Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/5487 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5312 - In wie vielen Fällen hat die Polizei Videomaterial der üstra genutzt? Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner und Jan-Christoph Oetjen (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 26.02.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 08.03.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 30.03.2016, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung der Abgeordneten Am 10.02.2016 hat das Verwaltungsgericht Hannover ein Urteil zur Videoüberwachung in Bussen und Bahnen der üstra gefällt. Das Gericht hat die Verbotsverfügung der Landesbeauftragten für den Datenschutz als formal rechtswidrig aufgehoben, weil die Verfügung auf eine falsche Rechtsgrundlage gestützt worden sei. Das Verwaltungsgericht hat daher die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Videoüberwachung bei der üstra materiellrechtlich nicht geprüft. Gleichwohl hat das Urteil eine öffentliche Debatte über Sinn und Zweck der Videoüberwachung im öffentlichen Nahverkehr ausgelöst. So ist in der dpa-Meldung vom 10.02.2016 zu lesen, dass die Datenschutzbehörde von der üstra ein abgestuftes Überwachungskonzept verlangte, dass anhand einer konkreten Gefahrenprognose belegte, wann auf welchen Linien verstärkt Straftaten zu befürchten seien. Eine Videoüberwachung rund um die Uhr sei nur dann gerechtfertigt, wenn etwa über Ermittlungserfolge nachgewiesen werden könne, dass diese bei der Aufklärung oder Vermeidung von Straftaten und Vandalismus helfe. Die üstra hingegen hatte wie die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen von einer abschreckenden Wirkung durch die Kameras gesprochen, die schwer mit Zahlen zu belegen sei. In der Bild-Zeitung vom 10.02.2016 heißt es, dass „mithilfe der Kameras Straftäter überführt wurden .“ Der Landespolizeipräsident, Uwe Binias, kommentiert das Urteil im Internetauftritt des NDR vom 10.02.2016 wie folgt: „Das Urteil sei auch für die Polizei ein wichtiges Signal… Videobilder könnten im Einzelfall den entscheidenden Hinweis liefern und helfen, ein Verbrechen aufzuklären.“ Die üstra hat im Jahr 2006 mit Blick auf die Fußballweltmeisterschaft alle Busse und Bahnen mit Videotechnik ausgerüstet. Seitdem wird jeder Fahrgast ununterbrochen gefilmt, wenn er das Beförderungsangebot der üstra in Hannover nutzt. Vorbemerkung der Landesregierung Die Gewährleistung eines umfassenden Schutzes des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV) ist - insbesondere vor dem Hintergrund der Weitläufigkeit der Verkehrssysteme des ÖPV in Deutschland - allein durch Kontroll- und Streifentätigkeit der Polizei bzw. durch den Einsatz von Sicherheitsdiensten der Betreiber von Verkehrsbetrieben kaum möglich. Videoüberwachung und -aufzeichnung leisten in diesem Zusammenhang einen wichtigen, ergänzenden Beitrag sowohl zur präventiven als auch repressiven Aufgabenwahrnehmung der Polizei bzw. zur unternehmerischen Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5487 2 Sicherheitsvorsorge der Verkehrsunternehmen und damit zur Steigerung der Sicherheit dieser Infrastrukturen und deren Fahrgäste. Das Instrument der Videoüberwachung wird durch im ÖPV tätige Unternehmen eingesetzt, um Vandalismusschäden sowie Gewaltdelikten gegen das Fahrpersonal und die Fahrgäste zu begegnen . Das Land Niedersachsen hat im Jahr 2009 Fördermittel in Höhe von 500 000 Euro für den Einsatz von Systemen zur Videoüberwachung sowie zur Schaltung von Notrufen in Bussen und Bahnen sowie an Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs in Niedersachsen ausgeschrieben. Dabei sollten insbesondere Innovationen im Bereich der Video- und Notrufsysteme im öffentlichen Nahverkehr gefördert werden, um die Identifizierung von Straftäterinnen und Straftätern zu erleichtern sowie die Verfolgung der aus Straftaten erwachsenden zivilrechtlichen Ansprüche sicherzustellen und dadurch zugleich eine Abschreckung potenzieller Straftäterinnen und Straftäter zu erreichen . In drei geförderten Unternehmen ist ein Investitionsvolumen von mehr als 1,1 Millionen Euro ausgelöst worden. Das ÖPV-Unternehmen vwg in Oldenburg berichtete von einem Rückgang der Vandalismusschäden nach Ausrüstung der Busse mit Videoüberwachungsanlagen um mehr als die Hälfte sowie einem gestiegenen Sicherheitsgefühl der Fahrgäste. Am Sinn und Zweck der Videoüberwachung im ÖPV hat die Landesregierung insoweit keine Zweifel . 1. In wie vielen Fällen hat die Polizei Hannover Videomaterial von der üstra zum Zweck der Strafverfolgung erhalten (bitte für die Jahre 2006 bis 2015 aufschlüsseln)? Die zur Beantwortung dieser Frage notwendigen Daten werden weder bei der Polizei noch bei der üstra erfasst und sind insoweit nicht recherchierbar. 2. In wie vielen Fällen hat die Polizei Hannover von der üstra Videomaterial im Rahmen eines laufenden Ermittlungsverfahrens angefordert (bitte für die Jahre 2006 bis 2015 aufschlüsseln )? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Um die Verfolgung welcher Straftaten ging es dabei (bitte nach Art der Straftaten für die Jahre 2006 bis 2015 aufschlüsseln)? Siehe Antwort zu Frage 1. 4. In wie vielen Fällen konnte die Täterin oder der Täter mithilfe des Videomaterials identifiziert werden? Um welche Straftaten ging es dabei (bitte Fälle für die Jahre 2006 bis 2015 einzeln aufführen)? Siehe Antwort zu Frage 1. 5. In wie vielen Fällen ist es daraufhin zu einer Anklage gekommen (bitte ebenfalls für die Jahre 2006 bis 2015 aufschlüsseln)? Justizielle Statistiken zu bestimmten Beweismitteln werden nicht geführt. Eine Aussage dazu, in welchen Verfahren Videomaterial der üstra zur Ermittlung einer Beschuldigten oder eines Beschuldigten geführt hat, kann nicht getroffen werden. Über die Anzahl der in den Jahren 2006 bis 2015 erhobenen Anklagen und rechtskräftigen Verurteilungen sowie diesen jeweils zugrunde liegenden Straftatbeständen können daher keine Angaben gemacht werden. Die Beantwortung der Fragen 5 und 6 würde eine händische Einzelauswertung aller Verfahrensakten bei den niedersächsischen Staatsanwaltschaften für den Zeitraum von 2006 bis 2015 erforderlich machen. Damit wäre ein Ar- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5487 3 beitsaufwand verbunden, der ohne Zurückstellung der eigentlichen Aufgaben der Staatsanwaltschaften nicht möglich wäre und zudem im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht geleistet werden kann. 6. In wie vielen Fällen aufgrund welcher Straftatbestände und mit welchem Strafmaß ist es zu einer rechtskräftigen Verurteilung gekommen? Siehe Antwort zu Frage 5. (Ausgegeben am 07.04.2016) Drucksache 17/5487 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5312 In wie vielen Fällen hat die Polizei Videomaterial der üstra genutzt? Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner und Jan-Christoph Oetjen (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport