Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/5466 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5223 - Erkenntnisse über Fußballfans an den Standorten Oldenburg, Meppen und Osnabrück Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 16.02.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 23.02.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 24.03.2016, gezeichnet In Vertretung des Staatssekretärs Friedhelm Meier Vorbemerkung des Abgeordneten Die Landesregierung hat auf Anfrage der FDP im vergangenen Jahr bekannt gegeben, dass an den Standorten Hannover, Braunschweig und Wolfsburg seit rund einem Jahrzehnt sogenannte Arbeitsdateien Szenekundiger Beamter (SKB-Dateien) existieren. An anderen Standorten in Niedersachsen soll es entsprechende Dateien nicht geben. Vorbemerkung der Landesregierung Wie bereits den Drucksachen 17/3625, 17/3930 und 17/4279 zu entnehmen ist, werden bei der Polizei in Niedersachsen SKB-Arbeitsdateien ausschließlich an den Standorten Braunschweig, Hannover und Wolfsburg geführt. Erkenntnisse über straffällig gewordene Personen und/oder Personen, die im Rahmen der polizeilichen Gefahrenabwehr auffällig geworden sind, werden im Übrigen im polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem NIVADIS erfasst und unter Beachtung der zugrunde liegenden Löschfristen gespeichert . Weiterhin werden Personendaten in der beim BKA geführten bundesweiten Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ erfasst. Existieren zu einzelnen Personen elektronische Kriminalakten, werden diese Informationen zusätzlich dort gespeichert. Liegen im laufenden Ermittlungsverfahren die rechtlichen Voraussetzungen einer Neuanlage vor, werden eine Kriminalakte angelegt und die personenbezogenen polizeilichen Erkenntnisse erfasst. Zur Einrichtung und zum Führen der Kriminalakten gelten die Richtlinien des Landeskriminalamtes Niedersachsen über das Führen Elektronischer Kriminalakten vom 02.05.2011. Diese Richtlinien regeln das Führen von Kriminalakten in Ausführung des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung. Darüber hinaus werden an den Standorten Meppen, Oldenburg und Osnabrück keine Daten im Zusammenhang mit Fußballanhängern gespeichert. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5466 2 1. Führen Szenekundige Beamte an den Standorten Oldenburg, Meppen und Hannover keine digitalisierten Information über sicherheitsrelevante auffällig gewordene Fußballfans ? Hier wird angenommen, dass statt Hannover der Standort Osnabrück gemeint ist. Im Übrigen siehe Vorbemerkungen. 2. Welche Daten werden an den Standorten auf welcher Grundlage erhoben und gespeichert ? Siehe Vorbemerkungen. 3. Wenn es keine Daten über Fans an den genannten Standorten geben sollte: Wie strukturieren die Beamten ihre Erkenntnisse und Arbeitsweise an den genannten Standorten der 3. Liga sowie der Regionalliga? Die Strukturierung von Erkenntnissen und Arbeitsweisen ist nicht allein von der Sammlung von Daten über Personen abhängig. Den jeweils tätigen Szenenkundigen Beamtinnen und Beamten sind die gewaltbereiten Anhänger in den jeweiligen Szenen größtenteils bekannt. Darüber hinaus können Erkenntnisse durch Recherchen in den aufgeführten polizeilichen Systemen oder frei zugänglichen Quellen ergänzt werden. Die Informationen fließen anlassbezogen in die Vorbereitung polizeilicher Einsätze ein. So sind vorhandene Erkenntnisse Bestandteil des standardisierten Informationsaustausches Fußball und finden insbesondere Eingang in Sicherheitsbesprechungen im Vorfeld von Spielen. (Ausgegeben am 05.04.2016) Drucksache 17/5466 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5223 Erkenntnisse über Fußballfans an den Standorten Oldenburg, Meppen und Osnabrück Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport