Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/5542 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5343 - Was bedeutet die Kürzung der Entflechtungsmittel für den kommunalen Straßen- und Radwegebau sowie den ÖPNV? Anfrage des Abgeordneten Axel Miesner (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 02.03.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 10.03.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 07.04.2016, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung des Abgeordneten Mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hat der Landtag im Dezember 2015 den Haushalt für das Jahr 2016 beschlossen. Mit diesem Beschluss wurde die Umschichtung von 15 Millionen Euro aus den Entflechtungsmitteln des Bundes, die den Kommunen zustehen, im Haushalt für dieses Jahr verankert. Diese Kürzung in Höhe von 15 Millionen Euro ist vor dem Hintergrund der veränderten Aufteilung der vom Bund zur Verfügung gestellten Entflechtungsmittel in Höhe von 123,5 Millionen Euro zu sehen. Im Gegensatz zur bis 2013 geltenden Praxis, 60 % dieser Mittel für den kommunalen Radwege - und Straßenbau bereitzustellen, wird dieser Betrag nunmehr jährlich um 5 % abgesenkt. Im Jahr 2017 wird dann das bisherige Verhältnis umgekehrt, und der ÖPNV wird mit 60 % ausgestattet . Den Landkreisen, Städten und Gemeinden stehen in diesem Jahr im Ergebnis also gegenüber dem Vorjahr mit 108,5 Millionen Euro über 12 % weniger zur Verfügung. Der Fragesteller hat ein hohes Interesse an einer vollständigen Antwort. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung strebt nach der Koalitionsvereinbarung eine grundlegende verkehrspolitische Umorientierung an. So sollen die Mittel nach dem Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz - EntflechtG) für die Förderung des kommunalen Straßenbaus zugunsten der Vorhaben des ÖPNV (40:60) umgeschichtet werden. Es wurde daher im Jahr 2013 entschieden, dass ab 2014 die Umschichtung der Mittel vom Straßenbau zum ÖPNV jährlich in Fünf-Prozent-Schritten bis 2017 erfolgen soll. Der Landtag hat durch das Haushaltsgesetz 2016 beschlossen, aus diesen Mitteln einmalig einen Betrag in Höhe von 15 Millionen Euro für den Landesstraßenbauplanfonds zur Verfügung zu stellen. 1. Aus welchem Verkehrssektor („Radwege- und Straßenbau“ oder „ÖPNV“) wurden die 15 Millionen Euro entnommen? Die Mittel werden aus dem ÖPNV-Bereich bereitgestellt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5542 2 2. Wurden die für den Bereich „ÖPNV“ bereitgestellten Mittel seit 2013 voll ausgeschöpft, oder wurden nicht alle zur Verfügung gestellten Gelder abgerufen? Die im Jahr 2013 aus den EntflechtG-Mitteln dem ÖPNV-Bereich zur Verfügung stehenden Mittel wurden vollständig verausgabt. Die nach § 6 des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes vorgesehene Erhöhung der Mittel für den ÖPNV erfolgt seit dem Haushaltsjahr 2014 um 5 % pro Jahr. Danach standen dem ÖPNV in 2014 55,578 Millionen Euro und in 2015 61,754 Millionen Euro zur Verfügung. Verausgabt wurden in 2014 33,746 Millionen Euro und in 2015 68,471 Millionen Euro. Der Saldo der beiden Jahre (15,115 Millionen Euro) zur Verfügung stehenden Mittel wird zusammen mit den in 2016 zur Verfügung stehenden Ansatz in Höhe von 59,679 Millionen Euro entweder für Verpflichtungen aus den Vorjahren oder für neue Vorhaben benötigt. 3. Wie korrespondiert die Kürzung mit den angemeldeten Projekten, die in den Kommunen über die Entflechtungsmittel finanziert werden sollen? Durch die sukzessive Umschichtung der Mittel über den Zeitraum von 2014 bis 2017 hat die Landesregierung den Kommunen ermöglicht, sich auf die veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen einzustellen. 4. Stimmt die Landesregierung der Aussage zu, dass sich Maßnahmen auf kommunaler Seite nunmehr verzögern? Die Landesregierung kann der Aussage weder zustimmen noch sie verneinen, da die Maßnahmen nicht benannt sind. (Ausgegeben am 14.04.2016) Drucksache 17/5542 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5343 Was bedeutet die Kürzung der Entflechtungsmittel für den kommunalen Straßen- und Radwegebau sowie den ÖPNV? Anfrage des Abgeordneten Axel Miesner (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr