenz besprochen? Nein. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5465 2 2. Hält die Landesregierung die vorsorgliche Erhebung entsprechender Daten für verhältnismäßig , und gab es bereits entsprechende Erhebungen und Speicherungen (etwa in SKB-Arbeitsdateien) von Fußballfans in Niedersachsen? In Niedersachsen ist die Erhebung von DNA-Material nach § 15 a des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung nur zur Identifizierung von Toten oder hilflosen Personen zulässig. Darüber hinaus besteht in Niedersachsen keine Rechtsgrundlage für eine präventive Erhebung und Speicherung von DNA-Daten. 3. Würde die Polizei in Niedersachsen entsprechende Daten aus Nordrhein-Westfalen bei Ermittlungen nutzen? Die Landesregierung sieht von der Beantwortung hypothetischer Fragen ab. Die Erhebung von DNA-Daten in Nordrhein-Westfalen ist nicht, wie unterstellt, Gegenstand des der IMK vorgelegten Berichts der Arbeitsgruppe „Intensivtäter Gewalt und Sport - Folgeauftrag zur Nutzung präventiv polizeilicher Maßnahmen“. Der Landesregierung ist nicht bekannt, aufgrund welcher Rechtsgrundlage die Erhebung der fraglichen DNA-Daten in NRW erfolgte. (Ausgegeben am ) (Ausgegeben am 05.04.2016) Drucksache 17/5465 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5222 DNA-Erhebung von Fußballfans Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport