Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/5589 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5413 - Hat die Landesregierung das Parlament bei der Aufklärung von „Meyers Stör-Fall“ wahrheitsgemäß informiert? Anfrage der Abgeordneten Frank Oesterhelweg und Helmut Dammann-Tamke (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 17.03.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 21.03.3016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung vom 13.04.2016, gezeichnet Christian Meyer Vorbemerkung der Abgeordneten In der Unterrichtung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen vom 27. Januar 2016 beantwortete Staatssekretär Schörshusen die Frage nach der Genehmigung des Tierversuchs zum Hormoneinsatz bei Stören ausweislich des Protokolls wie folgt: „Das ist alles über das LAVES gelaufen. Das LAVES hat den Tierversuch am 15. April 2014 genehmigt, befristet bis zum 15. April 2016. Wir sind darüber erst im Juni 2015 im Rahmen eines Sachstandsvermerks informiert worden.“ In der Antwort auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Unterstützt die Landesregierung die Hormonbehandlung von Fischen und Verstöße gegen den Tierschutz mit Steuergeldern (Teil 2)?“, Drucksache 17/5302, führte die Landesregierung zu Frage 18 („Wann und wie erhielten der Landwirtschaftsminister und sein Staatssekretär Kenntnis von der Genehmigung des Tierversuchs für das Unternehmen Vivace?“) Folgendes aus: „Die Hausspitze wurde Ende Juni 2014 in einem Vermerk über den erlassenen Zuwendungsbescheid grundsätzlich über erfolgte Genehmigungen u. a. im arzneimittel- und tierschutzrechtlichen Bereich zur Vorbereitung der Ovulation von Störweibchen informiert. Dass dies im Rahmen eines genehmigten Tierversuchs erfolgte, erfuhren Minister und Staatssekretär im Zuge der Beantwortung einer Medienanfrage Mitte März 2015.“ Während der Plenarsitzung am 10. März 2016 traf Minister Meyer zur Dringlichen Anfrage der CDU-Fraktion „Meyers ‚Stör-Fall‘ - Muss es wirklich immer Kaviar sein?“ ausweislich des Vorläufigen Stenografischen Berichts vom 10. März 2016, Seite 28, folgende Aussage: „Ich bin über den Tierversuch - das haben Sie ja mitgekriegt -, dass es dieses Verfahren gab, erst 2014 informiert worden, weil der Antrag erst 2014 gestellt wurde.“ Unter Bezugnahme auf das Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29. Januar 2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 55, gehen wir davon aus, dass der Landesregierung die Beantwortung der Anfrage in weniger als einem Monat möglich und zumutbar ist, da es sich nach unserer Auffassung um einen eng begrenzten Sachverhalt handelt und der Rechercheaufwand gering ist. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29. Januar 2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22. August 2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weisen wir ferner darauf hin, dass wir ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung unserer Fragen haben, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5589 2 1. Wann, wie und durch wen (Funktionsbezeichnung genügt) im Einzelnen erhielten Minister Meyer und sein Staatssekretär Kenntnis davon, dass für die Kaviarproduktion vom lebenden Tier, wie sie die Firma Vivace GmbH praktizieren wollte, kein in Deutschland zugelassenes Verfahren verfügbar ist? 2. Wann, wie und durch wen (Funktionsbezeichnung genügt) im Einzelnen erhielten der Landwirtschaftsminister und sein Staatssekretär Kenntnis von der Genehmigung des Tierversuchs für das Unternehmen Vivace?“ 3. Wann, wie und durch wen (Funktionsbezeichnung genügt) im Einzelnen erhielten der Landwirtschaftsminister und sein Staatssekretär Kenntnis von der Beantragung des Tierversuchs für das Unternehmen Vivace?“ Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet. Eine Produktion von Kaviar als Lebensmittel ohne Einsatz von ovulationsauslösenden Arzneimitteln ist grundsätzlich möglich und wird in Niedersachsen beispielsweise bei Regenbogenforellen praktiziert . Dazu werden die frisch ovulierten Eier abgestreift und zu Kaviar verarbeitet. Ein zulässiges Verfahren zur Kaviarproduktion ist insofern verfügbar. Erst wenn Tierarzneimittel zur Verbesserung der Produktionssteuerung und Erhöhung der Effizienz eingesetzt werden sollen, müssen diese auch für Fische zugelassen werden. Bezüglich des Einsatzes von ovulationsauslösenden Arzneimitteln zur Produktion des Lebensmittels Kaviar wurde der damalige Staatssekretär am 19.06.2013 am Rande des Landtagsplenums vom Leiter des für die Förderung zuständigen Referats 102 des ML mündlich darüber informiert, dass bei dem von der Firma Vivace vorgesehenen Verfahren der Kaviargewinnung aus dem lebenden Stör noch ein arzneimittelrechtliches Problem hinsichtlich der Ovulationsauslösung bestehe. Mit Aktennotiz vom 28.06.2013 wurde der damalige Staatssekretär von der Leitung der Abteilung 2 des ML auf das Protokoll einer Besprechung am 06.05.2013 hingewiesen. Darin wurden verschiedene Lösungen des Problems vorgeschlagen. Die Firma VIVACE schrieb am 07.08.2013 an den Staatssekretär des ML und betonte, dass eine wirtschaftliche Kaviargewinnung „auch mit rein natürlichen Faktoren möglich ist“. Der Aufwand würde sich dann von ursprünglich 18 Stunden auf 40 bis 50 Stunden erhöhen. Am 13.12.2013 wurde ein Antrag zur Genehmigung eines Tierversuchs beim LAVES gestellt und am 15.04.2014 nach gründlicher Prüfung genehmigt. Minister Meyer wurde mit Vermerk des Referats 102 des ML vom 27.06.2014 über die Förderung aus dem Fischereifonds darüber informiert, dass die Firma Vivace Loxstedt GmbH ihren Betrieb aufnimmt. In diesem Vermerk wird in einem Satz ausgesagt, dass „nach Ausräumen von Problemen insbesondere im arzneimittelrechtlichen Bereich zur Vorbereitung der Ovulation der Störweibchen (Einsatz von Hormonen) die Landwirtschaftskammer als zuständige Bewilligungsbehörde am 10.02.2014 den Zuwendungsbescheid erlassen hat“. In dem Zuwendungsbescheid wurden die Höhen der EFF-Mittel und der GAK-Mittel festgelegt. Der Vermerk enthielt keine Erläuterung zu den ausgeräumten arzneimittelrechtlichen Problemen beim Einsatz von Hormonen bzw. Informationen über die Durchführung eines Tierversuchs. Im Zuge der Freigabe einer Medienanfrage über den grundsätzlichen Einsatz des Arzneimittels LHRHa hat die Pressestelle des ML Mitte März 2015 dem Minister die Information zugeleitet, dass die Firma Vivace Loxstedt GmbH das Arzneimittel LHRHa im Rahmen eines mit Datum vom 15.04.2014 genehmigten Tierversuches einsetze. Im Zusammenhang mit der Beantwortung der Anfrage wurde die Pressestelle aus Abteilung 2 des ML zudem dahin gehend informiert, dass die Anwendung auf diesen Einzelfall beschränkt sei. Ziel der Studie sei es, die für eine Ovulationseinleitung bei Stören optimale Dosierung der Substanz zu ermitteln. Dies erfolge vor dem Hintergrund der Förderung der Nachzucht dieser bedrohten Art für die Anwendung in Aquakulturen. Der Schwerpunkt liege im niedersächsischen Fall nach den vorliegenden Informationen nicht im gezielten Hormoneinsatz zum Zweck der Lebensmittelgewinnung, sondern zum Zwecke der Optimierung der Nachzucht dieser Tiere zum Arterhalt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5589 3 Diesen zweigeteilten Informationen zufolge hat der Minister im Rahmen der üblichen Rednerkorrekturen den in der Vorbemerkung zitierten vorläufigen stenographischen Bericht auf 2014/2015 korrigiert . Dies wurde auch im endgültigen Protokoll vermerkt. Mit Vermerk vom 01.06.2015 wurde Staatssekretär Schörshusen durch Referat 201 des ML dahin gehend informiert, dass zur Gewinnung reifer Eier „eine vorangehende hormonelle Behandlung notwendig“ ist und der Kaviar im Rahmen eines Tierversuchs produziert werde und „für das Auslösen der Ovulation derzeit kein Arzneimittel zugelassen“ ist. Mit einer vom Staatssekretär erbetenen Ergänzung zur Bedeutung des Tierversuchs für ein späteres Zulassungsverfahren wurde mit Vermerk vom 10.06.2015 auch Minister Meyer am 21.06.2015 unterrichtet. (Ausgegeben am 20.04.2016) Drucksache 17/5589 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5413 - Hat die Landesregierung das Parlament bei der Aufklärung von „Meyers Stör-Fall“ wahrheitsgemäß informiert? Anfrage der Abgeordneten Frank Oesterhelweg und Helmut Dammann-Tamke (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz