Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/5568 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5351 - Müssen Betriebe mit Eigenstrom aus Bestandsanlagen künftig die EEG-Umlage zahlen? Anfrage der Abgeordneten Christian Grascha und Dr. Gero Hocker (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 02.03.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 11.03.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 08.04.2016, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung der Abgeordneten Viele Betriebe regeln ihre Strom- und Wärmeversorgung in Eigenerzeugung durch Kraft-Wärme- Kopplungsanlagen. Die zukünftige Behandlung von Eigenstrom aus Bestandsanlagen und Modernisierungsinvestitionen ist derzeit unklar. Zwar besteht momentan für Anlagen mit Inbetriebnahme vor 2012 Bestandsschutz. Sie werden nicht mit der EEG-Umlage belastet. Allerdings muss die Regelung nach der Intervention der EU-Kommission im letzten Jahr bis spätestens Ende 2017 evaluiert und beihilferechtskonform ausgestaltet werden. Vorbemerkung der Landesregierung Die energierechtliche Einordnung von Eigenstromanlagen insbesondere im Hinblick auf eine Belastung durch die EEG-Umlage wird durch europäische und bundesgesetzliche Regelungen vorgegeben . Gleichwohl ist sich die Landesregierung der Bedeutung der Eigenstromversorgung für die betroffenen Unternehmen und damit die niedersächsische Volkswirtschaft bewusst. Insbesondere der Erhalt des Vertrauensschutzes für getätigte Investitionen in Eigenerzeugungsanlagen hat dabei für die Landesregierung höchste Priorität. In diesem Zusammenhang muss auch berücksichtigt werden , dass Anlagen zur Eigenstromerzeugung in der anstehenden Übergangsphase im Stromversorgungssystem hin zu einer dekarbonisierten Energieversorgung zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit beitragen. Die Landesregierung hat sich daher auf den entsprechenden Ebenen dafür eingesetzt und wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Befreiung von Bestandsanlagen zur Eigenversorgung bestehen bleibt. 1. Wie viele Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen gibt es nach Informationen der Landesregierung mit welcher Gesamtleistung in Niedersachsen insgesamt? Ausweislich der aktuellen Kraftwerksliste der Bundesnetzagentur vom 10.11.2015 gibt es in Niedersachsen 42 Kraftwerksblöcke, die eine Wärmeauskopplung haben. Die kumulierte elektrische Netto-Nennleistung dieser Anlagen beträgt 4 128,1 MW. Anzumerken ist, dass die Kraftwerksliste in der Regel nur Kraftwerksblöcke mit einer elektrischen Netto-Nennleistung von mehr als 10 MW aufführt und deren anlagenspezifische Angaben wie z. B. eine Wärmeauskopplung ausweist. Detailliertere Daten liegen nicht vor und können nicht mit angemessenem Aufwand ermittelt werden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5568 2 2. Wie viele Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sind nach Informationen der Landesregierung in Niedersachsen mit welcher Gesamtleistung seit dem Jahr 2013 in Betrieb gegangen ? Ausweislich der Kraftwerksliste der Bundesnetzagentur sind seit dem Jahr 2013 in Niedersachsen vier Kraftwerksblöcke mit Wärmeauskopplung in Betrieb gegangen. Die kumulierte elektrische Netto -Nennleistung dieser Anlagen beträgt 330,7 MW. Anzumerken ist, dass die Kraftwerksliste in der Regel nur für Kraftwerksblöcke mit einer elektrischen Netto-Nennleistung von mehr als 10 MW ausführt und deren anlagenspezifische Angaben wie z. B. eine Wärmeauskopplung ausweist. Es ist aber davon auszugehen, dass weitere Anlagen mit geringerer Leistung in Betrieb genommen wurden . Detailliertere Daten liegen nicht vor und können nicht mit angemessenem Aufwand ermittelt werden. 3. Wie viele Unternehmen sind momentan von der EEG-Umlage für Eigenstrom befreit? Der Landesregierung liegen keine Informationen zur Anzahl der Unternehmen vor, deren Eigenstromerzeugung von der EEG-Umlage befreit ist. 4. Wie beurteilt die Landesregierung die wirtschaftlichen Auswirkungen für die betroffenen niedersächsischen Unternehmen, die eine zukünftige Belastung von Eigenstrom in der EEG-Umlage mit sich bringen würden? Wettbewerbsfähige Energiepreise sind für die niedersächsische Industrie und das produzierende Gewerbe zum Erhalt ihrer Wettbewerbsfähigkeit und damit auch zur Sicherung der Arbeitsplätze in Niedersachsen von wesentlicher Bedeutung. Ein weiterer wesentlicher Standortfaktor sind verlässliche Rahmenbedingungen. Beides muss gewährleistet sein, um ein investment leakage zulasten der niedersächsischen Volkswirtschaft effektiv zu verhindern. Welche Folgen eine Belastung von Eigenstromversorgungsanlagen mit der EEG-Umlage im Einzelnen hätte, hängt sehr wesentlich von den individuellen Rahmenbedingungen der einzelnen Betriebe ab. Hierzu liegen der Landesregierung keine detaillierten Erkenntnisse vor. Ferner erfordert eine Abschätzung der Auswirkungen Kenntnisse über die Höhe einer etwaigen Belastung. Genau diese steht aber derzeit infrage. 5. Wie beurteilt die Landesregierung die rechtliche Zulässigkeit einer zukünftigen Belastung von Eigenstrom in der EEG-Umlage? Soweit vonseiten der EU-Kommission eine künftige Belastung von bestehenden Eigenversorgungsanlagen auf beihilfenrechtliche Erwägungen gestützt wird, vertritt die Landesregierung die Auffassung , dass das EEG keine Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Abs. 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) darstellt. Insoweit sind auch die Befreiungen bei der EEG-Umlage nicht als Beihilfe zu werten. Lediglich hilfsweise weist die Landesregierung darauf hin, dass die Fortgeltung der Befreiung von der EEG-Umlage bei bestehenden Eigenversorgungsanlagen der Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Unternehmen auch im EU- Binnenmarkt dient und dies eine Rechtfertigung einer Beihilfe gemäß Artikel 107 Abs. 3 Buchst. c AEUV darstellen könnte. 6. Inwieweit und mit welchem Ergebnis hat sich die Landesregierung bei der Bundesregierung und der Europäischen Kommission bisher dafür eingesetzt, dass die EEG- Nichtbelastung von Eigenerzeugung weiterhin bestehen bleiben kann? Die Landesregierung hat sich auf verschiedenen politischen Ebenen intensiv dafür eingesetzt, dass eine Befreiung von Bestandsanlagen zur Eigenversorgung weiterhin bestehen bleibt, und wird dies auch weiterhin tun. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5568 3 Die Landesregierung hat erstmals in ihrer Stellungnahme vom 21.02.2014 zur EEG-Novelle 2014 die Bedeutung des Vertrauensschutzes herausgestellt und sich daher dafür eingesetzt, dass die bestehenden Eigenerzeugungsanlagen, wie bisher, von der EEG-Umlage komplett ausgenommen werden. Im September 2015 wurde das Thema in Brüssel von Herrn Ministerpräsidenten Stephan Weil, Herrn Umweltminister Stefan Wenzel und Vertreterinnen und Vertretern niedersächsischer energieintensiver Unternehmen mit dem stellvertretenden Präsidenten der EU-Kommission, Herrn Maroš Šefčovič, erörtert. Zudem hat Herr Wirtschaftsminister Lies in Brüssel dem stellvertretenden Generaldirektor der Generaldirektion Wettbewerb, Herrn Gert Jan Koopmann, während eines Gesprächs mit Verbands- und Unternehmensvertretern die Bedeutung des Eigenstromprivilegs und insbesondere des Vertrauensschutzes für die betroffenen niedersächsischen Unternehmen dargelegt. Ferner hat sich die Landesregierung gemeinsam mit anderen Ländern im Bundesrat dafür eingesetzt , dass die Eigenstromerzeugung aus Bestandsanlagen hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung und aus erneuerbaren Energien sowie aus Kuppelgasen, Reststoffen und Restenergien zukünftig weiterhin nicht in die EEG-Umlage einbezogen wird. Auf die BR-Drs. 34/16 wird ergänzend Bezug genommen. In einem Antrag der Länder Niedersachsen, Saarland, Sachsen zur Entschließung des Bundesrates - Faire Rahmenbedingungen für die heimische Stahlindustrie schaffen - BR-Drs. 132/16 vom 11.03.2016 hat die Landesregierung diese Forderung erneut vorgebracht. (Ausgegeben am 20.04.2016) Drucksache 17/5568 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5351 Müssen Betriebe mit Eigenstrom aus Bestandsanlagen künftig die EEG-Umlage zahlen? Anfrage der Abgeordneten Christian Grascha und Dr. Gero Hocker (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz