Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/5488 1 Große Anfrage mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4745 - Wie steht es um die Feuerwehr in Niedersachsen? Große Anfrage der Fraktion der CDU an die Landesregierung vom 04.12.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 14.12.2015 Antwort des Nds. Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Vorbemerkung der Fraktion Über 100 000 Männer und Frauen in Niedersachsen engagieren sich ehrenamtlich oder hauptamtlich in freiwilligen Feuerwehren, in Berufs- oder Werkfeuerwehren. Sie retten Leben und Sachwerte, sie beschützen uns in vielen Gefahrenlagen. Die Arbeit der Feuerwehren wird nach der Erfahrung der Feuerwehrleute immer schwieriger. So sei fehlender Nachwuchs an vielen Orten bereits bemerkbar. Mittlerweile steht sogar die Frage im Raum, wie lange es in Niedersachsen noch freiwillige Feuerwehren geben kann bzw. wie in strukturschwachen Räumen ein verlässlicher Brandschutz rund um die Uhr gewährleistet werden kann. In vielen Wehren wird vor allem ein Personalmangel bei Zug- und Gruppenführern - insbesondere hinsichtlich fehlender Lehrgänge - beklagt. Das NDR-Fernsehen berichtete in einer 45-minütigen Reportage am 26.10.2015 („Feuerwehr in Not - Wenn niemand kommt“) über erhebliche Nachwuchsprobleme gerade bei Feuerwehren im ländlichen Raum. So schildert der Brandmeister der Feuerwehr Nienwolde im Landkreis Uelzen, dass insbesondere der Wegzug von jungen Aktiven aus beruflichen Gründen oder zur Ausbildung ein erhebliches Problem darstelle. Gerade junge Feuerwehrleute berichten auch im Gespräch mit Abgeordneten, dass es oftmals zu Problemen komme, wenn sie zur Ausbildung in andere Städte zögen und in ihrer Heimatfeuerwehr bleiben wollten. Vorbemerkung der Landesregierung Der demografische Wandel ist zumindest kurz- und mittelfristig nicht umkehrbar. Deshalb gilt es, seine Herausforderungen anzunehmen und sich auf die Chancen zu konzentrieren, die er bietet. Dabei ist es entscheidend, nachhaltig zu handeln. Die Bevölkerungszahl nimmt ab, das Durchschnittsalter steigt und der wachsende Anteil von Menschen aus zugewanderten Familien macht die Gesellschaft „bunter“. Der Brandschutz in Niedersachsen ist von der demografischen Entwicklung im besonderen Maße betroffen. Obwohl Niedersachsen aus heutiger Sicht nach wie vor sehr gut aufgestellt ist, wirkt sich der demografische Wandel langfristig auf die Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Feuerwehren aus und dies bei gleichbleibend hohen oder sogar steigenden Einsatzzahlen. Der Ansatz der Landesregierung für moderne, leistungsstarke Feuerwehren in Niedersachsen ist es, neue Perspektiven aufzuzeigen und nachhaltige Maßnahmen umzusetzen. Hierfür setzt die Landesregierung in den Bereichen Förderung des Ehrenamtes, Nachwuchsgewinnung sowie Ausund Fortbildung Schwerpunkte. Grundsätzlich sollte daher in jeder Ortschaft einer Gemeinde in Niedersachsen die Freiwillige Feuerwehr präsent sein. Dies nicht nur zur Wahrung einer zeitlich angemessenen kurzen Schlagkraft bei Entstehungsbränden, sondern auch wegen der kulturellen und sozialen Bedeutung, die Feuerwehren für ihre Gemeinden haben. Ein Rückzug aus der Fläche oder aus Gemeinde- und Ortstei- Unkorrigierter Vorabdruck Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5488 2 len darf nicht stattfinden. Konzentrationsprozesse müssen - wenn sie wirklich unausweichlich sind - aus den Feuerwehren selbst und nicht über sie hinweg entwickelt werden. Ein Zwangszusammenschluss führt unweigerlich zum Verlust vieler ehrenamtlicher Feuerwehrleute, das wäre kontraproduktiv . Ein weiteres Ziel der Landesregierung ist es, den Ausbau von Kinder- und Jugendfeuerwehren zu forcieren. Ein besonderer Fokus liegt dabei in der Gewinnung von Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund . Zudem ist die Attraktivität für „Seiteneinsteiger" zu steigern. Ein ständiges Werben bei den Trägern der Feuerwehren (Kommunen) und den Arbeitgebern, dass sie auch bei ihrer Personalpolitik Wert auf die aktive Mitgliedschaft in den Freiwilligen Feuerwehren legen, ist zu betreiben . Eine attraktive Aus- und Fortbildung an der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (NABK), die die Belange der Kommunen genauso abdeckt wie die Anforderungen an eine moderne, innovative, praxisnahe und ganzheitliche Ausbildung bildet das Fundament zur Sicherstellung des niedersächsischen Brandschutzes. Die Landesregierung unterstützt und stärkt die Kommunen bei der Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis (§ 1 Abs. 2 NBrandSchG) zur Abwehr von Gefahren durch Brände sowie die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und bei Notständen. Die Gemeinden müssen eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufstellen, ausrüsten, unterhalten und einsetzen. Dies geschieht in der überwiegenden Mehrzahl durch die Aufstellung von Freiwilligen Feuerwehren. Darüber hinaus besteht seit langem Grundkonsens darüber, dass unser abgestuftes System der Ortsfeuerwehren als Teil der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde in Niedersachsen unter den Aspekten des Brandschutzes und der Hilfeleistung effektiv, sinnvoll und wirtschaftlich ist. Funktionierende Ortsfeuerwehren sind Bestandteil des Gesamtsystems. Darüber hinaus sind sie aber auch oftmals ein wichtiger und herausragender Träger der dörflichen Gemeinschaft und des ehrenamtlichen Engagements. Berufsfeuerwehren müssen in Gemeinden mit mehr als 100 000 Einwohnern und können in Gemeinden unter 100.000 Einwohnern eingerichtet werden. Dies ist in den Städten Braunschweig, Cuxhaven, Delmenhorst, Göttingen, Hannover, Hildesheim, Oldenburg, Osnabrück, Salzgitter, Wilhelmshaven und Wolfsburg der Fall. Werkfeuerwehren stellen in wirtschaftlichen Unternehmen und bei Trägern öffentlicher Einrichtungen den Brandschutz und die Hilfeleistung sicher, insbesondere dann, wenn die besonderen Produktions - und Lagerungsverhältnisse oder andere Besonderheiten des Betriebes eine erhöhte Brandgefahr mit sich bringen. Ausdrücklich muss an dieser Stelle festgehalten werden, dass sich das in dieser Form im internationalen Vergleich einzigartige System des dreistufigen Aufbaus der Freiwilligen Feuerwehren mit Grundausstattungs-, Stützpunkt- und Schwerpunktfeuerwehr im Zusammenspiel mit den Berufsfeuerwehren und Werkfeuerwehren bestens bewährt hat. Dieses System ist grundsätzlich wirtschaftlich und effizient, da die Feuerwehr mit der erforderlichen Ausstattung und Einsatzstärke lageabhängig alarmiert und eingesetzt werden kann, die Feuerwehren bauen in ihrer Leistungsfähigkeit aufeinander auf, sie sind untereinander kompatibel und ergänzen sich. Dem Land obliegen die zentralen Aufgaben des Brandschutzes und der Hilfeleistung, insbesondere die Einrichtung und Unterhaltung der niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz an den Standorten in Celle und Loy. Beide Standorte führen die Aus- und Fortbildung für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, Berufsfeuerwehren und Werkfeuerwehren durch. Darüber hinaus obliegen dem Land die Bekämpfung von Schiffsbränden und die Hilfeleistung auf Schiffen. Das in Niedersachsen realisierte Ausstattungskonzept mit einer vorgegebenen Mindestausrüstung wird von der Landesregierung, den kommunalen Spitzenverbände und dem Landesfeuerwehrverband Niedersachsen e. V. (LFV) getragen. Als Basisfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehren mit Grundausstattung dient das Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF). Diese örtliche Mindestausrüstung wird ergänzt durch speziell ausgestattete Stütz- und Schwerpunktfeuerwehren im Gemeindegebiet. Die einsatztaktische Basiseinheit bildet dabei die Löschgruppe. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5488 3 Die Angehörigen der Feuerwehren in Niedersachsen - Freiwillige Feuerwehren, Berufsfeuerwehren sowie Werkfeuerwehren - leisten unter schwierigen, oft sogar lebensbedrohlichen Bedingungen hervorragende Arbeit für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Dies geschieht immer aus innerster Überzeugung heraus. Hierfür gilt allen unsere größte Wertschätzung, Anerkennung und unser tiefster Dank. Die bewährte Zuordnung des Brandschutzes in den eigenen Wirkungskreis der Kommunen führt in der Fläche des Landes zu einer starken Verankerung und Identifikation mit der Aufgabe und trägt damit entscheidend zum hohen Sicherheitsniveau in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr bei. Gleichzeitig schließt dies ein hierarchisches Weisungsverhältnis zwischen Staat und Kommune aus. Dies gilt auch für die statistische Erfassung von Kennzahlen. Das Ministerium für Inneres und Sport führt jährlich eine aufwendige Erhebung im Rahmen eines allgemeinen Tätigkeitsberichts durch. Abgefragt werden Grunddaten zur Struktur, zum Personal, zur technischen Ausrüstung und zu Schadensereignissen. Die letzte Aktualisierung fand im Sommer 2015 zum Stand 31.12.2014 statt, die nächste Fortschreibung ist für den Sommer 2016 vorgesehen. Eine Teilnahme seitens der mehr als 400 freiwilligen Gemeinde- und über 3.000 Ortsfeuerwehren im Land lässt sich dabei nicht anordnen, sondern ist von den örtlichen Kapazitäten einer weithin ehrenamtlichen Struktur abhängig . Auch der Landesfeuerwehrverband verfügt über keine weitergehenden Daten. Um vor diesem Hintergrund einerseits eine breite Informationsbasis zum System des Brandschutzes schneller und umfassender bereit stellen zu können, andererseits aber die Ressourcen der dezentralen Feuerwehrorganisation zu schonen, hat das Land im Jahr 2015 eine Feuerwehrverwaltungssoftware ausgeschrieben und vergeben. Diese wird allen Wehren im Land kostenfrei zur Verfügung gestellt. Mit der Software können wichtige Organisations- und Managementprozesse vor Ort abgebildet werden. Dies erleichtert die tägliche Arbeit gerade auch der ehrenamtlichen Kräfte. Zugleich werden über die Software wichtige Daten gesammelt und für eine landesweite Auswertung zugänglich gemacht. Derzeit erfolgt die Adaption auf Niedersachen und die Schulung der Anwender . Ab 2017 wird mit einem Regelbetrieb gerechnet. Allerdings gilt ebenso für die Feuerwehrverwaltungssoftware, dass eine Übernahme und ihr vollumfänglicher Einsatz nicht verpflichtend gemacht werden können. Die landesweite Betrachtung und Darstellung der Feuerwehrstrukturen wird daher auch künftig gewissen Ungenauigkeiten unterliegen . Angaben müssen in Teilen extrapoliert und auf Basis vorhandener Daten und Strukturkenntnisse plausibilisiert werden. Dies erscheint angesichts der unverändert hohen Leistungsfähigkeit des niedersächsischen Brandschutzes vertretbar, da die auf diese Weise ermittelten Informationen für den landesweiten Steuerungsbedarf ausreichend sind, wohingegen häufigere und detailliertere Datenerhebungen zu erheblichen und letztlich unverhältnismäßigen Belastungen des Ehrenamtes führen würden. Für die mit der Großen Anfrage „Wie steht es um die Feuerwehr in Niedersachsen“ angeforderten Daten, die sich nicht aus dem jüngsten im Jahr 2015 erstellten Tätigkeitsbericht ableiten lassen, wurde über die Landkreise und Gemeinden eine umfassende Umfrage bei allen Berufs- und Freiwilligen Feuerwehren im Land veranlasst. Aus den oben dargelegten Gründen kann dabei leider keine zeitnahe 100-Prozent-Erhebung gewährleistet werden. Die unterschiedliche Organisationskraft und die zuletzt vielerorts starke Belastung im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung begrenzen den Rücklauf. Um dennoch eine fristgerechte Beantwortung sicher zu stellen, werden deshalb die Angaben zu den Fragen 7, 8, 13 und 16 zunächst auf der Basis des Rücklaufs zum 8. März 2016 hochgerechnet und anhand älterer Daten und Organisationskenntnisse plausibilisiert. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport wird weiter darauf hinwirken, dass die fehlenden Daten nachgeliefert werden. Dem Fragesteller und dem Landtag werden in den kommenden Wochen weitere, auf einer breiteren empirischen Basis aktualisierte Daten nachgeliefert und jeweils kenntlich gemacht, sollten sich daraus wesentliche Änderungen zu den nachstehenden Daten und Informationen ergeben. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5488 4 1. Wie viele freiwillige, Berufs- und Werkfeuerwehren gibt es in Niedersachsen? Zum 31.12.2014 gab es 3316 Freiwillige Feuerwehren, 11 Berufsfeuerwehren und 98 Werkfeuerwehren . Die Zahlen für das Jahr 2015 liegen aktuell noch nicht vor, sondern werden turnusgemäß im jährlichen Tätigkeitsbericht bis Sommer 2016 erhoben. 2. Über wie viele aktive Mitglieder verfügen diese Feuerwehren jeweils? Die Freiwilligen Feuerwehren verfügen über 124.585 Mitglieder in den Einsatzabteilungen, die Berufsfeuerwehren über 2207 Beschäftigte / Beamtinnen und Beamte. Die Werkfeuerwehren verfügen über 4560 Mitglieder (Stand 31.12.2014). Die Zahlen für das Jahr 2015 liegen aktuell noch nicht vor, sondern werden turnusgemäß im jährlichen Tätigkeitsbericht bis Sommer 2016 erhoben. 3. Wie hat sich die Zahl der aktiven Mitglieder in den einzelnen Kommunen in den zurückliegenden fünf Jahren entwickelt? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5488 5 Landkreis / kreisfreie Stadt / Region 2010 2011 2012 2013 2014 1 Ammerland 1495 1377 1473 1464 1482 2 Aurich 2605 2490 2506 2564 2400 3 Braunschweig 1102 1082 1064 1115 1134 4 Celle 3192 3130 3117 3130 3056 5 Cloppenburg 912 915 940 959 1004 6 Cuxhaven 4774 4776 4772 4844 4931 7 Delmenhorst 190 188 182 198 177 8 Diepholz 4987 4939 4925 5041 5027 9 Emden 264 253 256 250 235 10 Emsland 2627 2585 2601 2700 2653 11 Friesland 814 826 855 887 872 12 Gifhorn 4520 4495 4438 4493 4431 13 Goslar 2212 2171 2174 2135 2172 14 Göttingen Stadt 433 438 387 392 419 15 Göttingen LK (ohne Stadt) 4242 4092 3979 3940 3890 16 Grafschaft Bentheim 924 928 933 959 963 17 Hameln-Pyrmont 3479 3388 3360 3374 3288 18 Hannover Stadt 667 681 704 692 711 19 Hannover Region (ohne Stadt) 8712 8674 8579 8680 8665 20 Harburg 4628 4605 4244 4650 4690 21 Helmstedt 2264 2223 2195 2262 2157 22 Hildesheim Stadt 418 408 416 410 393 23 Hildesheim LK (ohne Stadt) 5591 5464 5388 5371 5365 24 Holzminden 2500 2421 2418 2380 2375 25 Leer 2177 2274 2269 2316 2317 26 Lüchow-Dannenberg 2915 2858 2875 2816 2817 27 Lüneburg 3695 3604 3579 3529 3557 28 Nienburg 4392 4344 4336 4314 4210 29 Northeim 5808 5610 5562 5420 5287 30 Oldenburg Stadt 203 212 204 197 210 31 Oldenburg LK (ohne Stadt) 1705 1718 1720 1725 1750 32 Osnabrück Stadt 305 295 305 304 301 33 Osnabrück LK (ohne Stadt) 3585 3561 3608 3576 3595 34 Osterholz 1729 1702 1495 1707 1695 35 Osterode/Harz 1724 1630 1644 1526 1504 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5488 6 Landkreis / kreisfreie Stadt / Region 2010 2011 2012 2013 2014 36 Peine 2865 2812 2841 2864 2852 37 Rotenburg 6441 6412 6475 6317 6459 38 Salzgitter 1072 1029 1029 991 1010 39 Schaumburg 3322 3291 3232 3236 3249 40 Soltau-Fallingbostel / Heidekreis 3573 3521 3560 3576 3606 41 Stade 3807 3774 3812 3855 3879 42 Uelzen 4124 4044 4044 4043 3981 43 Vechta 977 978 996 1027 1043 44 Verden 2410 2387 2390 2390 2402 45 Wesermarsch 1514 1354 1358 1512 1519 46 Wilhelmshaven 234 225 240 253 213 47 Wittmund 882 840 863 891 912 48 Wolfenbüttel 3060 2991 2965 2993 2986 49 Wolfsburg 728 725 722 745 741 Summe: 126.799 124.740 124.030 125.013 124.585 4. Wie entwickelte sich in den letzten fünf Jahren der Anteil von Frauen in der Feuerwehr? Mitglieder der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Gesamt 127.160 126.872 124.740 124.030 125.013 124.585 Frauen 12.084 12.657 12.765 12.671 13.076 13.591 Anteil Frauen 9,50% 9,98% 10,23% 10,22% 10,46% 10,91% 5. Wie entwickelte sich in den letzten fünf Jahren der Anteil von Mitgliedern mit Migrationshintergrund in der Feuerwehr? Ob Mitglieder der Feuerwehren einen Migrationshintergrund haben wird statistisch nicht erfasst, da dies für die Einsatzbereitschaft nicht relevant ist. 6. Wie will die Landesregierung den Anteil von Frauen und Mitgliedern mit Migrationshintergrund in der Feuerwehr steigern? Ende des Jahres 2014 waren in den niedersächsischen Feuerwehren 13.591 weibliche Mitglieder in den Einsatzabteilungen aktiv. Dies entspricht einem Anteil von 10,91 % und liegt über dem bundesweiten Durchschnitt. Der Anteil der weiblichen Angehörigen ist nach wie vor zunehmend und kompensiert teilweise den Rückgang der männlichen Feuerwehrangehörigen. In den Kinderund Jugendfeuerwehren liegt der Anteil schon bei 26,7 %. Hieran ist abzulesen, dass der Frauenanteil in Feuerwehren auch zukünftig weiter steigen wird. Um mehr Mädchen und Frauen in der Feuerwehr zu gewinnen, wurde das vom MI angemeldete Projekt „Mehr Mädchen und Frauen in die Feuerwehr“ in den Rahmenplan „Geschlechtergerechteres Niedersachsen“ aufgenommen. Im Rahmen dieses Projektes wird in den niedersächsischen Feuerwehren ein neuer Ansatz für mehr Mädchen und Frauen in der Feuerwehr vorgeschlagen. Im Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5488 7 Projekt sollen Mentorinnen/ Mentoren (aktive Feuerwehrmitglieder) eingesetzt werden, die (junge) Frauen mindestens zwei Jahre unterstützen und gezielt fördern. Je breiter ein Netzwerk im Mentoringprogramm aufgebaut ist, desto besser wirkt dieses auch nach außen und bietet damit interessierten Frauen, eine besondere Möglichkeit auf die Feuerwehr zuzugehen und sich zu engagieren. Ziele sind - die Motivation von Frauen zur Wahrnehmung von Tätigkeiten in der Feuerwehr zu erhöhen, - die Gleichstellung, Integration und Weiterentwicklung der Frauen in der Feuerwehr zu fördern, - den Aufbau von Netzwerken wie z.B. Kreisfrauensprecherin zu unterstützen sowie - Einblicke sowohl in den Alltag, als auch in die Führungsebenen der Feuerwehr zu ermöglichen. In der Erhöhung des Frauenanteils liegt eine Chance für die Nachwuchsgewinnung. Im Rahmen der Niedersächsischen Imagekampagne „Ja zur Feuerwehr“ zur Nachwuchsgewinnung in der Feuerwehr wird in diesem Jahr der Schwerpunkt auf der Zielgruppe die Bürger/-innen, die ihren Lebensmittelpunkt räumlich über die nationale Grenze nach Deutschland verlegt haben gelegt. Mit den Bürgerinnen und Bürgern mit Migrationshintergrund in Kontakt zu treten, ihnen einladend zu begegnen und sie für das Ehrenamt in der Feuerwehr zu begeistern, ist aufgrund vieler Unterschiede im kulturellen und kommunikativen Bereich eine besondere Aufgabe. Diese Hemmschwellen hindern Migrantinnen und Migranten jedoch oft daran, auf die Ortsfeuerwehr zuzugehen. Allein durch Print-Medien z.B. Flyer, Plakate und ohne persönlichen Kontakt können diese Hürden nicht überwunden werden. Häufig besteht auch ein Informationsdefizit über die Funktion der Feuerwehr in Deutschland. Durch die Imagekampagne fördert die Landesregierung, dass Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Migrationshintergrund flächendeckend erreicht werden. Darüber hinaus unterstützt das Niedersächsiche Ministerium für Inneres und Sport ein Pilotprojekt der Freiwilligen Feuerwehren des Landkreises und der Stadt Osnabrück und des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz der Polizeidirektion Osnabrück. Dieses gemeinsame Projekt ("Firefighter-Friends") wurde mit dem Ziel gegründet, junge Menschen aus anderen Kulturkreisen für die ehrenamtliche Tätigkeit in der Feuerwehr zu gewinnen. Hierzu wurden Jugendliche mit Migrationshintergrund als Vermittler zwischen den Feuerwehren und den Mitbürgern aus den unterschiedlichen Kulturkreisen ausgebildet. Auf Kulturfesten, Veranstaltungen und Festen soll das Thema Feuerwehr und insgesamt das Ehrenamt allen näher gebracht werden. So können Vorurteile und Ängste, die vielleicht aus den Heimatländern mitgebracht wurden, durch positive Erfahrungen abgebaut werden. Jugendliche können nicht nur eine sinnvolle Aufgabe übernehmen, die in der Bevölkerung hohes Ansehen genießt, sie ist auch für sie selbst eine Chance, sich einzubringen, sich zu identifizieren, dabei zu sein und zusammen mit anderen in einer Gruppe eine wichtige Aufgabe zu erfüllen. Nach erfolgreicher Evaluation des Projektes ist beabsichtigt, diese Idee als Landeskonzept weiter auszudehnen. 7. Über wie viele Zug- und Gruppenführer verfügen die Stadt-, Gemeinde- und Ortsfeuerwehren in Niedersachsen, aufgeschlüsselt nach hinreichendem Ausbildungsniveau, Altersstruktur , Geschlecht, Migrationshintergrund? Ausbildung Gruppenführer Gesamt davon weiblich Altersstruktur bis 20 21 bis 27 28 bis 40 41 bis 50 über 50 Feuerwehrangehöriger mit abgeschlossenem Gruppenführerlehrgang : 20.100 630 0 2.200 5.900 6.000 6.000 Gruppenführerfunktion mit fehlendem Lehrgang: 1.660 75 160 600 630 110 160 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5488 8 Ausbildung Zugführer Gesamt davon weiblich Altersstruktur bis 20 21 bis 27 28 bis 40 41 bis 50 über 50 Feuerwehrangehöriger mit abgeschlossenem Zugführerlehrgang : 6.630 130 0 90 1.340 2.500 2.700 Zugführerfunktion mit fehlendem Lehrgang: 760 45 0 90 440 180 50 Die Anforderungen an die Qualifikation der Angehörigen der Feuerwehren ergeben sich aus dem NBrandSchG und den hierzu erlassenen Rechtsvorschriften. Alle Feuerwehrangehörigen müssen über die für die Wahrnehmung ihrer Funktion erforderliche Ausbildung verfügen. Art und Anzahl der zu besetzenden Funktionen in der Freiwilligen Feuerwehr ergeben sich aus der der Verordnung über die Organisation der kommunalen Feuerwehr – Feuerwehrorganisationsverordnung (FwOrgVO) v. 30. April 2010 (Nds. GVBl. 06. Mai 2010, S. 185)). Die bislang von den Kommunen gelieferten Daten bestätigen den von der Landesregierung erkannten Bedarf. Der eingeleitete Weg, wonach ausgehend von 60 % im Jahr 2016 im Jahr 2017 eine Bedarfsdeckung von 70% und eine tatsächliche Deckung des Bedarfs ab 2018 erreicht werden soll, führt konsequent und zielstrebig zum Abbau des bestehenden Defizits. Dadurch kann nachhaltig die Qualifikation der Führungskräfte der niedersächsischen Feuerwehren gesichert werden. Die noch ausstehenden Daten werden nach Eingang geprüft und bewertet. Sollten sich daraus wesentliche Änderungen zu den zuvor genannten Daten ergeben, so werden diese nachgeliefert. 8. Wie viele Beförderungen stocken wegen fehlender Lehrgänge? Die Beförderung von Feuerwehrmitgliedern stellt für ihre ehrenamtliche Arbeit eine besondere Form der Wertschätzung und Anerkennung dar. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass eine ausreichende Anzahl von Beförderungsmöglichkeiten gegeben ist. Nach der Verordnung über die Organisation der kommunalen Feuerwehr – Feuerwehrorganisationsverordnung (FwOrgVO) v. 30. April 2010 (Nds. GVBl. 06. Mai 2010, S. 185) -werden Feuerwehren nicht mehr nach Dienstgraden gegliedert. Dienstgrade werden von der Gemeinde verliehen (§ 9 FwOrgVO). Es liegt daher im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde, Beförderungen durchzuführen. Für die Erfüllung von Einsatzfunktionen ist die Verleihung von Dienstgraden nicht von Bedeutung. Die Wahrnehmung von Einsatzfunktionen richtet sich nach der erforderlichen Ausbildung. Sobald Ausbildungsvorraussetzungen für eine Beförderung erfüllt sind, können die Gemeinden eine Beförderung im eigenen Wirkungskreis vornehmen. Von einem Beförderungsstau sind insbesondere die Feuerwehrmitglieder betroffen, die eine höherwertige Funktion wahrnehmen, aber auf ihren Führungslehrgang warten. Daraus ergibt sich zur Zeit ein Beförderungsstau von ca. 2.420 stockenden Beförderungen bei den Gruppen- und Zugführerfunktionen. Mit dem unter Frage 7 aufgezeigten Weg zur tatsächlichen Bedarfsdeckung wird sich der Beförderungsstau kontinuierlich abbauen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5488 9 9. Welche neuen Maßnahmen plant die Landesregierung zur Unterstützung der Nachwuchsgewinnung sowie zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements im Feuerwehrwesen ? Es wird zurzeit ein Patenkonzept entwickelt, bei dem Jugendliche von einem Paten aus der aktiven Feuerwehr beim Übergang in den aktiven Dienst unterstützt werden sollen. Der Pate soll dem Jugendlichen ein Partner sein, der immer ein offenes Ohr für ihn hat. Er soll den Jugendlichen bei der Integration in der aktiven Wehr sowie beim Beantragen von Lehrgängen, Dienstkleidung oder ähnlichem unterstützen. Des Weiteren begleitet er den jungen aktiven Kameraden im Übungs- und Einsatzdienst, so oft es ihm möglich ist. Durch dieses Programm soll den Jugendlichen auf einfache Art und Weise der Übertritt in den aktiven Dienst erleichtert werden. Zudem können die Feuerwehren bereits teilweise ausgebildetes Personal in Form der Jugendfeuerwehrkameradinnen und -kameraden für den aktiven Dienst gewinnen und halten. Bereits vorhandenes Potenzial kann so genutzt und ausgebaut werden. Des Weiteren können auftretende Probleme durch die Paten schneller erkannt werden, wodurch ein größeres Verständnis auf beiden Seiten geweckt werden kann und einer Demotivation der Jugendlichen entgegengewirkt wird. Somit wird der Entstehung von möglichen Austrittsgründen junger Kameradinnen und Kameraden aktiv entgegen gewirkt. Gleichzeitig kann dieses Konzept auf neue Mitglieder angewandt werden, die über die Mitgliederwerbung zur Feuerwehr gefunden haben und nun in die ihnen unbekannte Welt der Feuerwehr eingeführt werden müssen. Es dient dazu die Phase der ersten Begeisterung zu nutzen und die Direkteinsteiger in die Ortsfeuerwehr erfolgreich zu integrieren und die erste Phase der Begeisterung mit einem Gefühl der Wertschätzung („Wir haben auf Dich gewartet, schön dass Du da bist und wir möchten, dass Du ein wichtiger Teil der Feuerwehr wirst.“) zu untersetzen. Darüber hinaus ist die Landesregierung davon überzeugt, dass die unterzeichneten gemeinsamen Erklärungen aus dem Jahre 2013 zwischen den niedersächsischen Industrie- und Handelskammern (IHK), der Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen (LHN) sowie dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport eine gute Grundlage für die Erhöhung der Arbeitsgeberakzeptanz und der Förderung des Ehrenamtes darstellen. Daher wird die Landesregierung auf der Basis der bisher gemachten guten Erfahrungen ihre Aktivitäten weiter intensivieren. 10. Welche Veränderungen im Ausbildungswesen der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz plant die Landesregierung vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der Engpässe bei zweistufigen Lehrgängen? Die veränderten Anforderungen an die heutige Feuerwehrausbildung werden fortlaufend analysiert und tragen im Rahmen der strategischen Ausrichtung der Aus- und Fortbildung den gestiegenen Ansprüchen Rechnung. Hierzu findet ein regelmäßiger und intensiver Austausch mit dem Landesfeuerwehrverband , der AGBF und den kommunalen Spitzenverbänden statt. Diese Abstimmung und fachliche Zusammenarbeit soll fortgesetzt und an der NABK auch weiter institutionalisiert werden . Die Ausbildung an den beiden NABK-Standorten findet entweder auf der Basis von Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV), insbesondere der FwDV 2, die die Ausbildung überwiegend für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige regelt, oder auf der Basis der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (APVO-Feu) für hauptberufliche Feuerwehrangehörige statt. Dadurch wird sichergestellt, dass im Rahmen der föderalen Aufgabenwahrnehmung die Aufgaben im Bereich des Brandschutz und der Hilfeleistung aber auch auf dem Sektor des Katastrophenschutzes Ländergrenzen übergreifend harmonisiert wahrgenommen werden können. Über den Ausschuss „Feuerwehr, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV)“, der der Ständigen Innenministerkonferenz nachgeordnet ist, nimmt das Land Niedersachsen den Vorsitz eine Länderarbeitsgruppe im Zusammenhang mit der Überarbeitung der FwDV 2 wahr. Dabei werden folgende Eckpunkte verfolgt: Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5488 10 • Die Ausbildung soll insgesamt flexibler gestaltet werden. • Die Vorschrift soll sich künftig noch mehr an der Praxis orientieren. • Die Neufassung der Vorschrift soll der geänderten gesellschaftlichen Realität Rechnung tragen. • Die Vergleichbarkeit der Ausbildung zwischen verschiedenen Bildungsanbietern soll erleichtert werden. • Die Ausrichtung soll sich an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen orientieren. Um angesichts steigender Bedarfe ausreichende Kapazitäten zur Verfügung zu stellen, war die von der Vorgängerregierung eingeleitete Neustrukturierung der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (NABK) ein Schritt in die richtige Richtung. Bedauerlicherweise war die Finanzierung nicht sichergestellt. Inzwischen steht jedoch ein Gesamtkonzept für den ersten und auch für den zweiten Bauabschnitt an den NABK-Standorten Celle-Scheuen und Loy. Für den ersten Bauabschnitt ist die Finanzierung im Landeshaushalt abgesichert. Sie umfasst 37,8 Mio. Euro . Mit den von der Landesregierung im Jahr 2016 zusätzlich geschaffenen 8 Stellen für Lehrkräfte an der NABK und den zusätzlich umgesetzten Maßnahmen zur Kapazitätserweiterung wie z.B. zusätzlichen Unterbringungskapazitäten, zusätzlichen Lehrgängen wird 2016 das Ziel einer 60 prozentigen Bedarfsdeckung erreicht. 11. Wie beabsichtigt die Landesregierung, den durch die einmonatige Aussetzung des Ausbildungsbetriebs an der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz verstärkten Rückstau bei Feuerwehrlehrgängen abzubauen? Der Lehrgangsbetrieb an den NABK Standorten Celle und Loy wurde ab dem 24.09.2015 heruntergefahren und am 26.10.2015 wieder aufgenommen. Die bis dahin laufende Veranstaltungswoche wurde noch komplett zum Abschluss gebracht, so dass keiner der Lehrgangsteilnehmer einen Nachteil erlitten hat. Der Laufbahnlehrgang für die Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Feuerwehr, 1. Einstiegsamt war gerade zur Hälfte absolviert. Die zweite Hälfte stand noch aus, wurde jedoch – trotz der bevorstehenden Unterbringungssituation – nicht ausgesetzt. Damit wurde sichergestellt, dass die Lehrgangsteilnehmer keine Einschränkungen im Rahmen ihrer Laufbahnausbildung befürchten mussten . Darüber hinaus konnte der erste Teil eines neu konzipierten 10-wöchigen Lehrgangs, der im Rahmen der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (APVO-Feu) als Pflichtveranstaltung zu durchlaufen ist, mit Unterstützung durch die Berufsfeuerwehr Braunschweig dorthin ausgelagert werden, so dass auch dieser Veranstaltung noch im laufenden Lehrgangsjahr durchgeführt werden konnte und die Umsetzung der Jahresplanung 2016 zu keinem Zeitpunkt gefährdet war. Für den Zeitraum 17.10.2015 – 25.10.2015 war ohnehin eine lehrgangsfreie Zeit im Jahresplan vorgesehen, die in diesem Falle für die Herrichtung des Schulbetriebes genutzt werden konnte. Die Lehrgangsteilnehmer, die für die ausgefallenen Lehrgänge vorgesehen waren, wurden auf einer Warteliste für Restplätze vermerkt, konnten bei Folgeveranstaltungen bereits berücksichtigt werden, oder bekamen nach Rücksprache mit den benachbarten Landesfeuerwehrschulen – insbesondere aus Schleswig-Holstein – die Gelegenheit, dort einen Lehrgangsplatz im Rahmen der Restplatzbörse zu belegen, so dass im bilateralen Einvernehmen ein Lehrgangsplatzangebot abgestimmt werden konnte. Dem gesetzlichen Ausbildungsauftrag ist das Land Niedersachsen durchgehend nachgekommen, die kurzfristige Unterbrechung wurde zwischenzeitlich kompensiert und der Lehrgangsbetrieb findet seit dem 26.10.2015 wieder regulär statt und kann auf der Basis der Jahresplanung 2015 und 2016 wie geplant durchgeführt werden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5488 11 12. Wie bewertet die Landesregierung den Investitionsbedarf bei der Feuerwehr? Über Investitionen für die Feuerwehr entscheiden die Kommunen als Aufgabe im eigenen Wirkungskreis . Nach den Daten des Landesamtes für Statistik haben die Kommunen in den Jahren 2009 – 2014 in den Brandschutz folgende Summen investiert: Jahr Investitionssumme 2009 95,7 Mio € 2010 87,6 Mio € 2011 85,8 Mio € 2012 92,0 Mio € 2013 112,0 Mio € 2014 121,3 Mio € Die steigenden Investitionen in den Brandschutz zeigen, dass die Kommunen im Spannungsfeld von Wirtschaftlichkeit, Bedarfsdeckung und Risikobewertung zielgerichtete Prioritäten setzen, um den Brandschutz in Niedersachsen nachhaltig sicherstellen. 13. Über wie viele Inhaber von Feuerwehrführerscheinen verfügen die Stadt-, Gemeindeund Ortsfeuerwehren? Aus den bisher verfügbaren und plausiblen Angaben der Kommunen wurden unter Berücksichtigung des Anteils der städtischen und ländlichen Feuerwehrstrukturen und der vorhandenen Fahrzeugausstattung eine Anzahl von ca. 13.300 Feuerwehrführerscheinen hochgerechnet. Die noch ausstehenden Daten werden nach Eingang geprüft und bewertet. Sollten sich daraus wesentliche Änderungen zu den zuvor genannten Daten ergeben, so werden diese nachgeliefert. 14. Wie viele Brandeinsätze hat es insgesamt in den Landkreisen, der Region Hannover sowie den kreisfreien Städten seit dem Jahr 2008 jährlich gegeben, aufgeschlüsselt nach Klein-, Mittel- und Großbränden? 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Kleinbrände 8842 7889 9356 8754 9281 9019 Mittelbrände 3017 3004 3283 2832 3134 2791 Großbrände 1318 1372 1474 1464 1501 1163 15. Wie viele technische Hilfeleistungen wurden insgesamt in den Landkreisen, der Region Hannover sowie den kreisfreien Städten seit dem Jahr 2008 jährlich dokumentiert? 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Technische Hilfeleistungen 50960 55517 49932 51104 60379 52796 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5488 12 16. Wie haben sich die durchschnittlichen Ausrück- und Eintreffzeiten der alarmierten Feuerwehren seit 2008 verändert? Die Auswertung der wenigen eingegangenen Antworten hat kein einheitliches Bild ergeben. Die angegebenen Ausrückezeiten variieren für die Freiwilligen Feuerwehren zwischen 4 bis 7 Minuten . Die angegebenen Eintreffzeiten der Freiwilligen Feuerwehren variieren zwischen 8 bis 12 Minuten . Für eine Berufsfeuerwehr ist für 2014 bis 2015 eine Ausrückezeit von ca. 2 Minuten und eine durchschnittliche Eintreffzeit von 6 bis 7 Minuten angeben. Veränderungen haben sich seit 2008 nicht ergeben. Die benannten Zeitspannen sind mit Blick auf das notwendige Sicherheitsniveau im abwehrenden Brandschutz angemessen. Die noch ausstehenden Daten werden nach Eingang geprüft und bewertet. Sollten sich daraus wesentliche Änderungen zu den zuvor genannten Daten ergeben, so werden diese nachgeliefert. 17. Wie und mit welchem Erfolg fördert die Landesregierung die Vereinbarkeit von Beruf und Engagement in der freiwilligen Feuerwehr? Die Förderplakette „Partner der Feuerwehr“ ist vom Landesfeuerwehrverband Niedersachsen und dem Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen gestiftet worden. In der heutigen, teilweise schwierigen, wirtschaftlichen Situation wird es für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren immer beschwerlicher, die freiwillig übernommenen Aufgaben und Pflichten im Rahmen der Feuerwehrgesetzgebung sowie ihre Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber zu erfüllen. Aus diesem Grunde sollen Firmen, Betriebe und Arbeitgeber, die die Freiwilligen Feuerwehren in besonderer Weise unterstützen , mit der Plakette für ihr bürgerschaftliches Engagement gewürdigt werden. Durch die Würdigung soll auf die Problematik hingewiesen und so die Situation im beruflichen Arbeitsumfeld der Feuerwehren verbessert werden. Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern, Feuerwehren und den für den Brandschutz verantwortlichen Kommunen zu fördern. Seit der Stiftung der Förderplakette erfreut sich die Verleihung der Auszeichnung sowohl bei den Arbeitgebern als auch bei den Feuerwehren sehr großer Beliebtheit. Seitdem die Landesregierung die Verleihung der Förderplakette im Gästehaus der Landesregierung durchführt, konnte die Akzeptanz noch deutlich gesteigert werden. Der Erfolg kann von der großen Beteiligung abgeleitet werden. Auch in den gemeinsamen Erklärungen der Niedersächsischen Industrie- und Handelskammern sowie der Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen mit dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport von 2013 kommt zum Ausdruck, dass die Förderung des Engagement im Beruf und Ehrenamt im Interesse beider Partner liegt. Sie bekennen sich dazu, dass Familie, Beruf und Ehrenamt miteinander vereinbar sein müssen. Dazu gehört für beide Seiten das Ermöglichen von Freistellungen für die ehrenamtliche Aufgabe einerseits sowie umgekehrt die verantwortungsvolle Wahrnehmung der beruflichen Verpflichtungen andererseits. Seitdem wurde in verschiedenen Veranstaltungen und Gesprächen zwischen Feuerwehr und Wirtschaft die Sensibilität auf beiden Seiten geschärft und das gegenseitige Verständnis verbessert. 18. Wie bewertet die Landesregierung die Forderungen des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen in seinem „Berliner Papier“ nach Änderungen im Niedersächsischen Brandschutzgesetz? Das Ministerium für Inneres und Sport erarbeitet derzeit einen Referentenentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes. Die Forderungen des Landesfeuerwehrverbandes aus seinem „Berliner Papier“ wurden im Einzelnen geprüft und bewertet. Die Umsetzung der Forderungen im NBrandSchG bleibt dem parlamentarischen Verfahren vorbehalten Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5488 13 19. Was tut die Landesregierung, um gerade jungen Feuerwehrleuten die Vereinbarkeit der Mitgliedschaft in ihrer Heimatwehr mit der Ausbildung an anderen Orten zu erleichtern? Bei der Novellierung des NBrandSchG im Jahre 2012 wurde die Doppelmitgliedschaft eingeführt. Nach § 12 Abs. 2 Satz 2 NBrandSchG kann eine Person der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr seines Wohnorts und gleichzeitig auch der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr an einem anderen Ort (z.B. Arbeits- oder Ausbildungsort) angehören. Durch die Möglichkeit, auch an Einsätzen in der Feuerwehr des Arbeitsortes teilnehmen zu können, soll der zunehmend rückläufigen Verfügbarkeit von Einsatzkräften während der regelmäßigen Arbeitszeiten entgegengewirkt werden. Die getroffene Regelung berücksichtigt, dass der Schwerpunkt der Feuerwehrtätigkeit bei der Feuerwehr der Wohnsitzgemeinde als „Voll“-Mitglied liegt und die Doppelmitgliedschaft eine ergänzende Unterstützung für die Einsatzabteilung der anderen Feuerwehr darstellen soll. Die Doppelmitgliedschaft hat zur Folge, dass auch Übungsdienst in der Freiwilligen Feuerwehr des Arbeitsortes abgeleistet werden kann. Um eine zu hohe „Doppel“-Belastung des Feuerwehrmitglieds zu vermeiden, kann die Teilnahme am Ausbildungs- und Übungsdienst in beiden Feuerwehren untereinander abgestimmt und gegenseitig anerkannt werden. Darüber hinaus werden Angehörige der Einsatzabteilung während der Dauer der Teilnahme an Einsätzen oder Alarmübungen von ihrer Arbeits- oder Dienstleistung freigestellt. Das Arbeitsentgelt wird vom Arbeitgeber fortgezahlt; dieser bekommt es von der Gemeinde erstattet. Die Landesregierung prüft im Zuge der Novellierung des NBrandSchG, ob eine neue Regelung zur Freistellung bei Gleitzeitregelungen eingeführt werden soll. 20. Wie viele Kinder- bzw. Jugendfeuerwehren gibt es gegenwärtig, und wie hat sich die Zahl seit dem Jahr 2009 jährlich insgesamt und in den einzelnen Kommunen entwickelt ? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5488 14 Kinderfeuerwehren Landkreis / kreisfreie Stadt / Region 2009 2010 2011 2012 2013 2014 1 Ammerland 0 0 0 0 0 0 2 Aurich 3 5 9 11 11 11 3 Braunschweig 6 6 9 12 13 17 4 Celle 0 1 3 3 8 10 5 Cloppenburg 0 0 0 0 0 0 6 Cuxhaven 1 1 2 4 5 7 7 Delmenhorst 0 0 0 0 0 1 8 Diepholz 3 6 10 12 14 15 9 Emden 0 0 0 0 0 0 10 Emsland 0 0 1 1 1 1 11 Friesland 0 0 0 0 1 3 12 Gifhorn 10 11 14 17 19 22 13 Goslar 0 0 0 0 4 5 14 Göttingen Stadt 0 0 0 7 8 8 15 Göttingen LK (ohne Stadt) 19 33 41 42 46 47 16 Grafschaft Bentheim 0 0 0 0 0 0 17 Hameln-Pyrmont 13 15 18 22 23 24 18 Hannover Stadt 0 1 10 13 13 14 19 Hannover Region (ohne Stadt) 68 68 83 99 101 111 20 Harburg 2 4 5 10 12 17 21 Helmstedt 10 14 19 19 19 21 22 Hildesheim Stadt 4 4 4 6 6 6 23 Hildesheim LK (ohne Stadt) 22 22 22 44 42 46 24 Holzminden 1 4 5 7 8 10 25 Leer 0 2 4 4 5 9 26 Lüchow-Dannenberg 27 28 29 29 29 29 27 Lüneburg 7 30 34 35 35 37 28 Nienburg 17 21 23 28 31 32 29 Northeim 17 21 24 25 27 28 30 Oldenburg Stadt 0 0 0 0 0 0 31 Oldenburg LK (ohne Stadt) 1 1 1 1 2 2 32 Osnabrück Stadt 0 1 1 1 2 3 33 Osnabrück LK (ohne Stadt) 0 0 0 0 0 0 34 Osterholz 0 3 5 5 7 7 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5488 15 Landkreis / kreisfreie Stadt / Region 2009 2010 2011 2012 2013 2014 35 Osterode/Harz 11 10 10 10 10 10 36 Peine 4 5 7 10 14 15 37 Rotenburg 0 0 1 2 4 8 38 Salzgitter 2 4 7 7 8 11 39 Schaumburg 42 51 59 59 61 62 40 Soltau-Fallingbostel / Heidekreis 4 6 7 8 8 9 41 Stade 0 0 0 0 0 0 42 Uelzen 2 4 6 6 7 10 43 Vechta 0 0 0 0 0 0 44 Verden 0 4 7 8 10 13 45 Wesermarsch 3 3 5 5 5 6 46 Wilhelmshaven 0 0 0 0 0 1 47 Wittmund 0 0 0 0 0 0 48 Wolfenbüttel 16 14 14 16 17 19 49 Wolfsburg 0 0 0 1 2 2 Summe: 315 403 499 589 638 709 Jugendfeuerwehren Landkreis / kreisfreie Stadt / Region 2009 2010 2011 2012 2013 2014 1 Ammerland 12 12 13 13 13 14 2 Aurich 51 52 52 52 52 52 3 Braunschweig 29 29 30 30 30 30 4 Celle 40 41 42 42 42 42 5 Cloppenburg 14 14 14 15 15 15 6 Cuxhaven 75 76 76 77 77 78 7 Delmenhorst 1 1 1 1 1 1 8 Diepholz 55 55 55 55 55 55 9 Emden 4 4 4 4 4 4 10 Emsland 23 23 23 24 24 24 11 Friesland 14 14 14 15 15 16 12 Gifhorn 73 73 73 73 72 71 13 Goslar 32 32 32 32 33 32 14 Göttingen Stadt 12 12 12 12 13 13 15 Göttingen LK (ohne Stadt) 96 95 95 95 97 98 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5488 16 Landkreis / kreisfreie Stadt / Region 2009 2010 2011 2012 2013 2014 16 Grafschaft Bentheim 12 12 12 13 13 13 17 Hameln-Pyrmont 76 75 75 75 74 74 18 Hannover Stadt 18 18 18 18 18 18 19 Hannover Region (ohne Stadt) 169 169 169 170 171 170 20 Harburg 88 90 91 92 92 92 21 Helmstedt 62 62 61 59 59 59 22 Hildesheim Stadt 12 12 11 11 11 11 23 Hildesheim LK (ohne Stadt) 97 98 98 98 98 109 24 Holzminden 25 25 25 26 26 26 25 Leer 32 32 33 33 34 34 26 Lüchow-Dannenberg 34 34 34 33 34 34 27 Lüneburg 72 71 70 71 70 68 28 Nienburg 53 53 53 53 53 53 29 Northeim 68 67 67 67 67 67 30 Oldenburg Stadt 2 2 2 2 2 2 31 Oldenburg LK (ohne Stadt) 15 15 15 16 16 16 32 Osnabrück Stadt 7 7 7 7 7 7 33 Osnabrück LK (ohne Stadt) 27 27 27 27 27 28 34 Osterholz 16 16 17 17 17 17 35 Osterode/Harz 33 33 33 33 33 33 36 Peine 48 48 47 48 48 49 37 Rotenburg 48 48 48 48 48 49 38 Salzgitter 25 25 25 25 25 24 39 Schaumburg 92 92 90 89 90 88 40 Soltau-Fallingbostel / Heidekreis 42 42 42 42 42 42 41 Stade 33 34 34 34 34 34 42 Uelzen 34 34 35 35 35 35 43 Vechta 18 18 18 18 18 18 44 Verden 42 42 42 42 43 43 45 Wesermarsch 21 21 21 21 21 21 46 Wilhelmshaven 4 4 4 4 4 3 47 Wittmund 15 15 15 16 16 17 48 Wolfenbüttel 59 59 59 58 59 59 49 Wolfsburg 19 19 19 19 19 19 Summe: 1.949 1.952 1.953 1.960 1.967 1.977 * gegen den Jahresberichten seit 2009 korrigierte Daten Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5488 17 21. Über wie viele Mitglieder verfügen diese Feuerwehren, und wie hat sich die Zahl entwickelt , getrennt dargestellt nach Mädchen und Jungen? Mitglieder in den Jugend- und Kinderfeuerwehren 2009 2010 2011 2012 m w m W m w M w JF 23191 8766 23010 8750 22727 8784 22150 8640 KF 2480 1525 3684 2273 4546 2845 5015 3153 2013 2014 2015 JF m w m w m w KF 21858 8794 21423 8716 5896 3487 6464 3853 22. Wie viele Mitglieder der Kinderfeuerwehren sind nach Erreichen der Altersgrenze in die Jugendfeuerwehren eingetreten? In den statistischen Daten wird nur der Übertritt von der Kinderfeuerwehr in die Jugendfeuerwehr erfasst. 2010 2011 2012 2013 2014 Mädchen 205 251 355 425 458 Jungen 430 520 648 742 891 gesamt 635 771 857 1167 1349 23. Wie viele Mitglieder der Jugendfeuerwehren sind seit dem Jahr 2009 jährlich insgesamt und aufgeschlüsselt nach einzelnen Kommunen in den aktiven Dienst der freiwilligen Feuerwehren übernommen worden? Landkreis / kreisfreie Stadt / Regi-on 2009 2010 2011 2012 2013 2014 1 Ammerland 40 25 11 20 25 24 2 Aurich 87 58 90 74 82 70 3 Braunschweig 52 42 35 32 24 49 4 Celle 55 62 70 64 47 52 5 Cloppenburg 19 16 18 26 30 30 6 Cuxhaven 111 91 121 100 96 84 7 Delmenhorst 11 2 4 1 2 4 8 Diepholz 102 97 81 93 76 94 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5488 18 Landkreis / kreisfreie Stadt / Regi-on 2009 2010 2011 2012 2013 2014 9 Emden 7 9 15 11 3 3 10 Emsland 44 29 36 47 53 56 11 Friesland 30 16 21 31 19 10 12 Gifhorn 100 109 102 104 78 88 13 Goslar 60 47 40 59 45 36 14 Göttingen Stadt 22 11 16 20 5 14 15 Göttingen LK (ohne Stadt) 124 130 91 95 76 98 16 Grafschaft Bentheim 34 27 17 22 28 26 17 Hameln-Pyrmont 86 66 64 74 67 61 18 Hannover Stadt 21 12 31 22 16 34 19 Hannover Region (ohne Stadt) 267 232 186 202 230 229 20 Harburg 146 97 124 154 113 106 21 Helmstedt 71 54 52 44 43 42 22 Hildesheim Stadt 16 9 10 16 11 31 23 Hildesheim LK (ohne Stadt) 133 120 92 133 104 127 24 Holzminden 34 38 40 24 31 28 25 Leer 51 55 65 50 52 45 26 Lüchow-Dannenberg 38 40 50 48 37 38 27 Lüneburg 89 62 51 73 70 74 28 Nienburg 65 84 80 71 57 50 29 Northeim 103 94 100 91 65 69 30 Oldenburg Stadt 2 7 3 4 1 1 31 Oldenburg LK (ohne Stadt) 26 19 27 15 26 37 32 Osnabrück Stadt 13 10 11 11 13 20 33 Osnabrück LK (ohne Stadt) 51 69 47 58 57 42 34 Osterholz 18 21 31 22 33 46 35 Osterode/Harz 52 47 35 41 47 50 36 Peine 61 40 35 66 47 33 37 Rotenburg 70 84 63 42 52 80 38 Salzgitter 45 11 20 24 17 19 39 Schaumburg 126 105 99 96 83 96 40 Soltau-Fallingbostel / Heidekreis 69 66 73 55 36 40 41 Stade 58 75 69 51 86 77 42 Uelzen 28 41 44 30 38 36 43 Vechta 39 21 45 24 37 36 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5488 19 Landkreis / kreisfreie Stadt / Regi-on 2009 2010 2011 2012 2013 2014 44 Verden 79 70 53 48 45 53 45 Wesermarsch 50 51 30 34 44 39 46 Wilhelmshaven 10 5 3 4 0 6 47 Wittmund 25 39 24 27 30 28 48 Wolfenbüttel 65 64 70 57 57 36 49 Wolfsburg 21 20 8 26 29 20 Summe: 2.926 2.599 2.503 2.536 2.363 2.467 24. Wie viele Unfälle gab es seit 2013 in den Berufs-, Werk- bzw. freiwilligen Feuerwehren in Niedersachsen? In den Berufsfeuerwehren gab es seit 2013 276 Unfälle, bei den Werkfeuerwehren 30 Unfälle und im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren 7.665 Unfälle. 25. Wie viele Tote gab es im Feuerwehrdienst seit 2013 in den Berufs-, Werk- bzw. freiwilligen Feuerwehren in Niedersachsen? Bei den Berufsfeuerwehren und Werkfeuerwehren sind keine Feuerwehrleute im Feuerwehrdienst zu Tode gekommen. Die Zahl der Todesfälle in den Freiwilligen Feuerwehren beläuft sich im Zeitraum 2013 bis 2015 auf insgesamt 3 (ein technischer Hilfeleistungs-Unfall bei Aufarbeitung von Sturmschäden, ein Unfall im Übungsdienst bei Vorbereitung einer Löschübung, ein Wegeunfall auf dem Heimweg nach Beendigung eines Übungsdienstes). 26. Wie viele Verletzte gab es im Feuerwehrdienst seit 2013 in den Berufs-, Werk- bzw. freiwilligen Feuerwehren in Niedersachsen? Seit 2013 gab es bei den Berufsfeuerwehren 305 Verletzte, bei den Werkfeuerwehren 47 Verletzte und im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren 7.665 Verletzte. 27. Welche Schäden gab es im Feuerwehrdienst seit 2013 in den Berufs-, Werk- bzw. freiwilligen Feuerwehren in Niedersachsen? Sofern die Frage darauf zielt, welche Schäden durch die Feuerwehr im Feuerwehrdienst entstanden sind, werden darüber keine statistischen Daten vorgehalten. Für die Sicherstellung des Brandschutzes ist die Vorhaltung dieser Daten nicht relevant. (Ausgegeben am Unkorrigierter Vorabdruck ausgegeben am 05.04.2016)