Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/5539 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5353 - Wie viel wird die D-Linie in Hannover das Land tatsächlich kosten? Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns und Jörg Bode (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 03.03.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 11.03.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 07.04.2016, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung der Abgeordneten Die Region Hannover hat sich auf die oberirdische Linienführung der D-Linie festgelegt. Im Rahmen der Umsetzung der D-Linie wurden die gesamten Kosten für die Aus- und Umbaumaßnahmen im Innenstadtbereich von der Region auf 40 bis 50 Millionen Euro geschätzt (Quelle: http://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Mobilit%C3%A4t/Bus-Bahn/Aktuelle-Mel dungen/Fragen-und-Antworten-zur-neuen-D-Linie). Zudem ging die Region von einem Förderanteil durch das Land von 50 % aus. Laut Berichterstattung der Neuen Presse (13. Februar 2016) werden die Kosten für die D-Linie mehr betragen als bisher einkalkuliert. Nach einem internen Papier sollen die Kosten konkret von 47 auf 63 Millionen Euro steigen. Nach einer weiteren Berichterstattung der Neuen Presse (17. Februar 2016) möchte die Region Hannover weiter an dem bisherigen Plan für die D-Linie festhalten. Vorbemerkung der Landesregierung Die Region Hannover als Träger des öffentlichen Personennahverkehrs in ihrem Gebiet plant mit Unterstützung der Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH in sechs Teilabschnitten bauliche Maßnahmen an der D-Strecke in der hannoverschen Innenstadt. Dabei soll die Stadtbahnstrecke zwischen den Haltestellen Glocksee und Hauptbahnhof/Raschplatz barrierefrei ausgebaut und für den Betrieb der silbernen Schienenfahrzeuge vorbereitet werden. Die Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH hat im Auftrag des Aufgabenträgers Region Hannover auf der Grundlage der Entwurfsplanung in den Jahren 2014 und 2015 für die Abschnitte Raschplatz bis Herschelstraße und Goseriede bis Glocksee insgesamt fünf Förderanträge bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) gestellt. Die Planfeststellungsverfahren für die Teilabschnitte vom Raschplatz bis zur Kreuzung Brühlstraße sind um den Jahreswechsel 2015/2016 abgeschlossen worden. Zeitgleich hat die Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH die Ausführungsplanung für diese Teilabschnitte erstellt und dabei sowohl Feststellungen aus den Planfeststellungsverfahren als auch aus der Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger Landeshauptstadt Hannover einfließen lassen. In der Folge hat die Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH der LNVG für den Abschnitt Hochbahnsteig Hauptbahnhof/Rosenstraße, und damit nur für einen der fünf Abschnitte, im März 2016 eine Kostenerhöhung angezeigt. Danach steigen vorbehaltlich der abschließenden technischen und wirtschaftlichen Prüfung die Gesamtkosten um 41 % auf 5,383 Millionen Euro und die als zuwendungsfähig beantragten Ausgaben um 29 % auf 4,682 Millionen Euro gegenüber der ersten Antragsstellung. Ein Ziel der Prüfung wird sein, festzustellen, ob alle gestalterischen Elemente den zuwendungsrechtlichen Bestimmungen genügen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5539 2 1. Plant die Landesregierung weiter die Förderung der D-Linie? Die Förderung der D-Linie ist weiterhin vorgesehen, soweit die zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. 2. Bislang hat die Landesregierung keine Prüfung der Kostenschätzung vorgenommen: Wird die Landesregierung in Anbetracht steigender Kosten die Kostenschätzungen zur D-Linie prüfen? Voraussetzungen für die Bewilligung von Zuwendungen für den öffentlichen Personennahverkehr sind u. a. die technische und wirtschaftliche Prüfung der Antragsunterlagen einschließlich der darin enthaltenen Kostenberechnung und die Festsetzung der zuwendungsfähigen Ausgaben durch die LNVG. Die Unterlagen werden zurzeit geprüft. 3. Kann die Landesregierung bestätigen, dass die Planungskosten bewusst zu niedrig angesetzt worden sind, um die „magische 50-Millionen-Euro-Grenze“ (NP, 13. Februar 2016) zu halten? Nein. Eine Einschätzung zu der Höhe der entstanden und der noch zu erwartenden Planungskosten und deren möglicher Deckelung kann nicht abgegeben werden. 4. Vor dem Hintergrund einer prognostizierten Kostensteigerung um 34 % (von 47 Millionen auf 63 Millionen Euro) gegenüber den eingereichten Finanzierungsanträgen aus 2014: Kann die Landesregierung nachvollziehen, wenn in der Öffentlichkeit der Eindruck der bewussten Täuschung entsteht? Die Landesregierung kann die in der Presse genannten Kostensteigerungen für das gesamte Vorhaben aufgrund der bisher vorgelegten Förderanträge nicht bestätigen. Insofern kann zu den prognostizierten Kostensteigerungen und deren Wirkung auf die Öffentlichkeit keine Bewertung abgegeben werden. 5. Falls die Landesregierung weiter die D-Linie fördern wird, wird sich der Förderanteil des Landes parallel zur Kostenentwicklung erhöhen, oder muss der Auftraggeber, die Region Hannover, die Mehrkosten alleine finanzieren? Es ist eine Anteilsfinanzierung beantragt. Soweit die Kostenerhöhungen den zuwendungsrechtlichen Bestimmungen genügen, die im Einzelfall von der LNVG geprüft werden, wird sich der Förderanteil des Landes parallel zur Kostenentwicklung erhöhen. 6. Wird die Landesregierung Einfluss auf mögliche Kostenreduktionen nehmen? Bezüglich des Gesamtvorhabens und der Gestaltung des Ausbaus hat die Landesregierung trotz einer möglichen Förderung hier nur eine eingeschränkte Mitwirkungsmöglichkeit. Die gesetzlich verankerte Selbstverwaltung der Region im Rahmen der Aufgabenträgerschaft für den ÖPNV und die damit verbundene Entscheidung über die Gestaltung kann durch eine Antragsprüfung des Landes nicht außer Kraft gesetzt werden. Im Verfahren wird aber zu beachten sein, dass die mit dem Ausbau einhergehende Wiederherstellung des vom Ausbau betroffenen Verkehrsraums den zuwendungsrechtlichen Bestimmungen genügt. Nicht zuwendungsfähige Teile wären vollständig vom Antragsteller zu finanzieren. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5539 3 7. Falls nicht, wie beurteilt die Landesregierung das Kosten-Nutzen-Verhältnis der D- Linie? Das Nutzen-Kosten-Verhältnis der Neubaustrecke Hauptbahnhof–Raschplatz ist positiv und wird auch bei signifikanten Kostenerhöhungen nicht zwingend negativ ausfallen. Es ist zu beachten, dass der Bewilligungsstelle für den bewertungsrelevanten Neubauteil der D-Linie (Hauptbahnhof–Raschplatz) bisher keine belastbaren Kostenerhöhungen bekannt sind. 8. Löst diese Kostensteigerung eine neue Prüfung alternativer Varianten in Bezug auf die wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel aus? Wie in den Vorbemerkungen und in der Antwort zu Frage 6 ausgeführt, hat die Region Hannover die kommunale Planungshoheit für den ÖPNV. Diese beinhaltet auch die Entscheidung für die Varianten einzelner Trassenführungen. Die Planungshoheit verbleibt auch durch eine Landesförderung bei der Region Hannover. Im Rahmen der volkswirtschaftlichen Bewertung wird der sogenannte Planfall (hier: Führung der D-Linie zum Raschplatz) immer mit dem sogenannten Ohnefall (hier: Führung der D-Linie zum Aegidientorplatz) verglichen. Bei Vorliegen bewertungsrelevanter Kostenerhöhungen würde die Bewertung entsprechend nachgeführt. 9. Können die Kostensteigerung und eventuelle weitere noch kommende Kostensteigerungen dazu führen, dass das Vorhaben für das Land nicht mehr förderfähig ist? Kostenerhöhungen für den bewertungsrelevanten Neubauteil in einer die Förderfähigkeit gefährdenden Höhe erscheinen aus heutiger Sicht unwahrscheinlich. 10. Ist für die Landesregierung absehbar, ob es bei der 34-prozentigen Kostensteigerung bleiben wird oder ob sich weitere Kostensteigerungen bereits abzeichnen? Die 34-prozentige Kostensteigerung über alle Abschnitte kann von der Landesregierung zurzeit nicht bestätigt werden. Es liegen auch keine vom Vorhabenträger vorgelegten Erkenntnisse über weitere, darüber hinausgehende Kostensteigerungen vor. 11. Welche Sachverhalte würden oder könnten eine Kofinanzierung der D-Linie durch Landesmittel infrage stellen oder einschränken? Folgende Sachverhalte kämen hierfür beispielhaft infrage: – exorbitante Steigerung der Gesamtausgaben, – Infragestellung der Gesamtfinanzierung. (Ausgegeben am 14.04.2016) Drucksache 17/5539 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5353 Wie viel wird die D-Linie in Hannover das Land tatsächlich kosten? Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns und Jörg Bode (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr