Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/5509 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5310 - Konzerte der rechten Szene in Niedersachsen im Zeitraum vom 01.07.2015 bis 31.01.2016 Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg, Miriam Staudte, Helge Limburg, Meta Janssen-Kucz und Filiz Polat (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 25.02.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 08.03.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 31.03.2016, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung der Abgeordneten Die Allgemeine Zeitung aus Uelzen berichtete in ihrer Ausgabe vom 17.02.2016 über die massive Zunahme von Neonazi-Aktivitäten in der Region. In diesem Zusammenhang berichtet die Zeitung ebenfalls über ein „Rechtsrock-Konzert“ im Uelzener Nachtclub „Oase“ „mit einer einschlägig vorbestraften Szene-Größe im Oktober“ des letzten Jahres. Zudem hat nach Informationen der Rechercheplattform „Recherche 38“ die neonazistische Gruppierung „Angriff Niedersachsen“ in Kooperation mit dem Hildesheimer Kreisverband von „Die Rechte“ am 12.09.2015 einen „Liederabend “ im Raum Südniedersachsen durchgeführt.1 Viele extrem rechte Musikveranstaltungen gelangen trotz engagierter Recherche der Zivilgesellschaft dennoch nicht an das Licht der Öffentlichkeit . 1. Welche Konzerte und Liederabende/Balladenabende mit rechten Bands bzw. Liedermachern haben im Zeitraum vom 01.07.2015 bis 31.01.2016 in Niedersachsen stattgefunden ? In Niedersachsen fanden nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden im angefragten Zeitraum insgesamt acht Liederabende der rechtsextremistischen Szene statt. Die aufgetretenen Liedermacher werden vom niedersächsischen Verfassungsschutz als eindeutig rechtsextremistisch eingestuft . Datum Veran-staltung Ort Teilnehmer Bands/Liedermacher 04.07.2015 Lieder-abend Salzgitter-Thiede ca. 40 „Brad“, Sänger der Band „Brutal Attack“ (GB) „Max“ (Sänger von Heiliger Krieg, Sachsen ) 25.07.2015 Lieder-abend Raum Algermissen ca. 50 „Reichstrunkenbold“ (Philip Tschentscher , Sachsen-Anhalt), „Solopart von Terroritorium“ (Niedersachsen ), „Wut aus Liebe“ (Karin Mundt, Niedersachsen ) 1 Quelle: http://recherche38.info/2015/09/08/suedniedersachsen-liederabend-mit-dem-reichstrunkenbold/ Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5509 2 Datum Veran-staltung Ort Teilnehmer Bands/Liedermacher 12.09.2015 Lieder-abend Einbeck ca. 80 „FreilichFrei“ (Sachsen), „Reichstrunkenbold“ (Philip Tschentscher , Sachsen-Anhalt), „Gassenraudi“ (Sören Högel, Niedersachsen ), „Wut aus Liebe“ (Karin Mundt, Niedersachsen ), Notensturm (Simon Basista, Niedersachsen ) 18.09.2015 Lieder-abend Stuhr ca. 80 Frank Rennicke (Bayern) 20.09.2015 Lieder-abend Schneverdingen- Zahrensen ca. 80 Frank Rennicke (Bayern) 24.10.2015 Lieder-abend Raum Northeim Unbekannt Unbekannt 26.10.2015 Lieder-abend Uelzen ca. 40 Lunikoff (Michael Regener, Berlin) 16.01.2016 Lieder-abend Salzgitter-Thiede ca. 50 „Max“, Sänger der Band „Heiliger Krieg“ (Sachsen), „Brad“, Sänger der Band „Brutal Attack“ (GB) An den Veranstaltungen haben überwiegend Rechtsextremisten aus Niedersachsen und gelegentlich auch aus den angrenzenden Bundesländern teilgenommen. 2. Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer besuchten die jeweiligen Konzerte /Liederabende, und aus welchen Bundesländern kamen diese? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3. Welche Bands oder Liedermacher traten bei den Veranstaltungen auf, und wie bewertet die Landesregierung diese? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 4. Wie wurde für die Konzerte bzw. Liederabende geworben? Mit Ausnahme des Liederabends in Einbeck am 12.09.2015, welcher u. a. mit einem Flyer auf der Facebook-Seite der Partei „Die Rechte - Hildesheim“ für den Bereich Südniedersachsen angekündigt wurde, wurden alle anderen Veranstaltungen konspirativ geplant und nicht öffentlich beworben. 5. Wer oder welche Gruppierung hat die Konzerte bzw. Liederabende organisiert? Nach Erkenntnissen der niedersächsischen Sicherheitsbehörden wurden die Veranstaltungen von Angehörigen der jeweiligen regionalen rechtsextremistischen Szene organisiert. Eine Organisation durch rechtsextremistische Gruppierungen wurde - mit Ausnahme der bereits unter Frage 4 erwähnten Veranstaltung in Einbeck - nicht festgestellt. Der Liederabend in Einbeck wurde von der Kameradschaft „Angriff Niedersachsen“ in Zusammenarbeit mit der Partei „Die Rechte - Hildesheim “ organisiert. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5509 3 6. Lagen Anträge bei der Ordnungsbehörde vor? Wenn ja, wie hat diese entschieden? Wenn nein, wann wurde diese durch wen informiert? Die Veranstaltungen fanden ausschließlich in angemieteten Räumen statt und hatten allesamt keine Außenwirkung. Sie unterliegen grundsätzlich keiner Anzeigepflicht bei einer Ordnungsbehörde. Ordnungsbehördliche Maßnahmen können daher nur eingeschränkt durchgeführt werden, beispielsweise durch die Überprüfung für die Veranstaltungsräumlichkeit bestehender Auflagen. Bei dem Liederabend am 12.09.2015 in Einbeck wurde das zuständige Ordnungsamt am Veranstaltungstag durch die örtlich zuständige Polizeibehörde informiert. Seitens des Ordnungsamtes Einbeck bestanden hinsichtlich des ordnungsgemäßen Ablaufs der Veranstaltung keinerlei Bedenken , beschränkende Verfügungen wurden nicht erteilt. Am 18.09.2015 wurde die Gemeinde Stuhr durch die örtlich zuständige Polizeibehörde informiert. Die Prüfung bau- und brandschutzrechtlicher Vorschriften durch die Gemeinde Stuhr ergaben keine Mängel, sodass sich hieraus kein Verbotsgrund ergab. Bei den Liederabenden am 25.07.2015 in Algermissen, 20.09.2015 Schneverdingen-Zahrensen und 16.01.2016 in Salzgitter-Thiede unterblieb die Hinzuziehung der Ordnungsbehörden während der Veranstaltung und erfolgte erst im Nachhinein. Die übrigen Veranstaltungen wurden erst im Nachhinein polizeilich bekannt, sodass die zuständigen Ordnungsbehörden durch die örtlich zuständigen Polizeibehörden nachträglich informiert wurden . 7. Wurden Eintrittsgelder entrichtet? Den niedersächsischen Sicherheitsbehörden liegen nicht für alle Veranstaltungen konkrete Erkenntnisse darüber vor, dass Eintrittsgelder entrichtet worden wären. In der Regel verlangen die Organisatoren derartiger Veranstaltungen jedoch Eintritt. Sofern eine Inaugenscheinnahme der Örtlichkeit durch anwesende Polizeikräfte durchgeführt werden konnte, wurden keine diesbezüglichen Anzeichen (Armbänder, Kasse am Eingang, etc.) festgestellt. 8. Wann und wie erlangten die Sicherheitsbehörden Kenntnis über die Konzerte bzw. Liederabende ? Dem niedersächsischen Verfassungsschutz lagen überwiegend bereits im Vorfeld der benannten Veranstaltungen Erkenntnisse über deren Planung vor. Die Polizei erhielt durch den Informationsaustausch mit dem Verfassungsschutz, durch intensive Aufklärungsmaßnahmen und anlassunabhängige Recherchen sowie durch Hinweise Kenntnis von den durchgeführten Veranstaltungen. Teilweise wurden die Veranstaltungen erst nach deren Durchführung bekannt. 9. Welche polizeilichen Maßnahmen wurden wann mit welchem Ergebnis ergriffen? Polizeiliche Maßnahmen wurden bei den Veranstaltungen am 04.07.2015 in Salzgitter-Thiede, am 12.09.2015 in Einbeck, am 18.09.2015 in Stuhr, am 20.09.2015 in Schneverdingen-Zahrensen und am 16.01.2016 (Salzgitter-Thiede) getroffen. Die anderen Veranstaltungen waren den Sicherheitsbehörden im Vorfeld nicht bekannt. Durch intensive Aufklärungsmaßnahmen unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten sowie Informationsaustausch mit dem Verfassungsschutz konnten zum Teil die Örtlichkeiten der Veranstaltungen ausfindig gemacht werden. Da es sich ausschließlich um private Veranstaltungen in angemieteten Räumen gehandelt hat, erfolgten in diesen Fällen Kontaktaufnahmen mit den Veranstaltern und den Vermietern sowie Inaugenscheinnahmen der Veranstaltungsörtlichkeiten. Darüber hinaus wurden Kontrollmaßnahmen im Rahmen der An- und Abfahrt durchgeführt. Hierbei wurden teilweise polizeilich bekannte Veranstaltungsteilnehmer festgestellt, die dem rechten Spektrum zugeordnet werden konnten. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5509 4 Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 10. Kam es im Zusammenhang mit dem Konzert bzw. dem Liederabend zu Straftaten und, wenn ja, zu welchen? Straftaten im Zusammenhang mit den Veranstaltungen sind nicht bekannt geworden. 11. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über rechte Konzerte und Liederabende, die von Angehörigen der rechten Szene in Niedersachsen im genannten Zeitraum an Orten außerhalb Niedersachsens organisiert wurden? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Anfrage vor. (Ausgegeben am 08.04.2016) Drucksache 17/5509 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5310 Konzerte der rechten Szene in Niedersachsen im Zeitraum vom 01.07.2015 bis 31.01.2016 Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg, Miriam Staudte, Helge Limburg, Meta Janssen-Kucz und Filiz Polat (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport