Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/5578 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5371 - Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode und Christian Grascha (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 07.03.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 14.03.2016 Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung vom 08.04.2016, gezeichnet Peter-Jürgen Schneider Vorbemerkung der Abgeordneten Das Bundeskabinett hat am 3. Februar 2016 den Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 18/7736) zur Einführung einer steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus gebilligt. Mit der Einführung einer zeitlich befristeten Sonderabschreibung soll die Schaffung neuer Mietwohnungen im unteren und mittleren Preissegment in ausgewiesenen Fördergebieten steuerlich gefördert werden . Damit insbesondere private Investoren angeregt werden, möglichst zeitnah in entsprechenden Wohnraum zu investieren, wird die Förderung zeitlich auf Baumaßnahmen begrenzt, mit denen in den Jahren 2016 bis 2018 begonnen wird. Maßgebend ist der Bauantrag oder die Bauanzeige. Diesbezüglich bestehen allerdings noch Unklarheiten im Verfahren, weshalb viele Unternehmer ihre Investitionen in den Wohnungsbau momentan noch zurückhalten. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung ist sich der Notwendigkeit einer Förderung des bezahlbaren Mietwohnungsbaus in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt durchaus bewusst. Es muss vermehrt bezahlbarer Wohnraum insbesondere für Familien und einkommensschwächere Haushalte geschaffen werden. Aus diesem Grund unterstützt die Landesregierung die Pläne zur Förderung des Mietwohnungsbaus in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Der genannte Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 18/7736) vom 03.02.2016 befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren. 1. Wie ist die Haltung der Landesregierung zum Gesetzentwurf im Hinblick auf die erforderliche Stellungnahme des Bundesrates? Die Landesregierung begrüßt die Zielsetzung des vorliegenden Gesetzentwurfs, mit einer steuerlichen Förderung insbesondere für private Investoren Anreize zum Bau von preiswertem Mietwohnraum zu schaffen. Der Bundesrat hat dazu am 18.03.2016 Stellung genommen. Die Länder haben sich mit der Stimme Niedersachsens für eine zielgenauere Ausgestaltung der Regelung zur Eingrenzung von Mitnahmeeffekten eingesetzt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5578 2 2. Wann rechnet die Landesregierung mit einem Inkrafttreten des Gesetzes? Nach dem derzeit vorliegenden Entwurf tritt das Gesetz an dem Tag in Kraft, an welchem die beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission vorliegt. Dies könnte bereits im Jahr 2016 sein. Allerdings ist dies abhängig von dem weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens. 3. Ist der Landesregierung bekannt, ob im Rahmen der Stichtagsregelung auch solche Bauanträge den Förderrichtlinien entsprechen, die infolge einer verfallenen Baugenehmigung neu gestellt werden? Nach dem derzeit vorliegenden Gesetzesentwurf ist Voraussetzung für die Begünstigung u. a, dass der Bauantrag nach dem 31.12.2015 und vor dem 01.01.2019 gestellt wurde/wird. Einzelfragen zur Auslegung des Gesetzes können von der Landesregierung erst beantwortet werden, wenn das Gesetz verabschiedet wurde. Zum jetzigen Zeitpunkt steht der endgültige Gesetzeswortlaut noch nicht fest. Daher können auch einzelne Sachverhaltsgestaltungen nicht beurteilt werden. (Ausgegeben am 20.04.2016) Drucksache 17/5578 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5371 Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode und Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums