Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/5596 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5349 - Chancen für Kiesabbau in Wipshausen (Landkreis Peine) Anfrage der Abgeordneten Dirk Toepffer, Heidemarie Mundlos und Horst Schiesgeries (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 02.03.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 11.03.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 13.04.2016, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung der Abgeordneten Seit Längerem ist die Ausweitung des Kiesabbaus in Wipshausen (Landkreis Peine) in der politischen Diskussion. Der Landkreis Peine als zuständige untere Naturschutzbehörde verweigert die Ausweitung des Kiesabbaus. Allerdings ist die wirtschaftliche Existenz der beteiligten Unternehmen und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in besonderem Maße von den Chancen abhängig, die eine Ausweitung des dortigen Kiesabbaus hätte. Vorbemerkung der Landesregierung In der Anfrage wird nicht präzisiert, um welchen Abbaubetrieb und um welches Rohstoffgebiet es sich handelt. Aus dem Kontext und den gestellten Fragen geht hervor, dass es sich um das Abbaubegehren im Umfang von ca. 7 ha der Firma GP Günter Papenburg AG (Hannover) in Wipshausen Nordwest (Kiesabbau Westerfeld) in der Gemeinde Edemissen im Landkreis Peine handelt. 1. Wie schätzt die Landesregierung die Chancen für eine Ausweitung des Kiesabbaus in Wipshausen ein? Die Rechts- wie auch die Sachlage sprechen gegen eine Ausweitung des Kiesabbaus in Wipshausen im Bereich Weserfeld. An anderer Stelle bestehen in Wipshausen noch Möglichkeiten für weiteren Kiesabbau. 2. Welche Hindernisse stehen der Ausweitung des Kiesabbaus in Wipshausen entgegen? Die Norddeutsche Naturstein GmbH (NNG) betrieb bis 2009 einen Kiesabbau in der Gemarkung Wipshausen, der 1997 auf Antrag der Vorgängerfirma ISV (Ilseder Mischwerke) genehmigt wurde. Nach Einschätzung der NNG im Jahr 2008 wäre bei unverändertem Abbaufortschritt das genehmigte Vorkommen ca. 2011/2012 ausgebeutet gewesen. Bereits die NNG hatte deshalb Überlegungen angestellt, den Abbau an vorhandener Stelle zu erweitern . Zu diesem Zweck wurden Erkundungsbohrungen im Umfeld der aktuellen Abbaustätte durchgeführt. Es wurde ein ausbeutungswürdiges Kiesvorkommen westlich der jetzigen Betriebsstätte identifiziert. Bereits zum Zeitpunkt der Erkundungsbohrungen (2005) wurde der Firma vonseiten des Landkreises Peine signalisiert, dass für diese Erweiterung keine Genehmigung in Aussicht gestellt werden kann. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5596 2 Die aktuelle Abbaustätte ist auf der West- und Ostseite flankiert von wertvollen Grünlandbereichen mit eingestreuten Gehölzgruppen. Der ganze Bereich (incl. der aktuellen Abbaustätte) liegt im Landschaftsschutzgebiet LSG PE 13 (Erse-Aue). Die naturschutzfachlich hohe Qualität des Bereiches westlich der Abbaustätte wird deutlich durch die gutachterliche Feststellung im Landschaftsrahmenplan des Landkreises Peine, wonach der Bereich sogar die Voraussetzungen zur Ausweisung als Naturschutzgebiet erfüllt (LRPL Peine, N 17). Die Genehmigung der aktuellen Abbaustätte trotz ihrer Lage im Landschaftsschutzgebiet war nur möglich, weil die Fläche vormals als Acker intensiv genutzt war. Bereits im Planfeststellungsverfahren von 1997 spielten die flankierenden Grünlandbereiche in der Abwägung eine große Rolle. Zwischen dem nördlich angrenzenden alten Kiessee (Holzmann-See) und dem neuen Abbau wurde der Verbleib einer Landverbindung für die Grünlandbereiche festgesetzt, obwohl der damalige Antragsteller die beiden Gewässer lieber verbinden wollte und durch die verbleibende Landbrücke auf erhebliche Mengen Kies verzichten musste. Die NNG hat 2008 Kontakt zum Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB) aufgenommen, da auch die Festlegungen im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) der Planung entgegenstehen . Das Gebiet ist festgelegt als Vorranggebiet Natur und Landschaft, als Vorbehaltsgebiet Erholung , als Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft und randlich als Vorbehaltsgebiet Hochwasserschutz. Auch vom ZGB wurde bereits damals mitgeteilt, dass keine Aussicht auf Realisierung eines Kiesabbaus in dem anvisierten Bereich besteht. Die NNG hatte diese Bewertung dann akzeptiert. In 2009 wurde die in Betrieb befindliche Abbaustelle von der Firma GP Papenburg AG übernommen und die Überlegungen zur Erweiterung nach Westen wurden von dieser wieder aufgegriffen. Das aktuell gültige LROP wurde im Sommer 2012 im Landtag behandelt und mit Verordnung vom 24.09.2012 in Kraft gesetzt. Die gewünschte Erweiterungsfläche ist nicht enthalten. Es ergab sich damit auch kein Veränderungsbedarf der landesplanerischen Festlegungen im RROP. Ungeachtet der damit weiterhin nicht gegebenen Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens hat die Papenburg AG im Dezember 2012 einen Antrag auf Planfeststellung gestellt. Dieser Antrag wurde vom Landkreis Peine vor allem mit Hinweis auf die Unvereinbarkeit mit der raumordnerischen Zielfestlegung „Vorranggebiet Natur und Landschaft“ des RROP am 29.01.2013 abgelehnt. Mit Urteil vom 14.05.2014 hat das Verwaltungsgericht Braunschweig die Klage der Papenburg AG abgewiesen. Anschließend beantragte die Klägerin die Zulassung der Berufung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg. Das OVG Lüneburg hat im April 2015 den Antrag der Papenburg AG auf Zulassung der Berufung abgelehnt. In dem Beschluss des OVG Lüneburg wird erläutert , dass der Bodenabbau an dieser Stelle der Zielvorgabe Vorranggebiet „Natur und Landschaft“ im RROP widersprechen würde und damit ein zwingender Versagungsgrund vorläge, da hier schließlich die erhaltenswerte Landschaft in ihrer gegenwärtigen Gestaltung beseitigt werden würde . Auf die Zweifel der Klägerin bezüglich der naturschutzfachlichen Wertigkeit des Gebietes entgegnet das OVG, dass es darauf nicht ankomme. Die Zielfestlegung ist nicht funktionslos geworden. Selbst wenn das festgelegte Vorranggebiet nicht (mehr) die ursprünglich angenommene naturschutzfachliche Wertigkeit haben sollte, handele es sich um ein Gebiet, für dessen Erhaltung als Grünlandfläche aus naturschutzfachlicher Sicht die vom Landkreis dargelegten nachvollziehbaren Gründe sprechen und das einer weiteren Entwicklung in diesem Sinne zugänglich sei. Mit Ablehnung des Zulassungsantrags ist das angefochtene Urteil rechtskräftig geworden. Der Beschluss des OVG Lüneburg ist unanfechtbar. 3. Wie schätzt die Landesregierung die wirtschaftliche Bedeutung des Kiesabbaus in Wipshausen zurzeit und nach der Ausweitung ein? Der Abbau von Kies in Wipshausen dient der Versorgung des Raumes Peine und Braunschweig mit Betonzuschlagstoffen. In der Lagerstätte beträgt der Körnungsanteil, der eine Grundvoraussetzung für die Herstellung von Beton ist, ca. 40 bis 60 % (Betonkies). Dies ist eine regionale geologische Besonderheit, sowohl am Standort als auch in der geplanten Erweiterungsfläche des Kies- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5596 3 werkes, da so hohe Körnungsanteile sonst nur in den Flussauen im südlichen Bergland vorkommen . Der Lieferradius des Werkes liegt bei bis zu 60 km. Lieferungen erfolgen vorwiegend in den Raum Brauschweig, wo mehrere Frischbetonwerke versorgt werden. Darüber hinaus geht auch ein nennenswerter Anteil in die Betonfertigteil-Produktion der Region. Die Belieferung mit hochwertigen Estrichsanden und -kiesen erfolgt sogar in einem Umkreis bis 100 km. In der Erseniederung rund um Wipshausen sind und waren verschiedene Kiesabbauunternehmen aktiv. Das hat dazu geführt, dass die Ortschaft bereits von zahlreichen Kiesseen umgeben ist. Aktuell hat - nach Auskunft des Landkreises Peine - auch eine andere Firma Erweiterungsabsichten. Nach Einschätzung des Landkreises Peine ist die wirtschaftliche Betätigung der Papenburg AG im Landkreis Peine auch ohne die gewünschte Westerweiterung in Edemissen-Wipshausen gesichert. Die Papenburg AG habe vor einigen Jahren einen in Betrieb befindlichen Kiesabbau in Wendeburg- Harvesse übernommen. Auch an diesem Standort bestünden Wünsche nach einer Erweiterung, die deutlich weniger problematisch bewertet würden. Ein Teil der dort angestrebten Erweiterung liege in einem rechtskräftigen Vorranggebiet Rohstoffgewinnung. Trotz positiver Begleitung sind hier nach Auskunft des Landkreises Peine bislang keine weiteren Unterlagen eingereicht worden. Der ZGB hat in seinem RROP 2008 im Landkreis Peine die Fläche PE-Ede-03 (Kiessand) im Umfang von 50 ha bei Edemissen-Eickenrode festgelegt. Darüber hinaus wurde vom ZGB eine Fläche von 28 ha bei Wendeburg-Mühlenberg zur regionalen Rohstoffsicherung (Kiessand) raumordnerisch abgestimmt und im LROP 2012 als Vorranggebiet Rohstoffgewinnung festgelegt. 4. Welche Bedeutung misst die Landesregierung dem Kies als Rohstoff allgemein bei? Kies und Sand sind als Grundstoffe der Bauindustrie von hoher Bedeutung für die Rohstoffversorgung in Niedersachsen. Im Tiefbau werden Kiese und Sande als Füllmaterial und im Verkehrswegebau insbesondere für Frostschutz- und Tragschichten verwendet. Ein großer Teil der Kiesproduktion geht in die Betonherstellung (Transportbeton oder Betonerzeugnisse). Der Sandbedarf der niedersächsischen Bau- und Baustoffindustrie kann im Wesentlichen aus einheimischer Produktion gedeckt werden. Die Eigenversorgung mit Kies ist nur im südöstlichen Niedersachsen gegeben, wo vor allem im Bereich der Flussauen Kies und kiesreiche Sande gewonnen werden. Von hier aus erfolgen Lieferungen in benachbarte Regionen und per Binnenschiff auf der Weser nach Bremen. Um das insgesamt bestehende Defizit in der Versorgung mit Kies auszugleichen, erfolgen erhebliche Zulieferungen an gebrochenem Naturstein in die küstennahen Regionen Niedersachsens aus Norwegen, Großbritannien und aus Sachsen-Anhalt in das östliche Niedersachsen. 5. Welche Aktivitäten unternimmt die Landesregierung, um den Erhalt der ca. 50 vom Kiesabbau unmittelbar abhängigen Arbeitsplätze in der Region sicherzustellen? Es wird bezweifelt, dass die Arbeitsplätze gefährdet wären, wenn die Erweiterung der Abbaufläche um 7 ha nicht erfolgt. Die Anzahl der direkt auf der Abbaustätte durch die Papenburg AG beschäftigten Mitarbeiter ist nach Kenntnis des Landkreises Peine einstellig. Da Kiesabbauten immer endliche Arbeitsstätten sind, ist der Standortwechsel für Arbeitsplätze im Kiesabbau systemimmanent. Ca. 40 Stellen werden nach Auskunft des Landkreises Peine von der Papenburg AG dem Standort zugerechnet, da der Standort aktuell auch als Logistikbasis genutzt werde. Bei diesen 40 Stellen handele es sich um Lkw-Fahrer, die von dort im Schichtbetrieb in der Region unterwegs seien. Diese 40 Stellen seien aber nicht abhängig von einer Erweiterung des Kiesabbaus und können an beliebiger anderer Stelle in der Region verortet werden. Die Firma Papenburg betreibt nach Auskunft des ZGB zudem im Landkreis Peine bei Harvesse einen Rohstoffabbau, der aktuell um 10 ha erweitert werden soll. Ebenfalls habe sie sich im Landkreis Peine in der Gemeinde Wendeburg (Mühlenberg) eine bereits durch die Raumordnung positiv beschiedene Fläche in der Größe von ca. 28 ha gesichert. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5596 4 6. Wie beurteilt die Landesregierung die Chancen, ein Kiesabbauareal nach Abschluss des Abbaus erfolgreich zu renaturieren? Die Bedingungen für eine an den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege gemessen erfolgreiche Entwicklung von Abbaustätten haben das MU und das Niedersächsische Landesamt für Ökologie 2003 in der „Arbeitshilfe zur Anwendung der Eingriffsregelung bei Bodenabbauvorhaben “ im Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 23. Jg. Nr. 4: 114-152 veröffentlicht. 7. Gibt es nach Ansicht der Landesregierung landes- oder bundesweit hierzu gelungene Beispiele? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Mit Inkrafttreten der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung nach 1976 hat die Renaturierung von Abbaustätten als eine Zulassungsvoraussetzung für Abbauvorhaben an Bedeutung gewonnen. Seit dieser Zeit wurden verstärkt technisch-fachliche Anforderungen an eine solche Renaturierung entwickelt und zahlreiche Beispiele für eine an Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege orientierte Neugestaltung von Abbaustätten veröffentlicht. Beispielhaft sei hier auf die im Ulmer Verlag erschienene Veröffentlichung von Gilcher S. & D. Bruns (1999) „Renaturierung von Abbaustellen “ sowie die gemeinsame Erklärung von Naturschutzbund Niedersachsen und dem Verband der Bau- und Rohstoffindustrie e. V. „Rohstoffnutzung in Niedersachsen“ aus dem Jahr 2010 verwiesen . 8. Wie beurteilt die Landesregierung die bereits im Mai 2014 von der IG Bau Niedersachsen erhobene Forderung nach einem Runden Tisch zum Kiesabbau in Wipshausen? Rohstoffsicherung und Bodenabbau stehen im Spannungsfeld unterschiedlicher gesellschaftlicher Interessen. In der Debatte überlagern sich fachliche Diskussionen, Meinungsstreit und politische Lobbyarbeit. Folglich gibt es auf allen Ebenen Konflikte, von der gesetzlichen Normierung über die Raumordnung bis hin zum konkreten Abbauvorhaben. Denn wo unterschiedliche Interessen aufeinandertreffen , gehören Konflikte zwischen den Beteiligten zur Normalität. Sie können allerdings auf verschiedene Art und Weise ausgetragen werden. Inzwischen gibt es auf lokaler wie auf regionaler Ebene sowohl in Niedersachsen als auch in anderen Bundesländern verschiedene Lösungsansätze, um Konflikte zu bewältigen. Dazu gehören – die Nutzung fachplanerischer Instrumente (z. B. Bodenabbauleitplan, Einrichtung von Flächenpools für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Flächenmanagement im Rahmen von Flurbereinigungen ), – die Anwendung „weicher“ Kommunikationsformen (z. B. Regionalkonferenzen, Runde Tische) und – wissenschaftliche Forschungen (z. B. zum Recycling und zur Substitution von Primärrohstoffen oder zur Bedeutung von Abbauflächen für den Arten- und Biotopschutz). Zur Konfliktbewältigung sind in erster Linie praktische Erfahrungen mit Verfahrensweisen, die Winwin -Lösungen ermöglichen und Konsenskorridore öffnen, von Interesse. Die zehn Empfehlungen des Initiativkreises „Konfliktbewältigung beim Bodenabbau“ (http://www.umwelt.niedersachsen.de/ boden/abbau/8534.html) sind für die Landesregierung weiterhin Maßstab für die Bewältigung von Konflikten bei der Rohstoffgewinnung. Letztlich werden komplexe Sach- und Rechtslagen nur in den seltensten Fällen zur Zufriedenheit aller gelöst; vielmehr müssen Kompromisse eingegangen werden. Runde Tische sind nützlich, wenn die bestehende Problematik durch Mängel in der Kommunikation verursacht wird. Die Firmenleitung hat ausreichend Gelegenheit gehabt, sich mit der Verwaltungsspitze, der Verwaltung und den Kreistagsfraktionen im Kreistag des Landkreises Peine auszutauschen. Der Kreistag lehnt aus den oben genannten Gründen eine weitere Befassung mit dem Thema ab. Unter diesen Voraussetzungen sieht die Landesregierung die Voraussetzungen für einen Runden Tisch im vorliegenden Fall als nicht gegeben an. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5596 5 9. Welche Aktivitäten hat die Landesregierung bisher für oder gegen eine Ausweitung des Kiesabbaus in Wipshausen unternommen (bitte chronologische Darstellung)? Der Kiesabbau Wipshausen war Gegenstand von Aktivitäten der jetzigen und früheren Landesregierungen . Dabei waren die zuständigen Ressorts für Raumordnung und Landesentwicklung sowie Umwelt und die Staatskanzlei tätig. Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden die Aktivitäten hier ressortbezogen dargestellt: Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Die Kiessandlagerstätte bei Wipshausen ist seit der LROP-Fassung von 1994 als Vorranggebiet Rohstoffgewinnung (VRR) festgelegt. Das VRR Nr. 159.1 wurde im Rahmen der LROP-Fortschreibung 2002 auf der Grundlage seinerzeit aktueller fachlicher Daten (Rohstoffsicherungskarte) neu abgegrenzt. Das Rohstoff-Kapitel des LROP wurde umfassend im Zuge der Fortschreibung des derzeit gültigen LROP (2012) bearbeitet. Zur Aufstellung des LROP-Entwurfs 2010 wurde vom Wirtschaftsverband Baustoffe Naturstein e. V. eine Erweiterung des VRR 159.1 um eine 7 ha große westliche Teilfläche auf eine neue Gesamtfläche von 40 ha gefordert. Im Zuge der raumordnerischen Abwägung wurde dem Erweiterungsvorschlag nicht gefolgt. Im LROP 2012 wurde die bestehende Abgrenzung des VRR, so wie sie im LROP 2008 mit 33 ha bereits festgelegt war, beibehalten. Am 29.10.2014 hatte Herr Landwirtschaftsminister Meyer in Peine einen Termin, an dem auch über das VRR 159.1 gesprochen wurde. In dem Schreiben der Firma Papenburg vom 13.11.2014 wurde eine Erweiterung des VRR 159.1 um 11 ha in westliche Richtung angeregt. Dieses Schreiben wurde als Stellungnahme zum derzeit noch laufenden LROP-Fortschreibungsverfahren gewertet. Mit Schreiben vom 18.11.2015 wandte sich die Firma GP Günter Papenburg AG an das ML mit der Bitte, bezüglich der Erweiterungsplanung der Sand- und Kieslagerstätte Wipshausen eine Weisung an die Regionalplanung zu richten, um die in Rede stehende Fläche als Vorranggebiet Rohstoffsicherung bzw. -gewinnung auszuweisen . Nach den Ausführungen des ZGB als zuständigem Träger der Regionalplanung und des Verwaltungsgerichts Braunschweig sieht das zuständige Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig keinen Hinweis auf ein fehlerhaftes Planungsermessen des Trägers der Regionalplanung und daher auch keinen Grund, aufsichtlich einzugreifen. Staatskanzlei Herr Ministerpräsident Weil ist am 03.11.2014 bei einem Gespräch mit Herrn Papenburg und Herrn Müller (Unternehmerverbände Niedersachsen e. V.) auf die Thematik des Kiesabbaus in Wipshausen angesprochen worden. Daraufhin hat sich Herr Weil mit mehreren fachlichen Stellungnahmen aus dem zuständigen Fachreferat der Staatskanzlei und durch den örtlichen Landtagsabgeordneten die aktuellen Sachstände und Hintergründe erläutern lassen. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Auf ein Schreiben von Herrn Günter Papenburg an Herrn Umweltminister Sander vom 15.09.2011, in dem Herr Papenburg für Unterstützung wirbt, die Abbau-Erweiterungsfläche Wipshausen West als Vorrangfläche für den Bodenabbau in das zum damaligen Zeitpunkt in Überarbeitung befindliche LROP aufzunehmen, wurde mit Ministerschreiben vom 12.10.2011 geantwortet, dass nach Kenntnisstand des MU die gewünschte, 7 ha umfassende Erweiterungsfläche im Entwurf zur Änderung des LROP, der Ende 2010 im Beteiligungsverfahren war, als Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung dargestellt sei. (Ausgegeben am 21.04.2016) Drucksache 17/5596 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5349 Chancen für Kiesabbau in Wipshausen (Landkreis Peine) Anfrage der Abgeordneten Dirk Toepffer, Heidemarie Mundlos und Horst Schiesgeries (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz