Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/5566 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5363 - Kommunale Kofinanzierung bei LEADER-Maßnahmen Anfrage des Abgeordneten Ernst Ingolf Angermann (CDU) an die Landesregierung, Eingegangen am 07.03.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 11.03.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung vom 11.04.2016, gezeichnet Christian Meyer Vorbemerkung des Abgeordneten LEADER ist ein Förderinstrument der Europäischen Union zur Stärkung und Weiterentwicklung der ländlichen Räume. Mit der Förderung von Projekten in ausgewählten LEADER-Regionen soll die nachhaltige Entwicklung in den ländlichen Gebieten unterstützt werden. Lokale Aktionsgruppen erarbeiten Förderstrategien und begleiten Förderprojekte der Kommunen, ebenso wie private Personen und Vereine die Mittel für LEADER-Maßnahmen beantragen. Für eine Förderung über den LEADER-Ansatz ist eine Kofinanzierung aus öffentlichen Mitteln (z. B. Kommune, Landkreis, öffentlich anerkannte Stiftung) erforderlich, ohne die die Gesamtförderung entfällt. In der vergangenen Förderperiode wurde die Kofinanzierung durch Landesmittel sichergestellt. Aktuell ergibt sich die Problematik, dass die betroffenen Kommunen oftmals aufgrund ihrer angespannten Haushaltslage die Kofinanzierung in Höhe von 25 % nicht tragen können. Besonders in diesen Regionen wird eine Regionalförderung aber zum Erhalt der örtlichen Strukturen und zur Attraktivitätssteigerung als dringend notwendig angesehen. Vorbemerkung der Landesregierung Nach einem als Wettbewerb gestalteten Auswahlverfahren wurden im Frühjahr 2015 insgesamt 41 LEADER-Regionen in Niedersachsen anerkannt. Diesen Regionen steht für die Förderperiode 2014 bis 2020 jeweils ein Mittelkontingent zur Verfügung, das in Abhängigkeit von ihrer Größe 2,4 bzw. 2,8 Millionen Euro aus Mitteln des europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums umfasst. Aus diesen Mitteln können das Regionalmanagement sowie die Projekte zur Umsetzung der jeweiligen Entwicklungsstrategien dieser Regionen gefördert werden. Die für die Regionen kontingentierten EU-Mittel müssen mit nationalen Geldern kofinanziert werden . Dabei beträgt der Beteiligungssatz der EU in allen Regionen 80 % der öffentlichen Kosten, sodass zusätzlich jeweils 20 % der öffentlichen Kosten als sogenannte Kofinanzierung erbracht werden müssen. Damit hat sich der Beteiligungssatz für einen überwiegenden Teil von Niedersachsen gegenüber der vorangegangenen Förderperiode (55 % Beteiligungssatz; 80 % im ehemaligen Regierungsbezirk Lüneburg) deutlich erhöht. Der zu erbringende Anteil an nationaler Kofinanzierung fällt entsprechend geringer aus, was gerade finanzschwache Kommunen unterstützt. Mit der generellen Anhebung des Beteiligungssatzes auf das Niveau von 80 %, das in der abgelaufenen Förderperiode 2007 bis 2013 der sogenannten Phasing-out-Region Lüneburg vorbehalten war, hat die Europäische Union die Bedeutung der Regionalförderung durch LEADER hervorgehoben und den Ansatz einer zielgerichteten Entwicklung aus der Region für die Region maßgeblich gestärkt . Die Mittel der notwendigen Kofinanzierung können als öffentliche Mittel von Gemeinden und Landkreisen , aber auch als öffentlich gleichgestellte Mittel von anerkannten Organisationen und Stiftun- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5566 2 gen bereitgestellt werden. In der Förderperiode 2007 bis 2013 waren zahlreiche Stiftungen und Organisationen als öffentlich gleichgestellt anerkannt worden; eine Anerkennung solcher Einrichtungen findet auch für die Förderperiode 2014 bis 2020 statt. Zudem wurden in verschiedenen LEADER-Regionen Regionalfonds mit Mitteln der Gemeinden oder Landkreise zur Kofinanzierung nicht-öffentlicher Projekte eingerichtet. Landesmittel zur Kofinanzierung wurden für LEADER in der Vergangenheit nicht eingesetzt. Daher ist die Aussage des Abgeordneten Angermann, „in der vergangenen Förderperiode wurde die Kofinanzierung durch Landesmittel sichergestellt“, nicht zutreffend . Da besonders finanzschwache Kommunen in der vorherigen Förderperiode nur unterdurchschnittlich von der EU-Strukturförderung profitierten, gewährt die Landesregierung diesen in der aktuellen Förderperiode 2014 bis 2020 Hilfen zur Finanzierung des Kofinanzierungsanteils. Hierfür stehen jährlich neue Mittel in Höhe von 8 Millionen Euro zur Verfügung, die auch für die anteilige Kofinanzierung von LEADER-Projekten durch besonders finanzschwache Kommunen nutzbar sind. 1. Wie will die Landesregierung auch in Zukunft sicherstellen, dass weiterhin Maßnahmen für private Personen und Vereine aus den LEADER-Mitteln mit notwendiger Kofinanzierung gefördert werden? Es wird auf die Aussagen zur Kofinanzierung durch Kommunen, Landkreise oder Organisationen bzw. Stiftungen in den Vorbemerkungen der Landesregierung verwiesen. 2. Wird die Landesregierung zukünftig, wie schon in der Vergangenheit, Landesmittel zur Kofinanzierung im Rahmen der LEADER-Förderung zur Verfügung stellen? Bislang wurden keine Landesmittel zur Kofinanzierung eingesetzt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen der Landesregierung verwiesen. 3. Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe wird eine Kofinanzierung durch das Land erfolgen? Kofinanzierungshilfen werden Kommunen auf Antrag gewährt, die besonders finanzschwach sind und sich in einer außergewöhnlichen Lage gemäß § 13 NFAG befinden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen der Landesregierung verwiesen. (Ausgegeben am 20.04.2016) Drucksache 17/5566 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5363 Kommunale Kofinanzierung bei LEADER-Maßnahmen Anfrage des Abgeordneten Ernst Ingolf Angermann (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz